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Löschwasserschaden: verkohlte Reste, Rußkegel, Löschwasser auf dem Boden, abgeschalteter Strom, rostender Heizkörper, Lupe mit Rußpartikeln, Hygrometer und abgesperrte Tür

Löschwasserschaden

Ein Löschwasserschaden ist die Durchfeuchtung von Bauteilen, Einrichtung und Technik durch Wasser, das beim Löschen eines Brandes eingesetzt wurde. Zur Nässe kommen Brandfolgeprodukte, die sich durch den Kontakt mit Löschwasser oder Löschmitteln gebildet haben oder bei den Löscharbeiten freigesetzt wurden.[1] Die Trocknung und die Beseitigung von belastetem Löschwasser gehören zur Brandschadensanierung.[2]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

So wirkt ein Löschwasserschaden nach dem Brand

Löschwasserschaden, Funktionsweise: Zimmer nach dem Brand mit verkohlten Resten, Rußkegel, Löschwasser mit Ruß auf dem Boden, Sicherungskasten mit Hauptschalter unten, Heizkörper mit Rostflecken, Lupe mit Rußpartikeln und Schadstoffen, Luftentfeuchter mit Hygrometer und Tür mit Absperrband und Schild

Schematische Darstellung eines Zimmers nach dem Brand mit verkohlten Resten, Rußkegel, Löschwasser mit Brandrückständen auf dem Boden, Sicherungskasten mit Hauptschalter unten, Heizkörper mit Rostflecken, Lupe mit Rußpartikeln und Schadstoffen, Luftentfeuchter mit Hygrometer und Tür mit Absperrband und Schild. Die Nummern folgen vom Löschwasser über Ruß und Zutritt zu Strom, Korrosion und Luftfeuchte.

  1. Löschwasser mit Brandrückständen: Ein Löschwasserschaden ist die Durchfeuchtung von Bauteilen, Einrichtung und Technik durch das Wasser der Löscharbeiten. Zur Nässe kommen Brandfolgeprodukte, die sich durch den Kontakt mit Löschwasser gebildet haben oder beim Löschen freigesetzt wurden, das Wasser auf dem Boden ist voller Ruß.
  2. Ruß bindet die Schadstoffe: Auf der kalten Brandstelle haben sich die Brandfolgeprodukte als Ruß auf den Oberflächen abgesetzt. Die Schadstoffe sind stark an die Rußpartikel gebunden, was ihre Mobilität verringert, die Lupe zeigt die Partikel mit den anhaftenden Stoffen.
  3. Zutritt erst nach Freigabe: Nach einem Brand kann der Zutritt wegen Ursachenermittlung, Beweissicherung oder Einsturzgefahr beschränkt sein. Vor dem Betreten werden die Informationen für eine erste Gefahreneinstufung eingeholt, die Erstbegehung legt Gefahren- und Arbeitsbereiche fest.
  4. Strom an der Sicherung trennen: Erst die Elektrik, dann das Wasser: Bevor im Raum gearbeitet wird, sind seine Stromkreise am Verteiler getrennt, denn Löschwasser in Steckdosen und Leitungen führt Spannung weiter. Einen durchnässten Verteiler fasst niemand an, hier sichern Feuerwehr oder der Netzbetreiber, der Hauptschalter im Bild liegt unten.
  5. Chlorwasserstoff: Metall korrodiert: Chlor- und Bromwasserstoff entstehen beim Abbrand halogenhaltiger Kunststoffe wie PVC. Ihre Niederschläge lösen auf metallischen Oberflächen eine fortschreitende Korrosion aus, der Heizkörper zeigt die ersten Rostflecken.
  6. Ab 45 % Feuchte schneller: Mit steigender relativer Luftfeuchtigkeit beschleunigt sich die Korrosion ab etwa 45 Prozent zunehmend. Der Luftentfeuchter hält die Feuchte darunter, das Hygrometer zeigt den Bereich, der zu vermeiden ist.

Löschwasserschaden: erste Schritte nach dem Brand

Nach einem Brand kann der Zutritt zur Schadenstelle beschränkt sein, etwa wegen der Ursachenermittlung, der Beweissicherung oder Einsturzgefahr.[1] Bevor jemand die Schadenstelle betritt, sind die Informationen einzuholen, die für eine erste Einstufung der Gefahren nötig sind.[1] Die Erstbegehung dient dann dazu, den Schadenumfang abzuschätzen, die Gefährdung vorläufig einzuschätzen, Gefahren- und Arbeitsbereiche vorläufig festzulegen und die nötigen Sofortmaßnahmen zu bestimmen.[1]

Für jeden Raum, in den Löschwasser gelaufen ist, gilt: Die Stromkreise werden an der Sicherung getrennt, das Licht auszuschalten reicht nicht. Steht der Sicherungskasten selbst im Löschwasser, bleibt der Raum geschlossen, bis Feuerwehr oder örtlicher Netzbetreiber ihn freigeben, und einen Keller, in dem sich Löschwasser sammelt und weiter steigt, betritt niemand.

Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Versicherungsnehmer nach § 82 VVG den Schaden so weit wie möglich abwenden und mindern und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen.[3] Aufwendungen dafür erstattet der Versicherer selbst dann, wenn sie ohne Erfolg bleiben, sofern sie nach Lage der Dinge geboten erscheinen durften, und auf Verlangen muss er den Betrag vorschießen.[3]

Für den Hausrat erstreckt sich der Feuerversicherungsschutz nach den Verbraucherzentralen auf Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion und den Anprall oder Absturz von Flugzeugen sowie auf Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.[4] Ist die Wohnung nach einem Brand nicht mehr nutzbar, werden Hotelkosten ohne Nebenkosten übernommen, meist für höchstens 100 Tage und je Tag bis zu einem Tausendstel der Versicherungssumme.[4]

Was im Löschwasser steckt

Brandfolgeprodukte umfassen nach den Richtlinien zur Brandschadensanierung Stoffe, die schon vor dem Brand vorhanden waren und durch Brand oder Löscharbeiten freigesetzt wurden, und Stoffe, die sich durch den Brand, den Kontakt mit Löschwasser oder Löschmitteln und andere Einwirkungen gebildet haben.[1]

Während des Brandes bilden sich nach FeuerTrutz Stoffe, die als Brandrauch gasförmig, aber auch in fester oder flüssiger Phase aus der Brandstelle ausgetragen werden können, zum Beispiel gelöst im Löschwasser.[5] Auf der kalten Brandstelle haben sich die Brandfolgeprodukte nach dem Abkühlen als Ruß auf den Oberflächen abgesetzt, und die Schadstoffe sind stark an die Rußpartikel gebunden, was ihre Mobilität verringert.[5] Die vfdb-Richtlinie zu Schadstoffen bei Bränden teilt den Ablauf in fünf Phasen: Entstehungsbrand, Vollbrand, Brandbekämpfung, Nachlösch- und Abkühlungsphase sowie Aufräumarbeiten auf der kalten Brandstelle.[5]

Als besonders problematische Gruppen nennt die VdS-Richtlinie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle, Dioxine und Furane, Asbest und alte Mineralwolle sowie metall- und baustoffaggressive Stoffe wie Chlorwasserstoff und Bromwasserstoff.[1] Art und Menge der Verbrennungsprodukte hängen danach von der stofflichen Zusammensetzung des Brandguts und vom Brandablauf ab.[1]

Korrosion und Schimmel nach einem Löschwasserschaden

Chlorwasserstoff und Bromwasserstoff entstehen bei der Pyrolyse oder dem Abbrand halogenhaltiger Kunststoffe wie PVC, und ihre Niederschläge können auf metallischen Oberflächen eine fortschreitende Korrosion auslösen.[1] Mit steigender relativer Luftfeuchtigkeit beschleunigt sich die Reaktion ab etwa 45 Prozent zunehmend.[1]

Zement- und kalkgebundene Baustoffe reagieren mit diesen Säuren zu Calciumsalzen, und Folgeschäden am Bauwerk sind nach der Richtlinie nur möglich, wenn Halogenide bis zur Stahlbewehrung vordringen, dort Feuchtigkeit vorliegt, die Alkalität des Betons abgesunken ist und Grenzwerte überschritten sind.[1]

Zu Schimmelpilzbefall kann es nach einem Brand vor allem dann kommen, wenn nicht unmittelbar nach dem Ereignis Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden.[1] Löschwasser in Estrich, Dämmung und Wänden wird deshalb so schnell wie möglich getrocknet, und je trockener die Raumluft, desto langsamer verläuft auch die Korrosion an Metallteilen. Heizkörper, Armaturen, Geräte und elektrische Kontakte werden deshalb früh gereinigt oder geschützt.

