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Schwarzbereich: Weißbereich, Schleusenkammer mit Fachkraft, Behälter und Entstauber, Schwarzbereich mit Befall, Luftstrom und durchgestrichener Materialsack

Schwarzbereich

Der Schwarzbereich ist der belastete Arbeitsbereich einer Sanierung, der Weißbereich der unbelastete Rest des Gebäudes. Nach der DGUV Information 201-028 ist der Sanierungsbereich als Schwarzbereich von den unbelasteten Bereichen abzugrenzen, je nach Gefährdungsklasse und räumlichen Bedingungen mit staubdichten Abschottungen und Personenschleusen.[1]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So funktioniert der Schwarzbereich mit Schleuse

Schwarzbereich, Funktionsweise: Flur mit Weißbereich, Ein-Kammer-Schleuse zwischen Folienwänden und Schwarzbereich mit Befall, Verbotsschild, Fachkraft mit Maske beim Ablegen des Anzugs, Behälter für Anzüge, Entstauber, Luftstrompfeilen und Sack mit rotem Kreuz

Schematische Darstellung eines Flurs mit Weißbereich, Ein-Kammer-Schleuse zwischen Folienwänden und Schwarzbereich mit Befall, Verbotsschild, Fachkraft mit Maske beim Ablegen des Anzugs, Behälter für Anzüge, Entstauber, Luftstrompfeilen und Sack mit rotem Kreuz. Die Nummern folgen vom Zutritt über Kammer und Luft zum Ausschleusen und zum Material.

  1. Unbefugte: Zutritt verboten: Der Sanierungsbereich ist der Schwarzbereich, der unbelastete Rest des Gebäudes der Weißbereich. Unbefugten wird das Betreten mit dem Verbotszeichen nach der ASR A1.3 untersagt, das Schild hängt vor der Schleuse.
  2. Ein Kammer zwischen den Folien: Für Schimmel verlangt die DGUV Personenschleusen bei den Gefährdungsklassen 2b und 3, in der Regel reicht eine Ein-Kammer-Schleuse. Auch ein vorgelagerter Raum mit leicht zu reinigenden Flächen kann als Schleuse dienen, gereinigt wird sie mindestens arbeitstäglich.
  3. Luft strömt zum Schwarzbereich: Für Gefährdungsklasse 3 soll in der Schleuse möglichst ein Luftwechsel stattfinden, etwa indem die Zuluft für den Sanierungsbereich aus dem Weißbereich durch die Schleuse geführt oder dort ein Sauger oder Entstauber betrieben wird. So zieht die Luft immer in den belasteten Bereich.
  4. Anzug ab, in den Behälter: Beim Ausschleusen werden Schutzanzug und Handschuhe abgelegt, gegebenenfalls Überschuhe, die Schutzkleidung wird vorher grob abgesaugt. Im Schleusenbereich steht dafür der Abfallbehälter für benutzte Schutzanzüge bereit.
  5. Maske bleibt bis zuletzt auf: Die Reihenfolge hat einen Grund: Die Maske bleibt auf, bis alles abgelegt ist, was Staub tragen kann. Wer sie zuerst abnimmt, atmet den Staub ein, der beim Ausziehen des Anzugs aufgewirbelt wird, erst dann Maske ab, Einwegmasken entsorgen, Hände waschen.
  6. Material: nicht hier durch: Die Personenschleuse ist für Menschen da. Material darf nicht durch sie transportiert werden, in der Asbestsanierung gibt es dafür eine eigene Materialschleuse mit mehrfachem Luftwechsel vor der Entnahme.

Schwarzbereich und Schleuse in der Asbestsanierung

Die Begriffe Schwarzbereich und Personenschleuse finden sich auch in der Asbestsanierung. Die TRGS 519 nennt den Arbeitsbereich ausdrücklich Schwarzbereich und verlangt, dass er nur über ausreichend bemessene Personal-Dekontaminationsanlagen betreten und verlassen wird, und Material darf nicht durch die Personenschleuse transportiert werden.[2]

Für Asbest ist die Schleuse in der Regel ein Mehrkammersystem aus drei Kammern mit Vorraum oder aus vier Kammern, mit abwaschbaren Flächen, einer Nasszelle mit automatischem Duschvorgang, selbstschließenden Türen und einer Luftführung durch die Schleuse in Richtung Schwarzbereich.[2] Die Kammern werden diagonal durchlüftet, mit mindestens zehnfachem Luftwechsel je Stunde in Kammer 3 und im Vorraum oder in Kammer 4, und für Material gibt es eine eigene Materialschleuse, in deren erster Kammer vor der Entnahme mindestens ein 30-facher Luftwechsel erreicht wird.[2]

Bei Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten genügt in Innenräumen nach derselben Regel im Allgemeinen eine Ein-Kammer-Schleuse.[2]

Der Schwarzbereich bei der Schimmelsanierung

Für Schimmel verlangt die DGUV Personenschleusen bei Tätigkeiten der Gefährdungsklassen 2b und 3, und in der Regel reicht dort eine Ein-Kammer-Schleuse.[1] Als Schleuse kann auch ein vorgelagerter Raum dienen, dessen Boden, Wände und Decke aus leicht zu reinigendem Material bestehen, und im Schleusenbereich steht ein Abfallbehälter für benutzte Schutzanzüge bereit.[1] Bei einer Schimmelpilzsanierung in einer bewohnten Wohnung trennt die Schleuse so die belastete Baustelle von den Räumen, in denen weiter gewohnt wird.

