Rückstau aus dem Kanal: Haftet die Gemeinde für den nassen Keller?
Die Antwort in Kürze
Hat ein Eigentümer entgegen der Entwässerungssatzung keine Rückstausicherung eingebaut, trägt er Rückstauschäden nach der Verbraucherzentrale selbst.[1] Das gilt nach dem Bundesgerichtshof auch, wenn der Kanal wegen Bauarbeiten verengt war.[2] Haften kann die Gemeinde etwa als Eigentümerin eines Baums, dessen Wurzeln den Kanal verstopfen, dann zählt eine fehlende Sicherung nur als Mitverschulden.[3]
Wenn das Abwasser zurück in den Keller drückt
Quillt bei Starkregen Abwasser aus den Abläufen im Untergeschoss, bleibt die Kellertür zu, solange das Wasser steigt. Leuchten, Waschmaschine und Heizungstechnik hängen dort unten am Strom: Die Kellerstromkreise werden an der Sicherung abgeschaltet, und steht der Verteilerkasten selbst im Wasser, übernehmen Feuerwehr oder Netzbetreiber. Rückgestautes Wasser aus dem Kanal ist verschmutzt, wer später aufräumt, schützt Hände und Haut.
Fotografieren Sie den Wasserstand, die Abläufe und die Rückstausicherung, bevor etwas verändert wird. Für jede spätere Frage nach der Haftung zählt, ob eine Sicherung vorhanden war und ob sie funktioniert hat. Notieren Sie außerdem die Uhrzeit und ob auch Nachbarhäuser betroffen sind. Wer im Keller Trocknungsgeräte mieten will, bekommt vom Vermieter der Geräte Protokolle mit Messwerten aus Wänden und Boden dazu.
Die Satzung verlangt den Schutz vom Eigentümer
Kellerräume unterhalb der Rückstauebene laufen nach der Verbraucherzentrale voll, wenn die Kanalisation die Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen kann.[1] Die Entwässerungssatzung der Stadt Pirmasens verpflichtet die Anschlussnehmer, ihr Grundstück durch geeignete Maßnahmen gegen den Rückstau zu schützen und die eingebauten Anlagen jederzeit funktionsfähig zu halten, und als Rückstauebene gilt dort die mittlere Straßenoberkante vor dem Grundstück.[4] Ähnliche Regeln stehen in den Satzungen anderer Gemeinden. Welche für Ihr Haus gilt, erfahren Sie beim örtlichen Abwasserbetrieb. Ist der Keller schon nass, beginnt die Wasserschadenbeseitigung erst, wenn das Abwasser abgepumpt und die Flächen gereinigt sind.
Fäkalienhaltiges Abwasser gehört nach dem Pirmasenser Merkblatt in eine Hebeanlage, die es über die Rückstauebene pumpt, für fäkalienfreies Abwasser aus Waschbecken, Duschen oder Waschmaschinen kommen Einzelrückstauverschlüsse oder eine Doppelrückstauklappe in der Grundleitung in Frage.[4] Abläufe oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht hinter der Rückstauklappe angeschlossen sein, sonst überflutet deren Abwasser bei Rückstau den Keller, und dasselbe gilt danach für Regenfallleitungen.[4]
Kommunen haften nach der Verbraucherzentrale in der Regel nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern, Ausnahmen zeigt der Fall weiter unten, und die Eigentümer haften selbst, wenn sie entgegen der Satzung keine Sicherungen eingebaut haben.[1] Der Abwasserbetrieb in Pirmasens verweist dazu auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1998: Selbst bei einer unterdimensionierten Kanalisation haftet die Gemeinde danach nicht, wenn der Eigentümer die vorgeschriebene Rückstausicherung nicht eingebaut hat.[4]
Bauarbeiten am Kanal ändern daran nichts
Am 19.11.2020 hat der Bundesgerichtshof über den Keller eines Bungalows aus den sechziger Jahren entschieden, der nach Starkregen geflutet wurde, während die Abwasserleitung wegen Bauarbeiten provisorisch verengt war (Aktenzeichen III ZR 134/19).[2] Die Satzung hatte schon beim Bau des Hauses eine Rückstausicherung vorgeschrieben, eingebaut war sie nicht, und Ersatz bekam die Eigentümerin weder vom Wasserverband noch von der Tiefbaufirma.[2] Fehlt im Neubau die geplante Rückstausicherung, kann ein überfluteter Keller ein Wasserschaden durch Baumangel sein, für den die ausführende Firma einsteht.
