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Bodenablauf: Dusche im Schnitt, aufgeschnittener Ablauf mit Rost, Sperrwasser im Geruchsverschluss, Flansch in der Abdichtung, Anschlussleitung mit Gefälle, Brause mit fallenden Tropfen

Bodenablauf

Auch: Bodeneinlauf, Gully, Bodenabfluss

Ein Bodenablauf ist ein in den Fußboden eingebauter Ablauf, über den Wasser von der Bodenfläche in die Entwässerung abfließt, etwa in der bodengleichen Dusche, im Bad oder im Keller. Er braucht einen Geruchsverschluss mit mindestens 50 Millimetern Sperrwasserhöhe und muss wasserdicht in die Abdichtung der Fläche eingebunden sein.[1] Liegt er unterhalb der Rückstauebene, gehört er gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert.[2]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So hält der Bodenablauf Wasser und Gerüche auseinander

Bodenablauf, Funktionsweise: bodengleiche Dusche im Schnitt mit aufgeschnittenem Ablaufkörper, Rost, Geruchsverschluss mit Sperrwasser und Maßstrichen, Flansch mit Dichtmanschette in der Abdichtung, Anschlussleitung mit Gefälle und aufsteigenden Kanalgasen

Schematische Darstellung einer bodengleichen Dusche im Schnitt mit aufgeschnittenem Ablaufkörper, Geruchsverschluss und Anschlussleitung. Die Nummern folgen dem Wasser vom Rost bis zur Verdunstung bei Nichtnutzung.

  1. Rost: Wasser läuft von der Fläche ein: Das Wasser der Dusche läuft über das Gefälle der Fläche zum Rost und in den Ablaufkörper. Ein Bodenablauf DN 50 führt mindestens 0,8 Liter je Sekunde ab.
  2. Sperrwasser: mindestens 50 mm: Der Geruchsverschluss hält eine Wassersäule, gemessen von der inneren Oberkante des Bogens bis zum Wasserspiegel. Zertifizierbar nach DIN EN 1253 sind nur Abläufe mit mindestens 50 Millimetern Sperrwasserhöhe, die durch Über- oder Unterdruck um höchstens 25 Millimeter absinken darf.
  3. Kanalgase bleiben unter dem Wasser: Die Gase aus der Entwässerung steigen bis an das Sperrwasser und kommen nicht hindurch. Bei der Prüfung muss der Verschluss einen festgelegten Überdruck halten, ohne dass Luft durch das Wasser entweicht.
  4. Flansch dicht in der Abdichtung: Der Bodenablauf wird wasserdicht in die Flächenabdichtung eingebunden. Die Dichtmanschette am Flansch verbindet ihn mit der Abdichtung unter den Fliesen, damit kein Wasser in den Estrich gelangt.
  5. Gefälle: 1 Zentimeter auf einen Meter: Unbelüftete Anschlussleitungen brauchen ein Mindestgefälle von 1 Zentimeter je Meter und eine Einzelanschlussleitung von mindestens DN 50. Bei sehr flachen Abläufen ist das schwer einzuhalten.
  6. Ungenutzt: Wasser verdunstet, Geruch: Wird ein Ablauf nicht benutzt, verdunstet das Sperrwasser, und bei Unterdruck in der Fallleitung kann es abgesaugt werden, dann riecht es nach Kanal. Flache Abläufe mit wenig Sperrwasser sind davon am ehesten betroffen.

Was ein Bodenablauf leisten muss

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Entwässerung in Gebäuden beschreibt DIN 1986-100, und für Bodenabläufe in Sanitärräumen hebt ein Fachbeitrag im Sanitärjournal daraus mehrere Festlegungen hervor: Jede Ablaufstelle braucht einen Geruchsverschluss, der Normen wie DIN EN 1253 entspricht, mit einer Sperrwasserhöhe von mindestens 50 Millimetern.[1] Die Sperrwasservorlage muss stabil sein und darf durch Über- oder Unterdruck um höchstens 25 Millimeter absinken.[1]

Nach Tabelle 6 der Norm beträgt der Mindestabfluss eines Bodenablaufs DN 50 0,8 Liter je Sekunde, und Bodenabläufe sind wasserdicht in die Flächenabdichtung einzubauen.[1] Werden sicherheitsrelevante Anforderungen nicht erreicht, darf die Verwendbarkeit nach dem Beitrag weder durch ein Zertifikat noch durch ein Prüfzeugnis bescheinigt werden.[1] Bei einer Badsanierung wird darum geprüft, ob der alte Ablauf dicht an die neue Abdichtung angeschlossen werden kann.