Die Schleuse ist mindestens arbeitstäglich zu reinigen. Liegt der Zugang zum Schwarzbereich im Freien, kann sie entfallen, draußen wird dann ein Platz zum Ablegen der Schutzkleidung eingerichtet, und bei sensibler Nutzung im Umfeld, etwa im Krankenhaus, können Mehrkammerschleusen nötig sein.[1] Erst wenn der Rückbau beendet und der Bereich gereinigt ist, beginnen die Trockenbauarbeiten für den Wiederaufbau.

Für Gefährdungsklasse 3 soll in der Ein-Kammer-Schleuse nach der DGUV möglichst ein Luftwechsel stattfinden, etwa indem die Zuluft für den Sanierungsbereich aus dem Weißbereich durch die Schleuse geführt oder in der Schleuse ein Sauger oder Entstauber betrieben wird.[1]

Unbefugten ist das Betreten durch das Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ nach der ASR A1.3 zu untersagen.[1] Der Leitfaden des Umweltbundesamtes ordnet die Schwarz-Weiß-Trennung mit Personenschleuse in seiner Übersicht der Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3 zu.[3] Auch nach Rückstau wird der verschmutzte Bereich so abgegrenzt, und ein Servicetechniker trägt dort Vollschutz, bis Fäkalien und belastetes Material entfernt sind.

Einschleusen und Ausschleusen

Die DGUV beschreibt den Weg durch eine Ein-Kammer-Schleuse in drei Schritten, beim Hineingehen und beim Herausgehen in umgekehrter Reihenfolge.[1]

Ablauf an einer Ein-Kammer-Personenschleuse
Schritt Einschleusen Ausschleusen
1 Schutzanzug anziehen, Atemschutzmaske anlegen Maske ablegen, Einwegmasken entsorgen, Hände waschen
2 Durchgang Schutzanzug und Handschuhe ablegen, gegebenenfalls Überschuhe, Schutzanzug entsorgen
3 Arbeiten ausführen Schutzkleidung grob absaugen

Nach Abbildung 8 der DGUV Information 201-028. Beim Ausschleusen werden die Schritte von 3 nach 1 durchlaufen.[1]

Die Reihenfolge hat einen Grund: Die Maske bleibt auf, bis alles abgelegt ist, was Staub tragen kann. Wer sie zuerst abnimmt, atmet den Staub ein, der beim Ausziehen des Anzugs aufgewirbelt wird.

Regeln im Schwarzbereich

Im Sanierungsbereich wird nicht gegessen, getrunken oder geraucht, und Arbeits- und Schutzkleidung werden getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt.[1] Beim Übergang in den unbelasteten Bereich ist eine Verschleppung von Biostoffen zu vermeiden, etwa indem die Schutzkleidung vor dem Weißbereich abgelegt, die Schuhe gereinigt oder gewechselt oder Überziehschuhe verwendet werden.[1] Gebrauchte Schutzkleidung darf nicht im Weißbereich abgelegt werden, und Überziehschuhe werden vor dem Verlassen des Schwarzbereichs ausgezogen.[1]

Für Gefährdungsklasse 3 nennt der Leitfaden nach der DGUV gebläseunterstützte Hauben oder Masken mit P3-Filter, einen staubdichten Schutzanzug, Augenschutz und flüssigkeitsdichte Handschuhe, etwa aus Nitril.[3] Als Schutzkleidung nennt die DGUV einen staubdichten Chemikalienschutzanzug der Kategorie III, Typ 5/6, der vor dem Verlassen des Bereichs abgesaugt oder abgewischt, abgelegt und zur Entsorgung verpackt wird.[1]

Schutzausrüstung im Einzelnen

Handschuhe aus Nitril schützen bei Feuchtarbeiten und bei Kontakt zu Schmutzwasser, Handschuhe aus Leder-Textil-Kombinationen und medizinische Einmalhandschuhe sind nach der DGUV ungeeignet. Empfohlen wird, sie arbeitstäglich zu wechseln und ihren Schaft unter das Bündchen des Schutzanzugs zu ziehen.[1]

