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Abdichtung im Bad: Wann muss sie nach einem Schaden neu?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Die Abdichtung unter den Fliesen muss neu, wenn sie bei Schadensuche oder Reparatur geöffnet wurde, wenn sie selbst die Ursache war oder wenn sie an der betroffenen Stelle fehlt. Fliesen und Fugen ersetzen sie nicht, denn zementäre Fugenmörtel dürfen nach DIN EN 13888 Wasser aufnehmen.[1] Wie abgedichtet wird, regelt die DIN 18534 nach Wassereinwirkungsklassen, und Wände über Badewannen und in Duschen gehören nach Herstellerangaben in die Klasse W1-I.[2]

Fliesen und Fugen dichten nicht ab

Zementäre Fugenmörtel werden nach der europäischen Norm DIN EN 13888 in Klassen eingeteilt, und eine der Prüfgrößen ist die Wasseraufnahme.[1] Ein Mörtel der Klasse CG1 darf nach 30 Minuten bis zu 5 Gramm und nach 240 Minuten bis zu 10 Gramm Wasser aufnehmen, die Ausführung mit verringerter Wasseraufnahme, CG2 W, bis zu 2 und 5 Gramm.[1] Auch eine gute Fuge nimmt also Wasser auf, und was hindurchgeht, muss eine Schicht darunter aufhalten.

Die Randfugen an Wannen, Duschtassen, Bodenabläufen und Ecken werden elastisch verschlossen, etwa mit Silikon. Nach dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung gehört das Verschließen eines Bauteilzwischenraums mit einem elastischen Füllstoff, so die Fachsprache nach DIN 52460, heute zur etablierten Technik der Bauwerksabdichtung.[3] Solche Fugen versagen typischerweise langsam, und durch die fehlende Dichtwirkung kann es zu Allmählichkeitsschäden kommen.[3]

Was die DIN 18534 verlangt

Die Normenreihe DIN 18531 bis 18535 trat nach dem Fachportal ausbaupraxis Mitte 2017 in Kraft und löste die bis dahin zehnteilige DIN 18195 ab, die DIN 18534 regelt davon die Abdichtung von Innenräumen.[4] Teil 1 enthält die allgemeinen Regeln, die weiteren Teile behandeln Bahnen, flüssige Abdichtungen im Verbund mit Fliesen, Gussasphalt sowie Bahnen und Platten im Verbund.[4] Für alle Abdichtungen ist seitdem auch im privaten Bereich ein Nachweis erforderlich, dass nur im System geprüfte Produkte verwendet werden.[4] Ob Fliesen nach Wasserschaden liegen bleiben können, hängt darum auch davon ab, ob die Abdichtung darunter zu einem solchen System gehört.

Welche Abdichtung eine Fläche braucht, richtet sich nach der Wassereinwirkungsklasse. Der Baustoffhersteller SAKRET nennt dazu typische Beispiele.[2]

Häusliche Badezimmer werden nach ausbaupraxis höchstens der Klasse W2-I zugeordnet.[4] Die Klasse entscheidet auch über den Untergrund: Feuchteempfindliche Untergründe wie Gipsplatten oder Gipsputze sind nur bis W1-I zulässig, ab W2-I müssen sie feuchteunempfindlich sein.[4] Daneben legt die Norm Rissklassen fest, im Innenbereich kann normalerweise von R1-I mit Rissen bis etwa 0,2 Millimeter ausgegangen werden.[4]

Wann die Abdichtung nach einem Schaden neu muss

Eine neue Abdichtung lässt sich nicht stückweise unter vorhandene Fliesen schieben. Wird ein Teil erneuert, muss er an den intakten Bestand anschließen, und weil die Norm nur im System geprüfte Produkte zulässt, muss auch der neue Teil zu einem solchen System gehören.[4] Bei größeren Schäden kann es deshalb wirtschaftlicher sein, die Abdichtung einer ganzen Wand oder des Duschbereichs neu herzustellen. Nach der Sanierung lohnt es, Produkt und System der neuen Abdichtung in den Hausunterlagen festzuhalten, damit spätere Reparaturen daran anschließen können. Wird ohnehin eine Badsanierung geplant, entsteht die Abdichtung gleich vollständig neu und aus einem System.

