Wasserschaden: Lassen sich Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Die Antwort in Kürze
Ja, soweit Sie die Kosten selbst tragen. Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer nach § 35a EStG um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro, und begünstigt sind nur die Arbeitskosten.[1] Was die Versicherung erstattet, zählt nicht, so entschied das Finanzgericht Münster zu einem Wasserschaden.[2] Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs.[1]
Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG
Für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro.[1] Die Arbeit muss nach § 35a Abs. 4 EStG in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, der in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt.[1] Abziehbar sind nach § 35a Abs. 5 EStG nur die Arbeitskosten.[1]
Nach der Vereinigten Lohnsteuerhilfe erkennt das Finanzamt neben dem Lohn auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgungen oder Verbrauchsmittel an, die Ausgaben für das Material dagegen nicht.[3] Der Verein rät, die Kosten auf der Rechnung getrennt aufführen zu lassen.[3] Bitten Sie den Betrieb also schon beim Auftrag um eine Rechnung, die Arbeit, Anfahrt, Geräte und Material einzeln ausweist. Bei einer Wasserschadensanierung weist die Rechnung Lohn, Fahrt und Geräteeinsatz gesondert aus, denn nur der Lohnanteil zählt zum begünstigten Teil.
Welche Arbeiten nach einem Wasserschaden dazugehören
Die VLH führt in ihrer Aufstellung absetzbarer Handwerkerleistungen mehrere Punkte auf, die bei einem Wasserschaden anfallen: die Schadens- und Ursachenfeststellung, etwa bei Wasserschaden oder Rohrbruch, die Trocknung oder Trockenlegung von Mauerwerk, die Wasserschadensanierung, Arbeiten an Zu- und Ableitungen sowie Reparaturen an Bodenbelägen, Parkett und Fliesen.[3] Auch die Hausschwammbeseitigung, dort mit Schimmelbeseitigung gleichgesetzt, steht in der Liste.[3]
Begünstigt sind nach dem Verein nur Arbeiten an einer bestehenden Immobilie, die Sie selbst bewohnen, ob als Mieter oder als Eigentümer, und auch die selbst genutzte Ferienwohnung in der EU oder im EWR zählt dazu.[3] Kosten für Architekten oder Statiker erkennt das Finanzamt nach der VLH nicht an, weil ein Statiker nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.11.2021 nicht handwerklich tätig ist.[3] Auch als Mieter können Sie bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung Kosten ansetzen, die Sie selbst getragen haben, etwa für Arbeiten, die nicht der Vermieter schuldet.
Was die Versicherung bezahlt, bleibt außen vor
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 06.04.2016 unter dem Aktenzeichen 13 K 136/15 E über einen Wasserschaden entschieden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten von 3.224 Euro anfielen.[2] Die Versicherung erstattete die Aufwendungen, die Klägerin wollte sie trotzdem in ihrer Steuererklärung ansetzen, und das Finanzamt lehnte ab.[2]
Das Gericht sah die Sache ebenso: Die Steuerermäßigung setzt eine wirtschaftliche Belastung durch die Handwerkerkosten voraus, und die fehlt, wenn die Versicherung die Kosten zahlt.[2] Auch die gezahlten Versicherungsbeiträge begründen nach dem Urteil keine solche Belastung, weil durch sie die Versicherungsleistung nicht angespart wird.[2] Erstattet die Versicherung, mindert das den Ermäßigungsbetrag.[2] Steuerlich zählt nach der Abwicklung mit der Versicherung nur der Teil, den Sie selbst tragen, etwa ein Selbstbehalt.
Für die Steuererklärung heißt das: Rechnen Sie aus jeder Rechnung den Teil heraus, den die Versicherung übernommen hat. Bewahren Sie dazu das Abrechnungsschreiben des Versicherers auf, aus dem sich ergibt, welche Positionen bezahlt und welche gekürzt wurden.
Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Nach § 35a Abs. 5 EStG setzt die Steuerermäßigung voraus, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.[1] Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nach der VLH nicht, Rechnung und Kontoauszug sollten Sie aufheben, falls das Finanzamt sie anfordert.[3]
Nach einem Wasserschaden kommen Rechnungen von mehreren Betrieben, für Leckortung, Trocknung, Estrich, Fliesen und Maler. Legen Sie für den Schaden einen eigenen Ordner an, in dem jede Rechnung mit dem Überweisungsbeleg und der Abrechnung der Versicherung liegt. Die Steuerersparnis ist nach der VLH auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt.[3]
Ohne Versicherungsschutz: außergewöhnliche Belastung
Zahlt keine Versicherung, etwa weil nach Starkregen oder Hochwasser kein Elementarschutz besteht, kommt nach dem Lohnsteuerhilfeverein Aktuell der Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht.[4] Der Verein nennt als Voraussetzungen: kein eigenes Verschulden, keine Ersatzansprüche gegenüber Dritten, keine Kostenabdeckung durch übliche Versicherungen und den Beginn der Wiederinstandsetzung innerhalb von drei Jahren.[4] Berücksichtigt werden nur existenziell notwendige Gegenstände, und einen Teil tragen Sie in Höhe der zumutbaren Belastung selbst.[4]
Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können nach dem Verein unter anderem die Beseitigung von Wasser und Schlamm, die Reparatur von Heizungen, Wasserleitungen und Stromversorgung, die Anschaffung oder Anmietung von Trocknungsgeräten, Sachverständigengutachten und Darlehenszinsen ansetzen.[4] Nachweisen müssen Sie die Kosten mit Rechnungen und Zahlungsbelegen.[4]
Doppelt zählen dieselben Ausgaben nicht. Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind, scheiden nach § 35a Abs. 5 EStG für den Handwerkerbonus aus.[1]
Vermietete Wohnung: andere Regeln
Für Vermieter gilt der Handwerkerbonus nicht, denn er ist nach § 35a Abs. 5 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.[1] Die Kosten eines Wasserschadens an der vermieteten Wohnung lassen sich nach dem Lohnsteuerhilfeverein Aktuell als Werbungskosten geltend machen.[4] Wird der vorherige Zustand durch die Arbeiten verbessert, müssen die Kosten nach dem Verein über mehrere Jahre abgeschrieben werden.[4]
Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine klären im Einzelfall, welcher Weg für Sie gilt. Bringen Sie zu diesem Gespräch die Rechnungen, die Überweisungsbelege und die Abrechnung der Versicherung mit.
Häufige Fragen
Kann ich die Leckortung von der Steuer absetzen?
Die Schadens- und Ursachenfeststellung bei Wasserschaden oder Rohrbruch steht in der Liste absetzbarer Handwerkerleistungen der VLH.[3] Hat die Versicherung die Ortung bezahlt, entfällt die Steuerermäßigung für diesen Betrag.[2]
Gilt der Bonus auch für meinen Selbstbehalt?
Begünstigt ist, was Sie wirtschaftlich selbst tragen, und nur der Anteil der Arbeitskosten.[1][2] Lassen Sie sich die Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt ausweisen, damit sich der Anteil berechnen lässt.[3]
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Belege
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a. § 35a Abs. 3, 4 und 5. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9
- Deutsches Handwerksblatt: Zahlt die Versicherung, gibt's keinen Steuerbonus. Beitrag vom 14.07.2016 zu FG Münster, Urteil vom 06.04.2016, 13 K 136/15 E. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH): Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen. Abschnitte Diese Bedingungen gelten für den Handwerkerbonus und Von A bis Z. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10
- Lohnsteuerhilfeverein Aktuell e. V.: Hochwasser- und Sturmschäden steuerlich absetzen. Beitrag vom 01.07.2025, Abschnitte Das Wichtigste in Kürze und Absetzbare Kosten für Eigentümer und Vermieter. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7
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