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Hausrat im Ferienhaus: Gilt die normale Hausratversicherung?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Für das Inventar einer eigenen Ferienimmobilie nicht, denn nach dem Verbraucherportal der Versicherer begründet eine eigene Immobilie einen weiteren Haushalt, für dessen Inventar eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden muss.[1] Die Außenversicherung der Hausratversicherung schützt nur Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, etwa Wertgegenstände, die Sie mit in den Urlaub nehmen.[1]

Warum das Ferienhaus ein eigener Haushalt ist

Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum in der eigenen Wohnung mit den dazugehörigen Nebenräumen, Terrassen und Kellern.[1] Für selbst genutzte Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten nach dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft andere Regeln: Eine eigene Immobilie begründet einen weiteren Haushalt, und für Inventar und alle beweglichen Sachen dort muss eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.[1]

Zum Inventar zählt, was sich bewegen lässt und nicht fest eingebaut ist, vom Sofa über Matratzen und Küchengeräte bis zu Bettwäsche, Fahrrädern und Gartenmöbeln. Fest eingebaute Teile wie Fußböden und Sanitärobjekte zählen dagegen zum Gebäude, das die Wohngebäudeversicherung schützt, und bei einer Einbauküche kommt es auf den Vertrag an. Wo die Grenze im eigenen Vertrag verläuft, steht in den Bedingungen.

Was die Außenversicherung leistet

Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und gewährt in der Regel weltweiten Schutz für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden, etwa Wertgegenstände im Hotelzimmer, im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung.[1] Sie deckt dieselben Gefahren wie die Hausratversicherung selbst.[1]

Der Schutz ist befristet, und die Frist reicht je nach Anbieter von einigen Wochen bis zu sechs Monaten.[1] Weil man unterwegs nur einen Teil des Hausrats dabei hat, setzen viele Versicherer in der Außenversicherung außerdem eine Entschädigungsgrenze fest, die sich an der Versicherungssumme bemisst.[1] Wer teure Sportausrüstung mitnimmt, klärt vorab, ob diese Grenze reicht.[1] Nach dem Bund der Versicherten liegt die Grenze oft bei zehn oder zwanzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, und manche Verträge schließen Bargeld oder Wertsachen aus oder decken sie nur begrenzt.[2]

Entschädigt wird nach dem Verbraucherportal der Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert oder die Reparatur, unter Umständen mit einem Betrag für die Wertminderung.[1] Dauerhaft ausgelagerte Sachen, etwa in angemieteten Lagerräumen, schützt die Außenversicherung nicht.[1]

Für das Inventar, das dauerhaft im Ferienhaus bleibt, passt die Außenversicherung darum nicht, denn es befindet sich nicht nur vorübergehend dort. Sachen, die Sie für einen Aufenthalt mitbringen, sind dagegen über die Außenversicherung Ihrer Hauptwohnung geschützt, solange Frist und Grenze reichen.[1]

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte

Die Versicherungssumme für das Ferienhaus sollte dem Wert seiner Einrichtung entsprechen. Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem Wert, den die Einrichtung beim Schaden hat, zahlt der Versicherer nach § 75 des Versicherungsvertragsgesetzes nur anteilig, im Verhältnis von Summe zu Wert.[3] Ist die Einrichtung doppelt so viel wert wie versichert, wird ein Schaden also nur zur Hälfte ersetzt.

Eine Liste der Einrichtung mit Fotos, Kaufbelegen und Seriennummern hilft, den Wert zu ermitteln und nach einem Schaden zu belegen. Für ein Ferienhaus, das Sie nur ab und zu sehen, ist sie besonders nützlich, weil Sie nach einem Einbruch oder Wasserschaden sonst aus der Erinnerung aufzählen müssen, was fehlt. Nach einem Wasserschaden ergänzt der Bericht der Wasserschadensanierung mit Fotos der durchnässten Möbel diese Liste um den Zustand nach dem Schaden.

