Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?
Die Antwort in Kürze
In der Mietwohnung trägt der Vermieter die Stromkosten der Trocknung, denn Aufwendungen, die Mieter wegen einer Erhaltungsmaßnahme machen müssen, hat er in angemessenem Umfang zu ersetzen, auf Verlangen auch als Vorschuss.[1] Im eigenen Haus rechnen Sie den Strom mit Ihrem Versicherer ab. In beiden Fällen braucht es einen Beleg, und den liefert ein Zwischenzähler mit festgehaltenem Anfangs- und Endstand.
Worum es geht
Trocknungsgeräte laufen rund um die Uhr, und bei einem größeren Schaden stehen mehrere davon in der Wohnung, dazu bei einer Trocknung unter dem Estrich ein Verdichter, der Luft durch die Dämmschicht bewegt. Der Strom läuft dabei über den Zähler der Wohnung, also über den Vertrag der Bewohner mit ihrem Versorger. Wer ihn am Ende bezahlt, hängt davon ab, wem die Wohnung gehört und wer den Schaden zu verantworten hat.
Rechner
Stromkosten der Trocknung überschlagen
211,68 Euro bei 605 Kilowattstunden Verbrauch
Gerechnet wird: Leistung mal Anzahl mal 24 Stunden mal Tage, geteilt durch 1000, mal Arbeitspreis.
Tragen Sie die Werte Ihres Falls ein. Die Leistungsaufnahme steht auf dem Typenschild des Geräts, den Arbeitspreis finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Der Wert ist eine Überschlagsrechnung, abgerechnet wird nach Zwischenzähler.
Den Verbrauch eines Geräts schätzen Sie, indem Sie die Leistungsaufnahme vom Typenschild mit den Betriebsstunden multiplizieren. Weil Kompressor und Lüfter nicht ständig mit voller Leistung laufen, kann der tatsächliche Verbrauch darunter liegen. Abgerechnet wird darum nach Messung.
In der Mietwohnung zahlt der Vermieter
Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, und Maßnahmen zur Instandsetzung müssen Mieter dulden.[1] Zur Instandsetzung nach einem Wasserschaden gehört die Trocknung. Was Mieter wegen der Trocknung aufwenden müssen, hat der Vermieter angemessen zu erstatten, und auf Wunsch des Mieters zahlt er vorab.[1]
Der Strom der Geräte ist eine solche Aufwendung, er fällt nur wegen der Trocknung an. Bei langen Laufzeiten lohnt es sich, den Vorschuss schon während der Trocknung schriftlich zu verlangen, mit den bis dahin abgelesenen Zählerständen. Eine abweichende Regelung im Mietvertrag zum Nachteil der Mieter ist unwirksam.[1]
Wenn Mieter den Schaden selbst verursacht haben
Waren Sie nur leicht fahrlässig, muss der Vermieter grundsätzlich über seine Gebäudeversicherung gehen.[2] Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 darf ein Mieter, der die Prämie der Gebäudeversicherung über die Nebenkosten mitbezahlt, erwarten, dass der Vermieter im Schadensfall die Versicherung nutzt, statt ihn in Anspruch zu nehmen.[2] Im entschiedenen Fall war ein Küchenbrand leicht fahrlässig verursacht worden, und die Mieter durften die Beseitigung des Schadens verlangen und die Miete mindern.[2]
Für den Fall, dass doch Ansprüche gegen Sie gestellt werden, ist die Privathaftpflicht da. Mietsachschäden an fest eingebauten Teilen der Wohnung, etwa an Fenstern, Türen oder Böden, gehören nach dem Versichererverband zum Schutz dieser Versicherung.[3] Melden Sie den Schaden auch dort, bevor Sie selbst etwas zusagen. Sprechen Sie offen mit dem Vermieter, und legen Sie die Zählerstände der Geräte trotzdem vor, denn der Strom gehört zu den Kosten des Schadens.
Im eigenen Haus: Teil der Schadenabrechnung
Eigentümer haben keinen Vermieter, an den sie sich wenden können. Für sie gehört der Strom zu den Kosten der Schadenbeseitigung, die sie mit ihrem Versicherer abrechnen. Was der Vertrag dazu genau sagt, steht in den Bedingungen. Für die Frage, wer den Schaden zahlt, kommt es zuerst auf die Ursache an, denn nur ein versichertes Ereignis löst die Leistung aus. Ohne Messung bleibt nur eine Schätzung aus Leistung mal Laufzeit, und eine Schätzung lässt sich leichter bestreiten als ein abgelesener Zählerstand.
