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Befallskategorie: kleiner, mittlerer und großer Schimmelbefall im Raum, Flecken in den Ecken, Klebefilm unter der Lupe und Fachkraft im Schutzanzug

Befallskategorie

Die Befallskategorie ordnet sichtbaren Schimmelbefall nach seiner Ausdehnung in Fläche und Tiefe ein. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes unterscheidet drei Kategorien, vom Normalzustand mit geringen Oberflächenschäden unter 20 Quadratzentimetern bis zum großen Befall über 0,5 Quadratmeter.[1] Zusammen mit der Nutzungsklasse des Raums bestimmt sie, wie dringend saniert wird und wer die Arbeit übernehmen kann.

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So wird Schimmelbefall eingeordnet

Befallskategorie, Funktionsweise: Wohnraum mit kleinem Fleck in der Fensterfuge, mittlerem Fleck an der Raumecke, großem tiefem Befall bis zum Boden, kleinen Flecken in den Bodenecken, Klebefilm mit Lupe und Fachkraft im Schutzanzug mit Spachtel

Schematische Darstellung eines Wohnraums mit kleinem Fleck in der Fensterfuge, mittlerem Fleck an der Raumecke, großem tiefem Befall bis zum Boden, kleinen Flecken in den Bodenecken, Klebefilm mit Lupe und Fachkraft im Schutzanzug mit Spachtel. Die Nummern folgen von den drei Kategorien über das Zusammenzählen und die Bestätigung zur Sanierung.

  1. Klein: unter 20 cm² Fläche: Kategorie 1 ist der Normalzustand oder ein geringfügiger Befall mit geringen Oberflächenschäden unter 20 Quadratzentimetern, etwa bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen. Sofortmaßnahmen sind in der Regel nicht nötig, die Ursache wird aber erkannt und abgestellt.
  2. Mittel: bis 0,5 m², nur oberflächlich: Kategorie 2 ist ein geringer bis mittlerer Befall mit oberflächlicher Ausdehnung unter 0,5 Quadratmetern, tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen. Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen wird zeitnah unterbunden, die Ursache mittelfristig ermittelt und der Befall beseitigt.
  3. Groß: über 0,5 m², auch tief: Kategorie 3 ist ein großer Befall mit flächiger Ausdehnung über 0,5 Quadratmeter, bei dem auch tiefere Schichten betroffen sein können. Die Freisetzung wird unmittelbar unterbunden, die Ursache kurzfristig beseitigt, und die Betroffenen werden informiert.
  4. Alle Ecken eines Raums zusammen: Die Flächen müssen nicht zusammenhängen, sie gelten je Raumbereich, und Befall in mehreren Raumecken wird zusammengezählt. Vier Ecken mit je 15 mal 15 Zentimetern ergeben 0,09 Quadratmeter und damit Kategorie 2, obwohl jede Ecke klein wirkt.
  5. Klebefilm bestätigt den Befall: Geschätzt wird durch Augenschein, auch Befall, der mit bloßem Auge noch nicht erkennbar ist, gehört dazu. Im Zweifel wird der Befall mit Klebefilmpräparaten bestätigt, die Lupe zeigt die Sporen auf dem Film.
  6. Kategorie 3: Fachfirma: Bei großem Befall soll die Sanierung eine Fachfirma übernehmen. Die Fachkraft im Schutzanzug mit Maske trägt den Befall ab, ein aktiver Befall gibt über längere Zeit hohe Mengen lebensfähiger Sporen ab.

