Grundierung
Auch: Voranstrich, Vorstrich, Grundanstrich
Eine Grundierung ist ein Voranstrich, der einen Untergrund für die nächste Schicht vorbereitet, indem er die Saugfähigkeit mindert und vereinheitlicht, Staub bindet und die Haftung verbessert.[1][2] Auf Böden geht sie dem Spachteln und Kleben voraus, an Wänden aus Gipsplatten dem Streichen und Tapezieren.[1][2] Sperrende Grundierungen halten Wasserränder und andere Flecken zurück, die sonst durch den neuen Anstrich schlagen würden.[2]
So bereitet die Grundierung Wand und Estrich vor
Schematische Darstellung eines Raums nach einem Wasserschaden: links eine rohe Gipsplattenwand mit Spachtelstreifen und Wasserrand, rechts die grundierte Fläche mit Sperrgrund, darunter der Estrich im Schnitt. Die Nummern folgen dem Ablauf von der Messung bis zur Grundierung des Bodens.
- Erst messen: Wand und Estrich trocken: Eine Grundierung ersetzt keine Trocknung. Wir tragen sie erst auf, wenn die Messwerte an Wand und Estrich zeigen, dass der Untergrund wieder trocken genug ist.
- Wasserrand mit Sperrgrund absperren: Bleibt nach dem Trocknen ein Wasserrand sichtbar, deckt ihn ein Sperrgrund ab, damit er später nicht durch die Farbe schlägt. Vorher sind die Ursache beseitigt und die Fläche getrocknet.
- Spachtel saugt stärker als Karton: Auf Gipsplatten nehmen die Spachtelstellen mehr Flüssigkeit auf als der Karton. Ohne Grundierung bleiben die Fugen unter der Farbe als hellere oder dunklere Streifen sichtbar.
- Gerollt: Saugkraft wird gleichmäßig: Aufgetragen wird die Grundierung in einem eigenen Gang mit Pinsel, Rolle oder Spritzgerät. Sie gleicht die Saugfähigkeit von Karton und Spachtel an und braucht mehrere Stunden zum Durchtrocknen, bevor Farbe oder Tapete folgen.
- Bindet Staub, Haftbrücke für Kleber: Auf dem Estrich bindet die Grundierung den Reststaub und mindert die Saugfähigkeit. Zugleich verbessert sie die Benetzung für den Klebstoff und wirkt als Haftbrücke für Spachtelmasse und Belag.
- Dringt ein, festigt die Randzone: Reaktionsharzgrundierungen auf Epoxid- oder Polyurethanbasis dringen tief in mineralische Böden ein. Dort verfestigen sie die oberste Schicht des Estrichs und senken dabei auch die Saugfähigkeit.
Wozu eine Grundierung dient
Auf Böden soll eine Grundierung nach BauNetz Wissen die Saugfähigkeit des Untergrunds mindern, Reststaub binden, den Untergrund vor Feuchtigkeit aus Klebstoff oder Spachtelmasse schützen, die Benetzung für den Klebstoff verbessern und als Haftbrücke dienen.[1] Je nach Produkt festigt sie außerdem die obere Randzone des Estrichs oder wirkt, abhängig vom Untergrund, als Dampfsperre gegen Feuchtigkeit von unten.[1] Alle diese Aufgaben kann kein einzelnes Produkt erfüllen, die Auswahl richtet sich nach Untergrund, Klebstoff und Spachtelmasse.[1]
Auf Gipsplatten sorgt die Grundierung nach dem Merkblatt 6 der Industriegruppe Gipsplatten für eine gleichmäßige Saugfähigkeit und festigt die Oberfläche.[2] Außerdem schützt sie die Platte vor Feuchtigkeit, wenn eine Tapete später wieder abgelöst wird.[2]
Grundiert wird nach einem Leitungswasserschaden erst ganz am Ende, am Anfang steht die Sicherheit. Bevor jemand nasse Wände oder Böden anfasst, werden die Sicherungen der betroffenen Räume ausgeschaltet, denn ob das Licht noch brennt, sagt über die Steckdosen nichts. Wurde der Sicherungskasten selbst nass, bleibt man dem Raum fern und alarmiert die Feuerwehr oder den örtlichen Netzbetreiber. Wächst im Keller der Wasserspiegel noch, bleibt die Kellertür geschlossen und niemand geht hinunter.
