Baustromverteiler
Auch: Baustromkasten, Baustellenverteiler
Ein Baustromverteiler ist ein Verteilerschrank, von dem aus elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen sicher mit Strom versorgt werden, er zählt zu den besonderen Anschlusspunkten einer Baustelle.[1] Ausgeführt ist er mindestens in Schutzart IP 44, und seine Steckdosenstromkreise sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen abgesichert.[2]
So versorgt ein Baustromverteiler die Baustelle sicher
Schematische Darstellung eines Raums nach dem Wasserschaden mit rotem Verteilerschrank auf Gestell, Hauptschalter, Vorhängeschloss, Fehlerstromschutzschaltern und Steckdosen, Anschlussleitung vom Zählerkasten, durchgestrichener Hausdose, Trockner mit hoch gehängtem Kabel und Erdspieß. Die Nummern folgen vom Anschlusspunkt über Schalter und Verbraucher zu Schutz, Zuleitung und Erdung.
- Hausdose: kein sicherer Anschluss: Elektrische Betriebsmittel müssen auf Bau- und Montagestellen von besonderen Anschlusspunkten aus versorgt werden. Hausinstallationen beim Kunden bieten in der Regel keinen sicheren Anschlusspunkt, weil der Anwender den Zustand der Anlage und ihrer Schutzeinrichtungen nicht beurteilen kann, die Steckdose ist darum durchgestrichen.
- Hauptschalter abschließbar: Jeder Verteiler braucht eine Einrichtung zum Trennen der Einspeisung. Fest angeschlossene Verteiler mit Steckdosen haben einen Hauptschalter, der gegen Wiedereinschalten abschließbar und für Laien bedienbar ist, das Vorhängeschloss hängt daneben, die Schutzart beträgt mindestens IP 44.
- Trockner laufen wochenlang: Trocknungsgeräte nach einem Wasserschaden laufen über Tage oder Wochen am Strom. Sind Wände, Decken oder Böden durchnässt, werden die Stromkreise dieser Räume vor allen Arbeiten an der Sicherung abgeschaltet, danach hängen die Geräte am Verteiler, ihre Kabel laufen hoch über Haken.
- FI-Schutz: 30 mA pro Steckdose: Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere werden über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit höchstens 30 Milliampere Bemessungsdifferenzstrom betrieben, größere über solche mit höchstens 500 Milliampere. Drehstromsteckdosen bis 63 Ampere brauchen eine allstromsensitive Einrichtung vom Typ B oder B+.
- Zuleitung: dick, höchstens 30 m: Die Anschlussleitung vor der Messeinrichtung darf höchstens 30 Meter lang sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. Flexible Leitungen entsprechen der Bauart H07RN-F oder sind gleichwertig beständig, ihr Querschnitt beträgt mindestens 16 Quadratmillimeter.
- Erdspieß: sagt die Fachkraft: Ob ein Baustromverteiler zusätzlich geerdet wird, entscheidet die Elektrofachkraft. Nötig ist ein Erdspieß etwa im TT-Netz oder in der Nähe elektrifizierter Bahnen, und bei Temperaturen unter minus 5 °C werden Schutzschalter eingesetzt, die bis minus 25 °C geeignet sind.
Baustromverteiler als sicherer Anschlusspunkt
Elektrische Betriebsmittel müssen auf Bau- und Montagestellen von besonderen Anschlusspunkten aus versorgt werden, und als solche gelten nach der BG BAU etwa Baustromverteiler, der Baustelle zugeordnete Abzweige ortsfester Anlagen, Transformatoren und mobile Stromerzeuger der Bauart A und B.[1] Hausinstallationen beim Kunden bieten danach in der Regel keine sicheren Anschlusspunkte.[1]
Der direkte Anschluss von Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne ergänzenden Schutz nicht zulässig, weil der Anwender den Zustand der vorgelagerten Anlage und die Funktion der Schutzeinrichtungen meist nicht beurteilen kann.[2] Das gilt auch für einen Bauheizer, der über Tage am Netz hängt.
Trocknungsgeräte nach einem Wasserschaden laufen über Tage oder Wochen am Strom, und gerade dann gilt: Sind Wände, Decken oder Böden durchnässt, werden die Stromkreise dieser Räume vor allen Arbeiten an der Sicherung abgeschaltet, ein Lichtschalter reicht nicht. Liegt der Sicherungskasten im Wasser, betritt niemand den Raum, zuständig sind Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber, und ein Keller mit steigendem Wasser bleibt verschlossen.
