Nach dem Wasserschaden barrierefrei umbauen
Die Antwort in Kürze
Muss das Bad nach einem Wasserschaden ohnehin bis auf den Estrich zurückgebaut werden, lässt sich der Wiederaufbau mit einem barrierefreien Umbau verbinden. Nach DIN 18040-2 schließt ein Duschplatz niveaugleich an den übrigen Boden an, eine Absenkung von höchstens 2 Zentimetern ist mit abgeschrägten Übergängen zulässig.[1] Für Pflegebedürftige kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, und die KfW fördert den Abbau von Barrieren mit einem Kredit, allerdings nicht für Vorhaben, die schon begonnen haben.[2][3]
Warum der Schaden eine Gelegenheit ist
Nach einem größeren Wasserschaden im Bad kommen Fliesen, Abdichtung und je nach Schaden auch der Estrich heraus. Das Bad wird also ohnehin neu aufgebaut, und wer dabei an später denkt, plant den Boden gleich ohne Stufe zur Dusche, verbreitert die Tür oder bereitet die Wände für Haltegriffe vor.
Eine niveaugleiche Dusche erfordert gerade bei Umbauten im Bestand eine Entwässerung, die unter der Geschossdecke geführt wird, und dafür abgehängte Decken im Raum darunter.[1] Als Alternative nennt das Fachportal nullbarriere.de eine Membran-Duschwasserpumpe.[1] Für gehbehinderte Menschen ist das Duschen nach dem Portal einfacher und sicherer als das Baden, und auch die Sauberhaltung ist weniger beschwerlich.[1] Ob der Fußbodenaufbau genug Höhe für Gefälle und Ablauf hergibt, zeigt sich nach dem Rückbau, wenn Estrich und Rohdecke offenliegen.
Was die DIN 18040-2 für das Bad vorsieht
- Der Duschplatz geht niveaugleich in den Boden über, eine Absenkung bis 2 Zentimeter ist mit abgeschrägten Übergängen zulässig, und er muss stufenlos begehbar sein.[1]
- Im Duschbereich liegen rutschhemmende Beläge der Bewertungsgruppe B nach DGUV Information 207-006 und R10 nach DGUV Regel 108-003.[1]
- Drehflügeltüren dürfen nicht in das Bad aufschlagen, und die Tür muss sich von außen entriegeln lassen.[1]
- Die Wände werden so ausgebildet, dass Stütz- und Haltegriffe an WC, Dusche und Badewanne bei Bedarf nachgerüstet werden können.[1]
- Eine Badewanne ersetzt keinen barrierefreien Duschplatz, vorzugsweise kann der Bewohner zwischen stufenloser Dusche und Badewanne wählen.[1]
- Armaturen sind vorzugsweise Einhebelarmaturen mit schwenkbarem Auslauf und verlängertem Griff, berührungslose Armaturen brauchen eine Temperaturbegrenzung.[1]
- Ausstattungselemente sollen sich visuell kontrastreich von ihrer Umgebung abheben.[1]
Das Gefälle zum Ablauf soll nach dem Portal je nach Material mindestens 0,5 bis 1,5 Prozent betragen, damit sich keine Pfützen bilden und weniger Duschwasser in den Untergrund dringt, 2 Prozent aber nicht wesentlich überschreiten, weil sonst die Rutschgefahr steigt und ein Rollstuhl abdriftet.[1] Die DIN EN 1253 fordert eine Anstauhöhe von 20 Millimetern über dem Rinnenrost, und empfohlen wird eine Duschrinne an der Wand mit 2 Prozent Gefälle zu ihr.[1] Liegt die Rinne zwischen Dusche und übrigem Bad, wird das Gefälle auf 0,5 Prozent verringert, damit das Wasser nicht über den Rost hinweg in den Raum schießt.[1] Wer das Bad in der richtigen Reihenfolge erneuert, legt Rinne und Gefälle fest, bevor der Estrich eingebracht wird.
