Wasserzähler
Auch: Wasseruhr
Der Wasserzähler, umgangssprachlich Wasseruhr, misst die Menge Trinkwasser, die aus dem öffentlichen Netz entnommen wird, und ist die Grundlage der Abrechnung.[1] Der Hauswasserzähler gehört dem Wasserversorger, und seine Eichfrist beträgt für kaltes Trinkwasser sechs Jahre.[1] Bewegt er sich, obwohl nirgends Wasser entnommen wird, ist das ein Hinweis auf ein Leck.
So ist der Wasserzähler eingebaut und was er verrät
Schematische Darstellung der Wasserzähleranlage im Hausanschlussraum mit Bügel, Absperrarmaturen, Rückflussverhinderer und Plombe. Die Nummern folgen vom Eigentum des Versorgers bis zum Sternrad, das ein Leck verrät.
- Gehört dem Versorger: Plombe: Der Hauswasserzähler gehört dem Wasserversorger, der ihn anbringt, überwacht und tauscht. Die Plombe sichert ihn, und wer an der Messrichtigkeit zweifelt, beantragt beim Versorger eine Befundprüfung.
- Bügel hält den Zähler: Für eine einwandfreie Montage wird ein Wasserzählerbügel gebraucht, gegebenenfalls mit längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück. Er sitzt dort, wo die Anschlussleitung ins Haus kommt, etwa auf Kniehöhe.
- Absperrung vor und dahinter: Vor und hinter dem Wasserzähler muss je eine Absperrarmatur eingebaut sein, hinter ihm zusätzlich ein Rückflussverhinderer. Fehlt eines dieser Bauteile, wird es von einem zugelassenen Fachbetrieb nachgerüstet.
- Zählernummer über der Anzeige: Die Zählernummer steht direkt auf dem Zähler über der Verbrauchsanzeige. Sie wird mit den Vertragsunterlagen abgeglichen, abgerechnet werden die vollen Kubikmeter.
- Eichfrist sechs Jahre: Zähler für kaltes Trinkwasser sind sechs Jahre geeicht und werden mit Ablauf der Frist getauscht, ein Wechsel dauert wenige Minuten. Per Stichprobenverfahren lässt sich die Frist verlängern, der Zähler gilt dann weiter als geeicht.
- Rädchen dreht ohne Entnahme: Leck: Dreht sich das kleine Sternrad, obwohl im Haus nirgends Wasser entnommen wird, läuft irgendwo Wasser ab. Das ist der erste Hinweis auf ein Leck in der Installation.
Wem der Wasserzähler gehört
Der Wasserzähler liegt nach dem DVGW im Verantwortungsbereich des Wasserversorgungsunternehmens, weil ihm der Zähler gehört, und seine Messgenauigkeit ist im Mess- und Eichgesetz festgelegt.[1] Nach § 18 AVBWasserV stellt der Versorger den Verbrauch mit Messeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen, und er bestimmt Art, Zahl und Größe sowie den Anbringungsort der Zähler.[2]
Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen sind nach der Verordnung Aufgabe des Versorgers, der Kunde und Anschlussnehmer dazu anhören und ihre berechtigten Interessen wahren muss.[2] Auf Verlangen des Kunden oder Hauseigentümers muss er den Zähler verlegen, wenn das ohne Beeinträchtigung der Messung möglich ist, und die Kosten dafür trägt der Kunde oder Hauseigentümer.[2]
Wo der Wasserzähler sitzt
In Einzelhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sitzt der Hauswasserzähler nach HAMBURG WASSER im Keller oder im Hauswirtschafts-, Heizungs- oder Energieraum, etwa auf Kniehöhe dort, wo die Hausanschlussleitung ins Haus kommt.[3] Die Zählernummer steht direkt auf dem Zähler über der Verbrauchsanzeige, und der Versorger rät, sie mit den Vertragsunterlagen abzugleichen.[3] Ganz in der Nähe sitzt meist auch der Hauptabsperrhahn, und ein Flexschlauch an dieser Stelle wird beim Zählerwechsel gleich mit geprüft.
