Streit mit der Versicherung: Hilft die Rechtsschutzversicherung?
Die Antwort in Kürze
Ein Streit mit dem eigenen Gebäude- oder Hausratversicherer ist ein Streit aus einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und fällt nach den Musterbedingungen des GDV unter den Vertrags-Rechtsschutz, sofern dieser Baustein vereinbart ist.[1] Die Ursache des Streits darf nach der Verbraucherzentrale grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von meistens drei Monaten eintreten.[2] Lehnt der Rechtsschutzversicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, muss der Vertrag nach § 128 VVG ein unparteiisches Verfahren vorsehen.[3]
Welcher Baustein für welchen Streit
Rechtsschutz wird in Bausteinen verkauft. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft deckt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.[1] Ein Versicherungsvertrag ist ein solches Schuldverhältnis, ebenso der Vertrag mit einem Handwerksbetrieb, dessen mangelhafte Leistung die Bedingungen ausdrücklich als Beispiel für den Vertrags-Rechtsschutz nennen.[1]
Für Eigentümer, Vermieter, Mieter und andere Nutzer eines Gebäudes gibt es nach den Musterbedingungen den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn Eigenschaft und Objekt im Versicherungsschein stehen.[1] Er ist gefragt, wenn nach einem Wasserschaden zwischen Mieter und Vermieter über Minderung oder Reparatur gestritten wird. Die Verbraucherzentrale rät, Pakete wie Privat, Beruf, Verkehr sowie Eigentum und Miete gezielt nach Bedarf zusammenzustellen.[2]
Wartezeit und Vorvertraglichkeit
Nach den Musterbedingungen besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt, und während dieser Wartezeit gilt kein Schutz.[1] Die Verbraucherzentrale schreibt, dass die meisten Versicherer drei Monate verlangen, manche auch sechs.[2] Wer bereits vor Vertragsabschluss in einen Streit verwickelt ist oder bei wem sich ein Streit in naher Zukunft ankündigt, erhält keinen Schutz, Ausnahmen sind ein lückenloser Vorvertrag und der Verkehrsrechtsschutz.[2]
Für einen Wasserschaden heißt das: Eine Rechtsschutzversicherung, die erst abgeschlossen wird, nachdem der Versicherer gekürzt hat, hilft für diesen Streit nicht. Liegt die Kürzung des Schadenversicherers zeitlich klar hinter der Wartezeit eines bestehenden Vertrags, sieht es anders aus. Melden Sie den Fall deshalb früh und schildern Sie, wann welcher Schritt geschah. Achten Sie dabei auf die Verjährung, denn die Prüfung durch den Rechtsschutzversicherer hält die Frist gegenüber dem Schadenversicherer nicht auf.
Das Baurisiko bleibt außen vor
Die Musterbedingungen schließen jede Interessenwahrnehmung im ursächlichen Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils aus, ebenso mit der genehmigungs- oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, und auch die Finanzierung solcher Vorhaben ist nicht versichert.[1] Die Verbraucherzentrale nennt den Streit im Zusammenhang mit dem Hausbau ausdrücklich als Fall, in dem in der Regel kein oder nur sehr eingeschränkter Rechtsschutz besteht.[2]
Die übliche Beseitigung eines Wasserschadens, also Leckortung, Trocknung und Wiederherstellung, ist kein Neubau. Wird die Sanierung aber zum genehmigungspflichtigen Umbau, etwa mit Eingriffen in die Statik oder einer Erweiterung, kann der Ausschluss greifen. Fragen Sie im Zweifel vor dem Auftrag beim Rechtsschutzversicherer nach.
Deckungsschutz anfragen, bevor es teuer wird
Bei der Rechtsschutzversicherung muss der Versicherer nach § 125 VVG die Leistungen erbringen, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im vereinbarten Umfang erforderlich sind.[3] Den Rechtsanwalt für Gerichts- und Verwaltungsverfahren dürfen Sie nach § 127 VVG frei wählen, aus dem Kreis der Anwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Vertrag trägt.[3] In einem selbstständigen Beweisverfahren lässt sich der Zustand der Räume gerichtlich festhalten, bevor die Sanierung ihn verändert, und ob der Vertrag dafür eintritt, steht in den Bedingungen.
Bezahlt werden nach der Verbraucherzentrale die Gebühren von Anwalt und Gericht, Entschädigungen für Zeugen sowie die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers, jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.[2] Bei Abschluss rät die Verbraucherzentrale zu mindestens 300.000 Euro, besser einer Million Euro oder einer unbegrenzten Summe.[2] Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen, bevor Ihr Anwalt Klage erhebt oder einen Gutachter beauftragt, und reichen Sie dafür die Ablehnung oder Kürzung des Schadenversicherers, Fotos und Messprotokolle mit ein. In den Unterlagen der Wasserschadensanierung liegen diese Belege bereits geordnet vor.
Wenn auch der Rechtsschutzversicherer ablehnt
Verneint der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, muss der Vertrag nach § 128 VVG ein Gutachterverfahren oder ein vergleichbar unparteiisches Verfahren vorsehen, und der Versicherer muss Sie darauf hinweisen.[3]
Die Verbraucherzentrale beschreibt zwei Wege: Beim Stichentscheid gibt Ihr eigener Anwalt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ab, die für beide Seiten bindend ist, und die Kosten trägt der Versicherer.[2] Beim Schiedsgutachterverfahren beauftragt der Versicherer einen Anwalt, dessen Entscheidung nur den Versicherer bindet, und die Verbraucherzentrale hält den Stichentscheid für die bessere Alternative.[2]
Lehnt der Rechtsschutzversicherer ab, obwohl er leisten müsste, können Sie den Vertrag nach den Musterbedingungen vorzeitig kündigen, und die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung zugehen.[1] Das ändert am laufenden Streit nichts, schafft aber Klarheit für die Zukunft.
Ohne Rechtsschutz: die Schlichtung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es einen Weg vor dem Gericht. Die Musterbedingungen des GDV beschreiben den Versicherungsombudsmann als unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.[1] Das gilt für Beschwerden gegen den Schadenversicherer ebenso wie gegen den Rechtsschutzversicherer, sofern das Unternehmen am Verfahren teilnimmt.
Für jeden dieser Wege zählt dasselbe: eine Akte, die ohne Erklärung verständlich ist. Hinein gehören Schadenmeldung und Schriftwechsel, der Bericht des Regulierers, Bilder vom ersten Tag, Feuchtewerte aus der Trocknung und alle Rechnungen.
Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ich sie nach dem Wasserschaden abschließe?
Für einen Streit, der sich schon ankündigt, nicht: Wer vor Vertragsabschluss in eine Streitigkeit verwickelt ist oder bei wem sich ein Rechtsstreit in naher Zukunft ankündigt, erhält nach der Verbraucherzentrale keinen Schutz.[2] Zudem gilt nach den Musterbedingungen eine Wartezeit von drei Monaten.[1]
Darf ich meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ja, nach § 127 VVG wählen Sie den Rechtsanwalt für Gerichts- und Verwaltungsverfahren frei.[3] Klären Sie trotzdem vor dem Mandat, ob der Versicherer Deckung zusagt.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Musterbedingungen, Stand Juni 2025. Abschnitte In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert, Zeitliche Ausschlüsse, Inhaltliche Ausschlüsse und Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Rechtsschutzversicherung: Überflüssig oder sinnvoll? Abschnitte Das Wichtigste in Kürze, Was zahlt die Rechtsschutzversicherung, Wartezeiten und Stichentscheid. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG). § 125, § 127 Abs. 1, § 128. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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