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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt die Sachen eines Haushalts, von Möbeln und Kleidung bis zu Wertsachen, wenn sie durch eine versicherte Gefahr wie Leitungswasser, Feuer oder Einbruch beschädigt, zerstört oder entwendet werden.[1][2] Zu den versicherten Gefahren zählen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.[1][2] Ersetzt wird in der Regel der Neuwert, also was die Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen im neuwertigen Zustand kostet.[1][2]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Was zum Hausrat gehört

Zum Hausrat gehören nach den Musterbedingungen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen, dazu Wertsachen und Bargeld mit besonderen Entschädigungsgrenzen.[1] Auch eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen zählen dazu, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und die Gefahr dafür trägt, ebenso serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel und Anbauküchen, die nur mit geringem Einbauaufwand angepasst wurden.[1]

Ferner gehören privat genutzte Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke dazu, die nur der versicherten Wohnung dienen, sowie Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken des Versicherungsnehmers oder seiner Haushaltsangehörigen dienen.[1] Nach § 89 VVG erstreckt sich eine Versicherung für einen Inbegriff von Sachen auch auf die Sachen von Personen, mit denen der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens zusammenlebt, und von Beschäftigten, die in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen und am Versicherungsort arbeiten.[3]

Welche Gefahren versichert sind

Die Musterbedingungen nennen Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und ähnliche Ereignisse, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub, Leitungswasser und Naturgefahren.[1] Sturmschäden zählen nach den Verbraucherzentralen ab Windstärke 8, etwa wenn ein Sturm das Dach abdeckt, Hagelschäden unabhängig von der Windstärke, etwa wenn Hagelkörner Scheiben einschlagen.[2] Ist ein Aquarium ausgelaufen, gilt das austretende Wasser in vielen Verträgen ebenfalls als Leitungswasser.

Zum Feuerschutz gehören nach den Verbraucherzentralen auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser: Entzündet sich ein Fernseher und setzt die Feuerwehr die Wohnung beim Löschen unter Wasser, ersetzt die Hausratversicherung beide Schäden.[2] Beim Leitungswasser zahlt sie typischerweise bei Rohrbrüchen, geplatzten Schläuchen von Wasch- und Geschirrspülmaschinen und Frostschäden an sanitären Anlagen, Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser dagegen oft nicht, dafür gibt es den Baustein Elementarschaden.[2] Bei diesem Baustein ist nach den Verbraucherzentralen besonders wichtig, dass Schäden durch Starkregen ausdrücklich mitversichert sind.[2]

Einbruch, Raub und Vandalismus

Einfacher Diebstahl ist nach den Verbraucherzentralen nicht versichert, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub dagegen schon, und bei Trickdiebstahl besteht kein automatischer Schutz.[2] Bricht der Täter Türen auf oder schlägt er Fenster ein, liegt ein Einbruch vor, wer aber Fenster und Türen unverschlossen lässt, muss für die Folgen selbst einstehen.[2]

Zerstören Einbrecher die Einrichtung oder beschmieren sie die Wände mit Farbe, besteht Schutz für diese Vandalismusschäden, und ein neues Türschloss wird übernommen, wenn Wohnungsschlüssel etwa durch Einbruchdiebstahl oder Raub verloren gegangen sind.[2] Raub liegt vor, wenn jemand mit Gewalt droht oder sie anwendet und dabei Gegenstände wegnimmt.[2]

Wo der Hausrat versichert ist

Versichert ist der Hausrat nach den Verbraucherzentralen nur in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, zu der auch Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen gehören, ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitszimmer dagegen nicht, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.[2]

Außerhalb der Wohnung besteht nach den Musterbedingungen weltweit Schutz, wenn die Sachen dem Versicherungsnehmer oder seinen Haushaltsangehörigen gehören oder von ihnen gebraucht werden und sich nur vorübergehend dort befinden.[1] Vorübergehend heißt nach den Verbraucherzentralen meist nicht länger als drei Monate, etwa bei Kleidung in der Reinigung oder einer Kamera, die auf einer Reise aus dem Hotelzimmer gestohlen wird.[2]

Bei einem Umzug geht der Schutz auf die neue Wohnung über, während des Umzugs gilt er in beiden, und der Umzug beginnt, sobald erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.[1] Spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn endet der Schutz in der bisherigen Wohnung, und den Umzug sollte man dem Versicherer rechtzeitig melden.[2]

