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Hochwasserschaden: Wasserlinie an der Wand, Kamera, abgeschalteter Strom, überfluteter Keller mit gekipptem Öltank, WC im Wasser und Auftrieb unter der Sohle

Hochwasserschaden

Auch: Überschwemmungsschaden, Flutschaden

Ein Hochwasserschaden entsteht, wenn Flutwasser in ein Gebäude eindringt oder von außen darauf drückt und Bauteile, Haustechnik und Einrichtung durchfeuchtet, verschmutzt oder statisch belastet.[1] Wie groß der Schaden wird, hängt nach der Hochwasserschutzfibel des Bundes von der größten Überflutungshöhe am und im Gebäude und von der Dauer der Überflutung ab.[1]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So wirkt ein Hochwasserschaden im Haus

Hochwasserschaden, Funktionsweise: Haus im Schnitt mit Wasserstandslinie im Erdgeschoss, Kamera auf Stativ, Sicherungskasten mit Hauptschalter und Vorhängeschloss, überflutetem Keller mit aufgeschwommenem Öltank, Ölfilm, WC im Wasser und Auftriebspfeilen unter der Bodenplatte

Schematische Darstellung eines Hauses im Schnitt nach dem Hochwasser mit Wasserstandslinie im Erdgeschoss, Kamera auf Stativ, Sicherungskasten mit Hauptschalter und Vorhängeschloss, überflutetem Keller mit aufgeschwommenem Öltank, Ölfilm, WC im Wasser und Auftriebspfeilen unter der Bodenplatte. Die Nummern folgen von den Spuren über Strom und Tank zu Dokumentation, Auftrieb und Austausch.

  1. Wasserlinie zeigt die Höhe: Wie groß der Schaden wird, hängt von der größten Überflutungshöhe und von der Dauer ab. Typische Bilder sind sichtbare Durchfeuchtungen und Wasserstandslinien, Ausblühungen, Form- und Volumenänderungen und abgelöste Beschichtungen.
  2. Erst Strom sicher abschalten: Überflutete Räume dürfen nur betreten werden, wenn der Strom sicher abgeschaltet ist. Wasser mindert den Isolationswiderstand elektrischer Bauteile, Fehlerströme können auch an Teilen auftreten, die sonst keine Spannung führen, der Hauptschalter bleibt unten und verschlossen.
  3. Öltank schwimmt auf und kippt: Ungesicherte und teilentleerte Heizöltanks halten dem Wasserdruck nicht stand. Sie beulen, schwimmen auf oder kippen um und reißen dabei Leitungen ab, austretendes Heizöl verseucht Gebäude und Umwelt.
  4. Fotos vor dem Aufräumen: Nach dem Hochwasser gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren: zuerst die eigene Sicherheit, dann aussagekräftige Fotos aller Schäden vor dem Aufräumen, notfalls mit Zeugen, und danach zeitnah der Versicherer.
  5. Auftrieb hebt Sohle und Boden: Steigt Grundwasser über die Gründungssohle, wirken Druck- und Auftriebskräfte auf das Gebäude. Übersteigt der Auftrieb das Gewicht einer überfluteten Fußbodenkonstruktion, schwimmt sie auf und wird meist zerstört, im Zweifel wird das Gebäude mit sauberem Wasser geflutet.
  6. Sanitär und Technik tauschen: Waschbecken, Toiletten, Bade- und Duschwannen werden aus hygienischen Gründen ausgetauscht, Vorwandinstallationen geöffnet und gereinigt. Überflutete Elektrospeicher und Durchlauferhitzer sind meist irreparabel, durchfeuchtete Dämmung an Leitungen wird ersetzt.

Drei Arten von Schäden

Die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums ordnet die Schäden durch Überflutung drei Typen zu: Feuchte- und Wasserschäden, statisch relevante Schäden und Kontaminationen durch Schadstoffe.[1] Typische Bilder sind sichtbare Durchfeuchtungen und Wasserstandslinien, Ausblühungen, feuchte- und frostbedingte Form- und Volumenänderungen sowie abgelöste Beschichtungen.[1]

Dazu kommen nach der Fibel Festigkeitsverluste, eine schlechtere Wärmedämmung, Befall durch Pilze und Mikroorganismen und Korrosion, und besonders an Mauerwerk treten mit der Feuchte auch Schäden durch bauschädliche Salze auf.[1] Gründungsschäden entstehen vor allem, wenn Fundamente unterspült werden oder der aufgeweichte Baugrund nachgibt, und zeigen sich als Risse, Verformungen oder Schiefstellungen.[1]

Haustechnik nach der Überflutung

Überflutete Räume dürfen nach der Fibel nur betreten werden, wenn der Strom sicher abgeschaltet ist, und weil Wasser den Isolationswiderstand elektrischer Bauteile mindert, können Fehlerströme auch an Teilen auftreten, die sonst keine Spannung führen.[1] Ungesicherte und teilentleerte Heizöltanks halten dem Wasserdruck nicht stand, sie beulen, schwimmen auf oder kippen um, und reißen dabei Leitungen ab, tritt Heizöl aus und verseucht Gebäude und Umwelt.[1] Stand die Gasheizung unter Wasser, darf sie erst nach einer Prüfung durch einen Fachbetrieb wieder in Betrieb gehen.