Drückt Wasser aus dem Kanal über einen Kellerablauf zurück ins Haus, schaltet man den Strom an der Sicherung ab, bevor jemand hinuntergeht, ein Lichtschalter reicht dafür nicht. Steht der Sicherungskasten im Wasser, holen Bewohner Feuerwehr oder örtlichen Netzbetreiber, und während das Wasser steigt, betritt niemand den Keller.

Geruchsverschluss und Sperrwasserhöhe im Bodenablauf

Die Sperrwasserhöhe ist nicht die gesamte Wassermenge im Geruchsverschluss, sie ist der Teil der Wassersäule, der Kanalgase zurückhält, gemessen von der inneren Oberkante des U-förmigen Bogens bis zum Wasserspiegel.[1] Bodenabläufe müssen nach DIN EN 1253 geprüft und zertifiziert sein, und zertifizierbar sind danach nur Abläufe mit einer wirksamen Sperrwasserhöhe von mindestens 50 Millimetern.[1]

Bei der Prüfung der Gebrauchstauglichkeit werden vor der Druckprüfung 8 Millimeter Sperrwasser entnommen, um eine schnelle Verdunstung nachzustellen, dann muss der Geruchsverschluss einen festgelegten Überdruck halten, ohne dass Luft durch das Sperrwasser entweicht.[1] Ein großes Wasservolumen verdunstet bei gleicher Oberfläche langsamer als ein kleines, deshalb ist die Verdunstung vor allem bei Abläufen mit deutlich weniger als 50 Millimetern Sperrwasser ein Thema.[1]

Riecht es aus einem kaum benutzten Ablauf nach Kanal, kann der Geruchsverschluss leer sein, dann hilft es, Wasser nachzugießen. Kommt der Geruch trotz gefülltem Geruchsverschluss wieder, lohnt ein Blick auf die Lüftung der Fallleitung und auf undichte Verbindungen. Auch der Ablauf am Fuß einer Außentreppe zum Keller wird regelmäßig gereinigt, weil Laub ihn bei Regen schnell verlegt.

Flache Bodenabläufe in der Sanierung

Flache Abläufe mit weniger als 50 Millimetern Sperrwasserhöhe, die bei Sanierungen mit geringer Aufbauhöhe eingesetzt werden, regelte DIN EN 1253 bis Mitte 2023 nicht, so der Hersteller ACO in einer Fachinformation.[3] Die im Juni 2023 veröffentlichten Teile 6 bis 8 schließen diese Lücke: Teil 6 gilt für Abläufe mit weniger als 50 Millimetern Sperrwasser, Teil 7 für rein mechanische Geruchsverschlüsse und Teil 8 für die Kombination aus Mechanik und Sperrwasser.[3]

Die neuen Teile gelten für Gebäude mit höchstens drei Stockwerken über dem Erdgeschoss.[3] Verdunstet Wasser, weil ein Ablauf nicht benutzt wird, oder sinkt der Pegel durch Unterdruck in der Fallleitung, kann es zur Geruchsbelästigung kommen.[3] Kritisch ist nach dem Sanitärjournal ein flacher Ablauf mit 30 Millimetern Sperrwasser in einer selten genutzten bodengleichen Dusche, denn bei Druckschwankungen im Rohrsystem kann das Sperrwasser ganz abgesaugt werden.[1]

Bauhöhe und Ablaufleistung hängen zusammen: Je mehr wirksame Stauhöhe sich über dem Geruchsverschluss aufbauen kann, desto mehr Wasser läuft ab, bei niedriger Bauhöhe sinkt die Leistung.[1] Unbelüftete Anschlussleitungen brauchen außerdem ein Mindestgefälle von 1 Zentimeter je Meter, was bei sehr flachen Abläufen schwer einzuhalten ist.[1]

Als europäische Norm lässt DIN EN 1253 auch Abläufe zu, die in der kleinsten Größe DN 32 nur 0,4 Liter je Sekunde abführen, und Abläufe für einen einzelnen Duschkopf erfüllen die Prüfung schon mit 0,4 Litern nach EN 274-1.[1] Solche Abläufe entsprechen nach dem Sanitärjournal nicht mehr dem nationalen Regelwerk mit mindestens 0,8 Litern je Sekunde und einer Einzelanschlussleitung von mindestens DN 50.[1] In Altbauten findet man außerdem falsch an die Fallleitung angebundene Anschlussleitungen und Fallleitungen ohne ausreichende Lüftung.[1]

