Rohrdurchführung
Auch: Hauseinführung, Gebäudeeinführung, Mauerdurchführung
Eine Rohrdurchführung, auch Gebäude- oder Hauseinführung genannt, ist die Stelle, an der eine Leitung für Wasser, Abwasser, Strom, Gas oder Telekommunikation durch eine erdberührte Wand oder die Bodenplatte ins Haus geführt wird.[1] Sie muss gas- und wasserdicht in die Abdichtung oder den wasserundurchlässigen Beton eingebunden sein.[1] Undichte Durchführungen sind eine typische Ursache für Wasser im Keller.[1]
So bleibt die Rohrdurchführung gas- und wasserdicht
Schematische Darstellung einer Kellerwand im Schnitt mit einer Leitung durch ein Futterrohr, verspannten Dichteinsätzen im Ringraum, Lupe mit dem Querschnitt, Flansch in der Abdichtung, Maßlinie zur Bauwerkskante und Biegeradius im Erdreich. Die Nummern folgen dem Weg vom Futterrohr nach außen in den Boden.
- Futterrohr durch die Wand: In wasserundurchlässigem Beton empfiehlt der Fachverband Futterrohre, möglich ist auch eine Kernbohrung mit Dichteinsatz. In Mauerwerk braucht der Trockeneinbau ein Futterrohr, sonst Expansionsharz oder Vergussmörtel.
- Ringraum verspannt: Beim Trockeneinbau wird ein Dichtsystem in den Ringraum zwischen Futterrohr und Leitung eingesetzt und verspannt, beim Nasseinbau härtet ein fließfähiges Dichtmaterial dort aus. Die Mindestdichtbreite richtet sich nach der Wassereinwirkung, 20 bis 60 Millimeter.
- Flansch in der Abdichtung: Bei einer Hautabdichtung nach DIN 18533 wird die Abdichtung an jeder Durchdringung eingebunden, mit Klebeflansch, Manschette oder Los- und Festflansch. Durchdringungen bleiben auf ein Minimum beschränkt, Gruppendurchführungen sind zu bevorzugen.
- Innen trocken um das Rohr: Ist die Durchführung dicht, bleibt die Wand innen um das Rohr trocken. Ein feuchter Fleck oder eine Rinnspur rund um ein Rohr nach starkem Regen oder bei hohem Grundwasser zeigt dagegen, dass Wasser von außen an der Durchführung eindringt.
- Abstand zur Kante: Klebe- und Anschweißflansche sowie Manschetten halten mindestens 15 Zentimeter Abstand zu Bauwerkskanten und Kehlen und 30 Zentimeter zu Bewegungsfugen, Los- und Festflansche das Doppelte. Sonst lässt sich die Abdichtung nicht sauber anschließen.
- Biegeradius im Erdreich: Leitungen werden mit mindestens 1 Meter Biegeradius zum Haus geführt, im überbauten Bereich sind keine Verbindungsmuffen zulässig. Im Bereich der Hausanschlusstrasse dürfen keine Kontrollschächte, Entwässerungsrohre oder anderen Leitungen liegen.
Warum Rohrdurchführungen kritisch sind
Undichtigkeiten im Keller gehen nach dem Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel sehr häufig auf nicht fachgerecht ausgeführte Leitungsdurchdringungen zurück.[1] Jedes Haus braucht Durchdringungen für Strom, Wasser und Telekommunikation und mindestens eine Abwasserleitung, häufig kommen Leitungen für Gas, Nah- und Fernwärme, Erdwärme, Regenwassernutzung, Lüftungsanlagen, Außenbeleuchtung oder die Stromversorgung von Garage und Garten hinzu.[1]
Der Leitfaden Starkregen des BBSR nennt Wasser, das an Hausanschlüssen entlangläuft, weil Rohre und Kabel meist nicht druckwasserdicht ins Mauerwerk eingebettet sind, und undichte Rohrdurchführungen für Strom, Gas, Öl und Abwasser als eigene Eintrittswege.[2] Feuchtebelastungen können zudem später zunehmen, etwa durch Starkregen, durch steigendes Grundwasser nach einer Kanalsanierung, durch versiegelte Flächen oder durch abgeschaltete Pumpen.[1]
Regeln für gas- und wasserdichte Hauseinführungen
Normen und Regelwerke legen fest, dass Kabel und Rohre gas- und wasserdicht einzubauen sind, und industriell gefertigte Einführungssysteme gelten nach dem Fachverband heute als Stand der Technik.[1] Zu beachten sind bei Neubauten unter anderem DIN 18533, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Kabelleitungstiefbau und für Abdichtungsarbeiten, DIN 1986-100, die WU-Richtlinie und die gemeinsamen Regeln der Fernwärme-, Gas- und Elektrizitätswirtschaft für Bauwerksdurchdringungen.[1] Für Bestandsgebäude kommt das WTA-Merkblatt 4-6 zum nachträglichen Abdichten erdberührter Bauteile hinzu, und soweit möglich gelten dort die Vorgaben für Neubauten mindestens sinngemäß.[1] Zum Schutz vor Radon sind bei Neubau und Bestand außerdem Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung zu beachten.[1]
Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen sollte vor Baubeginn feststehen, improvisierte Baustellenlösungen sind nach dem Fachverband nicht immer zuverlässig.[1] Industriell gefertigte Abdichtsysteme sind nach dem Verband auf Gas- und Wasserdichtheit geprüft und entsprechen den spartenspezifischen Anforderungen, etwa von AGFW, DVGW und VDE-FNN.[1] Dringt Wasser oder Schleichgas durch eine nicht fachgerecht abgedichtete Öffnung ein, stellt sich die Haftungsfrage: Die Verantwortung für eine dichte Einführung tragen in der Regel Planer und ausführende Firmen, und mit geprüften Systemen lässt sich im Streitfall leichter nachweisen, dass Normen und Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.[1] Ob Wasser tatsächlich an der Durchführung eindringt, klärt eine Leckageortung, die auch eine undichte Leitung im Rohr selbst ausschließt.
