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Arbeitsunfall in der Ausbildung: Was du nach einer Verletzung tun musst

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Arbeitsunfälle sind nach der BG BAU Unfälle, die Versicherte infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und die zu einem Gesundheitsschaden führen, und dazu gehört auch ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder nach Hause.[1] Führt die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit, gehörst du nach der Deutschen Handwerks Zeitung zum Durchgangsarzt.[2]

Was als Arbeitsunfall zählt

Unfälle sind nach § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, und Arbeitsunfälle sind solche Unfälle infolge einer versicherten Tätigkeit.[3] Versichert ist danach auch der unmittelbare Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit, und ebenso ein Umweg, um mit anderen Berufstätigen gemeinsam ein Fahrzeug zu nutzen.[3]

Die BG BAU ist nach eigener Darstellung die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen, und als Beschäftigte oder Beschäftigter bist du über deinen Arbeitgeber gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert.[1] Das gilt auch in der Ausbildung, ob auf der Baustelle, in der Werkstatt oder auf dem Weg zur Berufsschule.

Die ersten Minuten nach dem Unfall

Bei einer schweren Verletzung sicherst du zuerst die Unfallstelle, rufst dann den Rettungsdienst und leistest Erste Hilfe. Ist ein Stromkabel oder ein nasses Gerät im Spiel, berührt niemand den Verletzten, bevor die Sicherung im Sicherungskasten ausgeschaltet ist, und steht der Kasten selbst im Wasser, schaltet die Feuerwehr oder der Netzbetreiber den Strom ab.

Bei kleineren Unfällen wird die Erste Hilfe nach der Universitätsmedizin Rostock im Verbandbuch dokumentiert, etwa schon das Anbringen eines Pflasters.[4] Entstehen aus einem kleinen Unfall später Folgeschäden, ist dieser Eintrag danach ein wichtiger Nachweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat, und aufbewahrt werden die Einträge fünf Jahre.[4] Auch ein Schnitt an einer Blechkante beim Rückbau in der Wasserschadensanierung gehört dort hinein.

Wann du zum Durchgangsarzt gehst

Die Unfallversicherungsträger sind nach der Deutschen Handwerks Zeitung verpflichtet, nach Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße und wenn nötig besondere unfallmedizinische Heilbehandlung sicherzustellen, und dafür bestellen sie Durchgangsärzte.[2] Zum Durchgangsarzt gehst du danach, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, wenn Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder wenn du wegen Unfallfolgen erneut erkrankst.[2] Die freie Arztwahl ist bei der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung danach anders als in der Krankenversicherung eingeschränkt.[2] Die Durchgangsärzte entscheiden nach der Diagnose über den weiteren Verlauf, also ob sie selbst weiterbehandeln, andere Fachärzte hinzuziehen oder Nachschautermine ansetzen.[2]

Durchgangsärzte haben sich nach der BG BAU auf Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder auf Orthopädie und Unfallchirurgie spezialisiert.[1] Sag dem Arzt nach der Universitätsmedizin Rostock gleich, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.[4]

Melden und Unfallanzeige

Den Unfall meldest du sofort deinem Ausbilder oder Vorgesetzten, auch wenn er dir klein vorkommt. Das gilt auch für Beschwerden nach Arbeiten mit einem Bauheizer, etwa Kopfschmerzen durch Abgase in schlecht gelüfteten Räumen. Die Unternehmer haben Unfälle nach § 193 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.[3] Davon zu trennen ist die Verkehrssicherungspflicht des Betriebs gegenüber Kunden und Passanten, etwa für Kabel und Schläuche auf Fluren.

Ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet nach der Deutschen Handwerks Zeitung der Unfallversicherungsträger, dem der Betrieb angehört.[2] Schreib dir deshalb gleich auf, wann, wo und wie es passiert ist und wer dabei war. Das funktioniert wie bei der Schadendokumentation auf der Baustelle: Fotos und Notizen gleich danach sind später mehr wert als jede Erinnerung.

Behandlung und Geld

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nach der BG BAU seit Januar 2023 in der Regel elektronisch von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt, und der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab.[1] Für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien leistest du nach einem Arbeitsunfall danach in der Regel keine Zuzahlung, denn die Kosten der Behandlung trägt die Berufsgenossenschaft.[1] Viele Verletzungen verhindert die Schutzausrüstung, und wer trotzdem überlegt, die Ausbildung abbrechen oder wechseln zu wollen, spricht vorher mit der Kammer.

Bist du länger als vier Wochen im Betrieb, zahlt der Arbeitgeber nach der BG BAU grundsätzlich die ersten sechs Wochen weiter, danach steht dir Verletztengeld als Entgeltersatz zu, und das beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber das letzte Nettoentgelt.[1] Verletztengeld ist danach nicht mit dem geringeren Krankengeld der Krankenkassen zu verwechseln.[1] Ausgezahlt wird es nach der BG BAU in der Regel von deiner Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft, und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die BG BAU vollständig.[1] Für alle Unfallversicherungsträger gilt danach der Grundsatz Rehabilitation vor Rente, mit dem Ziel, dass du an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst.[1]

Bei einer Langzeiterkrankung nach einem Arbeitsunfall kann nach der Deutschen Handwerks Zeitung gekündigt werden, wenn feststeht, dass die Eignung für den Beruf dauerhaft entfallen ist oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.[2] Das ist danach der Fall, wenn in den nächsten 24 Monaten keine Gesundung zu erwarten ist oder du bereits 18 Monate arbeitsunfähig bist und eine Gesundung völlig ungewiss bleibt.[2]

Damit es gar nicht so weit kommt, achte auf die einfachen Dinge: Kabel und Schläuche gehören aus dem Laufweg, Sicherheitsschuhe an die Füße, und eine Leiter steht nur auf festem, ebenem Grund. Kommt dir eine Stelle auf der Baustelle unsicher vor, sag es, bevor etwas passiert.

Häufige Fragen

Ist der Weg zur Arbeit versichert?

Ja, der unmittelbare Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit ist nach § 8 SGB VII versichert.[3]

Muss ein kleiner Unfall aufgeschrieben werden?

Ja, auch kleine Erste-Hilfe-Leistungen gehören nach der Universitätsmedizin Rostock ins Verbandbuch.[4]

Wann meldet der Betrieb den Unfall?

Wenn du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist, muss er ihn nach § 193 SGB VII anzeigen.[3]

Was bekomme ich nach sechs Wochen?

Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, nach der BG BAU 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt.[1]

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Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

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Belege

Quellen

  1. BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft): Wenn ein schwerer Unfall passiert ist! Die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Seiten 8 bis 13. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  2. Deutsche Handwerks Zeitung (Holzmann Medien): Ausbildungsserie: Azubi erleidet Arbeitsunfall, was jetzt wichtig ist. Abschnitte Durchgangsarzt und Arbeitsunfall melden. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII), Gesetzliche Unfallversicherung. § 8 Absätze 1 und 2, § 193 Absatz 1. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. Universitätsmedizin Rostock, Stabsstelle Sicherheitsmanagement: Was ist bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall zu tun? Seiten 1 und 2. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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