Anforderungen an den Baustromverteiler
Baustromverteiler müssen während des Betriebs jederzeit frei zugänglich sein, den Festlegungen der VDE 0660-600-4 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen, zusätzlich gelten die Anforderungen der VDE 0100-704.[2] Jeder Verteiler braucht eine Einrichtung zum Trennen der Einspeisung.[2] Für eine Wasserschadensanierung mit mehreren Geräten setzen Fachbetriebe oft einen eigenen Verteiler ein, statt alles an die Steckdosen der Wohnung zu hängen.
Fest angeschlossene Verteiler mit Steckdosen brauchen einen Hauptschalter, der gegen Wiedereinschalten abschließbar und für Laien bedienbar ist, eine verschließbare Umhüllung reicht nicht.[2] Bei Verteilern mit Stecker zur Einspeisung übernimmt die Steckvorrichtung diese Aufgabe, weil das Ziehen des Steckers den Verteiler elektrisch trennt.[2] Wer Trocknungsgeräte sicher betreiben will, achtet außerdem darauf, dass Kabel nicht durch Wasser laufen und keine Stolperstelle bilden.
Muss mit Temperaturen unter minus 5 °C gerechnet werden, sind Schaltgeräte wie Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zu verwenden, die bis minus 25 °C geeignet sind.[2] Ob ein Baustromverteiler zusätzlich geerdet wird, entscheidet nach der BG BAU die Elektrofachkraft, nötig ist ein Erdspieß etwa im TT-Netz oder in der Nähe elektrifizierter Bahnen.[1]
Die Anschlussleitung vor der Messeinrichtung darf höchstens 30 Meter lang sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten, flexible Anschlussleitungen müssen der Bauart H07RN-F entsprechen oder gleichwertig beständig sein, und ihr Querschnitt beträgt mindestens 16 mm².[2] Bei einem Wasserschaden im Neubau hängen die Trocknungsgeräte oft an einem solchen Verteiler, solange der Hausanschluss noch fehlt.
Fehlerstromschutz an den Steckdosen
Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Bemessungsstrom sind über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit höchstens 30 Milliampere Bemessungsdifferenzstrom zu betreiben, Stromkreise über 32 Ampere über solche mit höchstens 500 Milliampere.[2] Drehstromsteckdosen bis 63 Ampere brauchen eine allstromsensitive Schutzeinrichtung vom Typ B oder B+.[2] Im Alltag heißen solche Einrichtungen meist FI-Schutzschalter, und auf Baustellen wird ihre Prüftaste arbeitstäglich betätigt.
Allstromsensitive Schutzeinrichtungen vom Typ B oder B+ dürfen grundsätzlich nicht hinter pulsstromsensitiven vom Typ A oder F installiert sein.[2] Mehrphasige Geräte mit Frequenzumrichter wie Krane, Aufzüge oder Schweißumformer können hochfrequente Wechselfehlerströme und glatte Gleichfehlerströme erzeugen, die eine Schutzeinrichtung vom Typ A nicht erkennt oder die sie unwirksam machen, und frequenzgesteuerte Betriebsmittel sind deshalb deutlich zu kennzeichnen.[2] Frequenzgesteuerte Geräte verursachen betriebsbedingte Ableitströme, die eine Schutzeinrichtung auslösen können, und sollten deshalb möglichst geringe Ableitströme haben, weniger als 30 Prozent des Bemessungsdifferenzstroms.[2]
Steckbare Verteiler ohne eigene Schutzeinrichtungen dürfen nur hinter Anschlusspunkten von Baustromverteilern mit 30-Milliampere-Schutz betrieben werden.[2] Auch fest angeschlossene handgeführte Geräte in Stromkreisen bis 32 Ampere sind über eine solche Schutzeinrichtung zu betreiben.[2]
Kleine Baustellen: PRCD-S statt Baustromverteiler
Auf kleinen Baustellen in Hausinstallationen lassen sich sichere Anschlusspunkte nach der BG BAU auch mit ortsveränderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ PRCD-S schaffen, die einen erweiterten Schutzumfang und eine Schutzleiterüberwachung haben.[1] Das Gerät prüft beim Einschalten das vorgelagerte Netz, lässt sich an einer fehlerhaften Steckdose nicht einschalten, und an einer solchen Steckdose zu arbeiten ist verboten und lebensgefährlich.[1]
Die Schutzeinrichtung muss nach der DGUV Information einen Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 Milliampere haben, allpolig einschließlich Schutzleiter schalten, bei Unterspannung auslösen und darf nach Spannungswiederkehr nicht selbstständig wieder einschalten.[2] Ist der Schutzleiter des speisenden Netzes unterbrochen oder steht er unter Spannung, darf sie sich nicht einschalten lassen.[2]
Nach der Begriffsbestimmung der DGUV Information zählen auch Arbeiten zur Instandhaltung und Änderung baulicher Anlagen zu den Bau- und Montagearbeiten.[2] Für einen Sanierungsbetrieb, der nach einem Wasserschaden in einer Wohnung arbeitet, gelten diese Regeln also für die eigenen Geräte, auch wenn sie an Steckdosen der Wohnung hängen.
