Hitze bei der Arbeit: Was auf Baustellen und in heißen Räumen gilt
Die Antwort in Kürze
Steigt die Lufttemperatur im Raum über 26 °C, sollen nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen folgen, und ab mehr als 35 °C eignet sich ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum.[1] Hohe Temperaturen erhöhen nach der BG BAU außerdem das Risiko von Arbeitsunfällen durch Ermüdung und nachlassende Konzentration.[2]
Drei Schwellen für Innenräume
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll nach der ASR A3.5 26 °C nicht überschreiten, und liegt die Außenlufttemperatur darüber, sollen bei mehr als 26 °C im Raum zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, sofern geeigneter Sonnenschutz vorhanden ist.[1] Heizt die Sonne einen Raum durch Fenster, Oberlichter oder Glaswände über 26 °C auf, gehören diese Flächen danach mit passendem Sonnenschutz ausgestattet.[1] Bei mehr als 30 °C müssen danach wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung folgen, wobei technische und organisatorische Maßnahmen vor personenbezogenen gehen.[1]
Wird die Lufttemperatur von 35 °C überschritten, ist der Raum nach der Regel für diese Zeit ohne technische Maßnahmen wie Luftduschen, organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.[1] Bei mehr als 26 °C sollen und bei mehr als 30 °C müssen danach geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitgestellt werden.[1] Wie hoch die Raumlufttemperatur tatsächlich ist, zeigt ein Thermometer im Raum, nicht das Gefühl.
Einen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei gibt es nach der IG Metall nicht, der Arbeitgeber muss die Arbeit aber so gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet werden.[3]
Wer besonders gefährdet ist
Arbeiten über 26 °C kann nach der ASR A3.5 im Einzelfall die Gesundheit gefährden, etwa bei schwerer körperlicher Arbeit, bei Schutzkleidung, die die Wärmeabgabe stark behindert, oder wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere oder Schwangere im Raum arbeiten.[1] Über weitere Maßnahmen ist dann danach anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.[1] Bei einer Neubautrocknung mit Wärme steigt die Temperatur im Raum oft bewusst an, und auch dann zählt die angepasste Gefährdungsbeurteilung.
Besonders gefährdet sind nach der BG BAU ältere Beschäftigte, Beschäftigte mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten, Beschäftigte, die Schutzkleidung tragen müssen, und neue Beschäftigte.[2] Als Azubi gehörst du also schnell in mehrere dieser Gruppen zugleich. Hitze kann nach der BG BAU zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie einem Hitzschlag führen, und die Hitzetoleranz hängt danach von vielen individuellen Faktoren ab.[2]
Heiße Räume in der Sanierung
Bei einer technischen Trocknung laufen Geräte über Tage in geschlossenen Räumen, und im Sommer kommt die Wärme von außen dazu. Zu den beispielhaften Maßnahmen der ASR A3.5 gehören die Steuerung des Sonnenschutzes, die Nachtauskühlung, das Betreiben elektrischer Geräte nur bei Bedarf, das Lüften in den frühen Morgenstunden, verlagerte Arbeitszeiten, gelockerte Kleidungsregeln, zusätzliche Entwärmungsphasen und Ventilatoren.[1]
Kühlt eine Technik die Luft und macht sie dabei feuchter, darf das nach der Regel die Belastung nicht erhöhen, und für die Kombination aus Temperatur und relativer Luftfeuchte nennt sie eine Schwülegrenze, bei 30 °C etwa 44 Prozent.[1] Bei laufenden Trocknern ist die relative Luftfeuchtigkeit zwar niedrig, die Abwärme der Geräte kann den Raum aber stark aufheizen. Sprich vor einem langen Einsatz in einem aufgeheizten Raum mit deinem Ausbilder ab, wann gelüftet wird und wo du Pause machst. Leg schwere Arbeiten im Sommer möglichst auf den frühen Morgen und trink regelmäßig, auch wenn du noch keinen Durst hast.