Vor und hinter dem Wasserzähler muss nach dem DVGW je eine Absperrarmatur eingebaut sein, hinter ihm zusätzlich ein Rückflussverhinderer, und für eine einwandfreie Montage wird ein Wasserzählerbügel gebraucht, gegebenenfalls mit längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück.[1] Fehlen eine dieser Sicherheitseinrichtungen oder der Bügel, müssen sie nachgerüstet werden, und Einbau, Reparatur und Ausbau darf nur ein zugelassener Fachbetrieb übernehmen.[1] Läuft es am Zähler nachts aus, schließt der Notdienst den Hahn, und beim Neubau gehört der Zählerbügel mit beiden Absperrungen von Anfang an dazu.
Der Kunde haftet nach § 18 AVBWasserV für Verlust und Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn ein Verschulden trifft, muss Verlust, Beschädigungen und Störungen dem Versorger unverzüglich mitteilen und die Zähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost schützen.[2] Nach Leitungswasserschäden im Keller wird auch geprüft, ob der Hauswasserfilter hinter dem Zähler Wasser abbekommen hat.
Kennzeichnung und Eichfrist
Typische Hauswasserzähler, etwa in Einfamilienhäusern, tragen nach dem DVGW die Kennzeichnung Q3 = 4 m³/h, die seit 2016 verwendet wird, oder die ältere Angabe Qn = 2,5 m³/h, und beide beschreiben den Nenndurchfluss des Zählers.[1] Der Austausch erfolgt mit Ablauf der Eichgültigkeit, die für Zähler für kaltes Trinkwasser sechs Jahre beträgt, und nach dem Mess- und Eichgesetz lässt sich die Eichfrist verlängern, wenn nachgewiesen ist, dass die Zähler auch nach längerer Zeit richtig messen.[1] Der Wasserzähler läuft ohne Verbrauch, wenn irgendwo hinter ihm Wasser austritt, und genau das macht ihn bei einem Verdacht zum ersten Prüfwerkzeug.
Die Eichfristen für Wärme- und Warmwasserzähler wurden nach dem sächsischen Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen 2021 von fünf auf sechs Jahre verlängert, sodass alle diese Verbrauchszähler einheitlich sechs Jahre geeicht sind und gemeinsam getauscht werden können.[4] Zähler, deren Eichfrist per Stichprobenverfahren verlängert wurde, erhalten kein neues Eichkennzeichen, gelten aber weiter als geeicht, und das Jahr der ersten Kennzeichnung ist an der Konformitätskennzeichnung des Geräts zu erkennen.[4] Scheint die Eichfrist abgelaufen, kann man beim Messstellenbetreiber einen Nachweis für die gültige Eichung erbitten.[4] Ist eine hohe Wasserrechnung der Anlass, lässt sich auf diesem Weg auch klären, ob der Zähler gültig geeicht war.
Nach dem Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen. Die Frist kann durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden.[4]
Zählerwechsel und Ablesung
HAMBURG WASSER betreut nach eigenen Angaben 1,2 Millionen Wasserzähler in und um Hamburg und tauscht sie alle sechs Jahre, wie es das Mess- und Eichgesetz vorsieht, und ein Wechsel dauert im Normalfall drei bis vier Minuten.[3] Der Versorger kündigt jeden Besuch schriftlich an, seine Fachleute können sich ausweisen, und er warnt vor Betrügern, die sich als seine Mitarbeitenden ausgeben, um Bargeld oder Zutritt zu Wohnräumen zu verlangen.[3]
Abgelesen werden die Zähler nach § 20 AVBWasserV vom Beauftragten des Versorgers möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf dessen Verlangen vom Kunden selbst, der dafür sorgen muss, dass sie leicht zugänglich sind.[2] Kann der Beauftragte die Räume nicht betreten, darf der Versorger den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung schätzen und muss die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigen.[2]
Abgerechnet werden in Hamburg nur die vollen Kubikmeter bis zur Ablesung, und bei den neuen digitalen Zählern erscheint der Stand nach einem Druck auf die schwarze Touchtaste im Display.[3] Für neue Wohnanlagen rechnet die Hamburger Wasserwerke GmbH seit dem 01.11.2024 nur noch über den Hauptwasserzähler mit dem Vermieter ab, und wer einzeln nach Wohnungen abrechnen will, beauftragt dafür einen Messdienstleister.[3]
