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Rauchmelder in der Ferienwohnung: Pflicht und Wartung

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Rauchwarnmelder sind nach den Landesbauordnungen in allen 16 Bundesländern Pflicht, in Wohnungen grundsätzlich in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen.[1] Nach der Anwendernorm DIN 14676 sind sie mindestens einmal im Jahr, mit drei Monaten Spielraum, auf ihre Betriebsfähigkeit zu prüfen, und ihre Lebensdauer liegt bei rund zehn Jahren.[2] Bei wechselnden Feriengästen sollte der Vermieter die Prüfung selbst übernehmen.

Wo Rauchmelder hängen müssen

Die Rauchwarnmelderpflicht ist nach einem Beitrag im Magazin des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland in den Landesbauordnungen verankert und gilt in allen 16 Bundesländern.[1] Danach brauchen in Wohnungen grundsätzlich alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Melder.[1]

Rauchwarnmelder gehören nach dem Eigenheimerverband an die Zimmerdecke, weil sich Brandrauch zuerst unter der Decke sammelt, und bei offenen Verbindungen über mehrere Geschosse, etwa einer offenen Treppe, ist mindestens auf der obersten Ebene einer zu installieren.[3] Im Ferienhaus mit Schlafgalerie, Dachstudio oder ausgebautem Spitzboden zählt jeder Raum, in dem Gäste schlafen. Vernetzte Melder, die über mehrere Geschosse gemeinsam warnen, lassen sich bei einer neuen Elektroinstallation gleich mit einplanen.

Wer in der Ferienwohnung prüft

Jeder Eigentümer muss nach dem Forum Brandrauchprävention in seinem Haus oder seiner Wohnung Rauchmelder installieren, egal ob er sie selbst bewohnt oder vermietet.[2] Für die Wartung haben die Bundesländer unterschiedliche Regeln, in einigen sind die Eigentümer zuständig, in anderen nach der Landesbauordnung die Bewohner.[2] Mietrechtlich muss der Vermieter nach dem Forum aber für alle mitvermieteten Geräte die Betriebsbereitschaft gewährleisten, und überträgt er die Wartung vertraglich, muss er sicherstellen, dass die Mieter sie auch korrekt durchführen können.[2]

Feriengäste bleiben ein paar Tage oder Wochen, kennen das Haus nicht und haben keine Leiter dabei. Planen Sie die Prüfung deshalb als Teil Ihrer eigenen Wartung, etwa beim Saisonstart, und halten Sie fest, wann welcher Melder geprüft wurde. Eine staatliche Kontrolle des Einbaus ist nach dem Eigenheimerverband nicht vorgesehen, die Verantwortung liegt bei den jeweils Verpflichteten.[3]

Was zur jährlichen Prüfung gehört

Nach der Anwendernorm DIN 14676 sollen Rauchmelder mindestens einmal im Jahr, mit einem Spielraum von drei Monaten, auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden, und wer sicher gehen will, richtet sich nach der Empfehlung des Herstellers in der Bedienungsanleitung.[2] Verschmutzungen können die Funktion einschränken: Blockieren festgesetzte Staubpartikel die Raucheintrittsöffnungen, gelangt der Rauch nicht in die Rauchkammer, und der Melder löst im Ernstfall nicht aus.[2]

Zur Prüfung gehört nach dem Eigenheimerverband, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Melder unbeschädigt ist, und ein beschädigtes Gerät wird ausgetauscht.[3] Dazu kommt ein Probealarm über die Prüftaste, und kommt keine Rückmeldung, ist die Batterie oder der Melder zu tauschen.[3] Spinnweben und Staub aus einem halben Jahr Leerstand sind im Ferienhaus ein guter Grund, die Melder beim Saisonstart anzusehen und nicht bloß die Prüftaste zu drücken.

