Trinkwasserverordnung
Auch: TrinkwV
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, also von Wasser zum Trinken, Kochen und zur Körperpflege, vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle im Haus.[1] Die geltende Fassung beruht auf der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist.[2] Sie verpflichtet auch Eigentümer, die Trinkwasser-Installation nach den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.[1]
Was die Trinkwasserverordnung regelt
Trinkwasser im Sinne der Verordnung ist Wasser, das zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und Körperreinigung oder zur Reinigung von Gegenständen bestimmt ist, die mit Lebensmitteln oder dauerhaft mit dem Körper in Berührung kommen.[1] Nicht erfasst sind unter anderem natürliches Mineralwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser und Wasser hinter der Sicherungseinrichtung eines Geräts, das nicht zur Trinkwasser-Installation gehört.[1]
Mit der Neufassung 2023 setzt Deutschland Teile der europäischen Trinkwasserrichtlinie um, darunter eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement für die ganze Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher, neue Parameter wie PFAS und Bisphenol A und strengere Werte etwa für Blei, Chrom und Arsen.[3] Hinzu kommen neue Untersuchungspflichten und neue Informationspflichten der Betreiber.[3]
Für die Hausinstallation zählt das auch nach einem Wasserschaden. Hat eine undichte Trinkwasserleitung Decke, Wand oder Boden durchnässt, kommt zuerst der Strom: Sicherung des Raums aus, bevor jemand hineingeht, denn der Lichtschalter trennt die Leitungen nicht. Ist der Sicherungskasten selbst nass, überlässt du das Feuerwehr oder örtlichem Netzbetreiber, und solange Wasser im Keller steigt, wird er nicht betreten.
Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung
Die Verordnung unterscheidet mehrere Arten von Wasserversorgungsanlagen.[1]
Begriffsbestimmungen nach § 2 TrinkwV.[1]
Betreiber ist nach der Verordnung der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, und wer vermietet, stellt Trinkwasser nach der Begriffsbestimmung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bereit.[1] Zur Trinkwasserinstallation zählen sämtliche Leitungen, Speicher, Apparate und Armaturen zwischen den Entnahmestellen und der Übergabestelle des Wassers.[1] Ein vermietetes Mehrfamilienhaus am öffentlichen Netz ist damit eine Gebäudewasserversorgungsanlage, und sein Eigentümer trägt als Betreiber die Pflichten der Verordnung.[1]
Pflichten beim Bau und Betrieb der Installation
Wasserversorgungsanlagen müssen in Planung, Errichtung und Betrieb wenigstens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.[1] Bei Errichtung und Instandhaltung dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die den allgemeinen Anforderungen der Verordnung und, soweit vorhanden, den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts entsprechen.[1] Auch wer eine Leitung selbst reparieren will, darf darum nur Rohre und Verbinder einsetzen, die für Trinkwasser geeignet sind.
Eine Trinkwasser-Installation darf mit einer Nichttrinkwasseranlage, etwa einer Regenwasser- oder Heizungsanlage, nur über eine Sicherungseinrichtung nach den Regeln der Technik verbunden werden, und gibt es beide Anlagen nebeneinander, müssen Leitungen und Entnahmestellen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein.[1] Stoffe oder Verfahren, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, waren bis zum Ablauf des 09.01.2025 aus der Anlage zu entfernen oder einzustellen.[1] Für Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren führt das Umweltbundesamt eine Liste nach § 20 der Verordnung, und nur Stoffe und Verfahren auf dieser Liste dürfen eingesetzt werden.[3]
Bleileitungen und Grenzwert für Blei
Nach § 17 waren Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei spätestens mit Ablauf des 12.01.2026 zu entfernen oder stillzulegen, und nach Fristablauf hat der Betreiber dem Gesundheitsamt die Erfüllung unaufgefordert nachzuweisen.[1] Für selbst genutzte Gebäude- oder Eigenwasserversorgungsanlagen kann das Gesundheitsamt die Frist unter engen Voraussetzungen verlängern, höchstens bis in den Januar 2036, sie endet aber ein Jahr nach einem Eigentümerwechsel.[1]
Der Grenzwert für Blei liegt bis zum Ablauf des 11.01.2028 bei 0,010 Milligramm je Liter und sinkt ab dem 12.01.2028 auf 0,005 Milligramm je Liter.[1] Stellt ein Installationsunternehmen Bleileitungen fest, hat es dies dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.[1] Betreiber, die Wasser gewerblich oder öffentlich abgeben, müssen die versorgten Verbraucher unverzüglich informieren, wenn sie von Bleileitungen erfahren, und ihnen mitteilen, wann diese voraussichtlich entfernt werden.[1] Überschritten ist der Grenzwert, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung eine der drei Proben S0, S1 oder S2 oder bei einer Zufallsstichprobe der Messwert darüber liegt.[1] Woran man Bleirohre erkennt, erklärt der Begriff Bleileitung.
