Sturm am Ferienhaus: Wann zahlt die Versicherung?
Die Antwort in Kürze
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Sturmschäden, wenn die Gefahr Sturm mitversichert ist und der Wind nach den Bedingungen mindestens Windstärke 8 erreicht hat.[1] Windstärke 8 beginnt nach dem Deutschen Wetterdienst bei 17,2 Metern pro Sekunde, rund 62 Kilometern pro Stunde.[2] Regnet es durch ein vom Sturm beschädigtes Dach, ist auch dieser Folgeschaden gedeckt, und Aufwendungen für die Notsicherung muss der Versicherer erstatten.[1][3]
Während des Sturms und gleich danach
Während eines schweren Sturms bleibt niemand auf dem Dach, im Garten oder unter Bäumen, um etwas zu sichern. Nach dem Sturm halten Sie Abstand zu heruntergerissenen Stromleitungen und zu lockeren Bauteilen an Dach und Fassade, und liegen Leitungen am Boden oder drohen Teile herabzustürzen, verständigen Sie über den Notruf die Feuerwehr.
Regnet es durch das beschädigte Dach in Decken, an Leuchten oder Steckdosen, legen Sie die Sicherung für diesen Teil des Hauses um, bevor jemand den Raum betritt, und ist der Sicherungskasten nass, holen Sie die Feuerwehr, statt hineinzugehen. Hängt eine Decke durch, verlässt jeder den Raum darunter. Ist Regenwasser in die Decke gelaufen, braucht sie nach der Reparatur des Daches eine Sanierung nach einem Wasserschaden, damit die Feuchte nicht im Aufbau bleibt.
Ab wann ein Sturm ein Sturm ist
In den Versicherungsbedingungen gilt als Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, und der Schutz greift in der Regel nur, wenn die Gefahren Sturm und Hagel mitversichert sind.[1] Der Deutsche Wetterdienst nennt für Windstärke 8 eine Geschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 Metern pro Sekunde, das sind 62 bis 74 Kilometer pro Stunde.[2]
Meteorologen beschreiben die oberen Windstärken so:[2]
- Windstärke 8, stürmischer Wind, 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert[2]
- Windstärke 9, Sturm, 75 bis 88 km/h: Äste brechen, an Häusern lösen sich erste Dachziegel oder Rauchhauben[2]
- Windstärke 10, schwerer Sturm, 89 bis 102 km/h: Bäume brechen, größere Schäden an Häusern[2]
- Windstärke 11, orkanartiger Sturm, 103 bis 117 km/h: Bäume werden entwurzelt, verbreitet Sturmschäden[2]
- Windstärke 12, Orkan, ab 118 km/h: schwere Verwüstungen[2]
Für die Versicherung zählt die Schwelle der Bedingungen, also schon Windstärke 8, die Meteorologen noch stürmischen Wind nennen.[1][2]
Wie der Sturm nachgewiesen wird
Den Sturm muss der Versicherte nachweisen, am besten mit Windmessungen der Wetterämter.[1] Gibt es am Ort keine Messstation, reicht nach dem Bund der Versicherten der Nachweis, dass der Sturm in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat.[1] Alternativ genügt der Nachweis, dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes nur durch den Sturm entstanden sein kann.[1] Bleibt strittig, ob Windstärke 8 erreicht war, lässt sich das beim Deutschen Wetterdienst erfragen oder nachträglich feststellen.[1]
Für ein Ferienhaus, das wochenlang leer steht, hilft eine Dokumentation vor der Saison: Fotos von Dach, Fenstern und Fassade zeigen später den Zustand vor dem Sturm. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät ohnehin, das Eigentum mit Fotos zu dokumentieren, weil das bei Unwetterschäden gegenüber der Versicherung helfen kann.[4]
Was Gebäude- und Hausratversicherung tragen
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude, etwa wenn Schornsteine zerstört werden oder Bäume auf das Haus stürzen.[1] Sie deckt auch sturmbedingte Folgeschäden durch Wasser, das durch ein beschädigtes Dach oder zerbrochene Fenster eindringt.[1] Bei Solar- und Wärmepumpenanlagen, Gebäudezubehör, Glas, Nebengebäuden, Carports, Garagen und Gewächshäusern unterscheiden sich die Verträge nach dem Bund der Versicherten erheblich.[1]
Möbel und Einrichtung, die der Sturm beschädigt, deckt die Hausratversicherung, sofern Sturm und Hagel eingeschlossen sind.[1] Dringt Wasser dagegen ohne Sturmschaden ein, etwa wenn Dauerregen den Keller flutet, zahlen Gebäude- und Hausratversicherung nach der Verbraucherzentrale nicht, dafür braucht es einen Schutz gegen Elementarschäden.[5] Dasselbe gilt nach der Verbraucherzentrale, wenn ein Dach unter der Last des Schnees einbricht.[5] Gegen Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Rückstau oder Erdbeben schützt eine erweiterte Elementarschadenversicherung, die sich meist als Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abschließen lässt.[1]
Nach dem Sturm: sichern und melden
Unwetterschäden müssen Betroffene nach dem Bund der Versicherten unverzüglich der Versicherung melden und dokumentieren.[1] Danach gilt es, weiteren Schaden zu verhindern: Ein offenes Dach deckt ein Dachdecker oder die Feuerwehr ab, steigen Sie dafür nicht selbst hinauf. Ein zerbrochenes Fenster lässt sich von innen mit Folie oder einer Platte schließen, wenn keine losen Scherben mehr im Rahmen stecken. Fotos vom Schaden und von der Notsicherung entstehen am besten, bevor aufgeräumt wird.
