Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerung umfasst alle Anlagen in Gebäuden und auf einem Grundstück, die Schmutz- und Regenwasser sammeln und über Fall-, Sammel- und Grundleitungen bis zum Anschlusskanal an die öffentliche Kanalisation ableiten.[1] Das Hamburgische Abwassergesetz nennt sie Grundstücksentwässerungsanlagen, die der Beseitigung des Abwassers einzelner oder mehrerer Gebäude oder Grundstücke dienen.[2]
Schmutzwasser und Regenwasser auf dem Grundstück
Das Wasserhaushaltsgesetz unterteilt Abwasser nach BauNetz Wissen in Schmutzwasser und Regenwasser, und werden beide gemeinsam abgeleitet, spricht man von Mischwasser.[1] Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch von Haushalten und Kleingewerbe lag danach 2022 bei rund 126 Litern je Person und Tag, und die eingeleitete Schmutzwassermenge liegt in einer ähnlichen Größenordnung.[1]
Regenwasser fällt nach dem Beitrag auf Dächern, Terrassen, Höfen, Zufahrten und anderen befestigten Flächen an und wird idealerweise ortsnah über Freiflächen oder Rigolen versickert oder für Toilettenspülung und Garten genutzt.[1] In Hamburg ist nach § 1 des Abwassergesetzes auch Niederschlagswasser dem Abwasser gleichgestellt, das in Baugrubenverfüllungen versickert und über Gebäudedrainagen wieder austritt.[2] Ist eine Gebäudedrainage verstopft, staut sich Wasser vor der Kellerwand, und innen kann ein feuchter Fleck an der Wand entstehen.
Drückt bei Starkregen Abwasser aus Bodenablauf oder Toilette in den Keller, weil eine Rückstausicherung fehlt oder versagt, erreicht es schnell Heizung, Waschmaschine und Steckdosen. Wer dort Gegenstände retten will, nimmt zuerst den Kellerstromkreis an der Sicherung vom Netz, ein ausgeschaltetes Kellerlicht ändert an den Steckdosen nichts. Ist der Sicherungskasten überflutet, bleibt die Kellertür geschlossen und Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber werden alarmiert, und solange Wasser aus dem Ablauf nachdrückt und steigt, betritt niemand den Keller.
Trennsystem und Mischsystem
Führt die öffentliche Kanalisation Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungen ab, handelt es sich nach BauNetz Wissen um ein Trennsystem, und dann darf in Anschluss-, Fall- und Sammelleitungen für Schmutzwasser kein Regenwasser gelangen.[1] Im Mischsystem fließt beides in einem gemeinsamen Kanal, im Gebäude werden die Leitungen aber getrennt geführt und erst in Grund- oder Sammelleitungen, bei Letzteren möglichst nahe am Anschlusskanal, zusammengeführt.[1] Weil Kanalisation und Kläranlage nicht für jede denkbare Niederschlagsmenge bemessen sind, speichern Rückhalte- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken im Mischsystem nach dem Beitrag Abflussspitzen zwischen oder entlasten das Netz kontrolliert, während im Trennsystem die Schmutzwasserleitungen für einen kleinen, berechenbaren Abwasseranfall bemessen werden können.[1] Bei einer neuen Sanitärinstallation im Bestand klärt der Betrieb zuerst, an welches System das Grundstück angeschlossen ist.
Ob ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und diese benutzt werden muss, bestimmen danach das jeweilige Landesrecht und die kommunale Entwässerungssatzung.[1] Gelangt in Hamburg Schmutzwasser in ein Regenwassersiel oder geraten verbotene Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen, müssen Verursacher und Nutzungsberechtigte das nach § 12 des Abwassergesetzes unverzüglich der Behörde anzeigen, die bis zur Beseitigung des Gefahrenzustands den Anschluss sperren kann.[2]
Normen von der Ablaufstelle bis zum Kanal
DIN EN 12056 gilt nach BauNetz Wissen für Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, die in Deutschland maßgebende DIN 1986-100 für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zur Grundstücksgrenze und DIN EN 752 für die Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation bis zum Klärwerk.[1] Daneben sind Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, kommunale Satzungen und gegebenenfalls wasserrechtliche Genehmigungen zu beachten, und ein wichtiger Bestandteil jeder Grundstücksentwässerung ist der Schutz gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation.[1] Fehlt dieser Schutz, kann nach einem Rückstau Abwasser im Haus stehen, sobald der öffentliche Kanal bei heftigem Regen voll läuft.