Mit Bauarbeiten im Bereich der Kanalisation und damit verbundenen Störungen des Abflusses muss ein Anlieger nach dem Gericht grundsätzlich rechnen, und auch davor soll ihn die Rückstausicherung schützen.[2] Dass eine Sicherung fehlt, ist nach der Verbraucherzentrale NRW kein Einzelfall: Sehr viele Hauseigentümer haben nach ihrer Einschätzung aus Unkenntnis keinen Rückstauschutz eingebaut, wie Legal Tribune Online berichtet.[3] Eine Pflicht der Gemeinde, die Anschlussnehmer vor solchen Arbeiten auf einen möglichen Rückstau hinzuweisen, besteht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.08.2001, das der Abwasserbetrieb Pirmasens zitiert, selbst dann nicht, wenn sie weiß, dass Häuser ohne Sicherung gebaut wurden.[4]
Die Ausnahme: Wurzeln im Kanal
Anders lag ein Fall, den der Bundesgerichtshof am 24.08.2017 entschieden hat (Aktenzeichen III ZR 574/16).[3] Nach starkem Regen war ein Keller überflutet worden, weil die Wurzeln einer Kastanie auf einem gemeindeeigenen Wendeplatz in die Kanalisation eingedrungen waren, und eine Rückstausicherung hatte die Eigentümerin nicht.[3]
Die Gemeinde haftete hier nach dem Gericht nicht als Betreiberin des Kanals, sie konnte aber als Eigentümerin des Baumgrundstücks haften, wenn die Einwurzelungen bei ohnehin gebotenen Inspektionen erkennbar gewesen wären.[3] Die Pflicht zur Rückstausicherung aus der Satzung gilt nach dem Bundesgerichtshof nur im Verhältnis zum Kanalbetreiber, und gegenüber dem Baumeigentümer kommt deshalb nur eine Kürzung wegen Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB in Betracht.[3] Wer ein Haus mit nassem Keller übernimmt, prüft, ob der feuchte Fleck beim Einzug auf einen alten Rückstau zurückgeht, bevor er gegen die Gemeinde vorgeht.
Versichert ist Rückstau nur mit Elementarschutz
Rückstauschäden sind nach der Verbraucherzentrale nicht automatisch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt, das Risiko muss ausdrücklich innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden.[1] Im Schadenfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung der Rückstausicherungen verlangen.[1] Das Pirmasenser Merkblatt warnt, dass bei fehlender Rückstausicherung in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz besteht.[4]
Für den Keller heißt das: Satzung lesen, prüfen, welche Abläufe unter der Rückstauebene liegen, die passende Sicherung einbauen lassen und die Wartung mit Datum belegen. Wer das getan hat, kann gegenüber Versicherer und Gemeinde belegen, dass er seine Pflichten erfüllt hat.
Nach dem Rückstau: trocknen und belegen
Ist das Wasser abgepumpt, bleiben Estrich, Dämmung und Mauerwerk nass, und das Abwasser hat sie verschmutzt. Lassen Sie die Feuchte messen, belastete Materialien beurteilen und die Trocknung protokollieren. Diese Unterlagen braucht der Elementarversicherer, und sie helfen auch, wenn Sie Ansprüche gegen einen Dritten verfolgen.
Häufige Fragen
Haftet die Gemeinde, wenn der Kanal zu klein ist?
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs von 1998, den der Abwasserbetrieb Pirmasens wiedergibt, nicht, wenn der Eigentümer entgegen der Satzung keine Rückstausicherung eingebaut hat.[4]
Muss die Gemeinde vor Bauarbeiten am Kanal warnen?
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2001 besteht eine solche Hinweispflicht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, auch wenn es vorher nie Rückstauschäden gab.[4]
Wann kann die Gemeinde trotzdem haften?
Zum Beispiel als Eigentümerin eines Baums, dessen Wurzeln den Kanal zuwachsen lassen, wenn das bei gebotenen Inspektionen erkennbar war.[3] Die fehlende Rückstausicherung führt dann nach dem Bundesgerichtshof nur zu einer Kürzung wegen Mitverschuldens.[3]
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Belege
Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Starkregenüberflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser. Das Wichtigste in Kürze, Einleitung und Abschnitt Welche Versicherung brauche ich. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- beck-aktuell (Verlag C.H.Beck): Kein Ersatz für Wasserschaden mangels Rückstausicherung (BGH, Urteil vom 19.11.2020, III ZR 134/19). Beitrag vom 15.12.2020. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Legal Tribune Online): BGH zur Haftung für Unwetterschäden: Baumwurzeln in der Kanalisation (Urteil vom 24.08.2017, III ZR 574/16). Beitrag vom 24.08.2017. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Pirmasens: Grundstücksentwässerung: Rückstau-Information. Seiten 2 bis 4, Gesetzesgrundlage und Wer haftet bei Schäden. Abgerufen am 08.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
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