Zum Inhalt springen
STMB24 GmbH Zur Startseite 24h Notruf 0162 4428440

Bausachverständiger werden: Welche Wege gibt es?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Handwerkskammern bestellen und vereidigen nach der Handwerksordnung Sachverständige für Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks.[1] Daneben gibt es nach dem Institut für Sachverständigenwesen zertifizierte Sachverständige, und die Bezeichnung Sachverständiger selbst ist nicht gesetzlich geschützt.[2] Für die öffentliche Bestellung brauchst du nach der Handwerkskammer Düsseldorf mehrjährige Praxis im Handwerk, besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Unabhängigkeit.[3]

Wozu Sachverständige gebraucht werden

Gerichte brauchen Sachverständige nach dem IfS für ihre Entscheidungen, Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung ein, und Verbraucher sind auf sie angewiesen, wenn sie einen Bauschaden beweisen wollen.[2] Ihre Aufgaben reichen von Gutachten über Prüftätigkeiten bis zur alternativen Streitlösung, und sie müssen sie unparteiisch, unabhängig und objektiv erfüllen.[2] Unternehmer brauchen Sachverständige nach dem Institut, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte abzuwehren, und in jedem Fall müssen Sachverständige glaubhaft und vertrauenswürdig sein.[2] Gebraucht werden sie auch, wenn überwachungsbedürftige Anlagen oder sicherheitsrelevante Einrichtungen in festen Abständen zu prüfen sind.[2]

Öffentlich bestellte Sachverständige des Handwerks stehen nach der Handwerkskammer Düsseldorf Gerichten, Privatpersonen, Versicherungen und Rechtsanwälten bei fachlich-technischen Fragen zur Seite, im Kern bei der Begutachtung handwerklicher Leistungen nach Qualität und Preis.[3] In der Sanierung kann es dabei etwa um die Frage gehen, ob eine Abdichtung fachgerecht ausgeführt wurde oder woher ein Feuchteschaden kommt. Wer viele Einsätze in der Leckageortung erlebt hat, bringt für solche Fragen schon Erfahrung mit Messverfahren mit.

Die Bezeichnung ist nicht geschützt

Weil die Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist, kann sich nach dem IfS grundsätzlich jeder auf Sachgebieten ohne gesetzlich geregelte Zulassung als Sachverständiger betätigen.[2] Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen aber auch Sachverständige ohne Formalqualifizierung über Sachkunde und Erfahrung auf ihrem Gebiet verfügen.[2] Anders als bei der Meisterpflicht in zulassungspflichtigen Handwerken gibt es für Sachverständige also keinen festen Zugang.

Das IfS unterscheidet fünf Gruppen: öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte, amtlich anerkannte Sachverständige von Prüforganisationen, staatlich anerkannte Sachverständige und sonstige.[2] Für Bau und Ausbau sind die ersten beiden Wege die naheliegenden. Manche arbeiten auch als Regulierungsgutachter und prüfen im Auftrag eines Versicherers Ursache und Umfang eines Schadens.

Amtlich anerkannte Sachverständige werden nach dem IfS aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen hoheitlich tätig, etwa bei der Kraftfahrzeuguntersuchung, als Angestellte oder Vertragspartner staatlich beliehener Organisationen.[2] Staatlich anerkannte Sachverständige gibt es nach dem Institut in einigen Bundesländern für die Prüfung von Schall- und Wärmeschutz, baulichem Brandschutz und Standsicherheit, anerkannt von Landesbaubehörden oder beauftragten Architekten- und Ingenieurkammern.[2] Daneben erkennen privatrechtliche Verbände Mitglieder als Verbandssachverständige an, wenn diese bestimmte Anforderungen an Vorbildung und Sachkunde erfüllen und ihre Qualifikation in einer Prüfung vor einer kompetenten Stelle bewiesen haben.[2]

Öffentlich bestellt und vereidigt

Rechtsgrundlage für die Bestellung durch die Handwerkskammer ist nach der Handwerkskammer zu Leipzig § 91 der Handwerksordnung zusammen mit der Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer, und für die Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis bestehen.[4] Bildungspartner der Leipziger Kammer für angehende Sachverständige sind das Institut für Sachverständigenwesen und die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld.[4] Verlangt werden ausreichende Lebens- und Berufserfahrung im Sachgebiet, fachliche Befähigung, persönliche Eignung, der Nachweis besonderer Sachkunde und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.[4] Für Feuchteschäden zählt dabei vor allem Erfahrung mit vielen Baustoffen, von der Neubautrocknung bis zum nassen Altbaukeller.

