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Gewitter am Ferienhaus: Überspannungsschäden vermeiden

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Schon Blitzeinschläge in 3 Kilometer Entfernung können nach dem Elektrohandwerk gefährliche Überspannungen auslösen, und wirksam ist ein mehrstufiger Schutz für Strom-, Antennen-, Telefon- und Datenleitungen mit Geräteschutz dahinter.[1] Geräte, die im leeren Ferienhaus nicht laufen müssen, trennen Sie nach den Versicherern auch von Antennen-, Telefon- und Internetkabel.[2] In neuen Wohngebäuden ist Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 seit Oktober 2016 vorzusehen.[3]

Wie ein Gewitter Geräte zerstört

Ein Blitz entlädt sich nach dem Zentralverband der Elektrohandwerke in Bruchteilen von Sekunden und kann dabei Überspannungen hervorrufen, die elektrische Geräte zerstören, und schon Einschläge in 3 Kilometer Entfernung können gefährlich werden.[1] Schlägt der Blitz direkt oder beim Nachbarn ein, ist ohne Schutzmaßnahmen ein Schaden meist vorprogrammiert.[1] Die hohe Spannung überträgt sich nach den Versicherern sowohl über Strom- als auch über Antennen- und Telefonleitungen.[2]

Die Versicherer registrierten nach ihrem Verbraucherportal im Jahr 2025 insgesamt 180.000 Blitz- und Überspannungsschäden, bei ungefähr 100.000 Erdblitzen in Deutschland.[2] Empfindliche Elektronik steckt nach dem Elektrohandwerk heute nicht nur in Fernseher und Computer, auch Kühlschrank, Spül- und Waschmaschine, Alarmanlagen und die Heizungssteuerung enthalten solche Bauteile.[1] Häufig zieht mit dem Gewitter auch Sturm am Ferienhaus auf, und nach einem solchen Unwetter lohnt eine Kontrolle von Dach, Fenstern und Elektrik.

Was im Ferienhaus besonders auf dem Spiel steht

Im leeren Ferienhaus hängen gerade die Geräte am Netz, die über den Winter Schäden verhindern sollen: Heizungssteuerung, Pumpen, Hebeanlage, Leckagemelder, Temperaturfühler und der Router, über den Meldungen hinausgehen. Fällt nach einem Gewitter die Heizungssteuerung aus, merkt das niemand, bis bei Frost die Leitungen platzen.

Für fest installierte Einrichtungen wie die Heizungsanlage, die Hebeanlage, Lüftungsanlagen oder die Einbruchmeldeanlage kommt bei Überspannungsschäden durch Blitz nach dem Verbraucherportal der Versicherer die Wohngebäudeversicherung auf.[2] Bewegliche Geräte wie Computer, Fernseher oder Kühlschränke gehören zur Hausratversicherung, und ob die eigene Police solche Schäden abdeckt, klärt nach dem Portal ein Anruf beim Versicherer.[2]

Ein Schutzkonzept in Stufen

Ein wirkungsvolles Überspannungsschutzkonzept für Wohngebäude besteht nach dem Elektrohandwerk aus mehreren Stufen: Der Anlagenschutz bezieht die gesamte Stromversorgung, die Antennen- und Telefonanlage und alle Datenleitungen ein, und dazu kommt der Schutz der Endgeräte.[1] Die Sachversicherer prüfen Schadensfälle nach dem Verband immer häufiger und schreiben manchmal sogar Vorrichtungen zum Schutz vor Überspannungen vor.[1]

Lassen Sie die Elektroanlage des Ferienhauses von einem Elektrofachbetrieb darauf prüfen, ob im Verteiler ein Überspannungsschutz eingebaut ist, und ob Antennenleitung, Telefon- und Datenleitung mit einbezogen sind. Für Router, Heizungssteuerung und Alarmtechnik, die im Winter laufen müssen, kommt ein Geräteschutz in der Nähe dazu.

Überspannungs-Schutzeinrichtungen gehören nach dem Fachvortrag zur Norm so nahe wie möglich an den Speisepunkt der Anlage, im Kabelnetz mindestens als Ableiter vom Typ 2, bei Freileitungseinspeisung oder äußerem Blitzschutz zwingend vom Typ 1.[3] Zusätzliche Schutzgeräte vom Typ 2 oder 3 dürfen nur zusammen mit dem Schutz am Speisepunkt eingesetzt werden, und zwischen Schutzgerät und geschütztem Betriebsmittel liegen höchstens 10 Meter Leitung.[3] Für ein Ferienhaus aus Holz lohnt die Frage nach einem äußeren Blitzschutz besonders, weil ein Einschlag dort schneller einen Brand auslöst.

