Bitumendickbeschichtung
Auch: PMBC, KMB, Dickbeschichtung
Eine Bitumendickbeschichtung ist ein spachtel- oder spritzbarer Abdichtungsstoff auf Bitumenbasis, der mit Kunststoffen vergütet ist und nach dem Trocknen eine fugenlose, rissüberbrückende Schicht bildet.[1] Fachlich heißt sie heute polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung, kurz PMBC, früher kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung, kurz KMB.[1] Verwendet wird sie vor allem zur Abdichtung erdberührter Kellerwände und Bodenplatten nach DIN 18533.[1]
So wird die Bitumendickbeschichtung zur dichten Haut
Schematische Darstellung einer halb beschichteten Kellerwand in der Baugrube mit Gewebeeinlage, Zahnkamm, überbrücktem Riss, Schnittbild der Schichtdicke, Eimer mit Traufel und Dämmplatte. Die Nummern folgen der Arbeit vom Eimer bis zum Schutz beim Verfüllen.
- Bitumen mit Kunststoff: Die polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung, kurz PMBC, ist ein spachtel- oder spritzbarer Abdichtungsstoff auf Bitumenbasis, der mit Kunststoffen vergütet ist. Nach dem Trocknen bildet sie eine fugenlose Schicht, die Stoffe kommen mit CE-Kennzeichnung nach EN 15814 auf den Markt.
- Gewebe bei Druckwasser: Bei mäßig drückendem Wasser und auf erdüberschütteten Decken wird eine Verstärkungseinlage in die erste Lage eingebettet. Bei Bodenfeuchte und nicht drückendem Wasser sowie am Sockel kommt die Beschichtung ohne Einlage aus.
- Nass messen, 25 % Zuschlag: Der Hersteller gibt die nötige Nassschichtdicke und den Verbrauch je Quadratmeter an, der Materialschwund beim Trocknen ist darin enthalten. Für Schwankungen bei der Verarbeitung und unebenen Untergrund kommt ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent der Mindesttrockenschichtdicke hinzu.
- Trocken 3 oder 4 mm: Die getrocknete Schicht muss bei Bodenfeuchte und Spritzwasser mindestens 3 Millimeter dick sein, bei mäßig drückendem Wasser und erdüberschütteten Decken mindestens 4 Millimeter. Gibt der Hersteller mehr an, gilt sein Wert.
- Überbrückt Risse: Die Beschichtung überbrückt Risse und folgt den Rissbreitenänderungen des Untergrunds ohne maßgebende Schäden. DIN 18533-1 ordnet typische Untergründe dafür in Rissklassen.
- Dämmung schützt beim Verfüllen: Vor dem Verfüllen der Baugrube bekommt die Abdichtung eine Schutzschicht, etwa aus nicht kapillarleitenden Dämmplatten. Sie hält Erddruck und Steine von der Schicht fern und dämmt zugleich.
Von der KMB zur PMBC
Die Richtlinie für Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen erschien nach der Deutschen Bauchemie erstmals 1997, über 100.000 gedruckte Exemplare belegen ihre Verbreitung.[1] Seit der Ausgabe von 2010 haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert: Mit der europäischen Produktnorm EN 15814 kommen die Stoffe als polymermodifizierte Bitumendickbeschichtungen mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung auf den Markt.[1]
Außerdem wurde die alte Abdichtungsnorm DIN 18195 in die Normenreihen DIN 18531 bis DIN 18535 und eine Begriffsnorm überführt, für erdberührte Bauteile stehen die Teile 1 und 3 von DIN 18533 im Mittelpunkt.[1] Die vierte Ausgabe der Richtlinie vom Dezember 2018 löst die Fassung von 2010 ab, elektronisch wurde sie im März 2020 aktualisiert.[1]
Schichtdicken der Bitumendickbeschichtung
Wie dick die getrocknete Schicht mindestens sein muss, hängt von der Wassereinwirkungsklasse ab. Die Richtlinie übernimmt dazu die Tabelle 4 aus DIN 18533-3, gibt der Hersteller einen höheren Wert an, gilt dieser.[1]
Nach Tabelle 7 der PMBC-Richtlinie, Dicke vor einer Erddruckbelastung, bei W4-E nicht als Querschnittsabdichtung.[1]