Nasseinbau, Trockeneinbau und Futterrohr
Der Fachverband unterscheidet zwei Dichtsysteme. Beim Nasseinbau wird ein fließfähiges Dichtmaterial in den Ringraum zwischen Bauwerk und Leitung eingebracht und härtet dort zu einer formschlüssigen, dichten Verbindung aus, beim Trockeneinbau wird ein Dichtsystem in den Ringraum eingesetzt und verspannt.[1] Ein feuchter Fleck an der Wand rund um eine Hauseinführung deutet oft auf einen undichten Ringraum hin.
In wasserundurchlässigem Beton empfiehlt der Fachverband Futterrohre, möglich ist auch der Einbau in eine Kernbohrung, wobei freigelegter Bewehrungsstahl vor Korrosion geschützt werden muss.[1] In Mauerwerk braucht es ein Futterrohr beim Trockeneinbau oder Expansionsharz beziehungsweise Vergussmörtel.[1] Das InformationsZentrum Beton lässt Durchdringungen einer Weißen Wanne nur im rechten Winkel zu und nennt für Rohre drei Lösungen: Mantelrohr, Kernbohrung mit Dichteinsatz und Flanschrohr mit Dichtflansch.[3]
Futterrohre ordnen auch die Zuständigkeiten. Nach der Richtlinie der Deutschen Bauchemie werden die Leitungen in Futterrohren geführt, und für die Dichtheit der Durchführung im Futterrohr sorgen die Drittfirmen, etwa das Versorgungsunternehmen.[4] Hinter der Durchführung beginnt die Sanitärinstallation des Hauses, für die der Eigentümer zuständig ist.
Dichtbreite, Verguss und Abmessungen
Wie breit eine Ringraumdichtung beim Trockeneinbau sein muss, hängt von der Wassereinwirkung ab. Der FHRK-Standard nennt Mindestdichtbreiten von 20, 30, 40 und 60 Millimetern, für besondere Leitungsarten oder Einbausituationen können größere Breiten nötig sein.[1] Beim Nasseinbau wird der Ringraum in der Regel über die ganze Wanddicke verfüllt, geht das nicht, gelten die Mindestvergusslängen des Herstellers auf der wasserzugewandten Seite, die auch statische Kräfte aufnehmen.[1]
Für Kernbohrung oder Futterrohr nennt die Planungshilfe gängige Größen von DN 100 oder DN 150 bis DN 300, je nachdem, ob eine einzelne Sparte oder eine Mehrspartenführung eingebaut wird, etwa mit Nah- und Fernwärme oder einer Wärmepumpe.[1] Maße, Lage und Wandabstände werden mit dem Versorgungsunternehmen und nach den Herstellerangaben abgestimmt, und im Bereich der Hausanschlusstrasse dürfen keine Kontrollschächte, Entwässerungsrohre oder anderen Leitungen liegen.[1] Bei einem Abwasserrohr kann eine undichte Durchführung bei vollem Kanal auch Abwasser im Haus austreten lassen.
