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UBA-Schimmelleitfaden

Auch: Schimmelleitfaden, Schimmelpilzleitfaden

Der UBA-Schimmelleitfaden ist der „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes, erarbeitet von dessen Innenraumlufthygiene-Kommission. Er erschien im Dezember 2017, die aktualisierte Auflage stammt vom April 2024 und umfasst 192 Seiten.[1] Er behandelt Ursachen, Vorbeugung, Erfassung, Bewertung und Sanierung von Schimmelbefall und ist kostenlos erhältlich.

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Vorgänger und Anlass

Das Umweltbundesamt hatte 2002 einen Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen und 2005 einen Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung veröffentlicht.[1] Damit gab es erstmals bundesweit einheitliche Empfehlungen.[1]

Die beiden Schriften waren nach dem Amt in die Jahre gekommen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hatten Gebäudehüllen immer dichter werden lassen, und damit wuchs die Gefahr von Feuchteanreicherung und Schimmel durch unzureichendes Lüften.[1] Der neue Leitfaden ersetzt beide Vorgänger aus den Jahren 2002 und 2005, die mit seinem Erscheinen ihre Gültigkeit verloren haben.[1]

Der Leitfaden gehört zur Reihe Leitfäden und Handbücher des Amtes, ist als barrierefreies PDF abrufbar und liegt auch in englischer Sprache vor.[1] Er berücksichtigt gesundheitliche, bauphysikalische, messtechnische und allgemeine raumlufthygienische Fragen und schließt mit einem Glossar der wichtigsten Fachbegriffe.[1]

Erarbeitet hat ihn die Innenraumlufthygiene-Kommission zusammen mit weiteren Sachverständigen, darunter Fachleute der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, des Deutschen Instituts für Bautechnik, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Aachener Instituts für Bauschadensforschung.[1]

Was der Leitfaden ist und was er nicht ist

Die Empfehlungen des Leitfadens stellen nach eigener Aussage kein gesetzliches Regelwerk dar und ersetzen keines.[1] Er beschreibt überwiegend anerkannte Regeln der Technik, in einzelnen Bereichen den Stand der Technik und dort, wo Verfahren noch erprobt werden, den Stand von Wissenschaft und Technik.[1]

Zum Stand von Wissenschaft und Technik zählt er etwa den Einsatz von Schimmelspürhunden, molekularbiologische Nachweisverfahren und Aussagen zur gesundheitlichen Bedeutung von Stoffwechselprodukten und Zellbestandteilen.[1] Eine Sanierungsentscheidung allein aufgrund der Markierung eines Spürhundes lehnt er ab, es müssen weitere Untersuchungen wie Bauteilöffnungen folgen.[1]

Werkvertragliche und andere rechtliche Fragen behandelt der Leitfaden nicht, ebenso wenig die Arbeitsstättenverordnung. Für rechtliche Fragen verweist er auf Mietervereine, Haus- und Grundeigentümervereine, die Verbraucherzentralen und das Versicherungswesen.[1] Für Schimmel am Arbeitsplatz gelten zusätzlich die Regeln des Arbeitsschutzes, die der Arbeitgeber einhalten muss.

Das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland betont in seiner Entscheidungshilfe zur Abschottung, dass der Leitfaden Schimmel ausschließlich unter hygienischen Gesichtspunkten behandelt und daneben Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Sachversicherungsrecht und Kaufrecht zu beachten sind.[2]

An wen er sich richtet

Der Leitfaden richtet sich an Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologische Labore und alle, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen. Er hilft örtlichen Behörden und Wohnungsunternehmen, die Sanierungen begleiten, und bietet auch betroffenen Gebäudenutzern Hinweise.[1] Auch bei Schimmel in Schule und Kita dient er Trägern und Behörden als Grundlage für die Bewertung.