Legionellen: Untersuchung und Maßnahmenwert
Auf Legionellen untersucht werden muss das Trinkwasser, wenn es im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, die Anlage einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchflusserwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Wasserinhalt in wenigstens einer Leitung vom Erwärmer bis zur Zapfstelle hat, ohne Zirkulationsleitung gerechnet, es Duschen oder andere vernebelnde Einrichtungen gibt und es sich nicht um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.[1] Bei gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe, etwa in vermieteten Mehrfamilienhäusern, ist mindestens alle drei Jahre zu untersuchen.[1] Bei öffentlicher Abgabe gilt grundsätzlich eine jährliche Untersuchung, die das Gesundheitsamt auf bis zu drei Jahre strecken kann, wenn drei Jahre in Folge keine Beanstandungen auftraten und die Anlage unverändert den Regeln der Technik entspricht, nicht aber etwa in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.[1] Eine neu in Betrieb genommene Anlage wird erstmals innerhalb von drei bis zwölf Monaten untersucht.[1]
Der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. liegt bei 100 je 100 Milliliter.[1] Wird er erreicht, muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, sofern das nicht schon die Untersuchungsstelle getan hat, die Ursachen mit Ortsbesichtigung untersuchen lassen, eine Risikoabschätzung schriftlich festhalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen, sie dokumentieren und diese Unterlagen zehn Jahre bereithalten.[1] Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, und auf Verlangen bekommt es auch die Risikoabschätzung.[1] Was Legionellen sind und wie sie sich vermehren, erklärt der Begriff Legionellen.
Wie die Trinkwasserverordnung entstanden ist
Die Vorläuferfassung, die Trinkwasserverordnung von 2001, trat am 01.01.2003 in Kraft und wurde mehrfach geändert, unter anderem 2011, 2012, 2015 mit Regeln zu radioaktiven Stoffen, 2018, 2019 und 2021.[2] Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 ist am 24.06.2023 in Kraft getreten.[2]
Die Neufassung ist neu gegliedert, deshalb haben sich viele Paragrafen verschoben, und die frühere Liste der Aufbereitungsstoffe nach § 11 heißt nun Liste nach § 20.[3] Wer in älteren Unterlagen, Gutachten oder Mietverträgen Paragrafenangaben findet, sollte deshalb prüfen, auf welche Fassung sie sich beziehen, bevor er daraus Pflichten ableitet.
Trinkwasserverordnung und Wasserschaden
Nach einem Rohrbruch wird die Trinkwasser-Installation repariert, und auch dafür gilt, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss und nur geeignete Werkstoffe verwendet werden dürfen.[1] Provisorien wie Gartenschläuche oder Bauteile aus dem Baumarkt ohne Eignungsnachweis haben in einer Trinkwasserleitung nichts verloren, auch nicht für ein paar Tage bis zur endgültigen Reparatur.
Nach Reparaturen und längeren Absperrungen spülen wir die betroffenen Leitungen, damit kein abgestandenes Wasser in der Installation bleibt, und empfehlen bei vermieteten Häusern, den nächsten Untersuchungstermin für Legionellen im Blick zu behalten. Zeigt sich bei der Leckageortung eine alte Bleileitung, sagen wir das dem Eigentümer, denn für sie gelten die Fristen der Verordnung.[1]
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Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV). §§ 1, 2, 13, 17, 31 und 51, Anlage 2 Teil II (Blei) und Anlage 3 Teil II (Legionella spec.). Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Verordnungen zur Änderung der Trinkwasserverordnung. Übersicht mit Chronik, Stand 23.06.2023. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: Die neue Trinkwasserverordnung 2023. Abschnitte TrinkwV 2023 in Kraft getreten, Volltext Trinkwasserverordnung 2023 und Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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