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Trocknung nach einem Brand: Was ist bei Löschwasser anders?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Löschwasser ist kein sauberes Wasser: Brandrückstände bilden zusammen mit dem verunreinigten Löschwasser nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt eine Gefahr für Mensch und Umwelt.[1] Getrocknet wird deshalb sofort, und nach dem Schadenmagazin der öffentlichen Versicherer soll die relative Luftfeuchte so schnell wie möglich unter 40 Prozent sinken, damit Korrosion an Metallteilen zum Stillstand kommt.[2] Ruß darf dabei nicht durchs Haus geblasen werden.

Bevor jemand die Brandstelle betritt

Nach dem Ablöschen schaltet im Brandbereich niemand selbst die Technik wieder ein. Das Schadenmagazin der öffentlichen Versicherer rät, die komplette Stromversorgung sowie Gas und Druckluft außer Betrieb zu nehmen und die Sicherungen an den Unterverteilungen herauszunehmen, damit kein Stromkreis aus Versehen wieder anläuft.[2] Hat Löschwasser den Sicherungskasten erreicht, ist das eine Aufgabe für Feuerwehr oder Netzbetreiber. Ein Keller, der mit Löschwasser vollläuft, bleibt zu, solange der Pegel steigt.

Betreten Sie die Brandstelle nach dem Merkblatt der Feuerwehr Heilbronn frühestens eine Stunde nach dem Ablöschen und erst, wenn ausreichend gelüftet wurde.[3] Klima- und Lüftungsanlagen sollen nach dem Merkblatt erst wieder laufen, wenn ein Fachmann oder Gutachter sie geprüft und bei Bedarf gereinigt hat.[3] Melden Sie den Schaden sofort Ihrem Gebäude- oder Hausratversicherer und stimmen Sie alle weiteren Schritte mit Vermieter oder Hausverwaltung und Versicherer ab.[3]

Was Löschwasser von Leitungswasser unterscheidet

Kühlt der Brandrauch ab, kondensieren die Gase nach dem Landesamt an kälteren Oberflächen, und Asche, Ruß und Schadstoffe regnen auf Gebäude, Einrichtung und Lebensmittel ab.[1] Gefährdet sind Gebäude nach einem Brand nach dem Schadenmagazin vor allem durch korrosiv wirkende Stoffe und durch Löschwasser oder Löschmittelreste, die eindringen oder sich verteilen.[2] Die Richtlinie VdS 2357 rechnet zu den Brandfolgeprodukten ausdrücklich auch Stoffe, die sich erst im Löschwasser oder an Löschmittelresten gebildet haben.[4]

Beim Abbrand von PVC und anderen halogenhaltigen Kunststoffen entstehen nach der Richtlinie Chlor- und Bromwasserstoff, deren Niederschläge Metalloberflächen angreifen, und oberhalb von etwa 45 Prozent relativer Luftfeuchte läuft dieser Angriff immer schneller ab.[4] Auch Löschpulver kann nach dem Landesamt mit der Zeit seine wasserabweisende Wirkung verlieren und mit Luftfeuchte einen leitfähigen Elektrolyt bilden, der Korrosionsschäden verursacht.[1] Feuchte nach einem Brand schadet also doppelt: am Bauteil selbst und an allem aus Metall, was im Raum steht.

Warum die Trocknung sofort beginnt

Um Feuchteschäden an Gebäude und Inventar zu begrenzen, sind nach dem Schadenmagazin so schnell wie möglich Trocknungsmaßnahmen einzuleiten, und ihr Erfolg hängt wesentlich von der bereits verstrichenen Zeit ab.[2] Weil Korrosion von der Luftfeuchte abhängt, lässt sie sich nach dem Beitrag weitgehend unterbinden, wenn der Luft so viel Wasser entzogen wird, dass die relative Feuchte auf 40 Prozent fällt.[2] Auch nach einem Brand sollte die Trocknung schnell beginnen, und bei einer Trocknung im Mehrfamilienhaus müssen Strom und Zugang zu den Nachbarwohnungen vorher geklärt sein.

Holzoberflächen können nach dem Beitrag durch Temperaturwechsel, den Löschangriff oder die höhere Luftfeuchte quellen und unbrauchbar werden, und eine sofort eingeleitete Trocknung dient auch dazu, Holzfußböden oder hölzerne Zwischendecken zu retten.[2] Schimmel ist nach einem Brandschaden nach der VdS-Richtlinie selten und tritt vor allem auf, wenn die Trocknung nicht direkt nach dem Ereignis anläuft.[4] Zu den Sofortmaßnahmen zählt die Richtlinie die Trocknung ausdrücklich, neben Abschottungen, Notdach und Korrosionsschutz.[4]

Ruß nicht durchs Haus blasen

Türen zu sauberen Räumen bleiben nach dem Landesamt geschlossen, Türschlitze werden abgedichtet, und Luftzug ist zu vermeiden, damit Ruß und Asche nicht aufwirbeln.[1] Haushaltsübliche Staubsauger blasen nach dem Landesamt kleine Partikel wieder in die Raumluft, und glatte Flächen werden bei der ersten Reinigung mit feuchten Einwegtüchern abgewischt, die danach entsorgt werden.[1]

