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Legionellen: Speicher mit Temperaturband, Warmwasserleitung zur Dusche mit Nebel, Totleitung, erwärmtes Kaltwasser und Lupe mit Stäbchen im Biofilm

Legionellen

Auch: Legionella

Legionellen sind Bakterien, die in geringer Zahl natürlich in Oberflächen- und Grundwasser vorkommen und sich in Trinkwasserinstallationen vor allem bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C vermehren.[1] Gefährlich werden sie, wenn Menschen sie mit fein zerstäubtem Wasser einatmen, etwa beim Duschen, und dadurch eine Legionellose bekommen, die als schwere Lungenentzündung verlaufen kann.[1]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So vermehren sich Legionellen im Haus

Legionellen, Funktionsweise: Warmwasserspeicher mit Temperaturband, Warmwasserleitung zur Dusche mit Nebel aus dem Duschkopf, Totleitung mit stehendem Wasser, erwärmte Kaltwasserleitung ohne Dämmung und Lupe mit Stäbchen im Biofilm mit Kalk

Schematische Darstellung eines Hauswirtschaftsraums mit Warmwasserspeicher und Temperaturband, Warmwasserleitung zur Dusche mit Nebel aus dem Duschkopf, Totleitung mit stehendem Wasser, erwärmter Kaltwasserleitung ohne Dämmung und Lupe mit Stäbchen im Biofilm mit Kalk. Die Nummern folgen von den Temperaturen über den Infektionsweg zu den Schwachstellen der Installation.

  1. Wachstum bei 25 bis 45 °C: Ideale Wachstumsbedingungen finden Legionellen zwischen 25 und 45 °C, oberhalb von 55 °C wird ihr Wachstum wirksam gehemmt, und oberhalb von 60 °C sterben sie ab. Unter 20 °C vermehren sie sich nicht mehr nennenswert, das Band am Speicher zeigt die Bereiche.
  2. Warmwasser überall mindestens 55 °C: Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik soll warmes Wasser überall im Leitungssystem mindestens 55 °C haben. Hier Energie zu sparen wäre gesundheitlich riskant, und Legionellenschaltungen, die nur kurz auf 60 °C erhitzen, sind kein sicherer Ersatz.
  3. Nebel beim Duschen wird eingeatmet: Eine Infektion erfolgt in der Regel über das Einatmen eines fein zerstäubten, legionellenhaltigen Wassernebels, etwa beim Duschen. Das Schlucken belasteter Wassers birgt keine Gefahr, weil die Magensäure die Bakterien abtötet.
  4. Totleitung: Wasser steht: Stagnation und Totleitungen können zu erhöhten Keimzahlen führen. In der abgezweigten Leitung mit Kappe steht das Wasser, kühlt in den Wachstumsbereich ab und wird nie ausgetauscht.
  5. Kaltwasser neben Warmwasser erwärmt: Fachgerecht verlegt ist das kalte Wasser nie wärmer als 15 bis 20 °C. Kritisch wird es, wenn eine Kaltwasserleitung neben einer schlecht gedämmten Warmwasserleitung oder einem Heizungsrohr verläuft und so in den warmen Bereich gerät.
  6. Biofilm und Kalk im Rohr: Große Anlagen mit umfangreichen Rohrsystemen, Ablagerungen wie Sedimente im Warmwasserbehälter oder Kalk und der Biofilm in den Rohren bieten Legionellen eine optimale Lebensgrundlage. Die Lupe zeigt die Stäbchen im Belag.

Wo Legionellen vorkommen

Legionellen sind nach dem Robert Koch-Institut weit verbreitete Umweltkeime, die auch in feuchten Böden, Blumenerde, Humus und Kompost gefunden werden.[1] In ihren natürlichen Lebensräumen verursachen sie in der Regel keine Probleme, infektiologisch bedeutsam werden sie in technischen Anlagen wie offenen Rückkühlwerken, Trinkwassersystemen und Kläranlagen, wenn dort belastete Aerosole entstehen.[1]

Derzeit sind nach dem RKI über 60 Legionellenarten bekannt, die grundsätzlich alle als potenziell krankheitserregend gelten, und in Europa gehen die meisten außerhalb von Kliniken erworbenen Erkrankungen auf Legionella pneumophila der Serogruppe 1 zurück.[1]

Große Trinkwasseranlagen mit umfangreichen Rohrsystemen, Ablagerungen wie Sedimente in Warmwasserbehältern oder Kalk und der Biofilm in den Rohren bieten ihnen nach dem RKI eine optimale Lebensgrundlage.[1] Auch Stagnation und Totleitungen können zu erhöhten Keimzahlen führen, und ältere, schlecht gewartete Wassersysteme sind besonders anfällig.[1]

