PAK
Auch: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAH
PAK, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sind eine Stoffklasse aus mehreren hundert Einzelverbindungen, die beim Erhitzen oder Verbrennen organischen Materials unter Sauerstoffmangel entstehen.[1] Ihr bekanntester gesundheitlich relevanter Vertreter ist Benzo[a]pyren.[1] In Gebäuden stecken PAK vor allem in alten Teerklebstoffen unter Parkett, die nach den PAK-Hinweisen der Bauministerkonferenz bis in die 1950er Jahre üblich waren und bei Stabparkett vereinzelt bis in die späten 1970er Jahre verwendet wurden.[1]
So steckt PAK im Teerkleber unter altem Parkett
Schematische Darstellung eines Altbauzimmers mit geöffnetem Stabparkett und schwarzem Teerkleber, Lupe auf die Kohlenwasserstoffringe, aufsteigendem Staub, Spielzeugauto, Fräse mit Absaugung, Entstauber und Folienrolle als Trennschicht. Die Nummern folgen dem Weg vom Kleber bis zum neuen Belag.
- Teerkleber unter altem Parkett: Bis in die 1950er Jahre wurde Parkett üblicherweise mit Teerklebstoffen verlegt, bei Stabparkett wie Schiffsboden oder Fischgrät vereinzelt bis in die späten 1970er Jahre. Heißklebstoffe wurden direkt auf die Rohdecke gegossen, kalte Massen lagen oft auf bituminierten Platten oder dem Estrich.
- Schwarz oder dunkel: Teer: Teer- und bitumenhaltige Klebstoffe fallen durch ihre dunkle Farbe auf. Ist der Klebstoff nicht schwarz oder dunkel, kann ein Teerklebstoff ausgeschlossen werden, sonst klärt eine Probe den Gehalt.
- Teer: Ringe aus Kohlenstoff: PAK sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, eine Stoffklasse aus mehreren hundert Verbindungen, deren bekanntester Vertreter Benzo[a]pyren ist. In verarbeiteten Teerklebern lag die Hälfte der Werte unter rund 800 Milligramm je Kilogramm.
- Mit Staub aus offenen Fugen in den Raum: Aus dem Kleber gelangen PAK teils flüchtig in die Raumluft und lagern sich an Staub an, teils kommen feine Kleberpartikel auf die Parkettoberfläche. Offene Fugen, lose Stäbe und versprödeter Kleber weisen auf eine erhöhte Belastung hin, auf dem Boden spielende Kinder sind besonders exponiert.
- Absaugung mit Filterklasse H: Bei der Entfernung verlangt die TRGS 551 staubarme Verfahren, eine Absaugung an Fräsen mit Filtern von mehr als 99,995 Prozent Abscheidegrad, etwa der Staubklasse H, und feuchtes Arbeiten beim Abtragen von Hand. Der Schwarzbereich wird staubdicht abgetrennt.
- Trennschicht unter neuem Belag: Bleibt das Parkett liegen, dichtet ein neuer Belag ab. Textile und elastische Beläge brauchen eine Trennschicht, etwa eine Metallfolie oder Holzwerkstoffplatten mit Nut und Feder, damit die PAK nicht in den neuen Belag wandern.
