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Wasserschaden im Betrieb: Welche Versicherungen greifen?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Im Betrieb greifen mehrere Policen nebeneinander: die Gebäudeversicherung des Eigentümers, die Leitungswasser- oder Geschäftsversicherung für Einrichtung und Waren, eine Elektronikversicherung für Technik und eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Löhne, Mieten und entgangenen Gewinn.[1] Rückstau von Hoch- oder Grundwasser ist in der Leitungswasserversicherung nicht enthalten.[1] Was Sie zur Minderung des Schadens aufwenden, ersetzt der Versicherer nach § 83 VVG, wenn Sie es den Umständen nach für geboten halten durften.[2]

Wer welchen Teil des Schadens trägt

Bei einem Wasserschaden in Praxis, Büro, Laden oder Werkstatt sind mehrere Verträge im Spiel, und jeder deckt einen anderen Teil. Das Gebäude mit Leitungen, Wänden, Estrich und fest eingebauten Teilen ist Sache des Eigentümers und seiner Gebäudeversicherung. Einrichtung, Maschinen, Vorräte und Waren des Betriebs gehören in die Inhalts- oder Geschäftsversicherung des Betriebs.

Die IHK für München und Oberbayern beschreibt die Leitungswasserversicherung so: Sie deckt Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung oder aus einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist, nicht jedoch durch Rückstau von Hoch- oder Grundwasser.[1] Dafür braucht es einen eigenen Schutz gegen Elementarschäden, der sich nach der IHK in eine Geschäftsversicherung einschließen lässt.[1]

Geschäftsversicherung, Elektronik und Daten

Sachversicherungen lassen sich bündeln. Die Geschäftsversicherung, auch Vielschutzversicherung, fasst nach der IHK in einem Versicherungsschein wählbar Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und eine Betriebsunterbrechungsversicherung zusammen.[1] Prüfen Sie nach einem Schaden, welche dieser Bausteine Ihr Vertrag tatsächlich enthält. Läuft das Wasser aus Ihren Räumen weiter, entsteht leicht ein Schaden beim Nachbarn, für den die Betriebshaftpflicht zuständig ist.

Für Technik gibt es eigene Policen. Die Elektronikversicherung deckt nach der IHK Schäden an Büro- und kommunikationstechnischen Anlagen unter anderem durch Kurzschluss, Überspannung und Wasser.[1] Eine Datenträgerversicherung erfasst Schäden an Datenträgern und an Daten außerhalb des Arbeitsspeichers.[1] Für Maschinen, die plötzlich und unerwartet beschädigt werden, gibt es die Maschinenversicherung.[1] Beim Wasserschaden in der WG gilt für den Betrieb dasselbe: Jede Versicherung zahlt nur den Teil, für den sie abgeschlossen wurde.

Wenn der Betrieb stillsteht

Neben dem Sachschaden kostet der Stillstand Geld. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt nach der IHK bei einem Sachschaden die weiter zu zahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Mieten sowie den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf wegen des Schadens unterbrochen wird.[1] Gedeckt werden können dabei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und Sturm.[1] Bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 Euro ist nach der IHK eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, die stets mit einer Sachversicherung wie der Leitungswasserversicherung gekoppelt sein muss.[1] Darüber liegen die mittlere Variante mit bis zu einer Million Euro und die große ab einer Million Euro Versicherungssumme.[1]

Dokumentieren Sie deshalb von Anfang an, welche Räume und Arbeitsplätze ab wann nicht nutzbar waren, welche Termine ausgefallen sind und welche Mehrkosten entstanden, etwa für Ersatzräume, Leihgeräte oder Überstunden. Ohne diese Belege lässt sich ein Unterbrechungsschaden schwer beziffern. Wer für die Übergangszeit Trocknungsgeräte mieten muss, legt deren Laufzeiten den Belegen bei, weil sie den voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten zeigen.

Notmaßnahmen sofort, Kosten später

Nach § 82 VVG müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit dafür sorgen, den Schaden abzuwenden und zu mindern, und Weisungen des Versicherers einholen, wenn die Umstände es gestatten.[2] Die Aufwendungen dafür erstattet der Versicherer nach § 83 VVG selbst dann, wenn sie erfolglos bleiben, sofern Sie die Maßnahmen nach Lage der Dinge für geboten halten durften, und auf Verlangen schießt er sie vor.[2]

Für den Betrieb heißt das: Erreicht Wasser Leitungen oder Geräte, zuerst den Strom an der Sicherung trennen, dann die Wasserzufuhr absperren, Ware und Akten in Sicherheit bringen, Leckortung und Trocknung beauftragen. Steht der Verteilerkasten des Betriebs selbst unter Wasser, betritt niemand diesen Raum, Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber kümmern sich darum. Ein Lager im Keller betritt bei steigendem Wasser niemand, auch nicht für Ware. Melden Sie den Schaden parallel allen betroffenen Versicherern und beschreiben Sie, was Sie bereits veranlasst haben.

