Auslandsaufenthalt in der Ausbildung: Wie geht das?
Die Antwort in Kürze
Teile deiner Ausbildung kannst du nach dem Berufsbildungsgesetz im Ausland machen, wenn das dem Ausbildungsziel dient, insgesamt bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer.[1] Ein individuelles Auslandspraktikum dauert bei der Handwerkskammer Lübeck in der Regel drei bis vier Wochen, und ein Erasmus+-Stipendium hilft bei Fahrt, Aufenthalt und Versicherung.[2] Deine Vergütung läuft nach der Initiative Europe for you weiter, und Urlaub wird nicht angerechnet.[3]
Was das Gesetz erlaubt
Nach § 2 des Berufsbildungsgesetzes können Teile der Berufsausbildung im Ausland stattfinden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient, und ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der Ausbildungsdauer laut Ausbildungsordnung nicht überschreiten.[1] Die zuständige Stelle überwacht und fördert solche Aufenthalte nach § 76 in geeigneter Weise.[1]
Dauert ein Abschnitt im Ausland länger als acht Wochen, ist nach § 76 ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Plan nötig.[1] Das lässt sich nach der Initiative Europe for you zum Beispiel über eine Lernvereinbarung regeln, die im Programm Erasmus+ ohnehin abgeschlossen werden muss, und anzeigen muss den Aufenthalt der Ausbildungsbetrieb bei der Kammer.[3]
Was während des Aufenthalts weiterläuft
Dem Ausbildungsziel dient ein Aufenthalt nach Europe for you, wenn die Inhalte im Ausland im Wesentlichen der Ausbildung in Deutschland entsprechen, Sprachkenntnisse vermittelt werden oder zusätzliche persönliche und fachliche Kompetenzen entstehen.[3] Lernst du etwa Trockenbauarbeiten, achtest du darauf, dass der Betrieb im Ausland vergleichbare Wand- und Deckensysteme baut. Unterbrochen wird das Ausbildungsverhältnis durch den Aufenthalt nicht, rechtlich bleibt es unverändert bestehen.[3]
Der Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung nach Europe for you weiter, und Urlaubstage darf er für das Auslandspraktikum nicht anrechnen, weil es Teil der Ausbildung ist.[3] Bei einer dreijährigen Ausbildung sind danach bis zu neun Monate im Ausland möglich, und Anrechnungen oder Verkürzungen der Ausbildungszeit bleiben bei dieser Rechnung unberücksichtigt.[3] Auch die Handwerkskammer Lübeck betont, dass du während des Praktikums im Ausland weiter deinen Lohn bekommst.[2] Was du im Ausland lernst, trägst du ein, und für die Übernahme nach der Ausbildung zählt so ein Aufenthalt im Lebenslauf.
Wer mitmachen kann
Bewerben können sich bei der Handwerkskammer Lübeck Auszubildende im zweiten oder dritten Lehrjahr, Gesellen im ersten Jahr nach dem Abschluss und Meister im ersten Jahr nach der Meisterprüfung.[2] Voraussetzungen sind dort ein Mindestalter von 18 Jahren, Grundkenntnisse in Englisch, die Freistellung durch den Betrieb mit Lohnfortzahlung und das Einverständnis der Berufsschule.[2]
Im Ausland gesammelte Erfahrungen werden nach der IHK München zunehmend von Arbeitgebern gewünscht, an mancher Stelle sogar vorausgesetzt.[4] Die Lübecker Kammer nennt als Gründe neue Arbeitsmethoden und Techniken, mehr Selbstvertrauen, bessere Sprachkenntnisse samt Fachbegriffen und interkulturelle Erfahrung.[2] Dazu kann etwa gehören, wie Betriebe dort die Abdichtung im Verbund unter Fliesen ausführen. Auch der Betrieb hat nach der Kammer etwas davon: neue Impulse zu Arbeitsmethoden, Auszubildende, die mit gestärktem Selbstbewusstsein und mehr Eigeninitiative zurückkehren, und ein Image als weltoffener Ausbildungsbetrieb.[2]
Auch nach der Gesellen- oder Meisterprüfung kannst du nach der Lübecker Kammer mit Erasmus+ für ein Praktikum oder einen Arbeitseinsatz ins europäische Ausland gehen, für zwei Wochen bis mehrere Monate.[2] Mit dieser Erfahrung bewirbst du dich danach auf offene Stellen in deinem Gewerk mit einem zusätzlichen Pluspunkt.
