Wer zahlt die Leckortung?
Die Antwort in Kürze
Führt die Ortung zu einem versicherten Leitungswasserschaden, kommen die Kosten über die Versicherung in Betracht: Kosten, die für die Ermittlung und Feststellung des zu ersetzenden Schadens geboten waren, muss der Versicherer erstatten.[1] Liegt die Ursache in einem nicht versicherten Bereich, etwa einer undichten Silikonfuge, kann der Eigentümer auf den Kosten sitzen bleiben.[2] Mieter beauftragen die Ortung nicht selbst, das ist Sache des Vermieters.
Warum die Ortung am Anfang steht
Ein feuchter Fleck sagt noch nichts darüber, woher das Wasser kommt. Erst die Ortung zeigt, ob eine Trinkwasserleitung, ein Heizungsrohr, ein Abfluss oder eine Fuge undicht ist, und erst dann steht fest, welche Versicherung überhaupt zuständig ist. Solange das offen ist, verweisen die Beteiligten aufeinander.
Außerdem drängt die Zeit. Das Schadenverhütungsinstitut der öffentlichen Versicherer nennt als ersten Schritt im Schadenfall, das Hauptventil zu schließen, und ein zügiger Beginn der Trocknung verringert danach die Schadensumme und die Dauer der Trocknung.[3] Eine schnelle Ortung ist darum auch im Interesse des Versicherers, denn jeder Tag mit nassem Estrich vergrößert den Schaden, den er am Ende ersetzen muss.
Was das Gesetz zu den Ermittlungskosten sagt
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ersetzt der Versicherer, was das Ermitteln und Feststellen eines zu ersetzenden Schadens kostet, soweit es nach den Umständen geboten war, und das auch dann, wenn es mit der übrigen Entschädigung über die Versicherungssumme hinausgeht.[1] Darf er seine Leistung kürzen, kann er auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.[1]
Für einen eigenen Sachverständigen oder Beistand gilt eine Ausnahme: Diese Kosten trägt der Versicherer nach dem Gesetz nur, wenn der Versicherungsnehmer zu der Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer dazu aufgefordert wurde.[1] Ein Ortungsbetrieb, der die undichte Stelle sucht, ist etwas anderes als ein Gutachter, der den Schaden bewertet.
Wenn die Ursache nicht versichert ist
Die Ortung kann auch zeigen, dass gar kein Leitungswasserschaden vorliegt. Ein bekanntes Beispiel ist die undichte Silikonfuge in der Dusche: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2021 muss der Wohngebäudeversicherer für einen Wasserschaden durch eine undichte Fuge nicht aufkommen, weil Wasser aus einer Fuge nicht aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung kommt.[2] Ältere Verträge können nach dem Bund der Versicherten anders formuliert sein.[2]
Ähnlich ist es bei Kondenswasser, bei Regen, der durch Dach oder Fenster eindringt, oder bei aufsteigender Feuchte aus dem Mauerwerk. In diesen Fällen trägt der Eigentümer die Ortung selbst, wenn sein Vertrag nichts anderes vorsieht, denn sie diente der Klärung eines nicht versicherten Schadens. Die Kosten waren trotzdem nicht umsonst: Ohne Ortung wäre die Ursache geblieben und der Schaden weiter gewachsen.
Vorher mit dem Versicherer sprechen
Der Versichererverband empfiehlt im Schadenfall, den Versicherer zu informieren, den Schaden festzuhalten und jede Reparatur vorher mit ihm abzustimmen.[4] Für die Ortung heißt das: Melden Sie den Verdacht, sagen Sie, welchen Betrieb Sie beauftragen wollen, und fragen Sie, ob der Versicherer die Kosten bei einem versicherten Schaden übernimmt.
Bei laufendem Wasser warten Sie nicht auf eine Antwort. Wasser abstellen und die Ortung beauftragen sind Schritte, die den Schaden klein halten. Halten Sie in diesem Fall fest, warum Sie nicht warten konnten, etwa weil der Wasserzähler weiterlief oder ein Fleck sichtbar wuchs.
In der Mietwohnung
Als Mieter melden Sie den Verdacht sofort dem Vermieter, und der beauftragt die Ortung, weil die Erhaltung der Wohnung seine Sache ist. Lassen Sie die Fachleute in die Wohnung und notieren Sie, wann sie da waren. Beauftragen Sie die Ortung nicht auf eigene Faust, außer der Vermieter ist nicht erreichbar und ohne sofortiges Handeln entsteht weiterer Schaden.
Was nach der Ortung passiert
Ist die Stelle gefunden, wird sie geöffnet, repariert und wieder verschlossen, und die Feuchte im Umfeld wird gemessen. Stellt sich heraus, dass das Wasser weit gewandert ist, folgt eine Trocknung, bevor Estrich, Putz oder Fliesen erneuert werden. Der Ortungsbericht wird damit zur Grundlage für alle weiteren Schritte und für die Abrechnung mit dem Versicherer.
Manchmal sind mehrere Ortungen nötig, etwa wenn zwei Leitungen undicht sind oder sich der Verdacht nach der ersten Messung verschiebt. Halten Sie in diesem Fall jede Ortung in einem eigenen Bericht fest, damit nachvollziehbar bleibt, warum ein weiterer Termin nötig war. Läuft das Wasser noch, rufen Sie den Notdienst, denn der Versicherer trägt auch die Kosten dafür, dass der Schaden nicht größer wird.
Wovon die Kosten abhängen
Wie aufwendig eine Ortung ist, hängt von mehreren Dingen ab: wie viele Leitungen in Frage kommen, ob sie unter Estrich, in der Wand oder im Erdreich liegen, welches Verfahren passt, etwa Feuchtemessung, Thermografie, akustische Ortung oder Tracergas, und ob ein Druckabfall nachgewiesen werden muss. Eine gute Ortung grenzt die Stelle so genau ein, dass beim Öffnen nur wenig zerstört wird.
Damit der Versicherer die Kosten nachvollziehen kann, braucht er einen Bericht. Er sollte enthalten:
- Datum, Ort und Auftraggeber
- die eingesetzten Verfahren und Geräte
- Messwerte und Fotos, auch von unauffälligen Bereichen
- die Lage der undichten Stelle mit Skizze oder Markierung
- die festgestellte Ursache und eine Empfehlung für die Reparatur
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn kein Leck gefunden wird?
Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Erstattet werden Ermittlungskosten, die nach den Umständen geboten waren.[1] Fragen Sie vor dem Auftrag nach, wie Ihr Versicherer erfolglose Suchen behandelt.
Darf ich den Ortungsbetrieb selbst wählen?
Ja, den Betrieb wählen Sie, sagen Sie dem Versicherer aber vorher, wen Sie beauftragen. Ein Bericht mit Messwerten und Fotos erleichtert ihm die Prüfung der Kosten.
Muss die Wand für die Ortung geöffnet werden?
Nicht unbedingt. Mit Messverfahren lässt sich die Stelle eingrenzen, bevor geöffnet wird, und geöffnet wird dann nur dort, wo das Leck liegt.
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Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 85 Schadensermittlungskosten. § 85 Abs. 1 bis 3. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- Bund der Versicherten (BdV): Undichte Silikonfuge: Wer zahlt für den Wasserschaden? Ratgeber vom 13.07.2023 zum Urteil des Bundesgerichtshofs IV ZR 236/20. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS): Prävention gegen Leitungswasserschäden. Abschnitt zum Verhalten im Schadenfall. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Was leistet eine Wohngebäudeversicherung? Abschnitt zum Schadenfall, Stand 31.01.2025. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
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