Gemietete Räume: was der Vermieter versichert

In gemieteten Gewerberäumen gilt dieselbe Trennung: Das Gebäude ist Sache des Vermieters, die eigenen Sachen sind Sache des Betriebs. Unklar wird es bei Einbauten, die der Mieter auf eigene Kosten eingebracht hat, etwa Trennwände, Bodenbeläge, Küchen oder Ladeneinrichtung. Ob sie über die Gebäudeversicherung des Vermieters oder über die eigene Inhaltsversicherung laufen, steht in den jeweiligen Verträgen.

Klären Sie das am besten vor dem nächsten Schaden: Fragen Sie beim Vermieter nach, welche Gefahren seine Gebäudeversicherung abdeckt, und lassen Sie Ihre eigenen Einbauten in Ihrer Police ausdrücklich aufführen.

Wenn Wasser aus Ihrem Betrieb Nachbarn trifft

Läuft Wasser aus einer Maschine, einer Spüle oder einer Leitung Ihres Betriebs in die Räume darunter oder nebenan, geht es um Ansprüche Dritter. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung da. Sie deckt nach der IHK Personen- und Sachschäden sowie darauf beruhende Vermögensschäden, die von der Betriebsstelle, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden.[1] Beim Abschluss sollte nach der IHK auf ausreichende Deckungssummen geachtet werden.[1]

Melden Sie einen solchen Schaden Ihrem Haftpflichtversicherer, sobald Sie davon wissen, und geben Sie dem Nachbarn oder seinem Vermieter die Schadennummer weiter. Fotos aus beiden Einheiten helfen, Ursache und Weg des Wassers später nachzuvollziehen.

Versicherungssummen und Lücken prüfen

Nach der IHK Lüneburg-Wolfsburg sollten die Versicherungssummen realistisch sein, denn eine Unterversicherung spart zunächst Beiträge, führt im Schadenfall aber zu Abzügen bei der Versicherungsleistung.[3] Die Kammer rät, Risiken danach zu ordnen, wie wahrscheinlich sie eintreten und wie schwer die Folgen wären, und Katastrophenrisiken, die das Überleben des Unternehmens gefährden, unbedingt abzusichern.[3]

Nach einem Wasserschaden ist ein guter Zeitpunkt für diese Prüfung. Gleichen Sie Versicherungssummen mit dem heutigen Wert von Einrichtung, Technik und Vorräten ab und prüfen Sie, ob Elementarschäden und Betriebsunterbrechung eingeschlossen sind.

Für diese Prüfung gibt es Hilfe. Nach der IHK Lüneburg-Wolfsburg kann das der Versicherungsvertreter oder Makler sein, daneben gibt es Versicherungsberater, die keine Provision von Versicherern bekommen und von Ihnen ein Honorar erhalten, und auch der Deutsche Versicherungs-Schutzverband bietet Versicherungsanalysen und Policen-Prüfungen an.[3]

Häufige Fragen

Zahlt die Leitungswasserversicherung, wenn bei Starkregen Wasser aus dem Kanal drückt?

Rückstau von Hoch- oder Grundwasser ist nach der IHK nicht Teil der Leitungswasserversicherung.[1] Dafür braucht es einen Elementarschutz, der sich in eine Geschäftsversicherung einschließen lässt.[1]

Wer zahlt die Trocknungsgeräte in meinen gemieteten Praxisräumen?

Die Trocknung von Estrich und Wänden gehört zum Gebäudeschaden und damit zum Bereich des Eigentümers. Geht es um Ihre eigenen Geräte und Waren, ist Ihre Inhaltsversicherung gefragt. Notmaßnahmen, die Sie selbst veranlasst haben, um den Schaden zu mindern, erstattet Ihr Versicherer, soweit Sie sie für geboten halten durften.[2]

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Belege

Quellen

  1. IHK für München und Oberbayern: IHK-Checkliste betrieblicher Versicherungen. Abschnitte Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Geschäftsversicherung, Elektronik-, Datenträger- und Maschinenversicherung, S. 1 bis 3. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16
  2. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG). § 82 Abs. 1 und 2, § 83 Abs. 1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  3. IHK Lüneburg-Wolfsburg: Betriebliche Absicherung. Abschnitte Risikomanagement, Versicherungen und Zwei abschließende Tipps. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3
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