Sofortmaßnahmen und Gefahrenbereiche

Zu den Sofortmaßnahmen zählt die VdS-Richtlinie die Sicherung der Schadenstelle gegen Unbefugte, den Korrosionsschutz von Maschinen und Anlagen, die statische Sicherung der Bausubstanz, Abschottungen einschließlich Notdach, Trocknungsmaßnahmen, Maßnahmen gegen eine Umweltgefährdung und die Sicherung von Einrichtung und Waren.[1] Vor diesen Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.[1]

Brandschadensanierung gehört nach der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen und umfasst alle Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle, darunter Begehungen, Sofortmaßnahmen zur Sicherung, Trocknung und die Beseitigung von Brandschutt oder belastetem Löschwasser.[2]

Die Schadenstelle wird in Gefahrenbereiche eingeteilt: Bereich 0 umfasst Brände mit eng begrenzter Ausdehnung von etwa einem Quadratmeter oder mit minimaler Brandverschmutzung, die Bereiche 1 bis 3 richten sich nach Brandgut, Brandbild und Belastung.[2] Solange keine Einstufung vorliegt, sind Maßnahmen nach Gefahrenbereich 3 vorzusehen.[2] Bei den Sofortmaßnahmen zählen nach der VdS-Richtlinie neben der stofflichen Gefahr auch Gefährdungen durch eine beeinträchtigte Statik.[1]

Ab Gefahrenbereich 1 zählt die Sanierung zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen, und die ausführenden Unternehmen brauchen dafür eine Sachkunde nach der DGUV Regel 101-004.[2] Wer selbst ausräumen will, klärt vorher mit Versicherer und Fachbetrieb, welcher Bereich vorliegt.

Löschwasser als Abfall

Bei einem Brandschaden fallen nach der Richtlinie Abfälle aus den Brandrückständen, aus unbrauchbar gewordener Einrichtung, aus Vorräten und Baustoffen sowie aus der Sanierung selbst an.[1] Löschwasser mit Schadstoffbelastung ordnet die Richtlinie den wässrigen flüssigen Abfällen zur externen Behandlung zu, mit dem Abfallschlüssel 16 10 01* für Wasser, das gefährliche Stoffe enthält.[1]

Durchnässter Estrich, Putz und Dämmung aus Brandbereichen werden ebenfalls nach ihrer Belastung eingestuft, und die Richtlinie führt etwa Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit gefährlichen Stoffen als eigene Abfallart.[1] Rückstände aus der Reinigung, etwa Schutzkleidung und Wischtücher, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, tragen den Abfallschlüssel 15 02 02*.[1] Für die Arbeiten ist ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept zu erstellen, das Umfang und Verfahren festlegt.[1]

Versicherung und Ablauf der Sanierung

Die Brandschadensanierung umfasst nach der VdS-Richtlinie Sofortmaßnahmen, Dekontamination und Reinigung, Aufräumarbeiten, die Entschuttung der Schadenstelle und die Entsorgung von Brandschutt und weiteren Sanierungsabfällen.[1] Als Aufgaben des Auftraggebers nennt die Berufsgenossenschaft unter anderem die Erstbegehung, die Einstufung in Gefahren- und Arbeitsbereiche, ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept und einen Arbeits- und Sicherungsplan durch einen Sachkundigen.[2]

Weisungen des Versicherers zu Sofortmaßnahmen sind nach § 82 VVG zu befolgen, soweit sie zumutbar sind, und geben mehrere beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, handelt der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.[3] Verletzt er die Pflicht zur Schadenminderung vorsätzlich, muss der Versicherer nicht zahlen, und bei grober Fahrlässigkeit kann er seine Leistung kürzen.[3]

Für die Trocknung nach einem Löschwasserschaden gelten dieselben Grundsätze wie nach einem Leitungswasserschaden: Feuchte messen, Bauteile gezielt trocknen, den Erfolg mit einer Freigabemessung belegen. Hinzu kommen die Reinigung von Ruß und Brandkondensaten und, je nach Gefahrenbereich, Schutzmaßnahmen für alle, die im Raum arbeiten.

Möbel, Textilien und Geräte, die im Löschwasser standen oder verrußt sind, werden vor dem Entsorgen fotografiert und aufgelistet, damit der Versicherer den Umfang prüfen kann. Was weg darf und was gereinigt wird, klären Bewohner am besten vorher mit dem Versicherer und dem beauftragten Fachbetrieb.

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Belege

Quellen

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): VdS 2357: Richtlinien zur Brandschadensanierung, Verlag VdS Schadenverhütung. Abschnitte 2.4, 2.5, 3.8 und 5.3, Anhang A1.1 und Abfalltabelle, Ausgabe 2014-06 (06). Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13↑14↑15↑16↑17↑18↑19↑20
  2. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Baustein C 318: Brandschadensanierung. Abschnitte Allgemeines, Aufgaben des Auftraggebers und Schutzmaßnahmen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  3. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG). §§ 82 und 83. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
  4. Verbraucherzentralen, Portal verbraucherzentrale.de: Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt’s an. Abschnitt Was deckt die Hausratversicherung alles ab. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2
  5. FeuerTrutz Network (feuertrutz.de): Brandschadensanierung nach dem Brand. 17.01.2017, Abschnitte zur kalten Brandstelle und zu den Brandphasen. Abgerufen am 06.10.2026. ↑1↑2↑3

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