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Wann verjährt der Anspruch gegen die Versicherung?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, deren Lauf am Jahresende beginnt, sobald der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von ihm weiß.[1] Haben Sie den Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung nach § 15 VVG gehemmt, bis Ihnen seine Entscheidung in Textform zugeht.[2] Auch ein Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann hemmt die Verjährung.[3]

Drei Jahre, gerechnet ab dem Jahresende

Drei Jahre umfasst nach § 195 BGB die regelmäßige Frist, und sie gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind.[1] Ihr Lauf beginnt nach § 199 BGB zum Jahresschluss, wenn in diesem Jahr der Anspruch entstand und der Gläubiger davon erfuhr.[1] Die IHK Darmstadt rechnet das an einem Beispiel vor: Eine am 15.05.2019 entstandene Forderung verjährte mit Ablauf des 31.12.2022.[1]

Für Leistungen aus der Gebäude- oder Hausratversicherung heißt das: Die Frist zählt nicht ab dem Schadentag, maßgeblich ist das Jahresende nach der Entstehung des Anspruchs. Wann das genau war, kann im Einzelfall strittig sein, etwa weil Geldleistungen des Versicherers nach § 14 VVG erst fällig werden, wenn der Versicherer alles ermittelt hat, was er zur Klärung von Schadenfall und Leistungsumfang braucht.[2]

Die Hemmung nach § 15 VVG

Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung nach § 15 VVG bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.[2] Solange der Versicherer prüft, Unterlagen anfordert oder einen Gutachter schickt, läuft die Frist also nicht weiter.

Die Hemmung endet mit der Entscheidung in Textform, etwa mit einem Brief oder einer E-Mail, in der der Versicherer zahlt, kürzt oder ablehnt. Ab diesem Tag zählt die Zeit wieder. Notieren Sie deshalb, wann das Schreiben angekommen ist, und heben Sie den Umschlag oder die Eingangsmeldung auf. Legen Sie sich für jeden Schaden eine Mappe an, in der Meldung, Antworten, Gutachten und Rechnungen in zeitlicher Reihenfolge liegen. Der Bericht der Wasserschadensanierung gehört ebenfalls hinein, weil er zeigt, wann welcher Schaden festgestellt wurde.

Antwortet der Versicherer gar nicht, fehlt die Entscheidung in Textform, und die Hemmung dauert an.[2] Darauf sollten Sie sich trotzdem nicht ausruhen: Fordern Sie eine schriftliche Entscheidung an, damit klar ist, woran Sie sind.

Was die Frist sonst noch anhält

Nach der IHK Darmstadt wird die Verjährung zum Beispiel durch einen rechtzeitig beantragten und zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid gehemmt, und auch Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner bewirken eine Hemmung.[1] Außergerichtliche Mahnungen hemmen die laufende Verjährung dagegen nicht, selbst wenn sie per Einschreiben verschickt werden.[1] Neu beginnt die Frist nach § 212 BGB, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder eine Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.[1]

Ein freundlicher Erinnerungsbrief an die Versicherung ersetzt also keine wirksame Hemmung. Läuft die Frist zum Jahresende ab und gibt es keine Einigung, gehört die Sache rechtzeitig in die Hände eines Anwalts.

Schlichtung beim Versicherungsombudsmann

Statt sofort zu klagen, können Verbraucher eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einlegen. Nach § 12 seiner Verfahrensordnung ruht die Verjährung der umstrittenen Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen, solange das ganze Verfahren dauert.[3] Wird das Verfahren eröffnet, nachdem der Beschwerdeführer eine fehlende Voraussetzung unverzüglich nachgeholt hat, gilt die Hemmung ab der ersten Beschwerde.[3]

Ein Selbstläufer ist das nicht. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass der Ombudsmann eine Beschwerde ablehnen kann, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg ist, etwa weil der Anspruch bei Antragstellung bereits verjährt war und der Versicherer sich darauf beruft.[3] Wer zu lange wartet, verliert also auch diesen Weg. Vertreten lassen dürfen sich die Beteiligten nach der Verfahrensordnung in jeder Lage des Verfahrens, allerdings auf eigene Kosten.[3]

Andere Beteiligte, andere Fristen

Nicht jeder Anspruch nach einem Wasserschaden richtet sich gegen die eigene Versicherung. Hat ein Handwerker den Schaden durch mangelhafte Arbeit verursacht, kommen Mängelansprüche gegen ihn in Betracht. Bei Bauwerken verjähren solche Mängelansprüche nach der Übersicht der IHK in fünf Jahren ab Übergabe oder Abnahme.[1] Kauf- und werkvertragliche Mängelansprüche verjähren im Übrigen in zwei Jahren ab Ablieferung oder Abnahme.[1] Für einen Wasserschaden durch Baumangel am Neubau zählt dabei die Abnahme des Bauwerks.

Hat ein Nachbar oder ein anderer Dritter den Schaden verursacht, gilt für Schadensersatz die regelmäßige Frist. Zahlt Ihre Versicherung, gehen solche Ansprüche auf sie über, und sie nimmt den Verursacher dann selbst in Anspruch. Bleibt ein Teil des Schadens bei Ihnen, etwa eine Selbstbeteiligung, behalten Sie diese Frist für Ihren eigenen Anteil im Blick.

Nachforderungen und Folgeschäden im Blick behalten

Bei einem Wasserschaden können Rechnungen in Etappen kommen: erst Notmaßnahmen und Leckortung, dann Trocknung, später Wiederherstellung. Reichen Sie jede Rechnung zeitnah ein und verweisen Sie auf die Schadennummer. Hat der Versicherer einen Teil bezahlt und den Rest abgelehnt, ist das eine Entscheidung in Textform, und für den abgelehnten Teil läuft die Frist wieder.[2]

Zeigt sich später ein Folgeschaden, etwa Schimmel hinter einer Verkleidung, melden Sie ihn sofort nach. Ob er zum ursprünglichen Anspruch gehört oder als eigener Schaden behandelt wird, hängt vom Einzelfall ab, eine frühe Meldung schadet in keinem Fall.

Häufige Fragen

Verjährt mein Anspruch, wenn die Versicherung nicht antwortet?

Nicht, solange der Anspruch angemeldet ist und keine Entscheidung in Textform vorliegt, denn bis dahin ist die Verjährung nach § 15 VVG gehemmt.[2] Bitten Sie trotzdem schriftlich um eine Entscheidung und setzen Sie dafür eine Frist.

Reicht eine Mahnung an die Versicherung, um die Frist zu stoppen?

Eine außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nach der IHK Darmstadt nicht.[1] Wirksam sind etwa ein gerichtlicher Mahnbescheid, Verhandlungen oder ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann.[1][3]

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Belege

Quellen

  1. IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: Stichtag für Verjährungsfristen: Zahlungsansprüche noch vor Jahresende sichern. Merkblatt Nr. 19409, Abschnitte zur regelmäßigen Verjährungsfrist, Hemmung und Neubeginn. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
  2. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG). § 14 Abs. 1, § 15. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Versicherungsombudsmann e. V.: Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO). § 2 Abs. 3 Buchst. e und § 12 Abs. 1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
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