Wie schnell muss die Trocknung beginnen?
Die Antwort in Kürze
So schnell wie möglich. Das Umweltbundesamt rät nach einem Hochwasser, mit der Trocknung zu beginnen, sobald der Schlamm aus dem Gebäude ist, weil sich je nach Temperatur schon innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen Schimmel bilden kann.[1] Versicherte müssen nach § 82 VVG ohnehin, so weit es ihnen möglich ist, dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird.[2] Bevor die Geräte laufen, muss allerdings die Ursache beseitigt sein.
Die ersten Handgriffe vor der Trocknung
- bei Wasser an Steckdosen, Leitungen oder Geräten als Erstes die Sicherung dieses Bereichs ausschalten
- ist der Sicherungskasten überflutet oder nimmt der Wasserstand im Keller noch zu, draußen bleiben und die Feuerwehr oder den örtlichen Netzbetreiber verständigen
- die Wasserzufuhr stoppen und das Leck reparieren lassen, damit nicht gegen nachfließendes Wasser getrocknet wird
- Fotos machen, bevor etwas weggeräumt wird
- stehendes Wasser aufnehmen und Schlamm entfernen
- den Schaden der Versicherung und als Mieter dem Vermieter melden
- nasse Teppiche, Polster und Kartons aus dem Raum bringen
Bei Hochwasser kommt hinzu, dass Materialien, die bereits verschimmelt sind, vor der Trocknung ausgebaut werden sollten, und nicht betroffene Räume oder Geschosse während der Trocknung abzuschotten sind.[1] Das Umweltbundesamt empfiehlt nach Hochwasser, wenn möglich eine technische Trocknung durchzuführen.[1]
Warum jeder Tag zählt
Wasser bleibt nach einem Schaden nicht an der Stelle, an der es ausgetreten ist. Es zieht in Estrich, Dämmschicht, Putz und Holz und verteilt sich dort, und je länger es steht, desto größer wird die Fläche, die getrocknet werden muss. Gleichzeitig bekommen Schimmelpilze und Bakterien Zeit, sich in feuchten Baustoffen anzusiedeln.
Das Umweltbundesamt beschreibt das für überflutete Häuser so: Die Feuchte bleibt nach dem Abfließen des Wassers noch lange in Wänden, Decken und Böden, auf den meisten Materialien können sich Schimmelpilze und Bakterien bilden, und jeder Tag mit feuchten Wänden und Gegenständen erhöht das Risiko.[1] Besonders gefährdet sind feuchteempfindliche Baustoffe wie Gipsputz, Holzverkleidungen, Leichtbauwände und Tapeten.[1]
Für Hausrat nennt das Amt eine feste Spanne von 24 bis 48 Stunden: Gelingt das Trocknen in dieser Zeit nicht, sollte der Gegenstand nach einer Überflutung entsorgt werden, um Keimen und Schimmel vorzubeugen.[1] Für Bauteile gibt es keine so feste Grenze, das Prinzip ist aber dasselbe, je früher die Feuchte aus dem Bauteil herauskommt, desto weniger Schaden entsteht.
Die Pflicht, den Schaden klein zu halten
Wer versichert ist, muss beim Eintritt des Versicherungsfalls nach § 82 VVG, so weit es möglich ist, verhindern, dass der Schaden größer wird, und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen oder einholen, wenn die Umstände es zulassen.[2] Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflicht ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, und zwar umso mehr, je schwerer das Verschulden wiegt.[2]
Die Verbraucherzentralen erinnern nach Hochwasser ausdrücklich an diese Pflicht und warnen zugleich, dass ein überfluteter Keller unter Strom stehen kann.[3] Steht dort nur wenig Wasser, sollten Betroffene es abschöpfen und den Raum trockenlegen, sobald die Fotos gemacht sind und es gefahrlos möglich ist.[3] Fotos entstehen vor dem Aufräumen, danach wird der Versicherer zeitnah informiert, und über die Schadenhotlines, die die meisten Versicherer anbieten, lassen sich die nächsten Schritte gleich absprechen.[3]
Melden Sie den Schaden also sofort, fragen Sie, ob der Versicherer einen bestimmten Trocknungsbetrieb schicken will, und warten Sie nicht tagelang auf einen Gutachtertermin, wenn das Wasser weiter in die Bauteile zieht. Halten Sie fest, wann Sie was veranlasst haben.