Grundierung auf Estrich und anderen Böden
Zement-, Calciumsulfat- und Magnesiaestriche müssen nach BauNetz Wissen vor Bodenbelag- und Parkettarbeiten grundiert werden, und auch auf Gussasphalt, Verlegespanplatten, OSB-Platten, Dielen, alten Parkettböden und Trockenestrichen ist das meistens nötig.[1] Das gilt unabhängig davon, ob noch gespachtelt oder der Belag direkt geklebt wird.[1]
Nach BauNetz Wissen, Vorstriche und Grundierungen: Arten und Einsatzbereiche.[1]
Reaktionsharzgrundierungen sind nach BauNetz Wissen meist zweikomponentig auf Epoxidharzbasis oder einkomponentig auf Polyurethanbasis.[1] Sollen sie Restfeuchte in einem mineralischen Untergrund absperren, gelten die Grenzwerte für die Restfeuchte, die der jeweilige Hersteller angibt.[1]
Gipsplatten vor Anstrich und Tapete grundieren
Vor jeder Beschichtung oder Tapezierung sind Gipsplattenoberflächen nach dem Merkblatt immer zu grundieren, weil Karton und Spachtelflächen unterschiedlich saugen.[2] Ohne passende Grundierung zeichnen sich die stärker saugenden Spachtelstellen im Anstrich hell oder dunkel ab, und die Fläche wirkt ungleichmäßig, obwohl die Verspachtelung fachgerecht ausgeführt ist.[2]
Bringt die Grundierung zu viel Feuchtigkeit in die gespachtelte Oberfläche, etwa weil das Mittel stärker verdünnt wurde als zulässig oder die Trocknungszeit nicht abgewartet wurde, können beim Austrocknen sogar Risse entstehen.[2] Pigmentierte Grundiermittel der Hersteller gleichen außer der Saugfähigkeit auch die Farbe von Platte und Spachtel besser an.[2]
Dispersionsfarbe mit Grundiermittel zu mischen, ist nach dem Merkblatt unzulässig, einem transparenten Grundiermittel dürfen höchstens 5 Prozent Farbe zugesetzt werden, damit die Streichspur zu erkennen ist.[2] Die Grundierung ist ein eigener Arbeitsgang, sie wird gestrichen, gerollt oder gespritzt, auf Gipskartonlochplatten aber nicht gespritzt.[2] Weil Grundierung und Untergrund je nach Klima mehrere Stunden zum Durchtrocknen brauchen, soll nicht am selben Arbeitstag weitergearbeitet werden.[2]
Das Merkblatt rät außerdem, Verspachtelung und Malerarbeiten aufeinander abgestimmt auszuschreiben: Die nach VOB/C ATV DIN 18340 vereinbarte Qualitätsstufe muss zu der Beschichtung oder Tapezierung passen, die nach DIN 18363 oder DIN 18366 geplant ist.[2]
Tiefengrund und transparente Grundiermittel
Der Blaue Engel führt Tiefgrund als Grundierung für Wände in einer eigenen Kategorie unter dem Umweltzeichen für emissionsarme Innenwandfarben DE-UZ 102.[3] Neben Grundierungen erfasst dieses Zeichen Dispersionsfarben, Dispersionssilikatfarben und Farbmischsysteme für Wände und Decken im Innenraum.[3]
Für transparente Grundiermittel stellt das Merkblatt der Gipsindustrie zwei Bedingungen: Nach dem Trocknen darf kein glänzender Film entstehen, und der Untergrund darf nicht vollständig abgesperrt werden, denn vor allem für eine Tapete muss er danach noch saugen können.[2] Grundierung und Untergrund müssen vollständig trocken sein, bevor die nächste Schicht folgt.[2]
Auf mineralischen Böden übernehmen Reaktionsharzgrundierungen die festigende Aufgabe: Mit ihrer hohen Eindringtiefe verfestigen sie die obere Randzone und mindern zugleich die Saugfähigkeit.[1]
Sperrgrund bei Wasserrändern, Flecken und Schimmel
Vor dem Grundieren wird der Untergrund nach dem Merkblatt auf Feuchtigkeit geprüft: Bei feuchten Flächen, Wasserrändern und Flecken werden zuerst die Ursachen beseitigt, die Flächen trocknen, wenn nötig mit Lüften und Heizen, und die Haftung des Kartons wird geprüft.[2] Danach werden Wasserflecken und Wasserränder abgesperrt.[2]
Vergilbter Karton, der nach dem Anstrich durchschlagen würde, und Markierungen mit Kopier- oder Markierstiften werden mit einem Absperrbeschichtungsstoff vorbehandelt.[2] Wirft der Karton örtlich Blasen, werden sie aufgeschnitten, grundiert und beigespachtelt, löst er sich großflächig, wird die Platte gewechselt.[2] Rostflecken von korrodierten Befestigungsmitteln werden nicht überstrichen, die Befestigungsmittel werden nach dem Merkblatt ausgewechselt.[2]
