Starkregen und Rückstau: Welche Versicherung zahlt?
Die Antwort in Kürze
Schäden durch Starkregen und Rückstau zahlt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung nur, wenn ein Schutz gegen Elementarschäden vereinbart ist.[1] Als Überschwemmung gilt dabei in der Regel die Überflutung des Grundstücks, Wasser, das sich nur im Lichtschacht oder Kellerabgang sammelt, ist meist nicht versichert.[2] Für Rückstau verlangen die Bedingungen eine funktionierende Rückstausicherung.[1]
Nach dem Starkregen: was Sie sofort tun
- den Strom für den nassen Keller an der Sicherung abschalten, bevor jemand hineingeht; sitzt der Kasten selbst im Wasser oder steigt der Pegel noch, bleibt jeder oben, und die Feuerwehr oder der Netzbetreiber wird alarmiert
- alles fotografieren, den Wasserstand an den Wänden, die Lichtschächte, die Rückstauklappe und den Zustand des Grundstücks
- festhalten, ob das Grundstück überflutet war, etwa mit Fotos der Straße und des Gartens
- das Wasser abpumpen oder absaugen, mit Pumpe und Sauger an einer trockenen Steckdose mit Fehlerstrom-Schutzschalter, und Möbel und Kartons in trockene Räume bringen; drückt Grundwasser nach, erst pumpen, wenn es draußen gesunken ist
- den Schaden der Gebäude- und der Hausratversicherung melden
Die Fotos vom Grundstück zählen, denn sie zeigen, ob eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen vorlag. Nach dem Abpumpen messen wir die Feuchte in Wänden und Boden, damit die Trocknung dort ansetzt, wo das Wasser tatsächlich steckt.
Was als Starkregen gilt
Von Starkregen spricht der Deutsche Wetterdienst bei großen Niederschlagsmengen je Zeiteinheit, meist aus konvektiver Bewölkung wie Gewitterwolken.[3] Eine markante Wetterwarnung gibt der Wetterdienst aus, wenn binnen einer Stunde 15 bis 25 Liter auf den Quadratmeter fallen oder binnen sechs Stunden 20 bis 35 Liter.[3] Bei mehr als 25 bis 40 Litern binnen einer Stunde oder mehr als 35 bis 60 Litern binnen sechs Stunden warnt er vor Unwetter, ab mehr als 40 beziehungsweise 60 Litern vor extremem Unwetter.[3]
Solche Mengen kann kein Kanal sofort aufnehmen. Das Wasser läuft dann über Straßen und Grundstücke, sammelt sich an tiefen Stellen und drückt aus dem Kanal zurück in die Häuser. Starkregen kann dabei nach der Verbraucherzentrale überall auftreten, selbst wenn das Haus auf einem Berg steht.[1]
Ohne Elementarschutz zahlt die Grunddeckung nicht
Die Wohngebäudeversicherung deckt in ihrer Grunddeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben braucht es nach der Verbraucherzentrale meist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.[1] Für den Hausrat gilt dasselbe: Er ist gegen Überschwemmung nur geschützt, wenn die Hausratversicherung um diesen Schutz erweitert ist.[1]
Der Versichererverband nennt den Elementarschutz den erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung, und er muss eigens abgeschlossen werden.[4] Sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein nach, ob er enthalten ist, bevor Sie einen Schaden melden.
Überschwemmung: Das Grundstück muss überflutet sein
Auf den Begriff der Überschwemmung kommt es an. Läuft nach einem Starkregen der Keller voll, liegt für Versicherte ein Überschwemmungsschaden nahe. Versicherungsbedingungen definieren die Überschwemmung nach dem Versicherungsombudsmann aber regelmäßig als Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Witterungsniederschläge.[2]
Sammelt sich das Wasser nur in Lichtschächten oder Kellerabgängen, ohne dass das Grundstück zugleich überflutet ist, liegt in der Regel kein versichertes Ereignis vor.[2] Es gibt nach dem Ombudsmann aber inzwischen Bedingungswerke, die weiter gehen und auch eindringendes Oberflächenwasser durch Türen, Schächte, Wände oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain versichern.[2] Es lohnt sich, die eigenen Bedingungen genau zu lesen.
