DIN 1988 Trinkwasserleitungen
Auch: TRWI, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988 ist eine deutsche Normenreihe mit Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die die europäischen Normen DIN EN 806 und DIN EN 1717 um nationale Festlegungen ergänzt.[1][2] Ihr Kernstück, DIN 1988-200 vom Mai 2012, regelt Planung, Bauteile, Apparate und Werkstoffe geschlossener Installationen und ist zugleich Technische Regel des DVGW.[1] Weitere Teile tragen die Nummern 100, 300, 500 und 600.[2]
Wie DIN 1988 und DIN EN 806 zusammenhängen
Nachdem die europäische Normung im Technischen Komitee CEN/TC 164 die Reihen DIN EN 806 und DIN EN 1717 zur Trinkwasser-Installation hervorgebracht hatte, musste der zuständige Ausschuss im Normenausschuss Wasserwesen die alte Reihe DIN 1988, die Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen, neu ordnen.[1] Die europäischen Ergebnisse erreichten nicht überall die Tiefe, die deutsche Anwender brauchen, und deshalb entstanden deutsche Ergänzungsnormen, die der Kontinuität wegen wieder unter der Nummer DIN 1988 laufen.[1]
DIN 1988-200 gilt zusammen mit DIN EN 806-2 für die Planung von Installationen des Typs A, also geschlossener Systeme in Gebäuden und auf Grundstücken, und ersetzt die früheren Teile DIN 1988-2, DIN 1988-5 und DIN 1988-7.[1] Die dreistellige Teilnummer soll nach einem Fachbeitrag in der IKZ zeigen, dass es sich um eine neue Normenreihe handelt, und in Kraft getreten ist der Teil 200 im Mai 2012.[2]
Für Eigentümer wird die Reihe meist erst nach einem Rohrbruch zum Thema. Bevor dann jemand den nassen Raum betritt, werden dort die Sicherungen ausgeschaltet, denn ein Lichtschalter lässt Steckdosen und Leitungen unter Strom. Hat auch der Verteilerschrank Wasser gezogen, bleibt der Raum tabu, bis ein Fachmann des örtlichen Netzbetreibers oder die Feuerwehr da ist. Ein Keller mit wachsendem Wasserstand bleibt menschenleer.
Was DIN 1988-200 regelt
Die Norm benennt nach DIN Media die Planungsgrundlagen sowie die Bauteile, Apparate und Werkstoffe, die sich für den Bau von Trinkwasser-Installationen eignen, und berücksichtigt dabei nationale Gesetze, Verordnungen und das vorhandene deutsche Regelwerk.[1] Gegenüber den alten Teilen kamen Begriffsbestimmungen hinzu, und Festlegungen, die DIN EN 806-2 nicht abdeckt, wurden übernommen und dem Stand der Technik angepasst.[1] Aus den alten Teilen 2, 5 und 7 stammen dabei die Angaben, die für das hohe technische Niveau deutscher Trinkwasser-Installationen gebraucht werden.[1]
Zu den Eckpunkten zählt der IKZ-Beitrag Anforderungen an Wärmeabgabe und Wärmeaufnahme, an akustische Entkopplung, Korrosionsschutz und Brandschutz sowie an die Aufnahme von Längenänderungen.[2] Dämmstoffe dürfen danach an den Leitungen weder Kontaktkorrosion noch chemische Korrosion auslösen.[2] Schwitzt eine schlecht gedämmte Kaltwasserleitung in der Wand, kann sich ein feuchter Fleck an der Wand zeigen, der wie ein Leck aussieht.
Geschrieben haben den Beitrag Mitglieder des Fachausschusses DIN 1988-200 im Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane, die den Schwerpunkt Dämmung aus Sicht der Hersteller von Dämmstoffen beleuchten.[2]
Dämmung von Kaltwasserleitungen nach DIN 1988-200
Kaltwasserleitungen verlangen nach DIN 1988-200 eine Dämmung, die je nach Raumtemperatur und Luftfeuchte Tauwasser verhindert und das Wasser unter 25 °C hält.[2] Die Mindestdämmschichtdicken aus Tabelle 8 der Norm gelten bei üblichen Betriebsbedingungen und Leitungsführungen im Wohnungsbau als Richtwerte.[2]
Bei längeren Stagnationszeiten kann eine Standarddämmung nach dem Fachbeitrag keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung bieten, und im Einzelfall braucht es dickere Dämmung oder eine aufwendigere Anlagentechnik.[2] Gegenüber der zurückgezogenen DIN 1988-2 sind die Dämmschichtdicken deutlich gestiegen, weil kaltes Wasser kalt und warmes Wasser warm bleiben soll.[2] Wer bei einer Badsanierung neue Leitungen verlegt, plant die Dämmung darum nach den heutigen Dicken.
