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Wohnen während der Sanierung: Staub, Lärm und Zugänge

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Wohnen während der Sanierung geht, wenn der Arbeitsbereich abgeschottet wird: Nach der Fachzeitschrift bauhandwerk werden ganze Räume mit Staubschutztüren versiegelt und mit Filterventilatoren in eine Unterdruckzone verwandelt, mit mindestens fünffachem Luftwechsel.[1] Gereinigt wird nach einem Fachbeitrag auf Baulinks mit einem Sicherheitssauger mindestens der Klasse M, Fegen ist tabu.[2] Mieter müssen Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB dulden, sie sind ihnen aber rechtzeitig anzukündigen.[3]

Wo der Staub entsteht

Staub entsteht nach bauhandwerk vor allem zu Beginn der Sanierung, wenn Leitungen und Fliesen entfernt, Putz beseitigt oder Böden hochgenommen werden, also beim Abbrechen, Flexen, Stemmen und Schleifen.[1] Später kommt Staub beim Trockenbau hinzu, vor allem beim Schleifen und Bohren, und der Betrieb sollte Mieter oder Eigentümer vorab darauf hinweisen, dass Staub entsteht, aber auf ein Mindestmaß verringert werden kann.[1]

Neben Asbestfasern können nach dem Beitrag auf Baulinks auch Quarzstäube, künstliche Mineralfasern, Schimmelsporen, Holzstaub oder mineralischer Staub die Gesundheit erheblich gefährden.[2] Seit Anfang 2019 gilt für lungengängigen Staub ein Grenzwert von 1,25 Milligramm pro Kubikmeter, zuvor waren es 3 Milligramm.[2] Für die Bewohner ist das ein Grund mehr, Staub gar nicht erst in die Wohnräume zu lassen.

Abschotten und Unterdruck

Vor Beginn der Arbeiten werden nach bauhandwerk die Zugänge zur Baustelle gesichert, Bodenbeläge geschützt und die Baustelle gegen Staub abgeschottet.[1] Bei ganzen Räumen bis 50 Quadratmeter wird der Raum mit einer oder mehreren Staubschutztüren gegen das übrige Gebäude versiegelt, und Filterventilatoren, besser außerhalb des Raums aufgestellt, erzeugen im Fortluftverfahren einen Unterdruck.[1]

Es sollte nach dem Beitrag mindestens ein fünffacher Luftwechsel eingehalten werden, für einen 50 Quadratmeter großen Raum also ein Filterventilator mit mindestens 625 Kubikmetern pro Stunde.[1] Wird nur in einem Teil eines Raums gearbeitet, genügen Wandsysteme zur Abschottung, ebenfalls mit Unterdruck, und während staubiger Arbeiten laufen die Filterventilatoren durchgehend.[1] Bei größeren Räumen sollen nach bauhandwerk zusätzlich Filterventilatoren im Raum im Umluftverfahren arbeiten, und der Schlauch nach draußen wird so durch die Staubschutztür geführt, dass am Durchlass kein Staub austritt.[1]

Sauber halten bis zum Schluss

Schmutz wird nach dem Beitrag auf Baulinks mit einem Sicherheitssauger mindestens der M-Klasse entfernt, und Fegen ist schon lange tabu.[2] Das letzte Gewerk sollte die Baustelle und angrenzende Räume nach bauhandwerk mindestens besenrein verlassen, und weil sich bei Bad- und Küchensanierungen Restwasser aus abgebauten Leitungen mit Staub verbindet, gehören leistungsstarke Nass-Trocken-Sauger zur Ausrüstung.[1] Wird in einem älteren Haus Asbest nach dem Wasserschaden gefunden, gelten für Staub, Reinigung und Zutritt strengere Regeln.

Legen Sie mit dem Betrieb fest, welcher Weg durch die Wohnung zur Baustelle führt, und lassen Sie diesen Weg mit Schutzvlies oder Platten auslegen. Möbel und Textilien in angrenzenden Räumen werden abgedeckt oder ausgeräumt, und Türen zwischen Baustelle und Wohnräumen bleiben geschlossen, auch in den Pausen. Lüften Sie die Wohnräume regelmäßig, aber nicht über die abgeschottete Baustelle, damit der Unterdruck dort erhalten bleibt.

