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Wasserschaden, was tun? Die ersten 60 Minuten

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Die Antwort in Kürze

Steht Wasser in der Nähe von Steckdosen, Leitungen oder Geräten, schalten Sie zuerst den Strom an der Sicherung ab, dann drehen Sie das Wasser am Hauptabsperrhahn zu. Nehmen Sie stehendes Wasser auf und fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen.[1] Danach melden Sie ihn Ihrer Versicherung, als Mieter auch dem Vermieter. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern.[2]

Schritt 1: Strom im nassen Bereich abschalten

Steht Wasser in einem Raum mit Steckdosen, Leitungen oder Geräten, schalten Sie die Sicherungen für diesen Bereich ab, bevor Sie ihn betreten. Liegt der Sicherungskasten selbst im nassen Bereich, bleibt der Raum gesperrt, und Sie verständigen die Feuerwehr oder den örtlichen Netzbetreiber. Solange das Wasser im Keller noch steigt, geht niemand hinunter. Fassen Sie keine Geräte an, die im Wasser stehen, und ziehen Sie keine nassen Stecker. Eine Photovoltaikanlage liefert nach ELEKTRO+ auch dann Strom, wenn die Anlage im Haus abgeschaltet ist. Sitzen Wechselrichter und Netzanschluss in überfluteten Räumen, dürfen diese nicht betreten werden.[3]

Auch nach dem Abpumpen ist die Anlage nicht einfach wieder einsatzbereit. Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, müssen ausgetauscht werden, und vor der erneuten Inbetriebnahme wird die Anlage nach DIN VDE 0100-600 geprüft, einschließlich einer Messung des Isolationswiderstands der Leitungen.[3]

Schritt 2: Wasser abstellen

Bei einem Rohrbruch im Gebäude stellen Sie das Wasser am Hauptwasserhahn ab und verständigen einen Installateur.[4] Der Hauptabsperrhahn sitzt im Einfamilienhaus dort, wo die Leitung ins Haus kommt, im Keller oder im Hauswirtschaftsraum direkt am Wasserzähler. Fehlt in der Wohnung eine eigene Absperrung, helfen die Eckventile unter dem Waschbecken, hinter der Waschmaschine und am Spülkasten. Ob sich im Mehrfamilienhaus der Steigstrang im Keller sperren lässt und wo dieser Schieber sitzt, wissen Hausmeister oder Verwaltung.

Tritt Wasser vor dem Wasserzähler oder auf der Straße aus, informieren Sie den Störungsdienst des Wasserversorgers. Die Bruchstelle selbst sollte niemand betreten oder befahren, weil der Boden absacken kann.[4] Kommt das Wasser aus der Wohnung darüber, klingeln Sie beim Nachbarn, auch nachts. Öffnet niemand und läuft das Wasser sichtbar weiter, ist die Feuerwehr der richtige Ansprechpartner.

Schritt 3: Wasser aufnehmen und Möbel sichern

Nehmen Sie stehendes Wasser mit Eimer, Wischer und Lappen auf, bei größeren Mengen mit einem Nasssauger. Stellen Sie Möbel aus dem nassen Bereich oder schieben Sie Untersetzer unter die Füße, und heben Sie Teppiche und alles, was auf dem Boden liegt, hoch.

Diese Handgriffe sind mehr als Ordnung. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt von Ihnen, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, sobald er eingetreten ist.[2] Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, verliert die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen.[2] Hatte die Verletzung keinen Einfluss darauf, wie der Versicherungsfall festgestellt wurde und wie weit er leisten muss, bleibt er zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Pflicht wurde arglistig verletzt.[2] Wer also nachts ein Rinnsal bemerkt und bis zum Morgen nichts unternimmt, gefährdet einen Teil seiner Entschädigung.[2]

Schritt 4: Dokumentieren, bevor Sie aufräumen

Machen Sie mit Smartphone oder Kamera aussagekräftige Fotos, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit den Aufräumarbeiten beginnen.[5] Fotografieren Sie zuerst den ganzen Raum, dann jede Schadenstelle aus der Nähe und, wenn sie zu sehen ist, die Ursache. Diese Aufnahmen sind der Anfang der Wasserschadensanierung, die der Fachbetrieb später um Messwerte und Protokolle ergänzt. Ein kurzes Video, in dem Sie den Raum abgehen, zeigt Zusammenhänge, die auf Einzelbildern verloren gehen.

Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht vorschnell weg, denn was entsorgt ist, lässt sich gegenüber der Versicherung kaum noch belegen. Heben Sie Belege für alles auf, was Sie wegen des Schadens kaufen oder beauftragen, vom Nasssauger bis zum Notdienst.

Schritt 5: Versicherung und Vermieter informieren

Bei einem Leitungswasserschaden ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Gebäude und trägt auch die Trocknung, die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Teppiche, Kleidung und Geräte.[1] Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon wissen.[2] Die Sofortmaßnahmen gehen vor, die Meldung folgt, sobald sie möglich ist.

Als Mieter melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und dem Vermieter, der sich um das Gebäude kümmert. Als Eigentümer melden Sie ihn beiden eigenen Versicherungen. Lassen Sie sich eine Schadennummer geben und notieren Sie, wann Sie wem was gemeldet haben.

Schritt 6: Trocknen lassen, bevor der Schaden wächst

Je länger Wasser in Estrich, Dämmung und Wänden steht, desto weiter wandert es. Nach Überschwemmungen rät das Umweltbundesamt, so schnell wie möglich sachkundig mit dem Trocknen zu beginnen, damit sich Schimmel, Stäube und Fasern nicht im ganzen Haus ausbreiten, und Gegenstände zu entsorgen, die sich nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden trocknen lassen.[6]

Ein Fachbetrieb misst zuerst, wie weit die Feuchte in die Bauteile gezogen ist, und entscheidet danach über das Verfahren. Beim Anruf klären wir vier Punkte: ob das Wasser abgestellt ist, welche Räume betroffen sind, ob noch Wasser steht und ob Strom im Schadensbereich liegt. Davon hängt ab, ob sofort jemand kommt oder ein Termin am Morgen genügt.

Was Sie in der ersten Stunde lassen sollten

Ob noch Wasser austritt, zeigt der Wasserzähler. Schließen Sie alle Zapfstellen und beobachten Sie das kleine Rädchen. Dreht es sich weiter, obwohl niemand Wasser entnimmt, bleibt der Hauptabsperrhahn zu, bis die undichte Stelle gefunden ist.

Häufige Fragen

Muss ich die Versicherung noch in der Nacht anrufen?

Zuerst kommen die Sofortmaßnahmen: Strom an der Sicherung abschalten, Wasser abstellen, Schaden begrenzen. Anzeigen müssen Sie den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie von ihm wissen.[2] Notieren Sie, wann Sie den Schaden entdeckt und wann Sie ihn gemeldet haben.

Zahlt die Versicherung den Notdienst?

Aufwendungen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens den Umständen nach für geboten halten durften, muss der Versicherer erstatten, auch wenn sie erfolglos bleiben, und auf Verlangen vorschießen.[2] Wie weit das reicht, regelt Ihr Vertrag. Wir dokumentieren jeden Notdiensteinsatz so, dass Sie ihn einreichen können.

Ich finde den Hauptabsperrhahn nicht. Was jetzt?

Schließen Sie die Eckventile an den betroffenen Geräten und Waschbecken. Im Mehrfamilienhaus fragen Sie Hausmeister, Verwaltung oder Nachbarn nach der Absperrung des Strangs. Tritt das Wasser vor dem Zähler aus, ist der Störungsdienst des Wasserversorgers zuständig.[4]

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Wasserschäden: Welche Versicherung zahlt? Abschnitte zu Leitungswasserschäden und zum Verhalten im Schadenfall, Stand 21.01.2022. Abgerufen am 04.10.2026. ↑1↑2
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). § 30 Abs. 1, § 82 Abs. 1, 3 und 4, § 83 Abs. 1. Abgerufen am 04.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8
  3. Initiative ELEKTRO+: Elektrosicherheit bei Überflutungen: Hinweise für Elektrofachkräfte. Abschnitte zum Betreten überfluteter Räume und zur Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme. Abgerufen am 04.10.2026. ↑1↑2
  4. HAMBURG WASSER: Störung melden. Abschnitt zum Rohrbruch im Haus und vor dem Wasserzähler. Abgerufen am 04.10.2026. ↑1↑2↑3
  5. Verbraucherzentrale Bundesverband: Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun. Abschnitt Sichern, Dokumentieren, Informieren, Stand 14.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. ↑
  6. Umweltbundesamt: Wasser weg, was nun? Meldung vom 10.06.2013, Abschnitt zum Trocknen und Entsorgen. Abgerufen am 04.10.2026. ↑
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