Im öffentlichen Verteilungsnetz zwischen Wasserwerk und Hausanschluss kommen Legionellen nach dem Umweltbundesamt ebenfalls in geringer Konzentration vor, dort liegt die Temperatur aber deutlich unter 20 °C und verhindert eine gefährliche Vermehrung.[2] Günstige Bedingungen finden sie erst im Gebäude: in überlangen Leitungssträngen, Sackgassen, zu großen Rohrdurchmessern, schlecht gedämmten Rohren und porösen Ablagerungen.[2]

Temperatur und Legionellenwachstum

Ideale Wachstumsbedingungen finden Legionellen nach dem RKI zwischen 25 und 45 °C, oberhalb von 55 °C wird ihr Wachstum wirksam gehemmt, und oberhalb von 60 °C sterben sie ab.[1] Unter 20 °C vermehren sie sich nicht mehr nennenswert, auch wenn sie in kaltem Wasser vorkommen können.[1]

Das Umweltbundesamt setzt die Grenzen in seinem Ratgeber etwas anders: Legionellen vermehren sich danach besonders gern zwischen 25 und 55 °C und sterben erst ab 70 °C.[2] Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik soll warmes Wasser deshalb überall im Leitungssystem mindestens 55 °C haben, und es wäre nach dem Ratgeber gesundheitlich riskant, hier Energie zu sparen.[2] Sogenannte Legionellenschaltungen, die das Wasser nur kurzzeitig auf 60 °C erhitzen und sonst niedrigere Temperaturen zulassen, sind nach dem Umweltbundesamt kein sicherer Ersatz.[2]

In einer fachgerecht verlegten Installation ist das kalte Wasser je nach Jahreszeit nie wärmer als 15 bis 20 °C.[2] Kritisch wird es, wenn eine Kaltwasserleitung neben einer schlecht gedämmten Warmwasserleitung oder einem Heizungsrohr verläuft und dadurch in den warmen Bereich gerät.[2]

Temperaturbereiche für Legionellen nach dem RKI
Wassertemperatur Verhalten der Legionellen
unter 20 °C keine nennenswerte Vermehrung
25 bis 45 °C ideale Wachstumsbedingungen
über 55 °C Wachstum wirksam gehemmt
über 60 °C Absterben

Nach dem RKI-Ratgeber Legionellose, Stand 20.10.2021, Abschnitt Erreger.[1]

Wie man sich mit Legionellen ansteckt

Eine Infektion erfolgt nach dem RKI in der Regel über das Einatmen eines fein zerstäubten, legionellenhaltigen Wassernebels.[1] Seltener gelangt belastetes Wasser versehentlich in die Luftröhre statt in die Speiseröhre, und das Schlucken von belastetem Wasser birgt keine Infektionsgefahr, weil die Magensäure die Bakterien abtötet.[1] Übertragungen von Mensch zu Mensch spielen in der Praxis keine Rolle.[1]

Die Erkrankung tritt als Legionärskrankheit mit Lungenentzündung auf oder als sogenanntes Pontiac-Fieber.[1] Deutschland lag 2018 nach dem RKI bei einer Meldeinzidenz von 1,7 Erkrankungen je 100.000 Einwohner, leicht unter dem europäischen Durchschnitt von 1,8, und weil nicht jede Lungenentzündung auf Legionellen getestet wird, geht das Institut von einer Untererfassung aus.[1]

Besonders betroffen sind nach dem RKI Menschen mit geschwächtem Immunsystem, mit Grunderkrankungen wie Diabetes oder chronischen Herz- und Lungenerkrankungen, Raucher und ältere Menschen, und Männer erkranken zwei- bis dreimal so häufig wie Frauen.[1] Die meisten Infektionen werden außerhalb von Kliniken erworben, etwa jeder fünfte Fall ist mit einer Reise verbunden.[1]

Ihren Namen erhielten die Bakterien nach einem Treffen der American Legion 1976 in Philadelphia, bei dem nach dem Umweltbundesamt 182 Teilnehmer an einer schweren Lungenentzündung erkrankten und 29 starben, nachdem sie das Aerosol eines benachbarten Kühlwerks eingeatmet hatten.[2]

Legionellen in der Trinkwasserverordnung

Für Legionellen legt die Trinkwasserverordnung in Anlage 3 Teil II einen technischen Maßnahmenwert von 100 je 100 Milliliter für Anlagen der Trinkwasserinstallation fest.[3] Wird dieser Wert erreicht, muss der Betreiber nach dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, wenn das nicht schon das Labor getan hat, die Ursachen mit einer Ortsbesichtigung und einer Prüfung der Regeln der Technik klären, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und die nötigen Maßnahmen umsetzen.[4]

