Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung: Was passiert dort?
Die Antwort in Kürze
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung soll nach der Handwerkskammer des Saarlandes eine breite und einheitliche Grundausbildung sichern und die Spezialisierung einzelner Ausbildungsbetriebe ausgleichen.[1] Für die Lehrgänge muss dich dein Betrieb nach dem Berufsbildungsgesetz freistellen und die Vergütung weiterzahlen.[2] Die Lehrgangsgebühren trägt nach der Handwerkskammer für Mittelfranken in der Regel der Betrieb.[3]
Warum es die Unterweisung gibt
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, kurz ÜLU, ist nach der Handwerkskammer für Mittelfranken Teil der praktischen Ausbildung und eine Besonderheit, die es nur in der dualen Ausbildung im Handwerk gibt.[3] Wegen der zunehmenden Spezialisierung können kleine und mittelständische Betriebe nicht immer alles vermitteln, was zum Berufsbild gehört, prüfungsrelevant ist aber die ganze Bandbreite des Berufs.[3]
Die Kammer nennt ein Beispiel aus dem Tischlerhandwerk: Wer in einem Betrieb lernt, der sich auf Türen und Fenster spezialisiert hat, muss in der Prüfung auch Möbel anfertigen und Furniere aufbringen können.[3] Im Sanierungsbetrieb ist es ähnlich. Wer im Alltag Trocknung und Rückbau erlebt, braucht für die Prüfung trotzdem das ganze Handwerk seines Berufs, etwa Estrich, Fliesen oder Trockenbau.
Was in den Lehrgängen passiert
In den Werkstätten lernst du nach der Handwerkskammer für Mittelfranken fernab des Tagesgeschäfts gemeinsam mit anderen Auszubildenden deines Gewerks und tauschst dich mit ihnen aus, angeleitet von erfahrenen Ausbildern.[3] Vermittelt werden nach der Handwerkskammer des Saarlandes vom ersten bis zum letzten Lehrjahr berufsspezifische und fachübergreifende praktische Kenntnisse und Fähigkeiten.[1] Gerade in der Wasserschadensanierung, wo es auf der Baustelle oft schnell gehen muss, ist diese Übung ohne Zeitdruck viel wert.
Inhalte und Dauer der Lehrgänge ermittelt nach der Saarländer Kammer das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik zusammen mit den Fachverbänden, dargestellt in Unterweisungsplänen für die Grundstufe im ersten und die Fachstufe im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.[1] Beschlossen werden die Lehrgänge dort von der Vollversammlung der Kammer.[1] Nicht in jedem Ausbildungsberuf gibt es Lehrgänge, für manche Berufe hat die Vollversammlung nach der Handwerkskammer für Mittelfranken keine beschlossen.[3]
Weil die ÜLU nach der Saarländer Kammer als verlängerte Werkbank zum betrieblichen Teil der dualen Ausbildung gehört, orientieren sich ihre Inhalte an der betrieblichen Praxis, und die Unterweisungspläne werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.[1] Die Handwerkskammer Oldenburg ordnet per Satzung Lehrgänge unter anderem für Ausbaufacharbeiter mit den Schwerpunkten Estrich, Fliesen, Stuckateur- und Trockenbauarbeiten, für Bodenleger und für Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an.[4]
Teilnahme ist Pflicht
Verpflichtend ist die Teilnahme nach der Handwerkskammer des Saarlandes für alle Auszubildenden, deren Vertrag in die Lehrlingsrolle der Kammer eingetragen ist.[1] Nach der Handwerkskammer Oldenburg müssen Lehrlinge und Umschüler an den Lehrgängen teilnehmen, die die Kammer per Satzung verbindlich angeordnet hat, und der Ausbildende muss sie dazu anhalten.[4]
Gegen Ausbildende, die einem Lehrling die Teilnahme nicht ermöglichen, und gegen Lehrlinge, die sich den Lehrgängen entziehen, kann nach der Oldenburger Kammer auf Grundlage der Handwerksordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro festgesetzt werden.[4] Bleibst du unentschuldigt fern, kann dem Betrieb nach der Handwerkskammer für Mittelfranken die Bruttogebühr des Lehrgangs in Rechnung gestellt werden.[3] Welche Lehrgänge für deinen Beruf gelten, erfährst du bei deiner Handwerkskammer oder im Betrieb. Im Fliesenlehrgang gehört etwa die Abdichtung im Verbund dazu, die im Bad das Wasser unter dem Belag vom Untergrund fernhält.