Die drei Kategorien des Leitfadens

Ob ein Befall als hinnehmbar oder als erhebliche Beeinträchtigung gilt, bewertet das Umweltbundesamt über den Schadensumfang und die Nutzungsklasse. Es geht dabei davon aus, dass ein kleinerer Befall weniger biogene Schadstoffe bildet als ein Befall, der in Fläche und Tiefe größer ist.[1]

Kategorien sichtbaren Schimmelbefalls
Kategorie Ausdehnung in Fläche und Tiefe mikrobielle Biomasse
1, Normalzustand oder geringfügiger Befall geringe Oberflächenschäden unter 20 cm² keine oder sehr geringe
2, geringer bis mittlerer Befall oberflächliche Ausdehnung unter 0,5 m², tiefere Schichten nur lokal begrenzt betroffen mittlere
3, großer Befall große flächige Ausdehnung über 0,5 m², auch tiefere Schichten können betroffen sein große

Nach Tabelle 8 des Leitfadens des Umweltbundesamtes, Kapitel 5.2.1. Die Flächenangaben dienen der Orientierung und sind keine Absolutwerte.[1]

Zu jeder Kategorie nennt der Leitfaden den Handlungsbedarf. In Kategorie 1 sind Sofortmaßnahmen in der Regel nicht nötig, die Ursache sollte aber erkannt und abgestellt werden, und als typische Beispiele nennt er bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen oder Schimmel auf Blumenerde.[1] In Kategorie 2 sollte die Freisetzung von Schimmelbestandteilen zeitnah unterbunden, die Ursache mittelfristig ermittelt und abgestellt und der Befall beseitigt werden.[1] Ab der mittleren Kategorie wird der Arbeitsbereich dafür meist durch eine Abschottung vom Rest der Wohnung getrennt.

In Kategorie 3 sollte die Freisetzung unmittelbar unterbunden und die Ursache kurzfristig ermittelt und beseitigt werden.[1] Die Betroffenen sind über den Sachstand zu informieren, und die Sanierung soll eine Fachfirma übernehmen.[1] Ob ein Betrieb dafür geeignet ist, zeigt etwa ein Nachweis der Sachkunde für die Schimmelpilzsanierung.

Wie die befallene Fläche geschätzt wird

Die Flächen der Tabelle gelten für rasenartiges Wachstum. Bei punktförmigem Wachstum wird die tatsächlich bewachsene Fläche abgeschätzt, und neben der Fläche zählen Tiefe und Art des Befalls, die vom befallenen Material abhängen.[1]

Die Flächen müssen nicht zusammenhängen, sie gelten je Raumbereich, etwa für ein Büro, einen Wohnraum oder einen zusammenhängenden Wohn- und Essbereich, und Befall in mehreren Raumecken wird zusammengezählt.[1] Ein Rechenbeispiel: Vier Raumecken mit je 15 mal 15 Zentimetern Befall ergeben 4 · 225 = 900 Quadratzentimeter, also 0,09 Quadratmeter, und damit Kategorie 2, obwohl jede Ecke für sich klein wirkt.[1]

Geschätzt wird durch Augenschein, und auch Befall, der mit bloßem Auge noch nicht erkennbar ist, gehört dazu. Im Zweifel empfiehlt der Leitfaden, den Befall mit Klebefilmpräparaten zu bestätigen.[1]

Aktiver Befall, Altschaden und verdeckter Befall

Der Leitfaden unterscheidet einen aktiven Befall von einem getrockneten Altschaden. Ein aktiver Befall kann über längere Zeit kontinuierlich hohe Mengen lebensfähiger Sporen und Stoffwechselprodukte abgeben und ist oft Nahrungsgrundlage für weitere gesundheitlich relevante Organismen wie Milben, während bei einem getrockneten Altschaden Sporenkonzentration und Stoffwechsel in der Regel mit der Zeit abnehmen.[1] Bei einem aktiven Befall zeigt nach der Sanierung erst eine Freimessung der Raumluft, ob die Belastung beseitigt ist.

Befall, der erst nach einer Bauteilöffnung sichtbar wird, lässt sich analog zum sichtbaren Befall einordnen. Für verdeckten Befall verlangt der Leitfaden eine Einzelfallbewertung nach der Biomasse und der Wahrscheinlichkeit, dass Bewohner ihm ausgesetzt sind.[1] Wer einen solchen Befall öffnet, braucht Schutzausrüstung, und ein nasser Teppichboden darauf geht meist in die Entsorgung.