Holz reagiert besonders schnell
Bei Holzbauteilen zeigt sich, wie stark die Art der Durchfeuchtung zählt. Nach dem Holzbau-Handbuch ändert sich die Holzfeuchte bei schwankender Luftfeuchte nur langsam, deutlich schneller aber bei tropfbarem Wasser, besonders über Hirnholz und Schnittkanten.[4] Holz gilt bis 20 Prozent Feuchte als trocken, und für die üblichen Nadelhölzer liegt der Bereich, ab dem freies Wasser in den Zellen steht, bei etwa 30 Prozent.[4]
Eine Holzbalkendecke unter einem ausgelaufenen Bad, ein Holzfußboden oder eine Holzständerwand sollten darum nach einem Wasserschaden besonders schnell gemessen und getrocknet werden, damit die Holzfeuchte nicht über längere Zeit in einem kritischen Bereich bleibt.
Geräte leihen oder kaufen
Nach einem großen Hochwasser brauchen viele Betroffene gleichzeitig Pumpen oder Bautrockner, und nach den Verbraucherzentralen setzt dann schnell unseriöse Geschäftemacherei ein, etwa durch Online-Shops, die Geräte gegen Vorauszahlung anbieten und nie liefern.[3] Prüfen Sie Händler vor der Zahlung und überweisen Sie kein Geld im Voraus an Anbieter, die Sie nicht kennen.
Ein geliehener Luftentfeuchter trocknet die Raumluft und damit nach und nach die Oberflächen. Wasser in einer Dämmschicht unter dem Estrich oder tief im Mauerwerk erreicht er nicht, dafür braucht es Verfahren, die Luft gezielt durch die Bauteile führen.
Was Sie bis zum Eintreffen der Fachleute tun können
Bis die Geräte stehen, helfen einfache Schritte. Räumen Sie die Flächen frei, damit Luft an Boden und Wände kommt, und heizen Sie die Räume, sofern Heizung und Stromkreise nicht nass geworden sind, denn warme Luft nimmt mehr Feuchte auf als kalte. Was im Wasser stand, bleibt ausgeschaltet, bis eine Elektrofachkraft es geprüft hat. Lüften Sie mehrmals am Tag kräftig und schließen Sie die Fenster danach wieder. Wie Sie beim Trocknen im Winter und im Sommer richtig lüften, hängt von der Feuchte der Außenluft ab.
Nach einem Hochwasser sollten Sie zum Schutz der eigenen Gesundheit Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen und Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder einen Einwegschutzanzug verwenden.[1] Bei Schimmel kommen Atemschutz und eine Staub-Schutzbrille dazu.[1]
Vom Ortstermin bis zum Abbau der Geräte
Bei einem Ortstermin messen wir, wohin das Wasser gelaufen ist, legen die Messpunkte fest und stellen die Geräte so auf, dass die nassen Bereiche erreicht werden. Der Verlauf wird bis zum Abbau dokumentiert, und erst wenn die Messwerte das Ziel zeigen, beginnen Maler, Bodenleger oder Fliesenleger.
Häufige Fragen
Darf ich schon trocknen, bevor der Gutachter da war?
Sie sind verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit klein zu halten und Weisungen des Versicherers einzuholen, wenn die Umstände es erlauben.[2] Melden Sie den Schaden sofort, dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und stimmen Sie den Beginn der Trocknung mit dem Versicherer ab.
Hilft es, einfach die Heizung aufzudrehen?
Wärme hilft, weil warme Luft mehr Wasser aufnehmen kann. Sie ersetzt aber keine technische Trocknung, wenn das Wasser in Estrich, Dämmschicht oder Wand steckt, und das Umweltbundesamt empfiehlt nach Hochwasser, wenn möglich technisch zu trocknen.[1]
Muss ich mit der Trocknung warten, bis die Ursache gefunden ist?
Stehendes Wasser nehmen Sie sofort auf, sobald der Strom in diesem Bereich an der Sicherung abgeschaltet ist. Die technische Trocknung beginnt aber erst, wenn kein Wasser mehr nachläuft, sonst arbeiten die Geräte gegen die Leckage an. Ist die undichte Stelle nicht zu sehen, hilft eine Leckageortung.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser. Antworten zur Trocknung, zu durchnässten Materialien und zur Schimmelbildung, Stand 10.08.2022. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 82 Abwendung und Minderung des Schadens. § 82 Abs. 1 bis 3. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun. Abschnitte Dokumentieren, dann informieren und Vorsicht vor unseriöser Geschäftemacherei, Stand 14.08.2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Holzbau Deutschland-Institut e. V. (Informationsdienst Holz): holzbau handbuch Reihe 5 Teil 2 Folge 2: Holzschutz, Bauliche Maßnahmen. Kapitel 2.1, 2.3 und 2.4, Ausgabe 01/2023. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
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