Austausch und Kauf

Rauchmelder haben nach dem Forum eine begrenzte Lebensdauer von rund zehn Jahren.[2] Wie alt ein Gerät ist, zeigt nach dem Forum das Herstellungsdatum, das in der Regel auf der Rückseite steht.[2] Nach der Norm sind Melder nach dem Eigenheimerverband spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der Inbetriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung zu unterziehen.[3] Die Pflicht der Eigentümer umfasst nach dem Verband auch den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Melder.[3]

Rauchwarnmelder, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem Eigenheimerverband eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der Produktnorm DIN EN 14604 tragen.[3] Schreiben Sie beim Einbau das Datum auf jeden Melder und in Ihre Hausunterlagen, dann wissen Sie und Ihre Betreuung, wann getauscht werden muss. Bei einer Küchenmontage gehört der Melder nicht direkt über Herd oder Wasserkocher, weil Dampf dort Fehlalarme auslösen kann.

Ferienwohnung in der Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen nach dem Bundesgerichtshof jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht, so der VDIV-Beitrag unter Verweis auf das Urteil V ZR 238/11 aus dem Februar 2013.[1] Eigentümer, die schon eigene Rauchmelder installiert haben, sind nach einem weiteren BGH-Urteil aus dem Dezember 2018 (V ZR 273/17) nicht von der beschlossenen Installationspflicht ausgenommen.[1] Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau beschlossen, gilt das auch für eine Wohnung, die tageweise an Gäste vermietet wird.

Ein solcher Beschluss sollte nach dem Beitrag auch die Wartung regeln, weil sie nach einigen Landesbauordnungen den Mietern obliegt, und er muss die Finanzierung festlegen, etwa über die Erhaltungsrücklage oder eine Sonderumlage.[1] Der Beschluss sollte nach dem VDIV außerdem festlegen, ob die Geräte gekauft oder gemietet werden, und die Verwaltung hat dafür mindestens drei vergleichbare Angebote einzuholen.[1] Für Ihre Ferienwohnung klären Sie mit der Verwaltung, wer die Melder prüft und wie die Wartungsfirma in die Wohnung kommt, wenn gerade Gäste da sind.

Hinweise für Gäste

Legen Sie in die Gästemappe, was zu tun ist, wenn ein Melder auslöst: Wohnung verlassen, Feuerwehr rufen, Türen schließen. Schreiben Sie dazu, wie ein Fehlalarm durch Dampf aus der Dusche oder beim Kochen aussieht und dass die Gäste dann lüften und Sie anrufen, statt den Melder abzunehmen.

Piept ein Melder im leeren Ferienhaus wegen einer schwachen Batterie, hören das womöglich nur die Nachbarn. Geben Sie ihnen eine Telefonnummer, unter der sie Sie oder Ihre Betreuung erreichen, und prüfen Sie beim Saisonstart, ob alle Melder ohne Warnsignal laufen.

Häufige Fragen

Müssen meine Feriengäste die Rauchmelder prüfen?

Mietrechtlich muss der Vermieter nach dem Forum Brandrauchprävention die Betriebsbereitschaft der mitvermieteten Geräte gewährleisten.[2] Bei wechselnden Feriengästen ist es praktisch, die Prüfung selbst zu übernehmen.

Wie oft wird ein Rauchmelder geprüft?

Nach der Anwendernorm DIN 14676 mindestens einmal im Jahr, mit drei Monaten Spielraum.[2]

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Belege

Quellen

  1. Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV), Magazin: Marco J. Schwarz, Nicholas Kuhmann: Rauchwarnmelder. Abschnitte Beschlusskompetenz, vorhandene Rauchmelder und Inhalt des Beschlusses. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
  2. Forum Brandrauchprävention e. V. (Rauchmelder retten Leben): Rauchmelder Wartung: Wie oft und von wem? Beitrag vom 31.03.2023. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
  3. Eigenheimerverband Bayern e. V.: Rauchwarnmelderpflicht. Abschnitte Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden, Wartung und Kauf. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
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