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Heizöltank bei Hochwasser: Wie verhindern Sie Ölschäden?

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Dringt Wasser in den Tankraum, können ungesicherte Behälter aufschwimmen oder umkippen, und weil Heizöl leichter ist als Wasser, drückt eindringendes Wasser das Öl aus dem Tank.[1] Schutz bietet ein Aufstellraum, in den kein Wasser gelangt, oder ein zugelassener Tank, der gegen Auftrieb gesichert ist.[1] In Überschwemmungsgebieten verlangt § 78c WHG für bestehende Anlagen eine hochwassersichere Nachrüstung.[2]

Wenn das Wasser steigt: Heizung aus, Keller meiden

Kündigt sich Hochwasser an, schalten Sie die Heizung ab und trennen die Stromkreise des Kellers an der Sicherung, solange der Sicherungskasten noch trocken erreichbar ist. Ein Schalter an der Wand oder am Brenner reicht nicht. Steht der Kasten bereits im Wasser, betritt niemand mehr den Keller, und Sie verständigen Feuerwehr oder örtlichen Netzbetreiber. Steigt das Wasser im Keller, gehen Sie auch nicht hinunter, um nach dem Tank zu sehen.

Bringen Sie Wertsachen, Papiere und Chemikalien rechtzeitig nach oben. Schwimmt der Tank auf oder tritt Öl aus, rufen Sie neben der Feuerwehr auch den Notdienst, der das Wasser aus dem Kellerraum pumpt. Schließen Sie Türen und Fenster zum Tankraum, und ist das Wasser schon da, beobachten Sie die Lage von oben.

Was im Tankraum bei Hochwasser geschieht

Heizöl ist nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2.[1] Sind die Behälter nicht gesichert, können sie im eindringenden Wasser aufschwimmen oder umkippen, Rohrleitungen können abreißen, und im schlimmsten Fall beult der Wasserdruck die Behälter ein, bis sie undicht werden.[1] Wasser kann auch über ungesicherte Anschlüsse, Rohrverbindungen oder zu niedrige Entlüftungsleitungen in den Tank laufen.[1] Tritt dabei Öl aus, wird die Sanierung nach einem Wasserschaden deutlich aufwendiger, weil ölgetränkter Putz und Bodenaufbau entfernt werden müssen.

Weil Heizöl leichter ist als Wasser, wird es dann aus dem Tank gedrückt und gelangt in den Aufstellraum oder in die Umgebung.[1] Das Landesamt nennt als Folge einen erheblichen Schaden am Gebäude und einen Gewässerschaden.[1] Öl im Keller dringt in Estrich, Putz und Mauerwerk ein, und der Geruch bleibt, solange die belasteten Baustoffe im Haus sind.

Zwei Wege zum hochwassersicheren Tank

Der erste Weg hält das Wasser fern. Der Aufstellraum wird gegen drückendes Wasser gesichert, etwa als weiße Wanne, Türen, Lichtschächte, Fenster und alle Leitungsdurchführungen werden gegen den Wasserdruck abgedichtet, und die Entlüftungsleitungen der Tanks werden so hoch geführt, dass kein Wasser eindringen kann.[1] Am sichersten sind nach dem Landesamt Tanks, die oberhalb des höchsten möglichen Hochwasserstands stehen.[1]

Der zweite Weg sichert die Anlage selbst. Die Behälter werden durch Verankern am Boden oder Abspreizen gegen die Wände gegen Aufschwimmen gesichert, was nur gelingt, wenn das Gebäude die Kräfte aufnehmen kann: Ein leerer 1000-Liter-Behälter erzeugt einen Auftrieb von einer Tonne.[1] Die Sicherung nützt außerdem nur, wenn die Behälter dem Wasserdruck von außen standhalten, und viele übliche Behälter sind dafür nicht ausgelegt.[1] Es gibt Tanks mit Zulassung für Überschwemmungsgebiete, in der auch die Verankerung geregelt ist.[1] Nachrüsten dürfen nur ein Fachbetrieb oder der Tankhersteller.[1]