Sanierungsfirmen verweist er für Einzelheiten auf die Empfehlungen der Verbände. Detailfragen zu Trocknung, Feuchtebeurteilung und Arbeitsschutz sollen Fachverbände und die Berufsgenossenschaft Bau in eigenen Merkblättern regeln, die sich auf die Empfehlungen des Leitfadens stützen.[1]

Ein Beispiel ist das Merkblatt 4-12 der WTA zu Zielen und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen.[3] Nach der WTA erarbeiten unter der Federführung des Umweltbundesamtes mehrere Institutionen und Verbände sich ergänzende Merkblätter, und die WTA hat darin die Beschreibung der Sanierungsziele und ihrer Kontrolle übernommen.[3] Das Merkblatt richtet sich an Planer, Sachverständige, Versicherungen und ausführende Fachbetriebe und lehnt sich an die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes und der BG BAU an.[3]

Für den Arbeitsschutz verweist der Leitfaden auf die DGUV Information 201-028, die für typische Tätigkeiten der Schimmelsanierung die zu erwartende Sporenkonzentration angibt und die Tätigkeiten Gefährdungsklassen zuordnet.[1] Eine Messung von Schimmelpilzen oder eine Artbestimmung ist für diese Gefährdungsabschätzung nach dem Leitfaden in der Regel nicht notwendig.[1]

Eine staatliche Zulassungs- oder Zertifizierungsstelle für Schimmelsanierungsfirmen gibt es nach dem Leitfaden nicht, auch keinen Ausbildungsberuf, der die nötigen Kenntnisse umfassend vermittelt, und für Qualitätskriterien verweist er auf die Internetseite des Umweltbundesamtes.[1]

Was neu geregelt wurde

Erstmals führte der Leitfaden Nutzungsklassen ein, mit abgestuften Anforderungen an die Sanierung je nach Art, Dauer und Lage der Nutzung.[1] Die Frage, wann befallene Bauteile entfernt werden müssen, war nach dem Amt in der Vergangenheit immer wieder unterschiedlich ausgelegt worden und wird nun differenzierter und abhängig von der Nutzungsklasse beantwortet.[1]

Berücksichtigt sind auch Bakterien. Bei Feuchteschäden treten nach dem Leitfaden neben Schimmelpilzen oft auch Bakterien auf, darunter Aktinobakterien, und ihrem Nachweis widmet er eigene Abschnitte.[1]

Aufbau des Leitfadens
Teil Inhalt
Kapitel 1 Schimmel, Schimmelbefall und Schimmelpilze, dazu Hefen und Bakterien
Kapitel 2 Wirkungen von Schimmel auf die Gesundheit
Kapitel 3 Ursachen für Schimmelbefall in Gebäuden
Kapitel 4 vorbeugende Maßnahmen, Lüften und Heizen
Kapitel 5 Schimmelbefall erkennen, erfassen und bewerten
Kapitel 6 Maßnahmen im Schadensfall, Nutzungsklassen, Sanierung, Biozide
Anlagen 1 bis 8 unter anderem Ursachenbaum, Normen und Merkblätter, Handlungsempfehlung für Fußböden, Orientierungswerte für Luftproben

Nach dem Inhaltsverzeichnis der Auflage April 2024.[1]

Was er zu Ursachen und Gutachten sagt

Das Kapitel über Ursachen behandelt unzureichende Wärmedämmung, Wärmebrücken, erhöhte Wärmeübergangswiderstände, unzureichendes Heizen und Lüften, erhöhte Feuchteproduktion, die Feuchtepufferung der Baustoffe, Leckagen und aufsteigende Feuchte, Baufeuchte und Hochwasser, dazu Feuchteschäden durch unsachgemäße energetische Modernisierung wie dichte Fenster in schlecht gedämmten Altbauten und falsch ausgeführte Innendämmungen.[1]

Ein Ursachenbaum in der Anlage richtet sich auch an Wohnungsnutzer und Eigentümer, ersetzt in schwerwiegenden oder komplizierten Fällen aber nicht die Hinzuziehung qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger.[1]