Die bodengleiche Dusche braucht mehr Abdichtung
Mit der Dusche ohne Wanne ändert sich die Wassereinwirkungsklasse des Bodens. Die Abdichtungsnorm DIN 18534-1 ordnet nach dem Merkblatt der Industriegruppe Gipsplatten Bodenflächen mit Abläufen oder Rinnen und Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen der hohen Klasse W2-I zu, also Flächen, auf die oft Spritz- oder Brauchwasser trifft und auf deren Boden sich Wasser zeitweise staut.[4] Bei hoher und sehr hoher Wassereinwirkung sind Abdichtungen erforderlich.[4]
Die neue Abdichtung wird darum nicht nach dem alten Bad geplant, wenn dort eine Duschtasse stand. Schon bei mäßiger Wassereinwirkung der Klasse W1-I verlangt das Merkblatt Abdichtungen an Wand- und Bodenflächen.[4] Rand- und Anschlussfugen sowie Durchdringungen sind nach dem Merkblatt gegen eindringendes Wasser zu schützen, damit Brauchwasser nicht in feuchteempfindliche Schichten wie die Dämmung gelangt.[4] Wie weit eine neue Abdichtung im Bad reichen muss, legt die Planung für jede Fläche einzeln fest.
Zuschuss der Pflegekasse
Nach § 40 Absatz 4 SGB XI können die Pflegekassen nachrangig Zuschüsse für Maßnahmen gewähren, die das individuelle Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen verbessern, das Gesetz nennt beispielhaft technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.[2] Der Zuschuss darf 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.[2] Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.[2]
Die Pflegekasse sollte vor dem Auftrag eingebunden werden, damit klar ist, welche Teile des Umbaus sie als Maßnahme anerkennt und welche zur Sanierung des Wasserschadens gehören.
Kredit der KfW
Mit dem Kredit Altersgerecht Umbauen, Nummer 159, fördert die KfW Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, bei bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung.[3] Im Förderbereich Badezimmer nennt die Bank das Ändern der Raumaufteilung, den Einbau einer bodengleichen Dusche mit Duschsitz und die Modernisierung von WC, Waschbecken und Badewanne.[3] Dazu kommen in anderen Förderbereichen breitere Türdurchgänge, neue Innentüren und das Abbauen von Schwellen auf Bewegungsflächen.[3] Gefördert werden auch Mieter, die Förderung steht aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht.[3]
Zwei Ausschlüsse sind nach einem Wasserschaden wichtig: Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben werden nicht nachfinanziert, und Maßnahmen, die über die Pflegeversicherung gefördert werden, ebenfalls nicht.[3] Bezahlt die Pflegekasse den Badumbau, kann der Kredit nach der KfW aber andere Maßnahmen finanzieren, etwa einen Treppenlift.[3] Ferienhäuser und -wohnungen sind ausgeschlossen.[3]
Häufige Fragen
Kann ich nach dem Wasserschaden noch Förderung beantragen, wenn die Trocknung schon läuft?
Die Trocknung gehört zur Schadenbeseitigung. Für den Umbau gilt bei der KfW: Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben werden nicht nachfinanziert, der Antrag muss also vor dem Start des Umbaus stehen.[3]
Reicht eine flache Duschtasse?
Für ein barrierefreies Bad nicht, denn der Duschplatz muss stufenlos begehbar sein, zulässig ist nur eine Absenkung bis 2 Zentimeter mit abgeschrägten Übergängen.[1]
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Belege
Quellen
- HyperJoint GmbH (Fachportal nullbarriere.de): DIN 18040-2 Bad, WC. Abschnitte Sanitärräume, Bad und Dusche. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. § 40 Absatz 4. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- KfW Bankengruppe: Altersgerecht Umbauen, Kredit (159). Abschnitte Das Wichtigste in Kürze, Was fördern wir und Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Industriegruppe Gipsplatten (IGG): Merkblatt 5: Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau. Abschnitte 3.2 und 3.3, Stand April 2020. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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