Elementarschutz nachträglich abschließen: Was ist zu beachten?
Die Antwort in Kürze
Elementarschutz wird als Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen und lässt sich auch in einen laufenden Vertrag aufnehmen.[1] Prüfen Sie die Wartezeit, die nach den Musterklauseln des GDV vereinbart werden kann, die gesonderte Selbstbeteiligung und was ausgeschlossen bleibt, etwa Grundwasser, das nicht an die Oberfläche tritt.[2][1] Je höher die ZÜRS-Gefährdungsklasse und je mehr Vorschäden, desto schwieriger wird der Abschluss.[1]
Was der Baustein abdeckt
Die Elementarschadenversicherung schließen Sie nach dem Bund der Versicherten zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab, der Schutz muss gesondert eingeschlossen werden.[1] Versicherbar sind neben Überschwemmung, Erdbeben und Schneedruck auch Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch, und eine Absicherung gegen nur eine einzelne Naturgefahr ist nach dem BdV in der Regel nicht möglich.[1]
Für Wasser im Haus zählt vor allem eines: Ein Schaden durch Starkregen ist nach dem BdV grundsätzlich gedeckt, weil Überschwemmung und Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen versichert sind.[1] Starkregen kann nach der Bayerischen Staatsregierung auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.[3] Sturm und Hagel deckt nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband schon die normale Wohngebäudeversicherung ab.[4]
Was auch mit Elementarschutz offen bleibt
Sturmflutschäden und Grundwasserschäden, bei denen das Wasser nicht an die Oberfläche gelangt und von unten ins Mauerwerk eindringt, werden nach dem BdV üblicherweise nicht ersetzt.[1] Der vzbv zählt Sturmflut, steigendes Grundwasser und Dürre zu den Risiken, die bisher nicht versicherbar sind.[4]
Für den Keller heißt das: Drückt Grundwasser durch die Bodenplatte, ohne dass draußen Wasser steht, hilft der Baustein nach diesen Bedingungen nicht. Wer in einer Lage mit hohem Grundwasserstand wohnt, braucht eine dichte Abdichtung, und der Baustein ersetzt sie nicht. Steht das Wasser im Keller, schickt der Notdienst ein Team, das abpumpt, bevor der Antrag auf Elementarschutz überhaupt ein Thema wird. Lassen Sie sich im Zweifel schriftlich erklären, wie Ihr Versicherer Grundwasser, Überschwemmung und Rückstau in seinen Bedingungen voneinander abgrenzt.
Vielleicht ist der Schutz schon im alten Vertrag
Bevor Sie neu abschließen, lohnt ein Blick in die vorhandenen Unterlagen. Nach einem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags lag die Versicherungsdichte beim Elementarschutz 2019 in Baden-Württemberg bei 94 %, zu erklären durch eine dort einst bestehende Versicherungspflicht.[5] In den ostdeutschen Ländern ist sie nach dem Sachstand erhöht, weil Policen aus der Zeit der DDR fortbestehen.[5]
Wer ein Haus mit einem solchen Altvertrag geerbt oder gekauft hat, sollte prüfen, welche Gefahren darin stehen, bevor er kündigt oder wechselt. Seitens der Versicherungswirtschaft wird nach dem Sachstand darauf hingewiesen, dass zunehmend auch Häuser, die früher keinen Schutz bekamen, durch verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder bauliche Prävention versicherbar seien.[5]
Wartezeit: der Schutz beginnt nicht sofort
Die Musterklauseln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zu den Wohngebäudebedingungen 2022 sehen für die weiteren Naturgefahren eine Wartezeit vor.[2] Der Schutz besteht dann abweichend von den allgemeinen Regeln zum Versicherungsbeginn frühestens eine im Vertrag festgelegte Zahl von Wochen nach diesem Beginn.[2]
Für den nachträglichen Abschluss heißt das: Wer erst handelt, wenn die Unwetterwarnung kommt, ist für dieses Ereignis nicht versichert. Fragen Sie vor der Unterschrift ausdrücklich nach der Wartezeit und ob sie entfällt, wenn Sie den Schutz nahtlos aus einem anderen Vertrag mitbringen. Notieren Sie das Datum, ab dem der Baustein tatsächlich greift, auf den Vertragsunterlagen.