Nutzungsklassen: wo der Befall liegt

Die Kategorien sind als Bewertungshilfe für Räume der Nutzungsklasse II gedacht, eine Einteilung, die der Leitfaden erstmals eingeführt hat.[1] Dahinter steht die Überlegung, dass Befall in Räumen, in denen man sich dauerhaft aufhält, ein höheres gesundheitliches Risiko bedeutet als Befall in Nebenräumen, die nur gelegentlich betreten oder als Lager und Garage genutzt werden.[1]

Nutzungsklassen nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes
Nutzungsklasse Anforderungen Beispiele
I spezielle, sehr hohe Anforderungen Räume für Patienten mit Immunsuppression, im Leitfaden nicht behandelt
II normale Anforderungen Wohn- und Büroräume, Schulen, Kitas, samt Nebenräumen in der Wohnung wie Speisekammer, Abstellraum oder Dachgeschoss mit Treppe von der Wohnung
III reduzierte Anforderungen Keller und Abstellräume ohne direkten Zugang zur Wohnung, nicht ausgebaute Dachgeschosse mit Zugang vom Treppenhaus, Garagen, Treppenhäuser

Nach Tabelle 11 und Kapitel 6.1 des Leitfadens.[1]

Ein Raum ist im Sinne des Leitfadens ein durch Boden, Decke und Wände gebildeter, in sich geschlossener Teil eines Gebäudes. Die Empfehlungen erstrecken sich auf alle angrenzenden Bauteile einschließlich der Hohlräume, die dauernd oder zeitweise mit der Raumluft in Verbindung stehen oder aus denen Stoffe in den Raum gelangen können.[1]

Nebenräume innerhalb der Wohnung wie Speisekammern, Kleiderkammern und Abstellräume gehören zur Nutzungsklasse II, ebenso Dachräume, die von der Wohnebene aus über eine Treppe erreichbar sind, weil Schimmelbestandteile von dort in die übrigen Räume gelangen können.[1]

In Nutzungsklasse III ist die Sanierung weniger dringlich, und ihr Umfang kann reduziert werden. Bei geringem Befall der Kategorie 2 kann dort je nach Nutzung und örtlichen Gegebenheiten ganz auf eine Sanierung verzichtet werden.[1]

Was bei Kategorie 3 der Reihe nach geschieht

Für einen großen Befall beschreibt der Leitfaden eine Abfolge von Schritten, deren Reihenfolge variieren kann: gegebenenfalls Sofortmaßnahmen, die Ermittlung des Schadensausmaßes möglichst durch unabhängige Fachleute, die Ermittlung und Beseitigung der Ursache, das Entfernen befallener Materialien, gegebenenfalls die Trocknung, die Feinreinigung, die Erfolgskontrolle durch unabhängige Fachleute und der Wiederaufbau.[1]

Vor Beginn ist zu prüfen, ob mit kontaminiertem Material umgegangen wird oder eine Tätigkeit mit erhöhter Schimmelexposition zu erwarten ist, und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] In Nutzungsklasse III werden Schadensausmaß und Ursachenklärung wie in Klasse II behandelt, die übrigen Schritte können je nach Nutzung abgestuft werden.[1]

Kategorie und Selbsthilfe

Befall geringen bis mittleren Umfangs unter 0,5 Quadratmetern, nur oberflächlich und mit bekannter Ursache, können Betroffene nach dem Leitfaden oft selbst beseitigen, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden.[1] Bei größerem Befall und bei kleinerem Befall ohne bekannte Ursache sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden, ebenso in Kategorie 2, wenn der Befall tiefer ins Material eingedrungen ist und etwa der Putz entfernt werden muss.[1]