Rechtlicher Rahmen: die Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass Wasserversorgungsanlagen, zu denen auch die Installation im Haus gehört, in Planung, Bau und Betrieb wenigstens dem entsprechen, was als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt.[3] Für Neubau und Reparatur sind nur Werkstoffe zulässig, die den allgemeinen Anforderungen und, soweit es sie gibt, den Bewertungsgrundlagen der Verordnung genügen.[3]
Solche Werkstoffe dürfen den Schutz der Gesundheit nicht mindern, Farbe, Geruch und Geschmack des Wassers nicht beeinträchtigen, die Vermehrung von Mikroorganismen nicht fördern und nicht mehr Stoffe abgeben, als bei Einhaltung der Regeln der Technik unvermeidbar ist.[3] Mit einer Anlage, die kein Trinkwasser führt, darf die Installation nur über eine Sicherungseinrichtung verbunden werden, und die Leitungen beider Anlagen sind dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.[3]
Leitungen oder Teilstücke aus Blei hätten nach der Verordnung spätestens am 12.01.2026 entfernt oder stillgelegt sein müssen, eine Verlängerung gewährt das Gesundheitsamt nur auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen.[3]
Betrieb, Stillstand und Wiederinbetriebnahme
Bestimmungsgemäß betrieben ist eine Installation nach dem DVGW, wenn jede Zapfstelle regelmäßig läuft und das Wasser darin spätestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, erneuert wird.[4] Nach einer Betriebsunterbrechung wird die gesamte Installation im kalten und im warmen Bereich gespült, und je nach mikrobiologischem Befund kann eine Desinfektion nötig werden.[4]
Die Wiederinbetriebnahme gehört in die Hände eines Fachinstallationsunternehmens, und an der Trinkwasser-Installation arbeiten dürfen nur Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder der AVBWasserV.[4] Eine mikrobiologische Untersuchung nach der Inbetriebnahme empfiehlt der Verein, die Proben nimmt nur eine zugelassene Untersuchungsstelle, nach einer Spülung erst im Anschluss daran.[4] Geräte mit festem Wasseranschluss wie Kaffeemaschinen oder Wasserspender spült man vor der ersten Nutzung mehrmals durch.[4] Wie Spülung und Desinfektion im Einzelnen ablaufen, beschreibt das DVGW-Arbeitsblatt W 551-3.[4]
Aus dem öffentlichen Netz kommt Trinkwasser nach dem Umweltbundesamt in der Regel überall in Deutschland in sehr guter Qualität im Haus an.[5] Wo Verunreinigungen festgestellt werden, entstehen sie nach dem Umweltbundesamt meistens in der Installation im Gebäude, etwa durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche.[5] Fehler bei Planung, Einbau und Materialwahl können die Vermehrung von Legionellen fördern, besonders wenn Wasser lange im Leitungssystem steht, und Reparaturen sollten deshalb nur Fachleute ausführen, die beim Wasserversorger gelistet sind.[5]
DIN 1988 nach einem Leitungswasserschaden
Nach einem Leck an der Trinkwasserleitung wird das schadhafte Stück so ersetzt, dass die Installation wieder den Regeln entspricht, nach denen sie geplant wurde, mit Werkstoffen, die für Trinkwasser zugelassen sind. Stand die Leitung wegen des Schadens lange abgesperrt, gelten für die Wiederinbetriebnahme die Hinweise zur Spülung nach einer Betriebsunterbrechung.
Wer beim Öffnen von Wänden und Böden auf Bleirohre stößt, sollte sie gleich mit austauschen lassen, weil die Frist dafür abgelaufen ist. Zeigt sich nasse Dämmung an einer Kaltwasserleitung ohne Leck, kann Tauwasser die Ursache sein, gegen das die Norm eine ausreichende Dämmung verlangt.[2]
Wie wir mit DIN 1988 arbeiten
Bei feuchten Stellen an Trinkwasserleitungen klären wir zuerst, ob ein Leck vorliegt oder Tauwasser an einer unzureichend gedämmten Leitung. Ein Leck orten wir mit Druckprobe und akustischen Verfahren, Tauwasser erkennen wir an Oberflächentemperatur, Luftfeuchte und dem Zustand der Dämmung.
Reparaturen an der Installation stimmen wir mit dem Eigentümer und, wo nötig, mit dem Wasserversorger ab, und nach längerer Absperrung empfehlen wir die Spülung durch einen eingetragenen Installationsbetrieb, bevor das Wasser wieder getrunken wird. Bleileitungen, auf die wir bei der Sanierung stoßen, melden wir dem Eigentümer sofort.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- DIN Media GmbH: DIN 1988-200:2012-05, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System), Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW, Produktseite mit Einführungsbeitrag. DIN 1988-200:2012-05, Einführungsbeitrag, Ersatz- und Änderungsvermerk. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- IKZ-Haustechnik, Strobel Verlag: Ungedämmt war gestern: DIN 1988-200 verschärft die Anforderungen an die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt). Beitrag vom 06.08.2012, Abschnitte zu Aufbau, Eckpunkten und Dämmung. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
- Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV). §§ 13, 14 und 17. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: DVGW-Kompaktinfo für Trinkwasser: Trinkwasserinstallationen, Stagnation und Wiederinbetriebnahme. Stand März 2024, Abschnitte Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen, Spülung und Fachinstallationsunternehmen, S. 1 bis 3. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Umweltbundesamt (UBA): Pressemitteilung 49/12: Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an! Pressemitteilung 49/12 vom 13.12.2012. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3
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