Öffentlich bestellte Sachverständige legen nach dem IfS einen Eid ab, ihre Gutachten unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten, und unterliegen einem Pflichtenkatalog, den die bestellende Körperschaft überwacht.[2] Nach Ablauf der befristeten Bestellung müssen sie Sachkunde und Eignung erneut nachweisen, und in Gerichtsverfahren sind sie bevorzugt heranzuziehen.[2] Ein typischer Einsatz ist das Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren, mit dem ein Gericht den Zustand eines Bauteils vor einem Streit festhält.

Wie das Verfahren läuft

Die öffentliche Bestellung ist nach der Handwerkskammer Düsseldorf keine eigenständige Ausbildung, an deren Ende die Bestellung steht: Die besondere Qualifikation in deinem Handwerk musst du schon mitbringen und im vorgeschriebenen Verfahren nachweisen.[3] Festgestellt wird die besondere Sachkunde mit einem Probegutachten, einem schriftlichen Test und einem mündlichen Fachgespräch vor einem Ausschuss, mit Unterstützung des zuständigen Fachverbands.[3] Zu den Voraussetzungen zählen dort außerdem die erforderlichen Einrichtungen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, unter Umständen belegt durch eine Schufa-Auskunft.[3] Wer diesen Weg plant, kann zuerst Meister oder Techniker werden und so die besondere Sachkunde schrittweise aufbauen.

Dazu kommen bei der Düsseldorfer Kammer rechtskundliche Schulungen in zwei Wochenendseminaren mit Multiple-Choice-Test, und die Teilnahme an diesem oder einem anderen anerkannten Seminar ist verbindlich.[3] Bewerber sollten sich auf eine Verfahrensdauer von etwa ein bis zwei Jahren bis zur Vereidigung einstellen.[3] Bei der Leipziger Kammer beginnt das Bewerbungsverfahren in der Regel mit einem persönlichen Gespräch, einem Grund- und Aufbauseminar mit Test und einer gesonderten Fachkundeüberprüfung.[4]

Zertifiziert statt bestellt

Die Personenzertifizierung ist nach dem IfS die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation auf einem Sachgebiet durch eine private Zertifizierungsstelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sein kann, aber nicht muss.[2] Mit einer Akkreditierung überwacht eine unabhängige Drittstelle auch die Arbeit der Zertifizierungsstelle.[2]

Zertifiziert wird nach dem IfS, wer besondere Sachkunde hat und gegen dessen persönliche Eignung keine Bedenken bestehen, und während der Zertifizierung gilt ein Pflichtenkatalog mit regelmäßigem Monitoring.[2] Nach Ablauf der befristeten Zertifizierung müssen Sachkunde und Eignung erneut unter Beweis gestellt werden.[2]

Der Weg beginnt im Handwerk

Die Handwerkskammer bestellt nach § 91 der Handwerksordnung Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert, und zwar nach den Regeln der Gewerbeordnung.[1] Die Sachkunde dafür entsteht auf der Baustelle: mit der Ausbildung, Jahren als Geselle, Weiterbildung und Erfahrung auf einem Spezialgebiet wie Feuchte- und Schimmelschäden.

Wenn du in Wasserschaden, Trocknung und Schimmel tief einsteigen willst, ist ein Sanierungsbetrieb ein guter Anfang. Schick uns deine Bewerbung.

Häufige Fragen

Darf sich jeder Bausachverständiger nennen?

Im Prinzip ja, denn die Bezeichnung ist nach dem IfS nicht gesetzlich geschützt, Sachkunde und Erfahrung braucht man trotzdem.[2]

Gibt es eine Ausbildung zum öffentlich bestellten Sachverständigen?

Nein. Nach der Handwerkskammer Düsseldorf musst du die besondere Qualifikation schon mitbringen und im Verfahren nachweisen.[3]

Klingt nach deinem Beruf?

Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.

Zu den offenen Stellen

Belege

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Handwerksordnung (HwO). § 91 Abs. 1 Nr. 8. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2
  2. Institut für Sachverständigenwesen (IfS): Sachverständige. Abschnitte Weshalb, Aufgaben, Arten von Sachverständigen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
  3. Handwerkskammer Düsseldorf: Sachverständige oder Sachverständiger werden. Abschnitte So werden Sie Sachverständige, Voraussetzungen, Rechtskundliche Schulungen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  4. Handwerkskammer zu Leipzig: Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Gesamter Text. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
Nach oben 24h Notruf 0162 4428440