Waschbecken, Toiletten, Bade- und Duschwannen sollten nach einer Überflutung aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden, Vorwandinstallationen und Leitungsschächte werden geöffnet, gereinigt und nach dem vollständigen Trocknen neu montiert.[1] Durchfeuchtete Dämmung an Leitungen und Trinkwasserspeichern wird ersetzt, die Leitungen selbst bleiben in der Regel unbeschädigt, überflutete Elektrospeicher und Durchlauferhitzer sind meist irreparabel.[1] Holzpellets und Holzpresslinge quellen bei Nässe auf und verklumpen beim Trocknen, feuchte Brennstoffe dürfen wegen der hohen Schadstoffemissionen nicht verfeuert werden, und Lüftungsanlagen sind wegen der Schmutzfrachten im Flutwasser besonders anfällig, sodass viele ihrer Teile ausgetauscht werden müssen.[1]

Wasserdruck und Auftrieb

Steigt Grundwasser über die Gründungssohle, wirken Druck- und Auftriebskräfte auf das Gebäude, und übersteigt der Auftrieb die Summe aller Gebäudelasten, schwimmt das Gebäude im ungünstigsten Fall auf.[1] Auch einzelne Bauteile sind betroffen: Übersteigt der Auftrieb einer überfluteten Fußbodenkonstruktion das Gewicht der Schichten und Möbel darüber, schwimmt sie auf und wird meist zerstört.[1]

Gefährden Auftrieb oder Wasserdruck die Standsicherheit, ist nach der Fibel die kurzfristig wirkungsvollste Gegenmaßnahme, das Gebäude teilweise oder ganz zu fluten, möglichst mit sauberem Wasser, weil der Gegendruck die Kräfte auf Wände und Sohle verringert und das Wasser die Gebäudelast erhöht.[1] Wie drückendes Wasser Keller und Sohlen belastet, beschreibt der Begriff drückendes Wasser.

Die ersten Schritte

Nach einem Hochwasser gilt nach den Verbraucherzentralen der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren: zuerst die eigene Sicherheit, dann aussagekräftige Fotos aller Schäden vor dem Aufräumen, notfalls mit Zeugen, und danach zeitnah der Versicherer.[2] Die Pflicht, den Schaden so klein wie möglich zu halten, gilt auch hier, und steht nur wenig Wasser im Keller, sollte man nach der Dokumentation sofort mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.[2]

Die Fibel rät, stark betroffene Gebäude im Zweifel erst nach Prüfung der Standsicherheit durch eine sachverständige Person zu betreten, Schutzbrille, Handschuhe und wasserfestes Schuhwerk zu tragen und eine Atemschutzmaske zu nutzen, wenn sich Schimmelsporen gebildet haben, was bei warmen Temperaturen schon nach wenigen Tagen der Fall sein kann.[1] Vor der Beseitigung werden Wasserstand und Schäden mit Fotos oder Video festgehalten und die beschädigten Gegenstände aufgelistet.[1]

Ausgepumpt wird erst, wenn der Wasserstand außen niedriger ist als innen, und um Auftriebsschäden zu vermeiden, beim Keller erst nach Ablauf der Hochwasserwelle, wobei immer auch der Druck des Grundwassers zu beachten ist.[1] Schlamm entfernt man am besten schon mit dem ablaufenden Wasser, weil er nach dem Austrocknen nur noch schwer zu lösen ist.[1]

Nach dem Hochwasser in Schritten
Schritt Worauf es ankommt
Sicherheit Standsicherheit prüfen, Strom abschalten, Schutzkleidung tragen
Dokumentation Wasserstand markieren, Fotos oder Video, Liste der Schäden
Versicherer informieren zeitnah, nächste Schritte absprechen
Auspumpen erst wenn außen niedriger als innen, Keller nach der Hochwasserwelle
Schlamm mit dem ablaufenden Wasser entfernen
Heizöl erst binden lassen, dann pumpen, Feuerwehr informieren
Trocknung alle Schichten, notfalls Bauteile öffnen

Nach der Hochwasserschutzfibel des BMWSB und den Verbraucherzentralen.[1][2]

Trocknung und Ölschaden

Nasse Bauteile sollten zeitnah getrocknet werden, und besteht ein Bauteil aus mehreren Schichten, muss jede davon durchtrocknen, notfalls werden außen liegende Schichten abgenommen, und Hohlräume können mit Wasser gefüllt sein.[1] Neben guter Durchlüftung braucht es oft spezielle Trocknungsgeräte, die Trocknung kann mehrere Wochen dauern, und nach längerer Einwirkung sind Außen- und Innenputze in der Regel zu entfernen, damit die Wand darunter trocknen kann.[1] Solange Wasser im Haus steht, pumpt der Notdienst, und erst danach lässt sich Schicht für Schicht prüfen, ob ein Bauteil durchgetrocknet ist.