Wenn das Abwasser zurückdrückt
Von Rückstau spricht die Verbraucherzentrale, wenn Regen oder eine Überschwemmung dazu führen, dass Wasser über die Abwasserleitungen des Gebäudes ins Haus zurückdrückt.[1] Er gehört zu den Elementargefahren, eingeschlossen ist er aber nur, wenn die Bedingungen des einzelnen Vertrags das vorsehen. Dazu kommt eine Bedingung: Schäden durch Rückstau können unversichert sein, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist.[1]
Versicherte müssen nach der Verbraucherzentrale Rückschlagklappen anbringen, dafür sorgen, dass sie funktionieren, und die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten.[1] Eine Klappe, die seit Jahren nicht gewartet wurde und im entscheidenden Moment nicht schließt, kann den Versicherungsschutz kosten. Lassen Sie Rückstausicherungen darum regelmäßig prüfen und bewahren Sie den Nachweis auf.
Grundwasser ist ein Sonderfall
Steigt das Grundwasser nach langen Regenfällen und drückt durch Bodenplatte oder Kellerwände, ist das kein versicherter Elementarschaden, solange es nicht an die Oberfläche gelangt.[1] Erst wenn das Grundwasser das Grundstück überschwemmt und dann in den Keller läuft, greift der Elementarschutz.[4]
Gegen drückendes Grundwasser hilft nur eine passende Abdichtung des Gebäudes. Nach einem solchen Schaden messen wir zuerst, wo das Wasser eingedrungen ist, denn davon hängt ab, welche Versicherung überhaupt in Frage kommt. Diese Messwerte entscheiden auch, ob nach dem Rückstau Bodenbelagsarbeiten nötig werden oder der Belag liegen bleiben kann.
Was der Elementarschutz bezahlt
Mit Elementarschutz übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach dem Versichererverband die Reparaturen im und am Haus sowie an Nebengebäuden, die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, im schlimmsten Fall Abriss und Neubau, und Kosten für eine andere Unterkunft oder Mietausfälle.[4] Die Hausratversicherung mit Elementarschutz zahlt Wiederbeschaffungspreise, Reparaturkosten oder Wertminderungen.[4]
Nach dem Abschluss eines Elementarschutzes gilt meist eine Wartezeit, in der Regel von einigen Wochen.[4] Wer erst abschließt, wenn das Unwetter angekündigt ist, ist für dieses Ereignis darum in der Regel noch nicht versichert.[4]
Gefährdung und Beitrag
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt auch davon ab, wie gefährdet das Grundstück ist. Die Versicherer nutzen dafür ein Zonierungssystem mit vier Klassen, und in der höchsten Klasse ist mindestens einmal in zehn Jahren mit Hochwasser zu rechnen.[1] In Hochrisikozonen schlägt sich das nach der Verbraucherzentrale häufig in sehr hohen Beiträgen oder hohen Selbstbehalten nieder.[1]
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn Regen durch das offene Kellerfenster läuft?
Damit riskieren Sie den Schutz. Fenster und Türen müssen bei Unwetter geschlossen sein, darauf weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich hin.[1] Für Wasser, das durch geschlossene Fenster oder Türen im Keller eindringt, kommt es auf Ihre Bedingungen an.
Was ist, wenn die Rückstauklappe defekt war?
Dann kann der Schutz für den Rückstauschaden entfallen, denn die Verbraucherzentrale nennt eine funktionstüchtige Rückstausicherung als Voraussetzung.[1] Lassen Sie die Klappe regelmäßig warten und bewahren Sie den Nachweis auf.
Ich habe keine Elementarversicherung. Gibt es trotzdem Geld?
Von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung für Starkregen und Rückstau meist nicht.[1] Kam das Wasser dagegen aus einer geplatzten Leitung im Haus, ist es ein Leitungswasserschaden, und der ist in der Grunddeckung enthalten.
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Belege
Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Abschnitte zu Starkregen, Rückstau, Grundwasser, Gefährdungsklassen und Pflichten, Stand 31.07.2026. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14
- Versicherungsombudsmann e. V.: Jahresbericht 2025. Kapitel 2, Abschnitt Gebäudeversicherung, S. 39 bis 40. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
- Deutscher Wetterdienst (DWD): Wetter- und Klimalexikon: Starkregen. Eintrag mit Warnschwellen. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Hochwasser: So sind die Schäden versichert. Abschnitte zu Elementarschutz, Grundwasser, Hausrat und Wartezeit, Stand 16.09.2024. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
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