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Wasserschaden im Mehrfamilienhaus: Wen informieren Sie zuerst?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Zuerst sichern Sie Menschen und Strom und sperren das Wasser ab. Dann warnen Sie die Nachbarn unter und neben der nassen Stelle, denn ausgetretenes Leitungswasser kann sich über mehrere Stockwerke verteilen.[1] Danach melden Mieter den Schaden dem Vermieter oder der Hausverwaltung, Eigentümer der WEG-Verwaltung, die bei drohenden Nachteilen sofort handeln darf und muss.[2] Zuletzt folgen die eigenen Versicherungen.

Die ersten Minuten: Strom, Wasser, Menschen

Erreicht das Wasser Steckdosen, Lampen, Verteilerdosen oder Geräte, schalten Sie die betroffenen Stromkreise der Wohnung im Sicherungskasten aus. Licht ausknipsen genügt nicht, der Lichtschalter unterbricht den Stromkreis nicht. Ist der Sicherungskasten nass, bleiben Sie draußen und alarmieren Feuerwehr oder örtlichen Netzbetreiber. Steigt im Keller des Hauses Wasser, geht dort niemand mehr hinein, auch nicht zur Hauptabsperrung.

Kommt das Wasser aus Ihrer Wohnung, schließen Sie die Wohnungsabsperrung. Der DVGW rät allen Bewohnern, zu wissen, wo die Hauptabsperreinrichtung des Hauses ist, und Wohnungsbewohnern, sich zu erkundigen, ob ihre Wohnung eine eigene Absperrung hat.[3] Sperren Sie das ganze Haus ab, sagen Sie den anderen Haushalten Bescheid, denn dann haben alle kein Wasser mehr.

Die Nachbarn: unten, oben, nebenan

Ausgetretenes Leitungswasser durchfeuchtet Decken und Wände und schädigt Bodenaufbauten, und der Schaden kann sich über mehrere Stockwerke erstrecken.[1] Klingeln Sie deshalb sofort bei der Wohnung unter der nassen Stelle, selbst wenn die Decke dort noch trocken aussieht. Kommt das Wasser von oben, klingeln Sie dort und fragen nach einer laufenden Maschine, einer übergelaufenen Wanne oder einem geplatzten Schlauch.

Öffnet niemand, rufen Sie Hausmeister oder Hausverwaltung über deren Notfallnummer an. Läuft das Wasser weiter und ist keine Absperrung erreichbar, hilft im Notfall die Feuerwehr. Notieren Sie Uhrzeit und Namen aller, die Sie informiert haben.

Als Mieter: Vermieter und Hausverwaltung

Melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter oder der Verwaltung, telefonisch und danach schriftlich mit Fotos. Für die Wiederherstellung trockener und nutzbarer Räume haftet nach dem Mieterschutzverein Münster der Vermieter, unabhängig davon, wodurch das Wasser kam, sofern der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat.[4] Er muss die Wohnung unverzüglich trockenlegen und Fußböden oder andere Schäden an der Wohnung beheben lassen.[4]

Für Ihre eigenen Möbel, Teppiche und Geräte haftet der Vermieter nach derselben Quelle nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.[4] Hat ein Nachbar den Schaden fahrlässig verursacht, etwa durch eine unsachgemäß angeschlossene Waschmaschine, haftet er oder seine Haftpflichtversicherung.[4] Liegt kein Verschulden vor, bleibt die eigene Hausratversicherung.[4]

Als Eigentümer: Verwaltung und Gemeinschaft

Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind.[2] Sie kann also Fachbetriebe für Ortung, Notabdichtung und Trocknung beauftragen, ohne eine Versammlung abzuwarten. Informieren Sie sie deshalb früh und geben Sie Ihre Beobachtungen weiter.

Ist die Verwaltung nicht erreichbar, erlaubt § 18 Abs. 3 WEG jedem Eigentümer, allein das Nötige zu tun, wenn dem gemeinsamen Eigentum ein Schaden unmittelbar droht.[2] Dazu gehört etwa, eine Leitung abzusperren oder einen Notdienst zu rufen. Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf und informieren Sie die Verwaltung, sobald sie erreichbar ist.