Woher die PAK im Boden kommen
Zum Verkleben von Parkett wurden bis in die 1950er Jahre üblicherweise Teerklebstoffe verwendet, heiß streichbare Klebstoffe ebenso wie kalt streichbare Parkettmassen, beide auf Basis von Steinkohlenteerpech oder Bitumen.[1] Heißklebstoffe wurden direkt auf die Rohdecke gegossen und die Parkettstäbe hineingedrückt, kalte Massen lagen oft auf bituminierten Spanplatten, Torfplatten, Bitumenkork oder direkt auf dem Estrich.[1]
Beim Mosaikparkett wurden die Teerkleber ab den 1950er Jahren nach und nach durch Klebstoffe auf Polymerbasis ersetzt, bei Stabparkett wie Schiffsboden, Fischgrät oder Würfel dauerte die Umstellung länger.[1] Bis etwa 1981 konnten auch Bitumenkleber noch relevante Teerbestandteile enthalten, danach spielten sie in Deutschland kaum noch eine Rolle.[1]
Auch Teerasphaltestriche wurden etwa bis Mitte der 1960er Jahre eingebaut, und Asphaltplatten mit Steinkohlenteerpech oder andere mit Teer verklebte Beläge können ebenfalls PAK enthalten.[1] Nach der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurden PAK-haltige Teerkleber für Parkett etwa bis in die 1960er Jahre verwendet.[2]
Wie viel im Kleber steckt
Bei rund 2.500 untersuchten Proben verarbeiteter teerhaltiger Parkettklebstoffe lag nach den PAK-Hinweisen die Hälfte der Werte unter rund 800 und 95 Prozent unter rund 8.000 Milligramm Benzo[a]pyren je Kilogramm Klebstoff.[1] Reines Bitumen enthält danach deutlich weniger, in der Literatur wird ein Wert um 2 Milligramm je Kilogramm genannt.[1]
Nach der TRGS 551 gelten PAK-haltige Gefahrstoffe als krebserzeugend im Sinne der Gefahrstoffverordnung, wenn ihr Massengehalt an Benzo[a]pyren 50 Milligramm je Kilogramm oder mehr beträgt.[3] Benzo[a]pyren selbst ist unter anderem als krebserzeugend, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft, und PAK werden auch über die Haut aufgenommen.[3]
Wie PAK in den Raum gelangen
Aus Teerklebstoffen gelangen PAK nach den PAK-Hinweisen teils in flüchtiger Form in die Raumluft und lagern sich an den Staub an, teils kommen im Lauf der Nutzung feine Kleberpartikel auf die Parkettoberfläche.[1] Maßgebend für die Belastung sind vor allem der Zustand des Parketts und der Zustand und PAK-Gehalt des Klebstoffs darunter, und offene Fugen, lose Parkettteile und versprödete Kleber können auf eine erhöhte Belastung hinweisen.[1]
Aufgenommen werden PAK über die Atemluft, die Nahrung und die Haut, und auf dem Boden spielende Kinder können wegen der möglichen Aufnahme von belastetem Staub über den Mund besonders exponiert sein.[1] Andere PAK-Quellen im Haus sind Verbrennungsvorgänge wie Tabakrauch, offene Feuerstellen und Kerzen.[1]
Den Kleber erkennen
Teer- und bitumenhaltige Klebstoffe fallen durch ihre dunkle Farbe auf, und ist der fragliche Klebstoff nicht schwarz oder dunkel, kann ein Teerklebstoff nach den PAK-Hinweisen ausgeschlossen werden.[1] Bei dunklem Kleber wird zunächst der Gehalt an Benzo[a]pyren bestimmt, die Probe kann über eine Bohrung oder nach dem Entfernen eines Stabes am Rand entnommen werden.[1] Wird eine solche Probe bei einem Wasserschaden entnommen, gehört sie mit Ort und Laborergebnis in die Schadendokumentation.
Liegt der Gehalt unter 10 Milligramm je Kilogramm des reinen Klebstoffs, ist ein Teerklebstoff ausgeschlossen.[1] Liegt er darüber und ist der Boden in ordnungsgemäßem Zustand, sind unabhängig vom Gehalt keine weiteren Untersuchungen oder Maßnahmen nötig, das Parkett sollte aber regelmäßig geprüft und in gutem Zustand gehalten werden.[1]
Wann ein Parkett als schadhaft gilt
Schadhaft ist ein Parkettboden nach den PAK-Hinweisen, wenn er ganz oder in größeren Teilbereichen lose liegt, wenn Fugen zwischen den Stäben breiter als 2 Millimeter sind oder wenn der Unterboden nicht intakt ist, also hohl klingt oder nachfedert.[1] Bei schadhaftem Parkett über teerhaltigem Kleber wird im nächsten Schritt Frischstaub von 4 bis 7 Tagen Alter auf Benzo[a]pyren untersucht.[1]