Wasser und Frost im leeren Haus

Läuft im leeren Ferienhaus eine Leitung aus, trifft das Wasser auch die Einrichtung: Möbel, Matratzen, Teppiche und Textilien saugen sich voll. Leitungswasser gehört zu den Gefahren, gegen die eine Hausratversicherung schützt.[1] Ob Ihr Vertrag für die kalte Jahreszeit Pflichten wie Heizen oder das Absperren und Entleeren der Leitungen vorschreibt, steht in seinen Sicherheitsvorschriften, und im Vertrag für das Ferienhaus wiegen sie besonders schwer, weil dort womöglich wochenlang niemand nachsieht. Welche Pflichten im Leerstand gelten, legen für Hausrat und Gebäude jeweils die eigenen Bedingungen fest.

Einbruch im leeren Ferienhaus

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete für 2025 nach der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich der Versuche, 2024 waren es 78.436.[4] Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Türen, und 2025 scheiterten 44,9 Prozent der Einbrüche, was nach der Polizei die Wirkung von Prävention belegt.[4] Aufgeklärt wurden 2025 nur 14,1 Prozent der Fälle.[4] Bei urlaubsbedingter Abwesenheit lässt sich die genaue Tatzeit nach der Polizei meist nicht feststellen.[4]

Für ein vermietetes Ferienhaus heißt der zweite Punkt: Schlüssel persönlich oder über eine Vertrauensperson übergeben, nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf hinterlegen. Eine aufmerksame Nachbarschaft hilft außerdem: Die Polizei rät, auf Fremde auf dem Nachbargrundstück zu achten und bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei zu informieren.[4]

Und die Sachen der Gäste?

Bricht jemand in eine abgeschlossene Ferienunterkunft ein und stiehlt persönliche Gegenstände der Gäste, greift nach dem Bund der Versicherten deren eigene Hausratversicherung mit der Außenversicherung, im In- und Ausland.[2] Die Dauer dieses Schutzes liegt oft bei mindestens drei Monaten, variiert aber je nach Vertrag.[2] Beschädigen Gäste die Einrichtung, zahlt ihre Privathaftpflicht nur, wenn Mietsachschäden in den Vertragsbedingungen eingeschlossen sind.[2]

Für die Einrichtung des Vermieters ist die Hausratversicherung der Gäste nicht zuständig. Wer an Gäste vermietet, lässt sich deshalb vom Versicherer schriftlich bestätigen, wie das Inventar der Ferienwohnung versichert ist und ob die Vermietung im Vertrag angegeben werden muss.

Häufige Fragen

Reicht die Außenversicherung meiner Hausratversicherung für das Ferienhaus?

Für Sachen, die Sie vorübergehend mitbringen, im Rahmen von Frist und Entschädigungsgrenze.[1] Für das Inventar, das dauerhaft dort bleibt, braucht es eine eigene Hausratversicherung.[1]

Was gilt bei einem Raub in der Ferienunterkunft?

Viele Hausratversicherungen greifen nach dem Bund der Versicherten auch dann, wenn jemand unter Gewaltandrohung zur Herausgabe seiner Sachen gezwungen wird.[2] Voraussetzung ist, dass die Tat vor Ort stattfand und der Polizei umgehend gemeldet wird.[2]

Sind die Sachen meiner Gäste über meine Versicherung geschützt?

Für das Gepäck der Gäste ist nach dem Bund der Versicherten deren eigene Hausratversicherung mit der Außenversicherung zuständig.[2]

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Außenversicherung: Eigentumsschutz außerhalb der eigenen vier Wände. Ratgeber vom 15.07.2025, Abschnitt Sonderfall eigene Ferienimmobilie. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20
  2. Bund der Versicherten e. V. (BdV): Ferienwohnung: Wer zahlt bei Diebstahl oder Schäden? Pressemitteilung vom 25.06.2025. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 75 Unterversicherung. § 75. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
  4. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK): Einbruch: Sichern Sie Ihr Zuhause! Abschnitte Lagebild und So schützen Sie sich vor Einbrechern. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
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