Was ersetzt die Hausratversicherung nach einem Wasserschaden?
Die Antwort in Kürze
Die Hausratversicherung ersetzt bei Leitungswasser die Reparaturkosten beschädigter Sachen, eine verbleibende Wertminderung und für zerstörte Sachen den Wiederbeschaffungspreis.[1] Ist eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich, wird der Neuwert ersetzt, nicht nur der Zeitwert.[2] Dazu kommen Kosten für Aufräumen, Transport, Lagerung und Hotel.[1] Dass der Schaden eingetreten ist und wie hoch er ist, müssen Sie belegen.[2]
Die ersten Tage nach dem Schaden
Was Sie in den ersten Tagen tun, entscheidet mit darüber, wie viel sich retten lässt und wie glatt die Abrechnung läuft:
- bei Wasser an Steckdosen oder Geräten vorher die Sicherung des Raums ausschalten; hängt der Sicherungskasten selbst im Nassen, den Raum nicht betreten und Feuerwehr oder örtlichen Netzbetreiber verständigen
- danach nasse Möbel, Teppiche und Kartons aus dem Wasser holen und in einen trockenen, gelüfteten Raum bringen
- nasse Elektrogeräte nicht einschalten und nicht am Stecker ziehen, solange Stecker oder Steckdose nass sind
- jeden beschädigten Gegenstand fotografieren, bevor er bewegt, gereinigt oder entsorgt wird
- eine Liste mit Gegenstand, Hersteller, ungefährem Kaufjahr und Kaufpreis anlegen
- den Schaden der Hausratversicherung melden und die Schadennummer notieren
Polster, Matratzen und Bücher, die tief durchnässt sind, beginnen schnell zu riechen. Fragen Sie den Versicherer, bevor Sie sie entsorgen, und halten Sie den Zustand mit Fotos fest, falls die Entsorgung nicht warten kann. Diese Fotos ergänzen später die Unterlagen zu Kosten und Abwicklung, die der Fachbetrieb für die Gebäudeteile anlegt.
Was zum Hausrat gehört
Zum Hausrat zählt alles Bewegliche im Haushalt. Der Versichererverband nennt Möbel, Bücher, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche und Lampen, Geschirr, Computer und andere Elektrogeräte bis zum Kühlschrank, dazu Gegenstände in Nebenräumen wie Rasenmäher oder Werkzeug in Keller und Garage.[1] Versichert sind sie unter anderem gegen Leitungswasser.[1]
Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, also Estrich, Putz, Fliesen und fest verlegte Böden, gehört dagegen zur Wohngebäudeversicherung. Als Mieter melden Sie diesen Teil beim Vermieter, Ihre eigenen Sachen bei Ihrer Hausratversicherung.
Reparieren, ersetzen oder ausgleichen
Nach einem Wasserschaden gibt es drei Wege. Für beschädigte Sachen zahlt die Hausratversicherung die Reparaturkosten, für zerstörte den Wiederbeschaffungspreis, und für Gegenstände, die beschädigt, aber noch uneingeschränkt nutzbar sind, eine Wertminderung.[1] Ein Schrank mit aufgequollenem Sockel wird also repariert, ein durchweichtes Sofa ersetzt, ein leicht fleckiger Teppich, der weiter liegen kann, wird ausgeglichen.
Der Versicherungsombudsmann fasst den Grundsatz so zusammen: Ist eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich, wird der Neuwert ersetzt und nicht lediglich der Zeitwert.[2] Neuwert bedeutet nach der Verbraucherzentrale den Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten.[3] Ein acht Jahre altes Sofa wird also nicht nach seinem heutigen Gebrauchtwert bezahlt.
Kosten neben dem eigentlichen Schaden
Ein Wasserschaden verursacht Kosten, die nichts mit einem einzelnen Gegenstand zu tun haben. Der Versichererverband nennt Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie Transport und Lagerung des Eigentums.[1] Der Versicherungsombudsmann führt Aufräumungs-, Schlossänderungs- und Unterbringungskosten an, wenn die eigene Wohnung unbewohnbar ist.[2]
Für diese Kosten gelten im Vertrag eigene Grenzen, etwa eine Höchstdauer für das Hotel oder ein Betrag je Tag. Klären Sie das, bevor Sie buchen oder ein Lager anmieten, und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Wie lange die Räume unbewohnbar bleiben, hängt vor allem am Umfang der Wasserschadensanierung, den der Fachbetrieb nach den ersten Messungen abschätzen kann.