Wie lange und wohin
Ein individuelles Auslandspraktikum dauert nach der Handwerkskammer Lübeck in der Regel drei bis vier Wochen, kann aber bis zu drei Monate gehen, und die Länge sprichst du mit deinem Betrieb und dem Betrieb im Ausland ab.[2] Das Land innerhalb Europas kannst du dort frei wählen, und für verschiedene Gewerke gibt es Gruppenfahrten für alle, die sich ein Praktikum allein noch nicht zutrauen.[2] Bei Gruppenfahrten organisieren die Mobilitätsberater An- und Abreise, Unterkunft und mit Partnern die Praktikumsbetriebe, bei Einzelreisen organisierst du das Praktikum selbst und bekommst Tipps zu Reiseplanung und Unterkunft.[2] Auf den Baustellen dort siehst du etwa, wie Trockenestrich oder andere Bodenaufbauten in anderen Ländern verlegt werden.
Neben Erasmus+ für Lernaufenthalte innerhalb Europas gibt es nach der IHK München länderspezifische Austauschmaßnahmen von Außenhandelskammern und Stiftungen.[4] Über das Projekt Ausbildung weltweit werden ähnlich wie bei Erasmus+ Auslandsaufenthalte von Auszubildenden gefördert, antragsberechtigt sind aber nur Ausbildungsbetriebe oder andere nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung.[4]
Was es kostet und wer hilft
Die Handwerkskammer Lübeck unterstützt Teilnehmer mit einem Erasmus+-Stipendium bei Fahrt-, Aufenthalts- und Versicherungskosten, je nach Zielland bis zu 100 Prozent, mit einem Eigenanteil solltest du aber rechnen.[2] Wie hoch er ist, hängt nach der Kammer vom Zielland und von deinen Ansprüchen ab, und für Azubis und junge Gesellen aus dem Handwerk gibt es dort auch Poolstipendien.[2]
Die Mobilitätsberater des Projekts Berufsbildung ohne Grenzen beraten dort bei Planung und Förderung und helfen bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb.[2] Zu ihrer Leistung gehören eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts, eine interkulturelle Vorbereitung und der Europass Mobilität als Teilnahmebestätigung.[2]
Planung und Vorbereitung
Mit der Planung solltest du nach der Lübecker Kammer mindestens ein halbes Jahr vorher beginnen, wenn du noch keinen Praktikumsbetrieb hast, und drei Monate reichen, wenn schon einer feststeht.[2] Erwartet wird, dass du deine Unterlagen fristgerecht einreichst, an Vor- und Nachbereitungstreffen teilnimmst und dich an die Regeln im Gastland und im Gastbetrieb hältst.[2] Während des Praktikums sollst du dich nach der Kammer auf neue Menschen und Kultur einlassen, Toleranz gegenüber Unterschieden zeigen und dich ungewohnten oder schwierigen Situationen stellen.[2]
Sprich früh mit deinem Ausbilder und deiner Berufsschule, denn ohne Freistellung und Einverständnis geht es nicht. Interessiert dich so ein Aufenthalt, sprich ihn im Bewerbungsgespräch an, und schick uns zuerst deine Bewerbung.
Häufige Fragen
Muss ich für das Auslandspraktikum Urlaub nehmen?
Nein. Nach Europe for you darf der Betrieb für das Auslandspraktikum keine Urlaubstage anrechnen, weil es Teil der Ausbildung ist.[3]
Wie lange darf ich in der Ausbildung ins Ausland?
Insgesamt höchstens ein Viertel der Ausbildungsdauer nach § 2 BBiG, und für einen Abschnitt über acht Wochen braucht es einen mit der Kammer abgestimmten Plan.[1]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 2 Abs. 3 und § 76 Abs. 3. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- Handwerkskammer Lübeck: Auslandspraktikum. Abschnitte Wer kann sich bewerben, Darum ins Ausland, Leistung, Erwartungen, Reiseziel und Reisedauer, Finanzielle Förderung, FAQ. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17
- Europe for you (Bits & Grips gemeinnützige GmbH): Rechtliche Basis für einen Auslandsaufenthalt. Gesamter Text. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
- IHK für München und Oberbayern: Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. Abschnitte Auslandsaufenthalt und Ausbildung weltweit. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3
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