Leichte Trennwände mit Beplankungen aus Gipsfaserplatten oder anderen nicht wasserbeständigen Materialien sind nach der Fibel nach einer Überflutung stets zu öffnen, um mindestens Beplankung und Dämmung auszutauschen, und Holzwerkstoffe verformen sich meist irreversibel.[1] Ist Heizöl ausgetreten, wird das Öl gebunden und aufgenommen, bevor gepumpt wird, weil sich der Ölfilm sonst auf die Wände legt, die Feuerwehr ist immer zu informieren, und hat sich Öl dauerhaft ins Mauerwerk eingelagert, kann ein Austausch nötig werden.[1]

Wo Gebäude im Hochwasser stehen

Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland nach dem Gesamtverband der Versicherer rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden, mehr als 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten, und insgesamt liegen etwa 300.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Gebieten.[3] Gebaut wird dort nach dem Verband weiter, weil Flächendruck, kommunale Entwicklungsinteressen und Wohnungsbauziele oft stärker wirken als langfristige Vorsorge.[3]

Neue Heizölanlagen sind nach § 78c des Wasserhaushaltsgesetzes in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sowie in Risikogebieten außerhalb davon verboten, Ausnahmen gibt es nur auf Antrag mit Nachweis der Hochwassersicherheit und ohne Alternative.[1] Bestehende Anlagen mussten in Überschwemmungsgebieten bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachgerüstet oder ersetzt werden, in Risikogebieten gilt dafür der 05.01.2033.[1]

Vor dem Wiederaufbau

Vor dem Wiederaufbau sollten die Schäden nach der Fibel dokumentiert und das Ereignis für das Gebäude grob ausgewertet werden: woher das Wasser kam, wie viel Zeit für Maßnahmen blieb und ob die getroffenen Maßnahmen sinnvoll waren.[1] Mit Sachverständigen ist zu klären, ob an derselben Stelle neu gebaut werden darf, ob Konstruktion und Baustoffe hochwasserangepasst waren, welche Auflagen gelten und ob der Energieträger gewechselt werden muss.[1]

Mehrere mäßige Schäden im Keller, die alle fünf bis zehn Jahre wiederkehren, können nach der Fibel rechnerisch dasselbe Risiko ergeben wie ein sehr seltenes Ereignis mit großem Schaden bis in die Obergeschosse.[1]

Versicherung nach dem Hochwasser

Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung nach den Verbraucherzentralen nur, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung besteht, und Überschwemmungsschäden am Hausrat sind nur mit dem entsprechenden Zusatzbaustein zur Hausratversicherung versichert.[2] Wer nach einem Hochwasser Pumpen oder Bautrocknungsgeräte leihen oder kaufen will, sollte sich vor Fake-Shops hüten, die gegen Vorkasse anbieten und nie liefern.[2]

Welche Naturgefahren die Elementarschadenversicherung umfasst und welche nicht, beschreibt der Begriff Elementarschaden.

Trocknung nach dem Hochwasser

Nach einem Hochwasser beginnen wir mit der Messung: Wie hoch stand das Wasser, welche Schichten von Estrich, Dämmung und Wand sind nass, wo stehen Hohlräume voll? Danach entscheiden wir, was geöffnet und entfernt werden muss, und bauen die technische Trocknung auf.

Verschmutztes Flutwasser verlangt mehr als Trocknung: Dämmstoffe, Putze und Beplankungen, die Schlamm oder Öl aufgenommen haben, werden entfernt, bevor getrocknet wird. Den Verlauf halten wir mit Messwerten fest, bis die Freigabemessung zeigt, dass der Wiederaufbau beginnen kann.

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Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.

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Belege

Quellen

  1. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Hochwasserschutzfibel: Objektschutz und bauliche Vorsorge. 9. Auflage, Stand Februar 2022, Kapitel 5, 7 und 10, S. 22, 32 bis 38 und 69 bis 70. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28
  2. Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Fragen und Antworten zur Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung. zuletzt aktualisiert 23.07.2026. Abgerufen am 24.09.2026. ↑1↑2
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