Die Verbraucherzentralen ziehen dieselbe Grenze bei einem halben Quadratmeter und erinnern daran, dass Mieter einen Schimmelbefall sofort dem Vermieter melden müssen.[2]

Wer einen kleinen Befall selbst entfernt, sollte sich nach dem Leitfaden schützen: Schimmel nicht mit bloßen Händen berühren und Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen, einfachen Atemschutz verwenden und danach entsorgen, bei Arbeiten über Kopf eine Schutzbrille aufsetzen und die Kleidung anschließend gründlich waschen.[1] Befallene Gegenstände und Materialien werden in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpackt, ohne beim Verschließen die Luft herauszudrücken, weil das die Sporen im Raum verteilen würde.[1]

Eine zweite Einteilung: die Gefährdungsklassen

Die Befallskategorie beschreibt den Schaden. Für den Arbeitsschutz teilt die DGUV Information 201-028 die Tätigkeiten der Sanierung in Gefährdungsklassen ein, abgeleitet aus der zu erwartenden Belastung und der Dauer der Arbeit.[3]

Gefährdungsklassen nach DGUV Information 201-028
Gefährdungsklasse Exposition Dauer der Tätigkeit
1 erhöht unabhängig von der Dauer
2a hoch höchstens zwei Stunden, der Bereich wird vor Abschluss der Reinigung nicht verlassen
2b hoch mehr als zwei Stunden
3 sehr hoch unabhängig von der Dauer

Nach Abschnitt 8.3 der DGUV Information 201-028.[3]

Beide Einteilungen hängen nur locker zusammen. Nach der DGUV können staubintensive Arbeiten auch an kleinen, oft unsichtbaren Befallsstellen hohe oder sehr hohe Belastungen verursachen.[3] Ihre Übersicht nennt Beispiele: Fugendichtstoff aus Silikon oder Acryl nach Reinigung und Absaugung zu entfernen, gilt als erhöhte Exposition, Putz mit einem gekapselten Hochdruckwasserstrahlverfahren zu entfernen als hohe.[3] Ein Befall der Kategorie 2 kann darum Arbeiten der Gefährdungsklasse 3 nach sich ziehen, etwa wenn ein befallener Putz ohne staubbindende Maßnahmen abgestemmt wird.[3]

Was die Medizin zur Einstufung sagt

Die medizinische Leitlinie der AWMF verweist zur Beurteilung des Schadensausmaßes ausdrücklich auf den Leitfaden des Umweltbundesamtes und hält fest, dass Schimmelbefall in relevantem Ausmaß aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden soll.[4] Besonders zu schützen sind nach der Leitlinie Menschen mit geschwächtem Immunsystem, mit schwer verlaufender Grippe oder COVID-19, mit Mukoviszidose und mit Asthma.[4]

Für diese Menschen wiegt derselbe Fleck schwerer. Der Leitfaden verlangt ohnehin, bei jeder Einstufung den Einzelfall und besondere Umstände zu prüfen.[1]

Wie wir einstufen

Wir messen die befallenen Flächen je Raum auf, fotografieren sie mit Maßstab und halten fest, ob der Befall aktiv ist und wie tief er reicht. Verdeckte Bereiche öffnen wir, bevor wir eine Kategorie nennen.

Die Einstufung steht mit Nutzungsklasse und Begründung im Angebot. So bleibt nachvollziehbar, warum wir abschotten, zurückbauen oder eine Reinigung für ausreichend halten.

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Belege

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. aktualisierte Auflage April 2024, Kap. 5.2.1, 6.1 und 6.2, S. 112 bis 114 und 123 bis 127. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27
  2. Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: Schimmel an der Wand entfernen: Das können Sie tun. Stand 17.07.2026. Abgerufen am 24.09.2026. ↑
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung. Ausgabe November 2022, Nr. 8.3, S. 25 und 26. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“, Update 2023, Kurzfassung für Betroffene. Register-Nr. 161/001, Stand 05.09.2023, S. 10 und 11. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2
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