Damit die Mindestdicke überall erreicht wird, gibt der Hersteller die nötige Nassschichtdicke und den Verbrauch je Quadratmeter an, der Materialschwund beim Trocknen ist darin enthalten.[1] Hinzu kommt ein Schichtdickenzuschlag für Schwankungen bei der Verarbeitung und für den Mehrverbrauch auf unebenem Untergrund, ohne Herstellerangabe sollen es mindestens 25 Prozent der Mindesttrockenschichtdicke sein.[1] Als Rechenbeispiel ergeben sich bei 4 Millimetern Mindestdicke mindestens 5 Millimeter, auf die die Nassschicht ausgelegt wird.[1]
Untergrund, Temperatur und Auftrag
Vor dem Auftrag wird der Untergrund geprüft. Sinterschichten auf Beton werden mit einer Kratzprüfung erkannt, Hohlstellen mit einer Klopfprüfung, und mineralische Untergründe müssen saugfähig sein, Wasser darf bei der Benetzungsprobe nicht abperlen.[1] Bauteil und Umgebung müssen beim Auftragen und während der Durchtrocknung mindestens 5 °C warm sein, die Oberfläche muss mindestens 3 Kelvin über dem Taupunkt der Luft liegen.[1]
Als Untergrund eignen sich nach der Richtlinie Mauerwerk aus Ziegeln, Kalksandstein, Porenbeton, Leichtbeton oder Beton, auch Mischmauerwerk, dazu Beton und Stahlbeton, mineralischer Putz der Mörtelgruppe P III, CS III oder CS IV sowie vorhandene Anstriche auf Bitumenbasis und mineralische Dichtungsschlämmen.[1] Andere Untergründe sind für den jeweiligen Fall auf ihre Eignung zu prüfen.[1]
Im Mauerwerk werden Vertiefungen über 5 Millimeter, etwa Mörteltaschen, offene Stoßfugen oder Ausbrüche, vorher mit Mörtel geschlossen, kleinere Unebenheiten werden gespachtelt oder mit einer Kratzspachtelung aus der Beschichtung selbst egalisiert.[1] Auf Beton entfernt der Verarbeiter Schalungsgrate, Schalöl und Zementleim, und weil offene Poren bei Sonne Blasen in der frischen Schicht auslösen können, empfiehlt die Richtlinie auch dort eine Kratzspachtelung.[1]
Bei den Klassen W1-E und W4-E kann frisch in frisch gearbeitet werden.[1] Bei W2.1-E und W3-E wird in die erste Lage eine Verstärkungseinlage eingebettet, die erste Lage muss vor der zweiten so weit getrocknet sein, dass sie nicht beschädigt wird, und die Einlage darf an der Oberfläche nicht mehr zu sehen sein.[1] Bei Arbeitsunterbrechungen wird die Schicht auf null ausgezogen und später mindestens 10 Zentimeter überlappend weitergearbeitet, nie an Gebäudeecken, Kehlen oder Kanten.[1] Zeigt sich im Keller später ein feuchter Fleck an der Wand, liegt die Ursache oft an einem solchen Ansatz oder an einer zu dünnen Stelle der Beschichtung.
Die Nassschicht soll die vorgegebene Dicke an keiner Stelle um mehr als 100 Prozent überschreiten.[1] Zweikomponentige Produkte werden mit abgestimmtem Werkzeug gerührt, bis die Masse homogen ist, Mischzeiten und Mischungsverhältnisse sind einzuhalten.[1] Wird nach einem Schaden neu abgedichtet, gehört in die Schadendokumentation auch, welches Produkt in welcher Schichtdicke aufgetragen wurde.
Prüfen, trocknen, schützen
Die Schichtdicke kontrolliert der Verarbeiter im frischen Zustand über die Nassschichtdicke, am Objekt mit mindestens 20 Messungen oder mindestens 20 Messungen je 100 Quadratmeter, diagonal über die Fläche verteilt und an Durchdringungen und Anschlüssen dichter.[1] Die Durchtrocknung wird zerstörend an einer Referenzprobe geprüft, etwa durch Einschneiden, die auf gleichem Untergrund und unter gleichen Bedingungen trocknet, zum Beispiel direkt in der Baugrube.[1] Nach einer Wasserschadensanierung im Keller wird die neue Beschichtung darum erst verfüllt, wenn diese Prüfung die Durchtrocknung bestätigt.