Was Sie vorher mit dem Betrieb klären
Bevor die Geräte aufgestellt werden, lohnt ein kurzes Gespräch. Fragen Sie, wie viele Geräte gebraucht werden, wo sie stehen, ob sie nachts weiterlaufen müssen und an welchen Stromkreis sie angeschlossen werden. Mehrere leistungsstarke Geräte an einem Stromkreis können die Sicherung auslösen, dann steht die Trocknung, ohne dass es jemand bemerkt. Bei einer älteren Elektroinstallation verteilen wir die Geräte auf mehrere Stromkreise, damit keine Sicherung überlastet wird.
Klären Sie auch, wer die Zähler abliest und wann. Bei uns gehört das zu jeder Kontrolle der Trocknung, die Stände stehen mit Datum im Protokoll. Im Trocknungsprotokoll stehen neben den Zählerständen auch die Messwerte der Bauteile, sodass sich Laufzeit und Fortschritt zusammen belegen lassen.
Der Zwischenzähler entscheidet
Ein Zwischenzähler wird zwischen Steckdose und Gerät gesetzt und misst nur dieses Gerät. Ohne ihn diskutieren Sie später über eine Summe, die niemand nachvollziehen kann.
- je Gerät ein eigener Zähler, nicht einer für alle
- Anfangsstand mit Datum, Uhrzeit und Foto beim Aufstellen
- Endstand beim Abbau, ebenfalls fotografiert
- Zwischenstände bei langen Laufzeiten, etwa wöchentlich
- alle Stände im Trocknungsprotokoll, nicht auf einem losen Zettel
Bei uns hängt an jedem aufgestellten Gerät ein Zähler, und die Stände stehen im Protokoll, das Sie am Ende bekommen.
So machen Sie die Erstattung geltend
Vom Aufstellen bis zur Erstattung
-
Beim Aufstellen
Zähler setzen und ablesen
Anfangsstand, Datum, Uhrzeit, Foto. Halten Sie fest, welches Gerät in welchem Raum steht.
-
Während der Laufzeit
Regelmäßig ablesen
Das zeigt auch, ob ein Gerät zwischendurch aus war.
-
Beim Abbau
Endstand festhalten
Differenz bilden und mit dem Arbeitspreis Ihrer Stromrechnung multiplizieren. Den Arbeitspreis belegt die letzte Jahresabrechnung.
-
Danach
Forderung stellen
Als Mieter an den Vermieter, als Eigentümer an den Versicherer, mit Zählerständen, Fotos, Trocknungsprotokoll und Stromrechnung.
Was die Erstattung schmälert
Ersetzt wird der Mehrverbrauch, nicht die gesamte Stromrechnung des Monats. Wer die Geräte eigenmächtig abschaltet, hat es doppelt schwer: Die Trocknung dauert länger, und im Streitfall steht die Frage im Raum, ob die längere Standzeit selbst verursacht ist. Ist der Lärm nicht auszuhalten, sprechen Sie mit dem Betrieb über Aufstellort und Laufzeiten, statt den Stecker zu ziehen. Auch der Strom für Licht, Kühlschrank oder Heizlüfter, die mit der Trocknung nichts zu tun haben, gehört nicht in die Abrechnung, und ein Zähler je Gerät trennt das sauber.
Häufige Fragen
Kann ich die Miete mindern, solange die Geräte laufen?
Ist die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, schulden Sie nur eine angemessen herabgesetzte Miete, das gilt auch für Lärm, Wärme und gesperrte Räume während der Trocknung.[1] Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich als Mieter in Vorleistung gehen?
Der Strom läuft über Ihren Zähler, insofern zahlen Sie zunächst. Sie können vom Vermieter aber einen Vorschuss verlangen.[1] Fügen Sie die bisherigen Zählerstände bei.
Wie finde ich heraus, wie viel ein Gerät verbraucht?
Die Leistungsaufnahme steht auf dem Typenschild oder in der Anleitung des Geräts. Sie ist ein Höchstwert, im Betrieb liegt der Verbrauch je nach Raumklima darunter. Verlässlich ist nur der abgelesene Zählerstand.
Reicht eine Schätzung, wenn kein Zähler da war?
Dann bleibt nur die Rechnung aus Leistungsaufnahme und Laufzeit, belegt durch das Protokoll des Trocknungsbetriebs mit Aufstell- und Abbaudatum. Rechnen Sie damit, dass über eine Schätzung eher gestritten wird als über einen gemessenen Wert.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 535 Abs. 1, § 536 Abs. 1 und 4, § 555a Abs. 1, 3 und 4. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 170/2014: Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand. Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 191/13. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Welche Versicherungen sind für Mieter unverzichtbar? Abschnitt zur Privathaftpflicht, Stand 24.04.2024. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
Schadenwissen
Weiterlesen
Leistungen
Passend zu diesem Text
Einsatzgebiet