Freistellung und Vergütung
Für Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, muss dich der Betrieb nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes freistellen.[2] Auf deine Ausbildungszeit angerechnet wird die Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Lehrgangsort und Betrieb.[2]
Deine Vergütung läuft nach § 19 auch für die Zeit der Freistellung weiter.[2] Die Handwerkskammer für Mittelfranken weist ausdrücklich darauf hin, dass Betriebe ihre Auszubildenden für die Kurse unter Fortbezahlung der Vergütung freistellen müssen.[3]
Wer die Lehrgänge bezahlt
Gefördert werden die Lehrgänge nach der Saarländer Kammer aus Mitteln des Bundes und des Landes und aus Eigenmitteln der Kammer, und die Zuschüsse senken die Gebühren, die der Betrieb zahlt.[1] Die Handwerkskammer Oldenburg beantragt die Zuschüsse selbst, damit kleine und mittelständische Betriebe eine geringere Lehrgangsgebühr tragen.[4] Bei Baubetrieben übernimmt nach der Handwerkskammer für Mittelfranken die SOKA-BAU die Kosten.[3]
Fahrtkosten zum Lehrgangsort zahlt nach der Mittelfränkischen Kammer in der Regel der Betrieb, in den Bauhauptberufen erstattet sie die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes direkt auf das Konto der Auszubildenden.[3] Wer eine weite Anreise hat, kann dort im Internat der Kammer übernachten.[3]
Einladung, Termine und Krankmeldung
Die Einladung zu den Lehrgängen kommt nach der Handwerkskammer des Saarlandes automatisch von der jeweiligen Bildungsstätte.[1] Stattfinden können die Lehrgänge nach der Handwerkskammer für Mittelfranken in Lehrwerkstätten der Innungen oder in den Bildungszentren der Kammer, für einige Berufe auch in anderen Kammerbezirken, und den genauen Ort nennt die Einladung.[3] Die meisten Lehrgänge finden nach der Handwerkskammer für Mittelfranken wochenweise an mehreren Terminen im Jahr statt, und sie können auch in den Ferien liegen.[3] Bist du krank, musst du dich dort bis 7.30 Uhr unter der Nummer auf der Einladung abmelden, entweder selbst oder über den Betrieb.[3]
Für dich heißt das: Nimm die Lehrgänge ernst, sie sind ein Teil deiner Ausbildung und bereiten dich auf die Prüfung vor. Trag in dein Berichtsheft ein, was du dort gelernt hast. Wenn du eine Ausbildung im Handwerk bei uns beginnen willst, schick uns deine Bewerbung.
Häufige Fragen
Muss ich die ÜLU-Lehrgänge selbst bezahlen?
Nein. Die Gebühren übernimmt nach der Handwerkskammer für Mittelfranken in der Regel der Ausbildungsbetrieb, bei Baubetrieben die SOKA-BAU.[3]
Bekomme ich während der ÜLU meine Ausbildungsvergütung?
Ja. Nach § 19 BBiG ist die Vergütung auch für die Zeit der Freistellung zu zahlen.[2]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Handwerkskammer des Saarlandes: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Abschnitte Was ist die ÜLU, Wie entstehen ÜLU-Maßnahmen, Teilnahmepflicht, Kosten. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- Handwerkskammer für Mittelfranken: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU): Die verlängerte Werkbank der Betriebe. Fragen zu Zweck, Pflicht, Fernbleiben, Kosten, Terminen, Krankmeldung, Fahrtkosten. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15
- Handwerkskammer Oldenburg: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Abschnitte Förderung und Rechtlicher Hinweis zur Freistellung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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