Lärm und Trocknungsgeräte

Lärm kommt in zwei Phasen. Beim Rückbau sind Stemmen und Flexen laut, und das lässt sich auf vereinbarte Zeiten legen. In der Trocknungsphase laufen Trocknungsgeräte und Ventilatoren Tag und Nacht, und ihr Brummen ist auch durch geschlossene Türen zu hören.

Klären Sie vorab, in welchen Räumen Geräte stehen, ob ein Schlafzimmer betroffen ist und ob Geräte zur Nacht leiser gestellt werden können, ohne die Trocknung zu gefährden. Lassen Sie sich zeigen, welche Türen und Fenster offen oder geschlossen bleiben sollen, und ändern Sie nichts eigenmächtig, weil sonst die Trocknung länger dauert. Sagen Sie den Nachbarn Bescheid, wenn lauter Rückbau ansteht oder Geräte im Treppenhaus oder Keller stehen.

Wenn Bad oder Küche wegfallen

Am schwierigsten wird es, wenn das einzige Bad oder die Küche saniert wird. Fragen Sie früh, wie lange diese Räume nicht nutzbar sind, und ob es Zwischenlösungen gibt, etwa eine provisorische Spüle, einen Wasseranschluss in einem anderen Raum oder ein Ersatzbad. Für Familien mit kleinen Kindern, ältere oder kranke Menschen kann ein Auszug auf Zeit die bessere Lösung sein. Holen Sie Medikamente, Unterlagen und Dinge des täglichen Bedarfs aus den Räumen, bevor sie abgeschottet werden, und denken Sie an Haustiere, die Staub und Lärm meiden sollten.

Ob eine Versicherung Hotel- oder Mehrkosten übernimmt, hängt vom Vertrag und vom Schaden ab. Klären Sie das, bevor Sie ausziehen, und heben Sie Rechnungen und Belege auf.

Als Mieter: dulden, ankündigen, mindern

Was zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Wohnung erforderlich ist, muss ein Mieter nach § 555a BGB dulden, und solche Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen, außer die Einwirkung ist unerheblich oder die sofortige Durchführung zwingend erforderlich.[3] Muss der Mieter wegen der Arbeiten selbst Geld ausgeben, ersetzt ihm der Vermieter das nach dem Gesetz in angemessenem Umfang, und auf Verlangen zahlt er vorab einen Vorschuss.[3]

Ist die Tauglichkeit der Wohnung während der Arbeiten gemindert, ist die Miete nach § 536 BGB für diese Zeit angemessen herabgesetzt, wobei eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit nicht zählt.[3] Führen Sie ein kurzes Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Lärm, Staub und nicht nutzbaren Räumen, damit Sie die Beeinträchtigung später belegen können.

Häufige Fragen

Kann ich während einer Badsanierung in der Wohnung bleiben?

Das kann gehen, wenn der Arbeitsbereich abgeschottet wird. Nach bauhandwerk werden Räume mit Staubschutztüren versiegelt und mit Filterventilatoren unter Unterdruck gesetzt.[1]

Muss ich als Mieter die Handwerker reinlassen?

Erhaltungsmaßnahmen sind nach § 555a BGB zu dulden, und sie sind rechtzeitig anzukündigen, wenn sie nicht unerheblich oder sofort zwingend nötig sind.[3]

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Belege

Quellen

  1. bauhandwerk, Bauverlag BV: Durchatmen: Kontrollierter Umgang mit Staub auf der Baustelle. Abschnitte Baustaub geht jedes Gewerk etwas an, Schutz der Räume und Bewohner, Abschottung von Raumteilen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  2. Baulinks (Fachportal Bau), Bericht nach Angaben der HEYLO GmbH: Badsanierung? (K)eine Frage von Staub und Schmutz. Meldung vom 23.03.2020. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  3. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). §§ 536 und 555a. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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