Durch eine Bodenplatte müssen Leitungen oder Leerrohre schon vor dem Betonieren im Erdreich liegen, beim Trockeneinbau in geeigneten Futterrohren, an die Leerrohre gas- und wasserdicht angeschlossen werden.[1] Alternativ wird die Leitung mit einer Wassersperre wie einem Mauerkragen direkt eingegossen.[1] Bezugspunkt für den Einbau ist die Oberkante des Rohfußbodens, Leitungen werden mit mindestens 1 Meter Biegeradius verlegt, und im überbauten Bereich sind keine Verbindungsmuffen zulässig.[1]
Rohrdurchführung und Hautabdichtung
Bei Bauwerken mit einer Hautabdichtung nach DIN 18533 muss diese Abdichtung im Bereich jeder Leitungsdurchdringung eingebunden werden.[1] Durchdringungen sind nach der Richtlinie auf ein Minimum zu beschränken, Gruppendurchführungen sind zu bevorzugen.[4]
Nach Teil A, Abschnitt 7.2 der PMBC-Richtlinie.[4]
Eine Dichtungskehle aus Dickbeschichtung um eine Leitung darf nur gewählt werden, wenn sich die Leitung während der gesamten Nutzungsdauer nicht bewegt.[4] Flansche und Manschetten brauchen Abstand: Klebe- und Anschweißflansche sowie Manschetten mindestens 15 Zentimeter zu Bauwerkskanten und Kehlen und 30 Zentimeter zu Bewegungsfugen, Los- und Festflansche das Doppelte zu Kanten und 50 Zentimeter zu Fugen.[4]
Durchführungen im Bestand und bei Neuanschlüssen
Neue Anschlüsse im Bestand entstehen etwa für Glasfaser, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe.[1] Vorhandene Durchdringungen lassen sich nachträglich mit geteilten Futterrohren, etwa Flanschplatten, oder mit geteilten Durchführungssystemen vor der Wand oder auf der Bodenplatte abdichten.[1]
Vor jeder neuen Einführung im Bestand sollte der Istzustand an der geplanten Stelle begutachtet und dokumentiert werden, etwa vorhandene Feuchtstellen, denn feuchte Wände deuten auf eine fehlende oder schadhafte Abdichtung hin, die auch eine fachgerechte Einführung nicht beseitigt.[1]
Bei Gebäuden, die ohne Abdichtung errichtet wurden, können Einführungen nach dem Fachverband nicht fachgerecht gas- und wasserdicht eingebunden werden.[1] Ändern die Arbeiten die bisherige Wassereinwirkung nicht, darf die Durchdringung dort ohne besondere Maßnahmen hergestellt werden, die Öffnungen werden fachgerecht verschlossen, ändert sie sich, sind zusätzliche Maßnahmen nötig.[1]
Eine undichte Rohrdurchführung finden
Wasser an einer Rohrdurchführung zeigt sich als feuchter Fleck oder Rinnspur rund um ein Rohr an der Kellerwand, besonders nach starkem Regen oder bei hohem Grundwasser. Bei der Ursachensuche unterscheiden wir, ob Wasser von außen an der Durchführung eindringt oder ob die Leitung selbst undicht ist, und prüfen dazu Hausanschluss, Wasserzähler und Rohre mit einer Dichtheitsprüfung.
Stammt das Wasser von außen, messen wir die Feuchte rund um die Durchführung, halten die Lage fest und geben die Abdichtung an einen Fachbetrieb, bei Versorgungsleitungen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Bei Gasleitungen arbeitet niemand von uns an der Durchführung selbst, das bleibt dem zuständigen Unternehmen vorbehalten, und riecht es im Keller nach Gas, betätigt niemand einen Schalter oder eine Klingel, alle verlassen das Haus und rufen erst von draußen den Gasnotdienst des Netzbetreibers. Den Kellerraum trocknen wir, sobald die Ursache beseitigt ist.
24h-Notruf, auch am Wochenende und an Feiertagen
Wasser im Haus? Rufen Sie jetzt an.
Wir klären die Lage am Telefon und kommen zur Schadensaufnahme.
Belege
Quellen
- Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK): Planung Gebäudeeinführungen (Planungshilfe). Ausgabe mit Anforderungen im Bestand, S. 2 bis 12 und 20 bis 24. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20↑21↑22↑23↑24↑25↑26↑27↑28↑29
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Leitfaden Starkregen: Objektschutz und bauliche Vorsorge. Sonderveröffentlichung November 2018, Kapitel 4 (S. 15 und 16), Checkliste (S. 25), Abschnitte 6.1 und 6.1.2 (S. 30 bis 32) und Anhang Selbsteinschätzung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
- InformationsZentrum Beton GmbH: Weiße Wannen: Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Abschnitte Schwarze Wanne, Weiße Wanne, Grundsätze der Planung und Ausführung, Nutzungsklassen, Fugen und Bauausführung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑
- Deutsche Bauchemie e.V.: Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC). 4. Ausgabe Dezember 2018, elektronische Ausgabe aktualisiert März 2020, Vorwort, Teil A Abschnitte 4 bis 10, Teil B Abschnitte 2, 3, 5 bis 9 mit Tabelle 7, Teil C Abschnitt 1. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
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