Silikonfugen sind Wartungsfugen

Nicht wenige der Leitungswasserschäden, die die deutschen Versicherer jedes Jahr regulieren, beginnen nach dem Institut an einer schadhaften Fugenabdichtung, durch die Wasser in den Bau gelangt.[3] Die meisten Schäden treten nach dem Institut in Nassbereichen auf, also in Bädern, WCs, Duschen und Küchen.[3] Ihre Lebensdauer bestimmen Materialqualität, Verarbeitung, Beanspruchung und Pflege, und eine Fuge, die täglich nass wird, mit Reinigern in Berührung kommt und mechanisch belastet ist, altert schneller.[3] Als Stand der Technik nennt das Institut unter anderem das Merkblatt Nr. 3-1 der Dichtstoffindustrie und rät, sensible Bereiche vom Fachmann verfugen zu lassen.[3]

Wartung bedeutet beim Institut zuerst Hinsehen, und Privatleute sollen die Fugen bei jedem Putzen kontrollieren.[3] Hat sich das Material vom Rand gelöst, dichtet die Fuge nicht mehr und ist ohne Aufschub fachgerecht zu erneuern.[3] Wie lange es dauern kann, bis ein solcher Schaden auffällt, zeigt ein Fall des Instituts: Eine rissige Randfuge im Bad ließ über lange Zeit Wasser in den Wandaufbau, und die Holzkonstruktion darunter, oberhalb eines Fensters, wurde von Pilzen befallen.[3] Bei Fliesenarbeiten nach einem solchen Schaden werden die Anschlussfugen am Ende mit einem Dichtstoff geschlossen, der zum Untergrund passt.

Zur Pflege empfiehlt das Institut neutrale oder alkalische Reiniger, gegen Kalk Mittel auf Essigbasis, danach klares Nachspülen und Trocknen.[3] Steht eine Wohnung länger leer, sollte das Wasser abgesperrt und die Fugen vor der Wiederinbetriebnahme kontrolliert werden.[3] Für die fachgerechte Herstellung einer Fugenabdichtung ist nach dem Merkblatt das ausführende Handwerksunternehmen verantwortlich.[3] Wer das Bad nach dem Wasserschaden erneuern lässt, plant die Fugen gleich so, dass sie sich leicht kontrollieren und tauschen lassen.

Häufige Fragen

Reicht es, die Silikonfugen zu erneuern?

Wenn nur die Fuge undicht ist und noch kein Wasser in den Aufbau gelangt ist, ja. Hat sich das Material sichtbar gelöst, gehört die Fuge nach dem Institut für Schadenverhütung ohne Aufschub erneuert.[3] Ist die Wand dahinter feucht, gehört der Untergrund geprüft.

Welche Klasse hat eine bodengleiche Dusche im Wohnhaus?

Häusliche Bäder liegen nach ausbaupraxis höchstens in der Klasse W2-I.[4] Bodenflächen mit Abläufen oder Rinnen und zeitweise anstauendem Wasser ordnet der Hersteller SAKRET dieser Klasse zu.[2]

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Belege

Quellen

  1. Sopro Bauchemie GmbH (Marke Racofix, Hersteller): Europäische Normen für Fugenmörtel. Abschnitt Die CG-Klasse gemäß DIN EN 13888. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
  2. SAKRET GmbH (Hersteller): Die neuen Abdichtungsnormen. Tabelle Klassifizierung nach DIN 18534. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
  3. Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS): Merkblatt Silikonfugen: Elastische Fugenabdichtungen richtig ausführen, pflegen und warten. Seiten 2 bis 4. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
  4. RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG (Fachportal ausbaupraxis): Einfach Abdichten mit der DIN 18534. Abschnitte Überblick, Wassereinwirkungsklassen, Bedeutung der Wassereinwirkungsklasse und Rissklassen. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
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