Leitungen, Leitungsroller und Leuchten
Als bewegliche Leitungen sind grundsätzlich mehradrige Gummischlauchleitungen der Bauart H07RN-F oder gleichwertige zu verwenden, und für besonders hohe mechanische Beanspruchung eignen sich Leitungen der Bauart NSSHÖU.[2] Anschlussleitungen handgeführter Elektrowerkzeuge bis 4 Meter Länge sind nach der BG BAU auch in der Bauart H05RN-F zulässig.[1]
Leitungen, die mechanisch besonders beansprucht werden, etwa in Verkehrswegen, sind geschützt zu verlegen, und als geschützt gilt eine Leitung zum Beispiel hochgelegt auf einer Kabelbrücke, im Erdreich, im Schutzrohr oder unter einem tragfähigen Überfahrschutz.[2]
Leitungsroller sind schutzisoliert auszuführen, berührbare Teile müssen aus Isolierstoff bestehen, eine Überhitzungsschutzeinrichtung ist Pflicht, und die Steckdosen müssen spritzwassergeschützt sein.[1] Bauleuchten müssen mindestens sprühwassergeschützt sein, Hand- und Bodenleuchten außer solchen für Schutzkleinspannung schutzisoliert und strahlwassergeschützt.[1]
Steckvorrichtungen sind nur mit Isolierstoffgehäuse zulässig, als Schutzkontakt-Steckvorrichtung oder fünfpolige CEE-Steckvorrichtung, und Schalter und Steckvorrichtungen müssen mindestens spritzwassergeschützt und mechanisch ausreichend fest sein.[1] Weitere Schutzmaßnahmen sind nach der BG BAU Schutzkleinspannung und Schutztrennung mit Trenntransformator, und IT-Systeme dürfen nur mit Isolationsüberwachung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betrieben werden.[1]
Prüfung von Baustromverteiler und Geräten
Bevor Arbeitsmittel verwendet werden, muss der Arbeitgeber nach § 3 BetrSichV die auftretenden Gefährdungen beurteilen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten, und eine CE-Kennzeichnung entbindet davon nicht.[3] Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, lässt er nach § 14 BetrSichV wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen, und zwar nach den Fristen, die er in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat.[3]
Das Ergebnis ist aufzuzeichnen, mindestens mit Art und Umfang der Prüfung, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, und wird ein Arbeitsmittel an wechselnden Orten eingesetzt, muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen.[3] Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, längerer Nichtverwendung oder Naturereignissen ist eine außerordentliche Prüfung vorgeschrieben.[3]
Als in der Praxis bewährte Fristen empfiehlt die DGUV Information die jährliche Prüfung stationärer Anlagen, eine mindestens monatliche Prüfung der Fehlerstromschutzmaßnahmen nichtstationärer Anlagen und zusätzlich arbeitstäglich eine Funktionsprüfung über die Prüftaste, die ein eingewiesener Benutzer vor Arbeitsbeginn durchführen darf.[2]
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten, der bei hoher Beanspruchung deutlich zu verkürzen ist, und vor jeder Benutzung prüft der Benutzer das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden.[2] Auch für PRCD-S und mobile Verteiler mit Schutzeinrichtungen gilt wegen der erhöhten mechanischen Beanspruchung ein Richtwert von drei Monaten, und vorhandene Prüftasten werden arbeitstäglich gedrückt.[2] Geprüfte, mängelfreie Betriebsmittel zu kennzeichnen, etwa mit Prüfplakette oder Banderole, wird empfohlen.[2] Elektrofachkraft ist nach der DGUV Information, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.[2] Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung errichtet, verändert und instand gesetzt werden, das gilt auch für die Reparatur einer Steckdose oder Anschlussleitung.[1]
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Belege
Quellen
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Baustein B 171: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. Stand 07/2021, Seiten 1 und 2. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. Ausgabe Mai 2022, Abschnitte 2, 3.2, 4.3, 4.4, 5.1, 5.2, 5.4.1 und 7. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV). §§ 3 und 14. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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