Untersuchungspflichtig sind nach dem Ministerium Betreiber, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, etwa bei der Vermietung von Wohnungen, deren Anlage einen Speicher oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern hat oder mehr als 3 Liter in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, wobei die Zirkulation nicht mitzählt.[4] Außerdem muss es Duschen oder andere Stellen geben, an denen Wasser vernebelt wird, und die Anlage darf nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegen.[4]

Bewohnen alle Eigentümer eines Hauses ihre Wohnungen selbst, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor, wird dagegen auch nur eine Eigentumswohnung vermietet, besteht nach dem Ministerium die Pflicht zur systemischen Untersuchung.[4] Bei Abgabe an die Öffentlichkeit wird jährlich untersucht, in Mietshäusern mindestens alle drei Jahre, und eine neu in Betrieb genommene Anlage ist erstmals drei bis zwölf Monate nach der Inbetriebnahme zu untersuchen.[4]

Untersuchung auf Legionellen nach der Trinkwasserverordnung
Fall Häufigkeit
Abgabe an die Öffentlichkeit, etwa Schule oder Kindergarten jährlich, Verlängerung bis drei Jahre möglich
gewerbliche Abgabe, etwa Mietshaus mindestens alle drei Jahre
neu in Betrieb genommene Anlage erstmals nach drei bis zwölf Monaten
Ein- und Zweifamilienhaus keine routinemäßige Untersuchungspflicht

Nach dem Bundesministerium für Gesundheit, Trinkwasserverordnung und Legionellen, Stand 10.10.2023.[4]

Legionellen vorbeugen

Vorbeugen lässt sich nach dem RKI auf zwei Wegen: indem die Belastung warmwasserführender, aerosolbildender Systeme mit Legionellen möglichst gering gehalten wird und indem der Kontakt mit Aerosolen begrenzt wird.[1] Zu den typischen Systemen zählt das Institut die häusliche Trinkwasserinstallation, oft komplexe Installationen in Hotels und Krankenhäusern, raumlufttechnische Anlagen, Whirlpools, zahnärztliche Behandlungseinheiten, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme.[1]

Für das eigene Haus heißt das: warmes Wasser ausreichend heiß halten, Leitungen ohne Durchfluss vermeiden, selten genutzte Zapfstellen regelmäßig spülen und kalte und warme Leitungen getrennt und gedämmt führen.

Wer für die Installation im Haus verantwortlich ist

Verantwortlich für die Trinkwasserinstallation im Gebäude ist nach dem Umweltbundesamt weder das Wasserwerk noch das Gesundheitsamt: Bei selbst genutztem Eigentum ist es der Eigentümer, bei vermietetem der Vermieter oder Verwalter als Betreiber.[2] Er muss dafür sorgen, dass sich das Wasser auf dem Weg vom Wasserzähler zu den Zapfstellen nicht verschlechtert.[2]

Auch in Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Wasserversorgungsanlagen nach dem Bundesministerium für Gesundheit mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut und betrieben werden, auch wenn dort keine routinemäßige Legionellenuntersuchung vorgeschrieben ist.[4] Die Proben nehmen zugelassene Untersuchungsstellen, und Probenahme und Untersuchung dürfen nicht getrennt beauftragt werden.[4] Wer in einer Eigentümergemeinschaft welchen Kostenanteil trägt, ist nach dem Ministerium eine zivilrechtliche Frage des Wohnungseigentumsrechts, und ob die Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, bestimmt das Mietrecht.[4]

Legionellen bei Umbau und Wasserschaden

Nach einem Rohrbruch werden oft Leitungsabschnitte abgesperrt, umgelegt oder stillgelegt. Bleibt dabei ein Stück Leitung ohne Durchfluss an der Installation hängen, entsteht genau die Totleitung, in der sich Keime vermehren können. Wir trennen solche Abschnitte deshalb am Abzweig ab, statt sie nur abzusperren.

Stand eine Installation während einer Sanierung länger still, gehört vor der Wiederinbetriebnahme ein Spülen dazu, wie es der Begriff Stagnationswasser beschreibt. Wird bei einem Umbau die Sanitärinstallation erneuert, achten wir auf die Dämmung und darauf, dass Kaltwasserleitungen nicht neben warmen Rohren liegen.

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Belege

Quellen

  1. Robert Koch-Institut (RKI): RKI-Ratgeber Legionellose. Stand 20.10.2021, Abschnitte Erreger, Vorkommen, Reservoir, Infektionsweg und Prävention. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19
  2. Umweltbundesamt: Rund um das Trinkwasser (Ratgeber). 4. aktualisierte Auflage 2016, Kapitel 6, S. 34 bis 38. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  3. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Anlage 3: Indikatorparameter. Teil II, Spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasserinstallation. Abgerufen am 24.09.2026. ↑
  4. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Trinkwasserverordnung und Legionellen. Stand 10.10.2023. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
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