Wenn die Ursache in einem Schacht liegt

In Mehrfamilienhäusern laufen Leitungen für Trinkwasser, Heizung und Abwasser durch gemeinsame Schächte von Geschoss zu Geschoss. Tritt dort Wasser aus, kann es sich weit unterhalb der undichten Stelle zeigen, und die Wohnung mit dem nassen Fleck ist nicht die Wohnung mit dem Leck. Wer zuerst den Fleck bemerkt, sollte deshalb oben und in den Nachbarwohnungen daneben fragen, ob anderswo Feuchte, ein Rauschen in der Wand oder ein Druckverlust an der Heizung aufgefallen ist. Steigleitungen in diesen Schächten gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, und zu den Verwalterpflichten zählt, Ortung und Reparatur zu beauftragen.

Für die Leckageortung müssen dann mehrere Wohnungen zugänglich sein, und die Verwaltung stimmt die Termine ab. Hilfreich ist, wenn jeder Haushalt aufschreibt, seit wann und wo er Feuchte bemerkt hat. So lässt sich der Weg des Wassers schneller nachzeichnen, und geöffnet wird nur an der Stelle, an der das Leck tatsächlich sitzt.

Welche Versicherung wer anruft

Halten Sie für alle Meldungen dieselben Angaben bereit: Zeitpunkt der Entdeckung, vermutete Ursache, betroffene Räume und Wohnungen, Fotos und die Namen der Verständigten. Bei einem Wasserschaden während des Urlaubs geben Sie zusätzlich an, wann Sie abgereist sind und wann Sie zurückkamen. Werfen Sie beschädigte Sachen erst weg, wenn die Versicherung zugestimmt hat.

Vorsorge für den nächsten Schaden

In Mehrfamilienhäusern lässt sich die zentrale Absperrung nach dem GDV wegen der vielen Nutzer nicht immer vor jeder Abwesenheit schließen.[1] Leckageschutzsysteme können dort mit einem Sensor die Wasserzufuhr selbsttätig sperren und eine Meldung an eine Person wie Eigentümer, Installateur oder Hausmeister senden, die dann handeln kann.[1]

Hängen Sie im Hausflur eine Liste mit Notfallnummern von Hausmeister und Verwaltung aus und zeigen Sie neuen Bewohnern, wo die Absperrungen sitzen. Wer im Ernstfall weiß, wen er anruft, spart die Minuten, in denen sich das Wasser sonst ausbreitet.

Häufige Fragen

Muss ich der Verwaltung Zutritt zu meiner Wohnung geben, um die Ursache zu suchen?

Als Wohnungseigentümer müssen Sie nach § 14 Abs. 1 WEG das Betreten Ihres Sondereigentums dulden, soweit Vereinbarungen oder Beschlüsse das vorsehen oder Ihnen kein Nachteil über das unvermeidliche Maß hinaus entsteht.[2] Als Mieter stimmen Sie den Termin mit Ihrem Vermieter ab.

Wer ersetzt meine Möbel, wenn das Wasser aus der Wohnung über mir kam?

Hat der Nachbar fahrlässig gehandelt, haftet er oder seine Haftpflichtversicherung.[4] Bei einem erstmaligen Rohrbruch trifft den Vermieter nach dem Mieterschutzverein Münster regelmäßig kein Verschulden, dann bleibt die eigene Hausratversicherung.[4]

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Leitungswasserschäden: Es kann jeden treffen. Leckageschutz als wirksame Lösung. Broschüre, S. 4 Wasseraustritt, was nun, S. 6 und 7 Leckageschutz. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  2. Bundesministerium der Justiz: Wohnungseigentumsgesetz (WEG). § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 3, § 27 Abs. 1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  3. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Hausanschlussraum. Verbraucherinformation, Abschnitt Hauptabsperreinrichtung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑
  4. MieterInnenschutzverein Münster und Umgebung e. V.: Erste Hilfe bei (Hoch-)Wasserschäden. Abschnitte Wofür haftet der Vermieter und Schadensersatz für beschädigte Einrichtungsgegenstände. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
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