Aufwendungen, mit denen der Versicherungsnehmer den Schaden abwenden oder mindern will, muss der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz erstatten.[3] Das gilt auch für erfolglose Maßnahmen, solange er sie in seiner Lage für geboten halten durfte.[3] Auf Verlangen muss der Versicherer den nötigen Betrag vorschießen.[3] Rechnungen für Notabdeckung und Abpumpen gehören darum mit zur Abwicklung mit der Versicherung.
Beim leeren Ferienhaus fällt ein Sturmschaden womöglich erst Tage später auf, und so lange kann Regen durch das Dach dringen. Wer nach einer Sturmwarnung jemanden vorbeischicken kann, verkürzt diese Zeit und findet Schäden, bevor Dämmung und Decken durchnässen.
Vor dem Sturm
Schwere Stürme werden nach dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Regel einige Tage vorher angekündigt, Warnungen gibt es beim Deutschen Wetterdienst und über die Warn-App NINA.[4] Bewegliche Gegenstände im Außenbereich wie Fahrräder oder Gartenmöbel sollten gegen Sturmböen gesichert werden.[4] Am Ferienhaus gehören dazu Sonnenschirme, Strandkörbe und lose Abdeckungen, und wer im Herbst abreist, räumt sie am besten gleich weg. Wer das Haus über Monate nicht sieht, lässt Bäume am Haus vor der Sturmsaison von einer Fachperson begutachten und lose Ziegel, Antennen oder Dachrinnen befestigen.
Bei schweren Stürmen können umstürzende Bäume Stromleitungen beschädigen.[4] Fällt der Strom aus, steht im Winter auch die Heizung, und ein leeres Haus kühlt aus.
Wenn Bäume oder Teile andere treffen
Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat ein Haus beschädigt, muss nach der Verbraucherzentrale der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung zahlen, fällt ein gesunder Baum um, gilt das als höhere Gewalt.[5] Werden durch umherfliegende Gegenstände oder umstürzende Bäume fremde Sachen beschädigt oder Menschen verletzt, kommt nach dem Bund der Versicherten die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf.[1] Wer ein Ferienhaus vermietet, klärt mit dem Versicherer, welche der beiden Policen das Haus erfasst.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei Windstärke 7?
In der Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht, denn die Bedingungen verlangen mindestens Windstärke 8.[1]
Wer zahlt, wenn der Baum des Nachbarn auf das Ferienhaus fällt?
Das hängt vom Zustand des Baums ab. War er nachweislich morsch, haftet der Besitzer oder seine Haftpflichtversicherung, war er gesund, gilt der Sturz als höhere Gewalt.[5] Dann trägt die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden am Haus, sofern Sturm versichert ist.[1]
Ist eine Sturmflut ein Sturmschaden?
Nein. Sturmflutschäden sind nach dem Bund der Versicherten keine Sturmschäden im Sinne der Bedingungen und auch über eine Elementarschadenversicherung meist nicht gedeckt.[1]
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Bund der Versicherten e. V. (BdV): Sturmschäden und Versicherung: Wer zahlt und ab welcher Windstärke? Ratgeber, Stand 26.04.2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18
- Deutscher Wetterdienst (DWD): Wetterlexikon: Beaufort-Skala. Tabelle Windstärken 8 bis 12. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 83 Aufwendungsersatz. § 83 Abs. 1. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Vorsorgen für Sturm, Gewitter und Hagel. Abschnitte Grundlegende Vorsorge und Unwetterwarnung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Abschnitte Sturmschäden, umgestürzte Bäume und Regen, Stand 12.08.2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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