Was das Wasserhaushaltsgesetz verlangt

Neue Heizölverbraucheranlagen dürfen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78c Abs. 1 WHG nicht mehr errichtet werden, Ausnahmen kann die Behörde nur für hochwassersicher errichtete Anlagen zulassen, wenn kein weniger wassergefährdender Energieträger zu vertretbaren Kosten verfügbar ist.[2] Bestehende Anlagen in diesen Gebieten waren bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachzurüsten, für Risikogebiete außerhalb davon setzt das Gesetz den 05.01.2033, sofern die Nachrüstung wirtschaftlich vertretbar ist.[2] Bei einer wesentlichen Änderung der Anlage wird sofort nachgerüstet.[2]

Dazu kommen Prüfpflichten nach der Anlagenverordnung AwSV. Nach dem Landesamt müssen Heizöllageranlagen mit mehr als 1.000 bis 10.000 Litern in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten von Sachverständigen geprüft werden, wobei vor allem die Eignung für den Überschwemmungsfall beurteilt wird.[1] Für die rechtzeitige Prüfung ist der Betreiber verantwortlich.[1] Ob Ihr Haus in einem solchen Gebiet liegt, erfahren Sie bei der unteren Wasserbehörde.

Öl ist ausgelaufen: was jetzt

Riecht es nach Heizöl oder schwimmt ein schillernder Film auf dem Wasser, rufen Sie die 112.[3] Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören auch Einsätze bei Gefahrstoffen.[3] Pumpen Sie ölhaltiges Wasser nicht selbst in den Kanal oder in den Garten, rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine offenen Flammen im Keller. Lüften Sie, soweit es gefahrlos geht.

Nach dem Abpumpen gehört der Keller in die Hände eines Fachbetriebs. Ölbelastete Baustoffe lassen sich nicht einfach trocknen. Ob Estrich, Putz oder Dämmung entfernt werden müssen, zeigt erst eine Untersuchung, und die Trocknung beginnt, wenn das Öl beseitigt ist.

Wer für Ölschäden haftet

Gelangt Öl aus einer Lageranlage in ein Gewässer, auch ins Grundwasser, und verändert es die Wasserbeschaffenheit nachteilig, ist der Betreiber der Anlage nach § 89 Abs. 2 WHG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, außer bei höherer Gewalt.[2] Der Bund der Versicherten beschreibt das als Gefährdungshaftung, die auch ohne persönliches Verschulden greift.[4]

Gegen diese Haftung schützt eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankhaftpflicht genannt.[4] In einigen Privathaftpflichttarifen ist ein Öltank bis zu einer festgelegten Größe mitversichert, in allen anderen Fällen braucht es eine eigene Police.[4] Schäden am eigenen Gebäude durch Überschwemmung sind davon getrennt zu betrachten und hängen davon ab, ob im eigenen Vertrag ein Elementarschutz vereinbart ist.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Heizöltank prüfen lassen?

In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gilt die Prüfpflicht durch Sachverständige nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt schon für Anlagen mit mehr als 1.000 Litern.[1] Außerhalb solcher Gebiete betrifft sie unterirdische Anlagen und oberirdische mit mehr als 10.000 Litern.[1]

Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn Öl ins Grundwasser gelangt?

Nur, wenn Ihr Tarif den Öltank ausdrücklich einschließt, was nach dem Bund der Versicherten bei einigen Tarifen bis zu einer bestimmten Tankgröße der Fall ist.[4] Sonst brauchen Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.[4]

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Belege

Quellen

  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): UmweltWissen Wasser: Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet. Stand 2017, Abschnitte 1 Wasser im Gebäude und 2 Prüfungen, S. 1 bis 3. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17
  2. Bundesministerium der Justiz: Wasserhaushaltsgesetz (WHG). § 78c Abs. 1 und 3, § 89 Abs. 2. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK): Der 11.2. ist Europäischer Tag des Notrufs 112. Meldung vom 11.02.2026, Abschnitt Welche Aufgaben hat die Feuerwehr. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2
  4. Bund der Versicherten e. V. (BdV): Infoblatt Gewässerschaden-/Öltankhaftpflichtversicherung. Stand 25.03.2025, S. 1, 2 und 4. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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