Versicherte Kosten

Neben den Sachen selbst ersetzt der Versicherer nach den Musterbedingungen Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind, darunter Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungs- und Bewachungskosten sowie Kosten für provisorische Maßnahmen.[1] Hotelkosten setzen voraus, dass in der sonst ständig bewohnten Wohnung niemand mehr wohnen kann und es nicht zumutbar ist, sich auf einen noch nutzbaren Teil zu beschränken.[1]

Für Wasserschäden wichtig: Die Hausratversicherung trägt auch Reparaturkosten, wenn Leitungswasser Bodenbeläge, Innenanstriche oder Tapeten beschädigt hat, sofern der Schaden in einer gemieteten oder im Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.[1] Hotelkosten begrenzen die Musterbedingungen auf eine vereinbarte Zahl von Tagen und einen vereinbarten Betrag je Tag.[1] Nach den Verbraucherzentralen wird die Entschädigung dafür in der Regel bis zu 100 Tage gezahlt und ist auf ein Tausendstel der Versicherungssumme je Tag beschränkt.[2]

Hausrat oder Gebäude
Sache meist versichert über
Möbel, Kleidung, Elektrogeräte Hausratversicherung
vom Mieter selbst bezahlte Einbauküche Hausratversicherung
individuell eingepasste Einbauküche des Eigentümers Wohngebäudeversicherung
Bodenbelag, Anstrich und Tapete in einer Mietwohnung nach Leitungswasser Hausratversicherung
Estrich, Putz, Leitungen Wohngebäudeversicherung

Nach den Musterbedingungen VHB 2022. Maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Vertrags.[1]

Versicherungssumme und Unterversicherung

Versicherungswert ist nach den Musterbedingungen der Neuwert, bei Kunstgegenständen und Antiquitäten dagegen der Wiederbeschaffungspreis ohne den Maßstab des neuwertigen Zustands, und die Versicherungssumme soll diesem Wert entsprechen, beim Quadratmetermodell als vereinbarter Betrag je Quadratmeter mal Wohnfläche.[1] Ist die Summe zu niedrig, drohen Nachteile bei der Entschädigung.[1]

Mit einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand, die Versicherungssumme sei niedriger als der Versicherungswert, doch auch dann erhält der Versicherungsnehmer höchstens die vereinbarte Summe.[1] Die Verbraucherzentralen raten deshalb, die Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abzuschließen.[2]

In Großstädten kostet die Hausratversicherung nach den Verbraucherzentralen meist mehr als auf dem Land, weil dort häufiger Schäden auftreten, und neben dem Ort zählen die Größe der Wohnung und die Bauartklasse des Hauses.[2] Kündigen lässt sich der Vertrag zum Ende der Laufzeit, außerdem nach einem Schadenfall und bei einer Beitragserhöhung.[2]

Wertsachen

Zu den Wertsachen zählen die Verbraucherzentralen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen und alles aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Silber sowie Sachen, die älter als 100 Jahre sind, mit Ausnahme von Möbeln.[2] Die Entschädigung dafür ist je Versicherungsfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, und Bargeld, Urkunden und Schmuck müssen besonders gesichert aufbewahrt sein, etwa in einem Geldschrank.[2]

Hausrat nach einem Wasserschaden

Im Versicherungsfall ist der Schaden dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wer diese Pflichten verletzt, gefährdet nach den Verbraucherzentralen den Versicherungsschutz.[2] Sie raten, den Haushalt in regelmäßigen Abständen per Video oder Foto festzuhalten und Quittungen von Neuanschaffungen aufzubewahren, weil das den Schadensnachweis erleichtert.[2]

Nach einem Wasserschaden gehört zur Schadendokumentation eine Liste der beschädigten Sachen mit Fotos, bevor etwas entsorgt wird. Möbel, die gerettet werden können, stellen wir um oder lagern sie aus, und diese Bewegungs- und Lagerkosten gehören zu den Kosten, die der Hausratversicherer übernehmen kann.

Wer zur Miete wohnt, meldet Schäden an Möbeln und Einrichtung der eigenen Hausratversicherung, Schäden am Gebäude meldet der Vermieter seiner Wohngebäudeversicherung.

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), Musterbedingungen. Stand Juni 2026, unverbindliche Bekanntgabe, Teil A, Abschnitte A 1, A 7, A 8, A 12, A 13, A 14 und A 16. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17
  2. Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22
  3. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG). § 89. Abgerufen am 24.09.2026. ↑
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