Die Prüfanforderungen der neuen Teile entsprechen nach ACO größtenteils denen von Teil 1, etwa bei Temperaturbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit und Ablaufwerten.[3] Weil die Estrichhöhe nach einer Sanierung oft erst spät feststeht, rückt die Wahl des Ablaufs in die Zeit nach dem Estrich, und zwischen Installateur und Fliesenleger entstehen Schnittstellen, die man vorher klären sollte.[1]

Bodenablauf im Keller und Rückstau

Überlastet ein Starkregen das Mischwassernetz, gelangt Regen- und Schmutzwasser über ungesicherte Entwässerungsöffnungen unterhalb der Rückstauebene zurück ins Gebäude, schreibt die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums.[2] Als wirksame Sicherung nennt sie Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife, an die nur Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene angeschlossen werden dürfen, etwa Duschabläufe, Fußbodenentwässerungen und Toiletten im Keller.[2]

Rückstauverschlüsse sind nach der Fibel an Bedingungen geknüpft, etwa an einen zugelassenen Typ und an die halbjährliche Wartung, und sie müssen richtig positioniert, lastfallgerecht ausgeführt und regelmäßig auf ihre Funktion geprüft sein.[2] Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten nach der Verbraucherzentrale verschlossen werden, und wer länger weg ist, sollte die Rückstauklappen verriegeln.[4] Manuelle Rückstauklappen können Eigentümer nach fachmännischer Unterweisung gewöhnlich selbst warten und die Wartung dokumentieren.[4] Haare, Putzlappen oder Essensreste, die über Abläufe entsorgt werden, können in der Rückstauklappe hängen bleiben und den Schutz blockieren.[4]

Bodenablauf, Frost und Versicherung

Frierende Leitungen sind ein Risiko, auch für Abläufe in unbeheizten Räumen. Nach den GDV-Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung sind innerhalb von Gebäuden frostbedingte Bruchschäden an Installationen versichert, ausdrücklich genannt werden unter anderem Armaturen, Ventile und Geruchsverschlüsse.[5] Als innerhalb gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, Leitungen darunter sind ohne besondere Vereinbarung nicht erfasst.[5]

Drückt Wasser bei Starkregen oder Hochwasser aus dem Kanal über einen Bodenablauf ins Haus, ist das nach den Musterbedingungen Rückstau und gehört zu den weiteren Naturgefahren, die eigens vereinbart werden müssen.[5] Rückstau setzt dort voraus, dass Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen eindringt und Witterungsniederschläge oder ausufernde Gewässer ihn verursacht haben.[5]

Wasser rund um den Bodenablauf

Zeigt sich Feuchte rund um einen Bodenablauf, unter den Fliesen einer Dusche oder an der Decke darunter, kann die Ursache am Ablauf selbst liegen, an der Verbindung zur Anschlussleitung, an einem undichten Anschluss der Abdichtung an den Ablauf oder an einer verstopften Leitung, die Wasser zurückstaut. Wir messen die Feuchte im Raster um den Ablauf, prüfen den Abfluss und sehen uns die Leitung bei Bedarf mit der Rohrkamera an.

Ist der Anschluss der Abdichtung undicht, wird er vom Fachbetrieb erneuert, bevor wir den Bodenaufbau trocknen.

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Belege

Quellen

  1. Viega GmbH und Co. KG, Sanitärjournal: Ablaufleistung und Sperrwasserhöhe: elementarste Anforderungen an regelgerechte Entwässerung (Patrick Schäfer). Sanitärjournal 2/2011, S. 30 bis 32. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16
  2. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Hochwasserschutzfibel: Objektschutz und bauliche Vorsorge. 9. überarbeitete Auflage, Stand Februar 2022, Abschnitte 7.2 und 8.4, S. 33, 43, 49 und 63. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  3. ACO Haustechnik, ACO Passavant GmbH (Fachinformation über drwa-media): DIN EN 1253: Teil 6 regelt jetzt auch flache Abläufe. Fachinformation zu DIN EN 1253 Teile 6 bis 8, Juni 2023. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. Verbraucherzentrale Bundesverband: Starkregen, Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser. Abschnitte Welche Maßnahmen sollte ich treffen, Wie verhindere ich, dass Rückstauklappen blockiert sind, und Wie wichtig ist regelmäßige Wartung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
  5. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Musterbedingungen. Stand Juni 2026, unverbindliche Bekanntgabe, Teil A, Abschnitte A 1, A 4.1 bis A 4.5, A 5.3, A 5.4 und A 5.5. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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