Rechnung vom Notdienst nach dem Wasserschaden: Was ist zulässig?
Die Antwort in Kürze
Zuschläge für Nacht und Wochenende darf ein Notdienst nach der Verbraucherzentrale NRW berechnen, aber nur auf Lohn und lohnabhängige Kosten, nicht auf die ganze Rechnung.[1] Eine doppelte Abrechnung nach Zeit und laufenden Metern ist unzulässig, und Geräte, die nicht eingesetzt wurden, zahlen Sie nicht.[1] Gezahlt wird nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen erst gegen eine detaillierte Rechnung, die der Vereinbarung entspricht.[2]
Erst sichern, dann den Notdienst rufen
Läuft nachts Wasser aus der Decke oder steht es im Bad, kommen zwei Handgriffe vor jedem Anruf. Erreicht das Wasser Steckdosen, Leuchten oder Geräte, wird der betroffene Bereich am Sicherungskasten stromlos geschaltet. Ist der Kasten selbst nass, bleibt er zu, und Feuerwehr oder Netzbetreiber werden gerufen. Danach wird die Wasserzufuhr am Haupthahn geschlossen. Steht im Keller Wasser und steigt es, bleibt die Kellertür zu, selbst wenn der Haupthahn dort unten sitzt.
Will ein Betrieb am Telefon keine Angaben zu den Kosten machen, ist es nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen besser, den nächsten anzurufen, denn seriöse Dienstleister nennen Anfahrtskosten und Stundensätze.[2] Schildern Sie den Schaden dabei möglichst genau, wie es die Verbraucherzentrale rät.[2] Nach einer Flut kommen zur Versicherung oft staatliche Hilfen hinzu, die eine Rechnung des Notdienstes ebenfalls anerkennen.
Vor Ort: erst der Preis, dann die Arbeit
In der Wohnung fragen Sie nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen nach dem verbindlichen Komplettpreis und einigen sich mit dem Handwerker auf einen Festpreis.[2] Achten Sie nach der Verbraucherzentrale NRW darauf, welche Geräte tatsächlich eingesetzt werden, denn tauchen später ganz andere Geräte auf der Rechnung auf, sollten Sie diese Posten nicht zahlen.[1] Für die Sofortmaßnahmen genügt oft das Absperren und Absaugen, alles Weitere lässt sich am nächsten Werktag mit Angebot vergeben.
Bei einem Wasserschaden ist der erste Einsatz begrenzt: das Leck finden oder absperren, Wasser aufnehmen, Geräte zum Trocknen aufstellen, den Zustand dokumentieren. Größere Arbeiten wie das Öffnen von Wänden, ein neuer Estrich oder eine Badsanierung gehören in ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen und Ihrem Versicherer vorlegen können.
Zuschläge nur auf den Lohn
Gegen einen Zuschlag für einen Einsatz in der Nacht ist nach der Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich nichts einzuwenden, und auch Zuschläge an Sonn- und Feiertagen können bei einer seriösen Firma zulässig sein.[1] Unzulässig ist es, unter die Gesamtrechnung einen Strich zu ziehen und den Zuschlag auf alles aufzuschlagen, denn er darf sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind.[1] Fahrzeug, Spezialwerkzeug und Ersatzteile bleiben danach ohne Zuschlag.[1]
Ist der Zuschlag auf die ganze Summe gerechnet, rät die Verbraucherzentrale NRW, die Rechnung zu korrigieren und den prozentualen Aufschlag nur auf Lohn und lohnabhängige Kosten zu zahlen.[1]
Doppelt berechnet oder ohne Erfolg
Beliebt ist nach der Verbraucherzentrale NRW der Trick, nach laufenden Metern und gleichzeitig nach Arbeitszeit abzurechnen, und durch diese Doppelberechnung wird die übliche oder angemessene Vergütung oft weit überschritten.[1] Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt nach § 632 Abs. 2 BGB ohne Taxe die übliche Vergütung als vereinbart.[3] Mit dem Betrieb, der nachts kommt, schließen Sie einen Werkvertrag, auch wenn über den Preis nur am Telefon gesprochen wurde.