In Aufenthaltsräumen sollten Maßnahmen eingeleitet werden, wenn der Frischstaub mehr als 100 Milligramm Benzo[a]pyren je Kilogramm enthält, in Wohnungen und anderen Räumen, in denen sich Säuglinge und Kleinkinder regelmäßig mehrere Stunden am Tag aufhalten, schon ab 10 Milligramm je Kilogramm.[1] Für die Raumluft legte der Ausschuss für Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamts nach der Verbraucherzentrale NRW im Jahr 2021 einen vorläufigen Leitwert von 0,80 Nanogramm Benzo[a]pyren je Kubikmeter fest, der nach einer Sanierung eingehalten werden sollte.[2]
Nach den PAK-Hinweisen der ARGEBAU, Fassung April 2000, Abschnitte 3 und 4.[1]
Versiegeln, abdecken oder entfernen
Als Maßnahmen nennen die PAK-Hinweise das Verschließen der Fugen mit Neuversiegelung, das Abdichten mit einem neuen Bodenbelag, das Entfernen des Parketts mit Absperren des Klebers und das vollständige Entfernen von Parkett und Kleber.[1] Eine Neuversiegelung kommt nur in Betracht, wenn das Parkett handwerklich gut und fest liegt und offene Fugen nicht breiter als 2 bis 3 Millimeter sind.[1]
Ein neuer Belag auf dem alten Parkett dichtet ab, textile und elastische Beläge brauchen aber eine Trennschicht, etwa eine Metallfolie oder Holzwerkstoffplatten mit Nut und Feder, damit die PAK nicht in den neuen Belag wandern.[1] Wird das Parkett entfernt, ist mit PAK-haltigem Staub zu rechnen, und nach den Arbeiten können zunächst höhere Belastungen auftreten, denen mehrmaliges Reinigen begegnet.[1]
Bleibt PAK-haltiges Material abgesperrt im Boden, soll der ausführende Betrieb das dem Eigentümer mitteilen, damit es bei späteren Umbauten dokumentiert ist.[1] Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, den Erfolg einer Sanierung oder Neuversiegelung nach der Feinreinigung durch eine Kontrollmessung nachzuweisen.[2]
Schutz bei der Entfernung
Die Entfernung eines mit Teerkleber verlegten Parketts sollte nach der Verbraucherzentrale NRW eine Fachfirma nach der Handlungsanleitung der BG Bau und den technischen Regeln TRGS 524 und 551 übernehmen, deren Beschäftigte an einem gefahrstoffbezogenen Sachkundelehrgang teilgenommen haben.[2] Schutzvorkehrungen und Arbeitsmethoden müssen danach verhindern, dass die Wohnung mit PAK-haltigem Staub verunreinigt wird.[2]
Die TRGS 551 verlangt bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit teerhaltigen Materialien im Hochbau staubarme Verfahren, eine Absaugung an Fräsen und ähnlichen Maschinen mit Filtern von mehr als 99,995 Prozent Abscheidegrad, zum Beispiel der Staubklasse H, und feuchtes Arbeiten beim Abtragen von Hand.[3] Der belastete Schwarzbereich ist in Innenräumen staubdicht vom Weißbereich abzutrennen, und in der Regel ist eine Schwarz-Weiß-Anlage mit drei Kammern einzurichten.[3]
Die Stiftung Warentest fand in alten Parkettklebern nach der Verbraucherzentrale NRW neben PAK auch PCB, Dioxine und Furane, und je nach Kleber sollten diese Stoffe bei der Freimessung berücksichtigt werden.[2]
Nasses Parkett auf Teerkleber
Ein Wasserschaden kann ein altes Parkett aufquellen und lose werden lassen, und damit wird ein bisher unauffälliger Boden auf Teerkleber zum schadhaften Boden. Sehen wir unter einem Stab schwarzen Kleber, schleifen und fräsen wir nicht, bevor der Gehalt bekannt ist.
Für die Wasserschadensanierung klären wir dann mit dem Eigentümer, ob das Parkett nach der Trocknung bleiben kann oder heraus muss, und planen den Ausbau mit Staubschutz, Absaugung und getrennter Entsorgung.
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Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Bauministerkonferenz (ARGEBAU), bereitgestellt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise). Fassung April 2000, Einleitung und Abschnitte 3 bis 5. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Parkett mit PAK-haltigem Kleber: Welche Firma kann es entfernen? Stand 13.07.2025. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Ausschuss für Gefahrstoffe: TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material. Ausgabe August 2015, Fassung 2.2.2016, Abschnitte 2, 4.1 und 5.2.5.1. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4
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