Für Gutachten gibt es nach dem Leitfaden keine einheitlichen Regeln zu Form und Aufbau, ein verwertbares Gutachten folgt aber einer festen Gliederung, von Anlass und Auftrag über Ortstermin, Messstrategie und Probenahmeprotokolle bis zu Ergebnissen, Bewertung und Empfehlungen.[1] Gesundheitliche Diagnosen für einzelne Betroffene sind Sache eines Arztes und können von naturwissenschaftlich-technischen Sachverständigen nicht gestellt werden.[1]

Was er zu Bioziden sagt

Biozidanwendungen, oft fälschlich als Desinfektion bezeichnet, sind nach dem Leitfaden bei Schimmelsanierungen in den meisten Fällen nicht sinnvoll und werden in der Praxis viel zu häufig angewendet.[1] Eine Desinfektion soll Krankheitserreger so weit abtöten, dass sie keine Infektion mehr auslösen, und das ist bei einer Sanierung in Räumen der Nutzungsklassen II und III nicht das Ziel.[1]

Für einen legalen Einsatz bei der Schimmelsanierung brauchen Produkte eine Zulassung nach der Biozid-Verordnung in der Produktart 2, und nach dem Leitfaden ist zurzeit kein Biozid für die Anwendung bei Schimmelbefall auf Baumaterialien im Innenraum zugelassen.[1]

Vom Vernebeln von Wirkstoffen in die Raumluft rät der Leitfaden außerhalb unzugänglicher Hohlräume in jedem Fall ab. Als Ausnahme lässt er sofort abbauende Präparate wie Wasserstoffperoxid bei vermutetem Befall an schwer zugänglichen Oberflächen im Einzelfall zu, etwa wenn Material aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten bleiben soll.[1]

Wie Medizin und Fachwelt ihn einordnen

Die AWMF-Leitlinie zur medizinischen Diagnostik bei Schimmelpilzexposition bezeichnet die Leitfäden der Innenraumlufthygiene-Kommission als allgemein anerkannten Stand des Wissens und verweist zur Beurteilung des Schadensausmaßes auf den aktuellen Leitfaden.[4] Als wichtigste Maßnahmen bei Schimmelexposition im Innenraum nennt sie Ursachenklärung und sachgerechte Sanierung.[4] Die aktualisierte Fassung der Leitlinie stammt vom September 2023 und gilt bis September 2028.[4]

Auch Schimmelmessungen ordnet sie ähnlich ein: Aus medizinischer Sicht sind sie im Innenraum selten sinnvoll, und bei sichtbarem Befall kann in der Regel auf eine Bestimmung der Arten verzichtet werden.[4]

Wie wir mit dem Leitfaden arbeiten

Unsere Angebote und Berichte nennen die Kategorie des Befalls, die Nutzungsklasse und die Schritte, die der Leitfaden für diesen Fall vorsieht. Wo wir von ihm abweichen, begründen wir es schriftlich.

Biozide setzen wir nicht als Ersatz für den Rückbau ein. Befallenes Material wird entfernt, der Bereich gereinigt und der Erfolg kontrolliert.

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Belege

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. aktualisierte Auflage April 2024, Einleitung, Kap. 5.1.2.2, 6.1, 6.3.1 und 6.4, S. 8 bis 11, 99, 123, 132 und 147 bis 149. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28↑29↑30
  2. Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland: Checkliste: Schimmelbefall, was tun? Abschotten oder nicht Abschotten, eine Entscheidungshilfe. Jesteburg, Januar 2021, S. 3. Abgerufen am 24.09.2026. ↑
  3. Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA): Merkblatt 4-12: Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen, Kurzfassung. Ausgabe 05.2021/D. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3
  4. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“, Update 2023, Kurzfassung für Betroffene. Register-Nr. 161/001, Stand 05.09.2023, S. 4 und 10. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4
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