Wenn der Zähler falsch zu messen scheint
Wer an der Messrichtigkeit zweifelt, kann nach dem DVGW beim Wasserversorger eine Befundprüfung beauftragen.[1] Nach § 19 AVBWasserV kann der Kunde die Nachprüfung jederzeit verlangen, stellt er den Antrag nicht beim Versorger, muss er diesen vorher benachrichtigen, und die Kosten trägt der Versorger, wenn die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.[2]
Befundprüfungen führen nach dem sächsischen Eichamt nur Eichbehörden oder staatlich anerkannte Prüfstellen durch, und vor der Prüfung muss eine befugte Person die Einbausituation vor Ort aufnehmen und dokumentieren, weil sonst keine amtliche Prüfung der Messrichtigkeit mehr möglich ist.[4] Ergibt die Prüfung, dass das Gerät nicht verwendet werden darf, trägt der Verwender die Kosten, auch wenn er die Prüfung nicht beantragt hat.[4]
Überschreitet ein Zähler die Verkehrsfehlergrenzen, wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag nach § 21 AVBWasserV erstattet oder nachgezahlt, beschränkt auf den vorhergehenden Ablesezeitraum, und lässt sich die Auswirkung über einen längeren Zeitraum feststellen, auf längstens zwei Jahre.[2]
Unterschiede zwischen Haupt- und Wohnungszählern
Die Summe aller Wohnungszähler weicht nach dem Eichamt oft spürbar vom Hauptzähler ab, und dafür gibt es Gründe: Kleinste Entnahmen, etwa tropfende Wasserhähne, erfassen Wohnungszähler nicht, am Hauptzähler summieren sie sich zu einer messbaren Menge.[4] Wohnungszähler sind konstruktiv einfacher und sprechen erst bei größerem Durchfluss an, und Zapfstellen ohne eigenen Zähler, typischerweise Garten- und Garagenleitungen, führen ebenfalls zu Differenzen.[4]
Eine dauerhafte Differenz, die sich mit tropfenden Hähnen und Gartenwasser nicht erklären lässt, kann auch auf ein Leck in einer Leitung zwischen Haupt- und Wohnungszählern hindeuten, etwa in einem Steigstrang oder im Keller.
Der Wasserzähler als Leckwarner
Den Wasserzähler sollte man nach dem DVGW regelmäßig ansehen, mindestens einmal im Jahr, und wird nirgendwo Wasser entnommen, sollte er sich auch nicht bewegen.[1] Für den Test werden alle Zapfstellen geschlossen, Spülkästen müssen voll sein, und laufen weder Waschmaschine noch Geschirrspüler, danach wird das Zählwerk einige Minuten beobachtet.
Läuft der Zähler weiter, verliert die Installation hinter ihm Wasser, sichtbar an einem tropfenden Hahn oder einem laufenden Spülkasten, oder unsichtbar in Wand und Boden. Mit den Absperrungen der einzelnen Stränge lässt sich eingrenzen, in welchem Teil des Hauses das Wasser verloren geht.
Bei der Leckageortung nutzen wir den Zähler als ersten Hinweis: Wir schließen Strang für Strang und sehen nach, wann er stillsteht, und erst dann setzen wir Messgeräte an den Leitungen ein. Den Stand des Zählers vor und nach dem Schaden halten wir fest, weil er zeigt, wie viel Wasser ausgetreten ist, und bei einem ungewöhnlich hohen Verbrauch auf der Wasserrechnung ist er oft der erste Beleg für ein verborgenes Leck.
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Belege
Quellen
- DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Verbraucherinformation Trinkwasser-Installation: Hausanschlussraum. Abschnitte zu den Bauteilen im Hausanschlussraum. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). §§ 18 bis 21. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- HAMBURG WASSER: Wasserzähler: Zählerwechsel, Zählerstand, Einzelabrechnung. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen: Eichung von Versorgungsmessgeräten. Abschnitte Wasserzähler und Häufig gestellte Verbraucherfragen. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
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