Was der Betrieb tut
Die BG BAU rät nach ihrem Hitzeaktionsplan für Indoor-Baustellen, den Arbeitstag wenn möglich ein bis zwei Stunden früher zu beginnen, die anstrengendsten Aufgaben in die Morgenstunden zu legen, Arbeitsplätze zu verschatten und ein Kumpelsystem einzurichten, bei dem Beschäftigte aufeinander achten.[2] Dazu gehören danach eine aktuelle Unterweisung zu Anzeichen von Hitzeerkrankungen und zur Ersten Hilfe, der Blick auf alle Wetterfaktoren wie Temperatur, Luftfeuchte, Strahlungswärme und fehlende Luftbewegung sowie ein Wetterwarndienst, der vor Hitzewellen warnt.[2] Hitze und Müdigkeit erhöhen auch das Risiko auf Leitern und Gerüsten, und der Absturzschutz bleibt gerade an heißen Tagen Pflicht.
Mindestens alle 15 bis 30 Minuten sollen danach kurze Trinkpausen möglich sein, jede Stunde eine fünfminütige Pause und bei hoher Belastung längere Pausen, und trinken solltest du, bis der Urin hellgelb oder klar ist.[2] Leichte, lockere Kleidung hilft in Innenräumen, auf notwendige Schutzausrüstung wird aber nach der BG BAU keinesfalls verzichtet.[2] Der Betrieb sorgt danach für kühle oder schattige Pausenplätze, Ventilatoren, frisches Trinkwasser und genug saubere Toiletten, damit niemand weniger trinkt, um sie zu meiden, und er gibt neuen Kollegen Zeit, sich an die Hitze zu gewöhnen.[2]
Arbeitest du draußen regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung, muss dir der Arbeitgeber nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Vorsorge anbieten.[4] Er hat danach Maßnahmen zu treffen, die die UV-Belastung möglichst gering halten.[4]
Warnzeichen ernst nehmen
Warnsignale wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit musst du nach dem Deutschen Handwerksblatt kennen, und Betroffene gehören umgehend in den Schatten, bei Bedarf mit Erster Hilfe.[5] Schwere oder anhaltende Symptome erfordern danach eine schnelle Alarmierung des Rettungsdienstes, und bekannte Notfallabläufe erleichtern die Reaktion.[5] Beim Hitzeschutz unterstützt die BG BAU die Betriebe danach mit Hitzeaktionsplänen für den Innen- und Außenbereich, Checklisten und Informationsmaterial.[5]
Achte auf dich und auf die anderen im Team. Wer verwirrt wirkt, nicht mehr schwitzt oder umfällt, braucht sofort Hilfe, und dann wird ohne Zögern der Notruf gewählt.
Häufige Fragen
Ab wie viel Grad muss der Betrieb etwas tun?
Über 26 °C im Raum sollen Maßnahmen ergriffen werden, über 30 °C müssen sie nach der ASR A3.5 folgen.[1]
Habe ich Anspruch auf hitzefrei?
Nein, einen direkten Rechtsanspruch auf hitzefrei gibt es nach der IG Metall nicht.[3]
Wie oft darf ich trinken?
Die BG BAU empfiehlt kurze Trinkpausen mindestens alle 15 bis 30 Minuten.[2]
Bekomme ich eine Vorsorge, wenn ich viel in der Sonne arbeite?
Bei regelmäßig einer Stunde oder mehr täglich mit intensiver UV-Belastung muss sie dir angeboten werden.[4]
Klingt nach deinem Beruf?
Die Kurzbewerbung dauert drei Minuten: Name, Kontakt, fertig. Kein Anschreiben nötig.
Belege
Quellen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur. Punkte 4.2 und 4.4, Tabellen 4 und 5. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
- BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft): Hitzeaktionsplan: Indoor-Baustellen. Seiten 1 bis 3. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- IG Metall: Ratgeber Sommerhitze: Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz? Abschnitt Drei Stufen: 26, 30 und 35 Grad. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2
- Bundesministerium der Justiz: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 5. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3
- Deutsches Handwerksblatt: Hitze gefährdet die Gesundheit von Beschäftigten am Bau. Abschnitt Mitarbeitersensibilisierung und Notfallmanagement. Abgerufen am 09.10.2026. ↑1↑2↑3