Selbstbeteiligung und Prämie
Für Elementarschäden gilt nach dem BdV meist eine gesonderte Selbstbeteiligung, in der Regel 10 Prozent des versicherten Schadens, mit einer Spanne zwischen mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro.[1] Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt nach dem Verband wesentlich vom Überschwemmungsrisiko der Adresse ab, das die ZÜRS-Gefährdungsklasse abbildet.[1]
In den niedrigen Gefährdungsklassen 1 und 2 bleibt der Beitrag nach dem BdV moderat, in hoch gefährdeten Lagen verlangen Versicherer oft sehr hohe Prämien und Selbstbeteiligungen.[1] Nach einem früheren Elementarschaden oder bei einer Adresse in einer hohen Gefährdungsklasse ist eine Police nach dem Verband mitunter kaum noch zu bekommen.[1] Der vzbv fordert, dass Verbraucher in Hochrisikobereichen die Prämien durch Selbstbehalte und Präventionsmaßnahmen deutlich senken können.[4]
Vorsorge am Haus macht den Abschluss leichter
Die Bayerische Staatsregierung ruft Eigentümer, Mieter und Pächter zur Eigenvorsorge auf, durch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sowie ausreichenden Versicherungsschutz, und hat dafür bereits 2009 die Kampagne „Voraus denken, elementar versichern“ gestartet.[3] Auf ihren Seiten stehen Tipps zu baulichen und technischen Vorsorgemaßnahmen und zum Verhalten vor, während und nach einem Katastrophenfall.[3]
Am Haus gehören dazu eine gewartete Rückstausicherung, erhöhte Lichtschächte und Kellerfenster, dichte Leitungsdurchführungen und ein Gelände, das Wasser vom Haus wegführt. Dokumentieren Sie solche Maßnahmen mit Fotos und Rechnungen und legen Sie sie dem Versicherer vor, wenn er nach der Lage fragt.
So gehen Sie beim nachträglichen Abschluss vor
- beim eigenen Versicherer nach dem Einschluss in den laufenden Vertrag fragen
- die ZÜRS-Gefährdungsklasse der Adresse erfragen
- Wartezeit, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse schriftlich geben lassen
- Fragen nach früheren Schäden vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
- bei einem Wechsel erst kündigen, wenn der neue Schutz bestätigt ist
- Hausrat und Gebäude getrennt prüfen, denn beide brauchen den Baustein
Vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie nach dem BdV darauf, dass der Vertrag Elementarschäden ausdrücklich einschließt.[1] Wer schon einen Wasserschaden hatte, sollte die Unterlagen zu Ursache und Beseitigung bereithalten, also Rechnungen, Messprotokolle und Fotos, damit der Versicherer das Risiko einschätzen kann. Der Bericht der Wasserschadensanierung fasst diese Unterlagen in einem Bericht zusammen, den Sie dem Antrag beilegen können.
Häufige Fragen
Bin ich nach dem Abschluss sofort gegen Starkregen versichert?
Nicht unbedingt. Die Musterklauseln des GDV sehen für die weiteren Naturgefahren eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn vor, deren Länge im Vertrag steht.[2] Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
Zahlt der Elementarschutz, wenn Grundwasser in den Keller drückt?
Grundwasserschäden, bei denen das Wasser nicht an die Oberfläche gelangt und von unten ins Mauerwerk eindringt, werden nach dem BdV üblicherweise nicht ersetzt.[1] Steigendes Grundwasser ist nach dem vzbv bisher nicht versicherbar.[4]
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Bund der Versicherten e. V. (BdV): Elementarschaden: Was die Versicherung wirklich zahlt. Abschnitte Auf die Details kommt es an und Was der Elementarschutz kostet. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Was kann zusätzlich zu den VGB 2022 (Wohnflächenmodell) vereinbart werden? Klausel PK 7762 (22) Wartezeit für Weitere Naturgefahren. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Elementarschadenversicherung: Voraus denken, elementar versichern. Abschnitte Umfassender Versicherungsschutz gegen Naturgefahren und Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Elementarschadenversicherung: Naturgefahren verlässlich absichern. Abschnitte Der vzbv fordert und Was ist eine Elementarschadenversicherung. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Elementarschadenversicherung, Sachstand WD 7 - 3000 - 082/21. Abschnitt 1, S. 5 und 6. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3
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