Was die Norm für neue Anlagen verlangt

Nach einem Fachvortrag zur Norm DIN VDE 0100-443 in der Fassung vom Oktober 2016 ist Überspannungsschutz unter anderem vorzusehen, wenn in Wohngebäuden und kleinen Büros empfindliche Betriebsmittel der Überspannungskategorien I und II installiert sind, etwa Haushaltsgeräte und empfindliche elektrische Geräte.[3] Damit ist nach dem Vortrag in allen neuen Gebäuden, auch in Wohngebäuden, Überspannungsschutz vorzusehen.[3]

Für Anlagen, die vor Oktober 2016 geplant, aber noch nicht gebaut waren, galt nach dem Vortrag eine Übergangsfrist bis Dezember 2018, und für alle späteren Neuplanungen ist die Norm bindend.[3] In einem älteren Ferienhaus kann ein solcher Schutz deshalb fehlen, und bei einer Erneuerung der Elektroanlage oder einem neuen Zählerschrank gehört er auf die Liste.

Vor der Abreise und bei Gewitter

Um Überspannungsschäden zu vermeiden, raten die Versicherer, bei Fernseher, PC und Telefon den Stromstecker zu ziehen und zusätzlich Antennen-, Telefon- und Internetkabel zu trennen.[2] Im Ferienhaus gilt das für alle Geräte, die während Ihrer Abwesenheit nicht gebraucht werden: Fernseher, Receiver, Spielkonsolen, Lautsprecher und Ladegeräte. Fällt nach einem Gewitter ein Einbaugerät aus, gehört zur Küchenmontage des Ersatzgeräts ein Blick auf den Überspannungsschutz in der Verteilung.

Geräte, die laufen müssen, bleiben am Netz und brauchen dafür einen fest eingebauten Schutz. Bitten Sie Ihre Gäste, bei Gewitter Fernseher und Computer auszustecken, und schreiben Sie in die Hausinformation, wo der Verteiler ist und wen sie anrufen, wenn danach etwas nicht mehr funktioniert.

Nach dem Gewitter

Lassen Sie nach einem Gewitter in der Nähe prüfen, ob Heizung, Pumpen, Hebeanlage und Fernüberwachung noch arbeiten, am besten durch Ihre Betreuung vor Ort oder über eine Meldung der Anlage selbst. Ist eine Sicherung gefallen oder hat der Fehlerstrom-Schutzschalter ausgelöst, und riecht es verbrannt oder sind Steckdosen sichtbar beschädigt, bleibt der Stromkreis aus, bis eine Elektrofachkraft ihn geprüft hat.

Für die Versicherung zählen Belege: Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Gewitters, fotografieren Sie beschädigte Geräte und heben Sie sie auf, bis der Versicherer sie gesehen oder freigegeben hat. Ein Bericht des Elektrikers, der Überspannung als Ursache nennt, erleichtert die Abwicklung.

Wer seine Geräte bei einem nahenden Gewitter nicht vom Strom trennt, verliert nach dem Verbraucherportal der Versicherer nicht automatisch den Versicherungsschutz, und ob das als grobe Fahrlässigkeit gilt, hängt vom Einzelfall ab.[2] In vielen Verträgen verzichtet der Versicherer nach dem Portal auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.[2] Für ein leeres Ferienhaus, in dem niemand Stecker ziehen kann, ist der fest eingebaute Schutz deshalb die verlässlichere Lösung.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn ein Blitz die Heizungssteuerung zerstört?

Für Überspannungsschäden durch Blitz an fest installierten Einrichtungen wie der Heizungsanlage kommt nach dem Verbraucherportal der Versicherer die Wohngebäudeversicherung auf.[2]

Wie weit weg darf ein Gewitter sein, damit nichts passiert?

Eine sichere Entfernung gibt es kaum: Schon Einschläge in 3 Kilometer Entfernung können nach dem Elektrohandwerk gefährliche Überspannungen auslösen.[1]

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Belege

Quellen

  1. Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), elektrohandwerk.de: Blitz und Überspannung. Abschnitte zur Gefahr, zum Schutzkonzept und zur Hausratversicherung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dieversicherer.de: Blitzeinschlag: So sind Sie richtig versichert. Beitrag vom 10.08.2026. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
  3. Ingenieurbüro Peter Biebl, bereitgestellt von AllgäuNetz: DIN VDE 0100-443 und -534 / 2016-10: neue Normen für den Überspannungsschutz. Stand Februar 2017, Folien 10 und 11. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
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