Für Rohrreinigungsnotdienste hält die Verbraucherzentrale NRW eine Klausel für unzulässig, nach der bei Abbruch der Arbeit der bis dahin entstandene Aufwand berechnet wird: Zahlen müssen Sie nur, wenn die Störung tatsächlich behoben wird.[1] Haben Sie den Verdacht, dass aufwendige Geräte gar nicht nötig waren, rät sie, sich an eine Verbraucherberatungsstelle zu wenden und im Zweifel einen Fachmann der Innung zu fragen.[1] Auch bei einer Leckageortung lässt sich anhand des Berichts prüfen, welche Messverfahren tatsächlich eingesetzt wurden.
Nicht unter Druck zahlen
Bezahlt wird nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen erst, wenn die Rechnung jeden Einzelposten ausweist und zur Vereinbarung passt, und unter Druck setzen lassen muss sich niemand.[2] Im Zweifel überweisen Sie nach der Verbraucherzentrale NRW nur einen Teilbetrag.[1] Steht eine Abtretung an den Sanierungsbetrieb im Auftrag, rechnet der Betrieb zwar mit dem Versicherer ab, die Prüfung der Rechnung bleibt aber auch Ihre Sache. Wer einer Abzocke zum Opfer gefallen ist, sollte das Geld zurückfordern und Anzeige erstatten.[2]
Die äußerste Grenze zieht das Gesetz beim Wucher: Nichtig ist nach § 138 Abs. 2 BGB ein Rechtsgeschäft, bei dem sich jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.[3] Ob das im eigenen Fall zutrifft, klären Sie am besten mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Widerruf nur in Grenzen
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu.[3] Ausgeschlossen ist es nach Abs. 2 Nr. 11, wenn Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen haben, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, nicht aber für weitere Leistungen, die Sie bei dem Besuch nicht ausdrücklich verlangt haben.[3]
Wird ein Angebot erst am nächsten Tag angenommen, ist das nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2023 kein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, und ein Widerrufsrecht besteht nicht (Aktenzeichen VII ZR 151/22).[4] Der Verbraucher hat dann nach dem Gericht ausreichend Bedenkzeit.[4] Nutzen Sie diese Zeit für alles, was über die Notmaßnahme hinausgeht.
Die Rechnung für die Versicherung
Die Kosten des Notdiensts gehören zum Schaden, den Sie Ihrem Versicherer melden. Reichen Sie die Rechnung mit Fotos, Einsatzzeiten und einer kurzen Beschreibung der Arbeiten ein. Bestreiten Sie Posten, legen Sie Ihr Schreiben an den Betrieb bei, damit der Versicherer den Stand kennt.
Häufige Fragen
Darf der Nachtzuschlag auf die ganze Rechnung gerechnet werden?
Nein. Der Zuschlag darf sich nach der Verbraucherzentrale NRW nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, Fahrzeug, Spezialwerkzeug und Ersatzteile gehören nicht dazu.[1] Eine falsch berechnete Rechnung korrigieren Sie und zahlen den Aufschlag nur auf diesen Teil.[1]
Kann ich den Auftrag an den Notdienst widerrufen?
Für dringende Reparaturen, zu denen Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen haben, ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB ausgeschlossen.[3] Für zusätzliche Leistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, gilt der Ausschluss nicht.[3]
Was tue ich, wenn die Arbeit mangelhaft war?
Sie können sich nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf die Nachbesserungspflicht berufen, und der Handwerker muss die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigen.[2]
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Rohrreinigungsunternehmen. Stand 08.03.2023, Abschnitte Nacht- und Notdienstzuschläge, Spezialwerkzeuge und Berechnung nach laufenden Metern. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Abzocke bei Handwerkernotdiensten. Stand 19.01.2026, Abschnitt Schwarze Schafe erkennen. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 138 Abs. 2, § 312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 11, § 632 Abs. 2. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Zum sogenannten Handwerker-Widerruf (BGH, Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22). Sachverhalt und Entscheidungsgründe. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2
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