Bei W2.1-E werden Schichtdickenkontrollen, Verbrauch und Durchtrocknung dokumentiert.[1] Bis zur vollständigen Durchtrocknung braucht die Abdichtung Schutz vor intensiver Sonne, Temperaturen über 30 °C, Feuchte und Frost, etwa durch abgehängte Folien, gegen Frost dürfen Warmluftgebläse wärmen, offene Flammen und Infrarotstrahler sind unzulässig.[1] Schutzschichten folgen erst nach der Durchtrocknung, bei waagerechten Abdichtungen unter Bodenplatten bei W2.1-E getrennt durch eine doppelte Lage PE-Folie, und ein Estrich als Schutz braucht mindestens 5 Zentimeter Dicke.[1]
Anschlüsse und Durchdringungen in der Dickbeschichtung
Für Leitungen durch die Wand verlangt die Richtlinie Stoffe, die mit der Dickbeschichtung verträglich sind.[1] Bei W1-E kann eine Leitung oder ein Futterrohr mit einer Dichtungskehle aus zweikomponentiger PMBC, einer Dichtmanschette oder einem Klebeflansch von 5 Zentimetern Breite eingebunden werden.[1] Bei W2.1-E sind Los- und Festflansche, geprüfte Hauseinführungen mit mindestens 3 Zentimeter breitem Dichtflansch oder Klebeflansche nötig, geprüft mindestens 5, ungeprüft mindestens 12 Zentimeter breit.[1]
Diese Hautabdichtung muss im Bereich jeder Leitungsdurchdringung mit eingebunden werden, betont der Fachverband für Hauseinführungen (FHRK).[2] Fugen in der Fläche werden mit kaschierten Fugenbändern abgedichtet, die mindestens 10 Zentimeter in die Beschichtung einbinden, ein bloßes Überspachteln ist unzulässig.[1]
Produktnorm, Prüfzeugnis und Fachkunde
Bauprodukte, die ein Bauwerk vor Feuchte von außen schützen, haben nach den Landesbauordnungen bauaufsichtliche Bedeutung.[1] Alle polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen unterliegen deshalb nach der Richtlinie der Norm EN 15814, sie müssen eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung haben.[1] Für die Wassereinwirkungsklassen W1-E bis W4-E müssen sie außerdem die Anforderungen der Tabelle 2 in DIN 18533-3 erfüllen, und eine nötige Verstärkungseinlage muss Teil des geprüften Produkts sein.[1]
Wo die Dickbeschichtung bei W2.1-E an Bauteile aus wasserundurchlässigem Beton anschließt, verlangt die Richtlinie als Nachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach den Prüfgrundsätzen PG-ÜBB.[1] Werden Arbeitsfugen oder Sollrissquerschnitte solcher Betonbauteile außen streifenförmig abgedichtet, kommen weitere Nachweise nach den Prüfgrundsätzen PG-FBB Teil 1 hinzu.[1]
Auch an die Ausführenden stellt die Richtlinie Anforderungen: Die Verarbeitung verlangt Fachkenntnisse und Fertigkeiten, deshalb sollen nur fachlich qualifizierte Verarbeiter abdichten.[1] Die Kenntnisse lassen sich in einem Lehrgang erwerben, der mit dem sogenannten PMBC-Abdichtungsschein abschließt, Inhalte und Ablauf legt der Ausbildungsbeirat Abdichtung fest.[1]
Bitumendickbeschichtung und Gesundheit
Für die nachhaltige Ausschreibung empfiehlt das Baustoffinformationssystem WECOBIS bei kalt verarbeiteten Bitumenbeschichtungen nur Produkte mit dem GISCODE BBP10, das sind Bitumenemulsionen.[3] Lösemittelhaltige Bitumenmassen mit den Codes BBP20 und BBP30 lässt es nur für bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach zu.[3] Der GISCODE ist eine freiwillige Selbsteinstufung des Herstellers und kein Umweltzeichen, nachgewiesen wird er über Sicherheitsdatenblatt oder technisches Merkblatt.[3]
Beim Verarbeiten im Keller oder in der Baugrube achten wir auf Lüftung, Hautschutz und die Angaben im Sicherheitsdatenblatt. Nachbesserungen werden nach der Richtlinie vorzugsweise mit derselben Beschichtung zweilagig ausgeführt, die zweite Lage läuft mindestens 10 Zentimeter über den angrenzenden Bereich auf null aus.[1] Unterschreitet eine Fläche die Mindestdicke, muss sie flächig überarbeitet werden.[1]
Nach einem Wasserschaden im Keller sehen wir uns die Abdichtung dort an, wo sie zugänglich ist, an Sockel, Lichtschacht und Leitungsdurchführungen. Blasen, Ablösungen oder offene Anschlüsse fotografieren und vermessen wir, damit ein Fachbetrieb für Abdichtungen die Sanierung planen kann.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Deutsche Bauchemie e.V.: Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC). 4. Ausgabe Dezember 2018, elektronische Ausgabe aktualisiert März 2020, Vorwort, Teil A Abschnitte 4 bis 10, Teil B Abschnitte 2, 3, 5 bis 9 mit Tabelle 7, Teil C Abschnitt 1. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28↑29↑30↑31↑32↑33↑34↑35↑36↑37↑38↑39↑40↑41
- Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK): Planung Gebäudeeinführungen (Planungshilfe). Ausgabe mit Anforderungen im Bestand, S. 2 bis 12 und 20 bis 24. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
- WECOBIS, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Bayerische Architektenkammer: Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet (Planung und Ausschreibung). Geltungsbereich, Hinweis zum GISCODE-Nachweis und Anforderung an Produkte mit GISCODE BBP10. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
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