Betrieb und Wartung nach DIN 1986-3
Zwanzig Jahre nach der Vorgängerausgabe ist im Mai 2024 eine neue DIN 1986-3 zu Betrieb und Wartung erschienen, und nach einem Fachbeitrag von Rödl & Partner sind die bisherigen Tabellen zu einer neuen Tabelle zusammengefasst, sodass alle aufgeführten Inspektions- und Wartungsmaßnahmen jetzt normativ sind.[3] Neu ist danach ein Abschnitt zur Inbetriebnahme mit der Dokumentation, die der Anlagenersteller dem Eigentümer übergibt, und neu gefordert werden ein Bestandsplan und ein Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1610.[3] Fällt ein solcher Nachweis bei einer bestehenden Grundleitung negativ aus, grenzt eine Leckageortung die undichte Stelle ein, bevor gegraben wird. Nicht mehr in DIN 1986-3 stehen danach das Betriebstagebuch für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, das jetzt DIN 1999-100 regelt, und das Wartungsprotokoll für Abwasserhebeanlagen, das sich nun in DIN EN 12056-4 findet.[3]
Die Norm verweist nach dem Beitrag an mehreren Stellen auf das Regelwerk der DWA, etwa auf DWA-A 138 zur Versickerung, auf die Arbeitsblätter zu Kleinkläranlagen und auf DWA-A 251 zu Kondensaten aus Brennwertkesseln.[3] Die im Erdreich und in der Grundplatte verlegten Grundleitungen behandelt dagegen DIN 1986-30 mit Kamerabefahrung und Dichtheitsprüfung.[3]
Nach ihrem Inhaltsverzeichnis regelt DIN 1986-3 die zulässige und die unzulässige Benutzung der Anlage, darunter schädliche Stoffe sowie Grund-, Drän- und Schichtenwasser, die Anforderungen an Abwassertemperatur, Kühlwasser und Wasser aus Dränageleitungen und die Einleitung in Kläranlagen und Abwassersammelgruben auf Grundstücken.[4] Weitere Abschnitte gelten den Anforderungen an Sachkundige und Fachkundige, der Zugänglichkeit von Anlagenteilen und den Gefahren bei Arbeiten an Entwässerungsanlagen, und ein Anhang enthält ein Muster für ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll.[4]
Grundstücksentwässerung in Hamburg
Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen in Hamburg nach § 1 des Abwassergesetzes neben Sielen und Sielanschlussleitungen auch Rückhaltebecken und Anlagen zur Versickerung wie Rigolen, und die Abwasserbeseitigung obliegt nach § 2 der Hamburger Stadtentwässerung, der das Abwasser zu überlassen ist.[2] Die Genehmigung für die Einleitung beantragt nach § 11b der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte, der dabei auch Auskunft über Lage und Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen gibt.[2] Bei Drucksielen gehören danach auch die von der Stadtentwässerung hergestellten Einrichtungen auf privaten Grundstücken samt der Anschlussleitung ab der Grundstücksgrenze zu den öffentlichen Anlagen, Trummen und andere Straßenentwässerungsanlagen dagegen nicht.[2] Als Eigentümer im Sinne des Gesetzes gelten auch Erbbauberechtigte und andere zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte.[2]
Für Bau, Änderung und Beseitigung gelten nach § 13 die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Hamburgischen Bauordnung, und die im Amtlichen Anzeiger veröffentlichten Technischen Bestimmungen zum Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen sind zu beachten.[2] Beim Zweistoffstromsystem, das Grau- und Schwarzwasser getrennt beseitigt, ist die Anlage für das Schwarzwasser als Unterdruckentwässerung zu errichten, an die nur Unterdruck-Klosetts angeschlossen werden dürfen.[2] Ausgeführt werden diese Arbeiten nach der Umweltbehörde von zertifizierten Fachbetrieben, ausgenommen sind Anlagen innerhalb von Gebäuden, und zertifiziert werden die Betriebe für Ausführungsbereiche wie die grabenlose Sanierung von Grundleitungen oder die Prüfung auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.[5] Die Zertifikate stellen die von der Behörde zugelassenen Zertifizierungsorganisationen aus, die Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen und die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke, die Behörde selbst erteilt keine.[5]
Wasserschäden aus der Grundstücksentwässerung
Wasserschäden aus der Grundstücksentwässerung zeigen sich als Rückstau im Keller, als nasse Wand neben einer Fallleitung oder als feuchter Boden über einer undichten Grundleitung. Wir befahren die Leitungen mit der Kamera, prüfen die Rückstausicherung, messen die Feuchte in Wänden und Boden und halten fest, wo das Wasser austritt und welche Bauteile betroffen sind.
Nach der Reparatur trocknen wir Estrich, Dämmschicht und Mauerwerk und dokumentieren den Verlauf für Eigentümer und Versicherung. Muss in Hamburg eine Grundleitung außerhalb des Gebäudes saniert werden, übernimmt das ein dafür zertifizierter Fachbetrieb, mit dem wir Schadensbild und Messwerte abstimmen.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- BauNetz Wissen (Heinze GmbH): Abwasserarten und Entwässerungssysteme. Fachwissen Wasserkreislauf, Abwasser, Abwasserarten und Entwässerungssysteme. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- umwelt-online, Textsammlung Umweltrecht (Hamburgisches Abwassergesetz, HmbAbwG): Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG), konsolidierte Fassung. Fassung vom 24.07.2001 mit Änderungen bis 08.07.2026, §§ 1, 2, 11b, 12 und 13. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Rödl & Partner: Neue Entwässerungs-Normausgabe erschienen: DIN 1986-3:2024-05 (Sebastian Kick). Beitrag vom 01.08.2024. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Normenausschuss Wasserwesen: DIN 1986-3:2024-05, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung (Inhaltsverzeichnis). DIN 1986-3:2024-05, Inhaltsverzeichnis, Abschnitte 5 bis 10. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA): Fachbetriebe für Grundstücksentwässerungsanlagen. Abschnitte Fachbetriebe nach § 13a HmbAbwG und Ausführungsbereiche nach § 3 FachZVO. Abgerufen am 12.10.2026. ↑1↑2
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