Gegen Schimmel hilft eine Grundierung allein nicht: Das Merkblatt verlangt bei Befall, die Ursachen feststellen und beseitigen zu lassen und befallene Platten zu tauschen, kleine Flächen bis 0,5 m² gelten als sanierfähig.[2] Das Umweltbundesamt hält Biozide als Zusatz in Wandbeschichtungen nach einer Trocknung für nicht sinnvoll, schimmelhemmende Wandfarben kommen nach seinem Leitfaden nur in Räumen außerhalb der Nutzungsebene in Betracht, der Nutzungsklasse III.[4] Für den Einsatz bei Schimmelbefall auf Baumaterialien im Innenraum ist nach dem Leitfaden derzeit kein Biozid zugelassen.[4]
Lösemittel, GISCODE und Umweltzeichen
Lösemittelhaltige Grundierungen und Vorstriche sind im Bodenbereich nach BauNetz Wissen technisch nicht mehr erforderlich und nach der TRGS 610 nicht mehr einzusetzen.[1] Auch auf Gipsplatten werden im Innenbereich nach dem Merkblatt der Gipsindustrie in der Regel keine lösemittelhaltigen Grundiermittel mehr verwendet, meist kommen wässrige zum Einsatz.[2]
Welcher Gefahrstoffgruppe ein Verlegewerkstoff wie eine Grundierung angehört, zeigt der GISCODE der BG BAU auf Gebinde, technischer Information und Sicherheitsdatenblatt, und die Zuordnung nehmen die Hersteller nach ihrer Rezeptur selbst vor.[5] Der Buchstabe steht für das Bindemittel, die Zahl im Wesentlichen für den Lösemittelgehalt.[5]
Nach dem Einstufungskatalog Verlegewerkstoffe der BG BAU, Stand März 2022, Lösemittel nach TRGS 610.[5]
Für den EMICODE dürfen Hersteller keine Lösemittel zusetzen, geduldet wird nur ein Rest von höchstens 0,3 Gewichtsprozent aus verunreinigten Rohstoffen, während die Gruppe D 1 bis 0,5 Prozent erlaubt.[6][5] Vergeben wird das Zeichen unter anderem für Vorstriche, Grundierungen, Dicht- und Sperrgrundierungen sowie für Füll- und Spachtelgrundierungen.[6]
Für Wandgrundierungen mit dem Blauen Engel nennt die Übersicht zum Umweltzeichen strenge Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Stoffe, den Verzicht auf Biozide und den Ausschluss krebserzeugender, erbgutverändernder und giftiger Stoffe.[3]
Wie wir nach einem Wasserschaden grundieren
Nach einem Wasserschaden grundieren wir erst, wenn die Messung zeigt, dass Wand oder Estrich wieder trocken genug sind, denn eine Grundierung ersetzt keine Trocknung. Auf Böden wählen wir die Grundierung passend zu Estrich, Spachtelmasse und Klebstoff, an Gipsplatten passend zu Farbe oder Tapete.
Wasserränder, die nach dem Trocknen sichtbar bleiben, sperren wir mit einem geeigneten Sperrgrund ab, bevor gestrichen wird. War Schimmel im Spiel, entfernen wir befallenes Material, statt es zu überstreichen, und in Wohnräumen setzen wir lösemittelfreie, emissionsarme Produkte ohne schimmelhemmende Zusätze ein.
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Belege
Quellen
- BauNetz Wissen (Heinze GmbH): Vorstriche und Grundierungen: Arten und Einsatzbereiche. Fachwissen Boden, Unterkonstruktionen: Aufgaben, Untergründe und Arten von Vorstrichen und Grundierungen, Quelle Institut für Fußbodenbau. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12
- Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten: Merkblatt 6: Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung. Stand Juni 2007, Neuauflage 2011, Abschnitte 1 Vorwort, 2 Grundsätzliches zur Grundierung, 3 Untergrundprüfung mit Tabelle und 4 Ausführungsempfehlungen, S. 3 bis 6. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22
- RAL gGmbH (Blauer Engel): Emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102). Produktseite Emissionsarme Innenwandfarben (DE-UZ 102), Ausgabe 2019: Kategorien und Vorteile. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3
- Umweltbundesamt (UBA): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Stand 2024, Kapitel 6.4 Biozideinsatz mit Infobox 16, S. 147 bis 149. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): GISBAU: Einstufung nach dem GISCODE für Verlegewerkstoffe. Stand März 2022, Abschnitte Allgemeines, Lösemittelgehalt und Produktgruppen, S. 1 bis 3. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV-Einstufungskriterien: Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE. Stand 16.04.2026, Abschnitte 2.8 und 3.1.2.5, S. 4 bis 6. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2
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