Die Versicherungssumme und die Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Wert der versicherten Sachen beim Eintritt des Schadens, muss der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur im Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert leisten.[4] Auch die Verbraucherzentrale warnt: Bei einer Unterversicherung ersetzt die Versicherung nur einen Teil des Schadens.[3]
Unterversicherung entsteht leicht, wenn neue Möbel, Geräte oder eine teure Küche dazugekommen sind und die Summe nie angepasst wurde. Der Versichererverband rät, die Versicherungssumme anzupassen, wenn wertvolle Neuanschaffungen dazukommen.[1] Wertsachen wie Schmuck sind nur bis zu einer Höchstgrenze mitversichert, meist etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme.[1]
Was Sie nachweisen müssen
Die Beweislast trägt im Grundsatz der Versicherungsnehmer: Er muss belegen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und welcher Schaden dadurch entstanden ist.[2] Bei einem Wasserschaden ist die Nässe sichtbar, schwieriger wird es beim Wert der einzelnen Sachen.
Nach der Stiftung Warentest reichen Versicherte unverzüglich nach der Entdeckung eine Liste der beschädigten Sachen ein, und der Versicherer verlangt Kaufbelege, Fotos, Quittungen, Garantiekarten oder Kontoauszüge, die den Kauf belegen.[5] Wer Kopien seiner Kaufbelege und Fotos der Einrichtung schon vor dem Schaden angelegt hat, ist im Vorteil, so rät es auch der Versichererverband.[1]
Was die Hausratversicherung nicht trägt
Nicht jedes Wasser ist Leitungswasser. Wischwasser, ein umgekippter Eimer oder Regen, der durch ein offenes Fenster läuft, sind keine Leitungswasserschäden, und Überschwemmung oder Rückstau sind nur versichert, wenn die Hausratversicherung um einen Elementarschutz erweitert ist. Schäden am Gebäude, also an Estrich, Wänden und fest verlegten Böden, trägt die Gebäudeversicherung, auch wenn Ihre Sachen im selben Raum stehen.
Wenn der Gutachter kommt
Bei größeren Schäden kommt unter Umständen ein Sachverständiger des Versicherers ins Haus. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Schadenstelle bis dahin möglichst unverändert zu lassen, und weil Gutachter für die Versicherer arbeiten, beim Termin eine Vertrauensperson als Zeugin dabeizuhaben.[5] Was sich nicht aufbewahren lässt, etwa nasse Polster, die zu schimmeln beginnen, fotografieren Sie gründlich, bevor es entsorgt wird.
Wenn Sie sich über die Höhe nicht einigen
Streit um die Höhe ist häufig.[2] Beim Versicherungsombudsmann betrafen 2025 bei der Hausratversicherung 23,6 Prozent der beendeten Beschwerden Fälle, in denen der Versicherungsfall unstreitig war, aber kein Einvernehmen über die Höhe des Schadens bestand.[2] In drei Vierteln dieser Fälle kam für die Beschwerdeführer ein positives Ergebnis heraus.[2] Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser war dort nach dem Einbruchdiebstahl die zweithäufigste Gefahr, um die gestritten wurde.[2]
Häufige Fragen
Zahlt meine Hausratversicherung auch, wenn der Nachbar den Schaden verursacht hat?
Ja, sie leistet bei Schäden durch Leitungswasser an Ihrem Hausrat.[1] Ob sie sich das Geld später beim Verursacher zurückholt, ist ihre Sache, Sie müssen dafür nur Ihre Angaben zum Verursacher machen.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer, wenn ich nichts neu kaufe?
Das regelt Ihr Vertrag. Klären Sie mit dem Versicherer, ob er auf Grundlage eines Kostenvoranschlags zahlt oder erst nach Vorlage der Rechnung, bevor Sie Ersatz kaufen.
Muss ich nasse Sachen sofort wegwerfen?
Nein. Was sich trocknen und reinigen lässt, kann gerettet werden, und für den Rest braucht der Versicherer einen Nachweis. Fotografieren Sie alles und entsorgen Sie erst, wenn der Versicherer zugestimmt hat oder Geruch und Schimmel keinen Aufschub mehr erlauben.
Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?
Wenn eine vereinbart ist, ja, und zwar je Schadenfall. Sie steht im Versicherungsschein und wird von der Entschädigung abgezogen.
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Belege
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Was leistet die Hausratversicherung? Abschnitte zu versicherten Sachen, Leistungen, Unterversicherung und Wertsachen, Stand 31.01.2025. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Versicherungsombudsmann e. V.: Jahresbericht 2025. Kapitel 2, Abschnitt Hausratversicherung, S. 40 bis 41. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an. Abschnitte zu Neuwert und Unterversicherung, Stand 10.11.2025. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 75 Unterversicherung. § 75. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
- Stiftung Warentest: Hausratversicherung: Einbruch, Brand, Wasserschaden, schnell und schlau reagieren. Artikel vom 01.08.2026, Abschnitte zu Schadenliste, Belegen und Sachverständigen. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
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