Bei Sprühnebeln und bei fäkalhaltigem Abwasser verlangt die DGUV Schutzanzüge der Kategorie III, Typ 4, bei direktem Körperkontakt zu nassen Materialien kann ein flüssigkeitsdichter Anzug vom Typ 3 nötig sein, und Einwegschutzanzüge werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt.[1]

Die Filter der Atemschutzmasken sind mindestens arbeitstäglich zu wechseln, partikelfiltrierende Halbmasken nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen, und wegen der körperlichen Belastung empfiehlt die DGUV gebläseunterstützte Geräte, unter 10 °C Umgebungstemperatur gegebenenfalls mit angewärmter Atemluft.[1]

Die Augen sind bei Arbeiten über Kopf mit Staubentwicklung und bei Spritzwasser zu schützen, mit Korbbrille, Gesichtsschutzschirm, Vollmaske oder Atemschutzhaube, und werden in Gefährdungsklasse 3 Halbmasken getragen, ist zur Verhütung von Augenreizungen zusätzlich eine staubdichte Schutzbrille nötig.[1] Bei Kontakt zu Schmutzwasser verlangt die DGUV flüssigkeitsdichte, rutschfeste Schuhe, etwa abwaschbare Gummistiefel der Klasse S5.[1]

Organisation und Vorsorge

Für alle Gefährdungsklassen fordert die DGUV Fachkunde, eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung und eine Begrenzung der Zahl der Beschäftigten, die der Belastung ausgesetzt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in den Gefährdungsklassen 2a und 2b anzubieten, in Gefährdungsklasse 3 als Angebots- oder Pflichtvorsorge vorgesehen.[1]

Die Rangfolge der Maßnahmen steht fest: Zuerst wird die Belastung durch technische und organisatorische Maßnahmen gesenkt, etwa durch Maschinen mit wirksamer Absaugung oder technische Lüftung, erst danach kommt persönliche Schutzausrüstung, und ein Abweichen muss in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden.[3]

Nach Hochwasser, Leckagen in Schmutzwasserleitungen oder Rückstau aus dem Kanal ist nach der DGUV immer mit Infektionserregern zu rechnen. Im Vordergrund steht dann die Aufnahme über den Mund, darum sind die persönlichen Hygieneregeln dort besonders konsequent einzuhalten.[1]

Was den Schwarzbereich verlässt

Abfälle werden nach der DGUV noch im Sanierungsbereich staubdicht verpackt, etwa in Kunststoffsäcken oder Big Bags, und die Gebinde vor dem Transport durch Flure und Treppenhäuser abgesaugt oder feucht abgewischt.[1] Das Umweltbundesamt verlangt, kontaminiertes Material in Behältern oder luftdicht verpackten Säcken auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude in möglichst geschlossene Container zu bringen.[3]

Geräte und Werkzeuge werden vor dem Abtransport gereinigt. Ungereinigte Geräte, Schläuche und Verbindungsstücke werden staubdicht verpackt und am besten als ungereinigt gekennzeichnet, und nach der Sanierung wird bei Saugern der Staubbeutel gewechselt, nach dem Aufsaugen feuchter Materialien auch der Filter.[1]

Die Geräte selbst stehen nach der DGUV möglichst außerhalb des Sanierungsbereichs, damit sie nicht verschmutzen und leichter zu reinigen sind.[1]

Wann der Schwarzbereich endet

Der Schwarzbereich endet mit der Feinreinigung, die nach der DGUV die Abschottungen und Schleusen einschließt.[1] Nach dem Umweltbundesamt ist darauf zu achten, dass die Feinreinigung vor dem Abbau der Abschottungen und Schleusen erfolgt und diese Schutzeinrichtungen dabei ebenfalls gereinigt werden.[3]

Bei Asbest verlangt die TRGS 519 vor der Freigabe eine Sichtkontrolle ohne sichtbare Restverschmutzung und eine Messung der Faserkonzentration in der Raumluft, und während dieser Messung wird die Unterdruckhaltung im Messbereich aufgehoben.[2]

Was der Schwarzbereich für Bewohner bedeutet

Ein Schwarzbereich ist für die Dauer der Arbeiten nicht nutzbar, auch nicht kurz. Führt der einzige Weg zu Bad oder Küche hindurch, muss vor Beginn eine andere Lösung gefunden werden.

Wir sagen vor Beginn, welche Räume wie lange wegfallen, kennzeichnen den Bereich und halten die Schleuse geschlossen. Kinder und Haustiere haben dort keinen Zutritt.

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Belege

Quellen

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung. Ausgabe November 2022, Nr. 9.2.3, 9.2.4, 9.3, 9.3.1 und 9.6, S. 33 bis 37, 40 und 41. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23
  2. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Textfassung im Medienportal der BG BAU: TRGS 519: Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Nummern 14.2, 14.4 und 14.5. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. aktualisierte Auflage April 2024, Kap. 6.3.2, 6.3.5 und 6.3.7, S. 134, 140, 144 und 145. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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