Für die Trocknung heißt das: Ein Ventilator, der Luft über verrußte Flächen treibt, verteilt den Ruß in alle Räume. Lüfter und Trockner werden erst aufgestellt, wenn die Flächen im Luftstrom gereinigt oder abgedeckt sind, und die Abluft gehört nach draußen oder in den abgeschotteten Brandbereich. Unter Plastikabdeckungen ist die Luftfeuchte nach dem Schadenmagazin zu kontrollieren, weil dort Wasser kondensieren kann.[2]

Estrich und Dämmschicht nach dem Löschen

Für die Dämmschicht unter dem Estrich beschreibt das Schadenmagazin zwei Wege: Beim Überdruckverfahren wird über kleine Bohrungen durch den Estrich Warmluft in die Dämmschicht geblasen, und die feuchte Luft tritt an den Rändern aus, wo Trocknungsgeräte sie aufnehmen.[2] Beim Vakuumverfahren entsteht in der Dämmschicht ein Unterdruck, die Feuchte wird abgesaugt, und als Vorteil nennt der Beitrag, dass weniger modrige Luft austritt.[2]

Nach einem Brand spricht das für das Saugen, denn Luft aus einer Dämmschicht, in die belastetes Löschwasser gelaufen ist, soll nicht über die Randfugen in die Wohnräume strömen. Ob Sie selbst aufräumen dürfen oder eine Fachfirma brauchen, hängt nach dem Landesamt vor allem vom Gefahrenbereich der Brandstelle, von der Größe des Schadens und den erwarteten Schadstoffen ab.[1] Solange die Brandstelle nicht eingestuft ist, gilt für sie die Behandlung nach Gefahrenbereich 3.[1]

Geräte, Vorräte und nasse Einrichtung

Elektronische Anlagen sollen nach dem Schadenmagazin ohne genaue Schadenanalyse nicht wieder in Betrieb gehen, weil veränderte Widerstände Störungen und Folgeschäden auslösen können.[2] Transportable Geräte gehören in trockene Bereiche ohne Brandschaden, und nasse Vorhänge, Tapeten, Bodenbeläge und Möbel werden von der Brandstelle entfernt und sortiert zwischengelagert.[2]

Arznei- und Lebensmittel, die offen lagen, deren Verpackung der Brandrauch durchdrungen hat oder die der Hitze ausgesetzt waren, müssen nach dem Heilbronner Merkblatt vernichtet werden.[3] Fotografieren Sie nasse und verrußte Einrichtung, bevor sie aus dem Haus geht, damit der Versicherer den Umfang später nachvollziehen kann.

Geruch und Ende der Trocknung

Häufig sind nach dem Schadenmagazin über Reinigung und Trocknung hinaus geruchsmindernde Verfahren nötig, etwa eine Ozon- oder Enzymbehandlung oder eine Versiegelung der Oberfläche.[2] Ozon ist nach dem Beitrag extrem giftig, und die Behandlung wirkt nur, wenn sich die ausgasenden Flächen genau eingrenzen lassen.[2]

Die Trocknung endet wie nach jedem Wasserschaden mit einer Messung an denselben Punkten wie zu Beginn. Bleibt danach Brandgeruch aus Estrich oder Wand, gehört die Frage an den Sachverständigen, ob Bauteile ausgebaut werden müssen, bevor Maler und Bodenleger kommen.

Häufige Fragen

Darf ich nach einem Brand selbst Trockner aufstellen?

Erst wenn die Brandstelle freigegeben, der Strom geprüft und die Einstufung klar ist. Bis dahin ist der Bereich nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wie Gefahrenbereich 3 zu behandeln.[1]

Warum soll die Luftfeuchte nach einem Brand so niedrig sein?

Korrosion hängt von der Luftfeuchte ab und lässt sich nach dem Schadenmagazin der öffentlichen Versicherer bei 40 Prozent relativer Feuchte weitgehend stoppen.[2] Niederschläge aus verbranntem PVC greifen Metall nach der Richtlinie VdS 2357 oberhalb von etwa 45 Prozent zunehmend schneller an.[4]

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Belege

Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), bereitgestellt vom ARGUK-Umweltlabor: UmweltWissen: Schadstoffe bei Brandereignissen. Ausgabe 2011, Einleitung und Abschnitte 4.1 bis 4.5. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  2. Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS), schadenprisma: Chemische Brandfolgeschäden, Teil 11: Sanierung von Brandfolgeschäden. Ausgabe 4/1997, Abschnitte Sofortmaßnahmen und Geruchsmindernde Verfahren. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14
  3. Feuerwehr Heilbronn: Merkblatt Es hat gebrannt, was nun? Stand 04/2018, Abschnitte 2 und 4. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  4. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 2357: Richtlinien zur Brandschadensanierung, Verlag VdS Schadenverhütung. Ausgabe 2014-06, Abschnitte 2.4 und 3.8, Anhang A1.1. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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