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Gäste melden Schimmel: Was müssen Vermieter tun?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Reagieren Sie sofort und bieten Sie eine Lösung an: Wer eine Ferienwohnung außerhalb einer Pauschalreise vermietet, muss sie nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen im vertragsgemäßen Zustand übergeben.[1] Solange Schimmel den Gebrauch beeinträchtigt, mindert sich die Miete nach dem BGB von selbst.[2] Oberflächliches Wischen mit Chlorspray beseitigt das Problem nach dem Europäischen Verbraucherzentrum nicht.[3] Der Schimmel wird entfernt und seine Ursache gesucht.

Was für die Ferienwohnung rechtlich gilt

Ist die Ferienwohnung nicht Teil einer Pauschalreise, greift nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Regel nur das Mietrecht.[1] Der Vermieter steht danach in der Pflicht, die Unterkunft im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben, und Buchungsplattformen treten meist nur als Vermittler auf.[1] Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner für den Schimmel sind also Sie selbst, nicht das Portal.

Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen Sie die Wohnung in einem Zustand überlassen, der sich für den vereinbarten Gebrauch eignet, und sie während der Mietzeit so erhalten.[2] Das gilt für eine Woche Urlaub nicht weniger als für ein Jahr: Schimmel, der beim Einzug der Gäste da war oder während ihres Aufenthalts auftaucht, fällt in Ihre Verantwortung. Geht der Schimmel auf Baufeuchte im neuen Haus zurück, klärt eine Neubautrocknung vor der nächsten Belegung die Werte in Wand und Boden.

Minderung, Ersatz und Abreise

Hebt ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch auf, sind die Gäste nach § 536 für diese Zeit von der Miete befreit, und für die Zeit, in der sie bloß eingeschränkt ist, zahlen sie einen angemessen herabgesetzten Betrag.[2] Fällt die Einschränkung nur unerheblich aus, zählt sie nach dem Gesetz nicht.[2] Ein kleiner Fleck am Fensterrahmen wirkt also anders als ein befallenes Schlafzimmer.

War der Mangel schon bei Vertragsschluss vorhanden oder geraten Sie mit der Beseitigung in Verzug, können die Gäste nach § 536a zusätzlich Schadensersatz verlangen, und bei Verzug dürfen sie den Mangel auch selbst beseitigen und die nötigen Aufwendungen ersetzt verlangen.[2] Wird ihnen der vertragsgemäße Gebrauch nicht rechtzeitig gewährt, liegt nach § 543 ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor.[2] Die Minderungstabellen für Pauschalreisen gelten bei Ferienhäusern nach dem Europäischen Verbraucherzentrum nicht.[3]

Erreichbar sein, wenn Gäste anrufen

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland rät Gästen, Beschwerden sehr schnell zu melden, meist innerhalb von 24 Stunden.[3] Der Anbieter muss danach zumindest die Chance bekommen, die Mängel zu beseitigen, etwa durch einen Umzug in ein anderes Haus.[3] In einem dort geschilderten Fall war die Notfallnummer am Anreisetag, einem Sonntag, nicht besetzt, und die Gäste reklamierten erst am Folgetag schriftlich.[3]

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen schildert einen Fall, in dem die Vermieterin auch am Tag nach der Meldung nicht erreichbar war und die Familie vor Ort in ein Hotel zog.[1] Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Notfallnummer am Wochenende und in der Anreisezeit besetzt ist, und halten Sie eine Vertretung am Ort bereit, die sich die Wohnung noch am selben Tag ansehen kann.

Schimmel entfernen, nicht übertünchen

Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen Fälle vor, in denen Servicekräfte anrückten, aber nur oberflächlich reinigten, etwa mit Chlorspray, während der Schimmel blieb.[3] Kleine Stellen lassen sich nach dem Gesundheitsamt Bremen mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol entfernen, wobei der Alkohol brennbar ist.[4] Schimmel sollte staubfrei entfernt werden, also feucht gewischt oder mit einem Staubsauger mit HEPA-Filter abgesaugt, und Essig ist ungeeignet, weil Schimmel darauf wieder wächst.[4]

Überstreichen hilft nach dem Amt nicht: Erst muss der Schimmel weg und die Feuchtequelle behoben sein, und Antischimmelfarbe wird nicht empfohlen.[4] Von Antischimmelmitteln rät das Umweltbundesamt nach dem Gesundheitsamt ab, weil sie die Atemwege reizende Stoffe enthalten können.[4] Ist mehr als ein kleiner Fleck befallen, gehört die Sanierung in die Hände eines Fachbetriebs, und die Wohnung wird bis dahin nicht weiter belegt.

Matratzen, Polster und Textilien

Leicht befallene Möbel mit glatten Oberflächen lassen sich nach dem Gesundheitsamt abwischen, poröse Materialien wie Schrankrückwände, Polstermöbel und Matratzen müssen dagegen meist entsorgt werden.[4] Kleidung, die im Schimmelraum lag, ist bei höchster Temperatur zu waschen, und stark verschimmelte Stücke gehören in den Müll.[4]

Für die Ferienwohnung heißt das: Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge aus dem betroffenen Raum kommen in die heiße Wäsche, Matratzen und Polster mit Befall werden ersetzt, bevor die nächsten Gäste kommen. Fragen Sie auch nach, ob Kleidung oder Gepäck der Gäste betroffen ist, und halten Sie fest, was sie Ihnen dazu sagen.

Ursache finden und festhalten

Zu jedem Schimmel gehört eine Feuchtequelle, und die gilt es zu finden: ein Leck, eine undichte Fuge, eindringender Regen oder Kondensat an kühlen Außenwänden. Bei der Suche helfen nach dem Gesundheitsamt Bremen Bausachverständige, die sich etwa über die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer finden lassen.[4] Da es nach dem Amt kein einheitliches Zertifikat für Sanierungsbetriebe gibt, fragen Sie die Firma nach ihrer Erfahrung.[4]

Halten Sie den Befall in Bildern mit Datum fest, schreiben Sie auf, wann und auf welchem Weg die Gäste ihn gemeldet haben, und heben Sie den Schriftverkehr auf. Gäste werden nach dem Europäischen Verbraucherzentrum ebenfalls aufgefordert, alle Mängel zu fotografieren und schriftlich zu reklamieren.[3] Mit einer Feuchtemessung lässt sich später belegen, ob ein Bauschaden oder das Lüften in der Wohnung den Schimmel verursacht hat.

Häufige Fragen

Müssen wir den Gästen Geld zurückgeben?

Ist die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, schulden die Gäste nach § 536 BGB nur eine angemessen herabgesetzte Miete, ist sie aufgehoben, gar keine.[2] Die Minderungstabellen für Pauschalreisen gelten bei Ferienhäusern nicht.[3]

Reicht es, den Schimmel zu überstreichen?

Nein. Nach dem Gesundheitsamt Bremen muss der Schimmel zuerst entfernt und die Feuchtequelle behoben werden.[4]

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Belege

Quellen

  1. Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.: Wenn die Ferienwohnung zum Reinfall wird. Pressemitteilung vom 12.12.2024. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  2. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 535 Abs. 1, § 536 Abs. 1, § 536a, § 543 Abs. 2. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
  3. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), über news aktuell: Ärger statt Hygge: Wenn der Ferienhausurlaub zur Enttäuschung wird. Pressemitteilung vom 24.02.2025. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  4. Gesundheitsamt Bremen: Häufig gestellte Fragen zum Thema Feuchtigkeit und Schimmel. Fragen zu Entfernen, Möbeln, Kleidung, Überstreichen und Fachleuten. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
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