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Steigleitung

Auch: Steigstrang, Steigestrang, Steigrohr

Die Steigleitung ist die senkrechte Trinkwasserleitung, die vom Verteiler im Keller durch die Geschosse führt und in jedem Stockwerk die Stockwerksleitungen mit kaltem und warmem Wasser versorgt.[1] Neben dem Warmwasserstrang läuft in größeren Anlagen eine Zirkulationsleitung zurück zum Speicher, damit das Wasser im Strang warm bleibt und Legionellen keinen Nährboden finden.[2][3]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Von der Anschlussleitung bis zur Entnahmestelle

BauNetz Wissen beschreibt die Trinkwasserinstallation als Kette aus Anschlussleitung, Verteilungsleitung im Keller, Steigleitungen, Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen zu den Armaturen, und die Steigleitungen laufen senkrecht in Schlitzen oder Installationsschächten durch das Haus.[1] Außer im Einfamilienhaus ist danach jede Stockwerksleitung einzeln absperrbar, Trinkwasserleitungen halten 1,00 m Abstand zu Abwasserleitungen und 20 cm zu anderen Leitungen, liegen frostsicher und folgen DIN 1988-3 und DIN EN 806-3.[1]

Platzt eine Steigleitung, läuft Wasser über mehrere Geschosse an den Wänden herunter und sammelt sich im Keller, darum wird die Sicherung der nassen Räume ausgeschaltet, bevor jemand den Absperrhahn sucht, das Licht allein auszuschalten genügt nicht. Einen Sicherungskasten, der unter Wasser steht, fasst niemand an, hier schalten die Feuerwehr oder der Netzbetreiber ab, und ein Keller, in dem der Wasserstand steigt, bleibt leer.

Absperren, Schächte und Zirkulationsventile

DIN 1988-200 vom Mai 2012 enthält in Abschnitt 3.10 die Begriffe für Technikzentralen und Installationsschächte, in Abschnitt 6.1 die Anforderungen an Absperrarmaturen, in Abschnitt 6.4 die Zirkulationsregulierventile und in Abschnitt 7.1 die Absperrbereiche, und die Abschnitte 8 und 9 behandeln die Verteilung von kaltem und warmem Trinkwasser.[4] Ein Absperrventil am Fuß der Steigleitung erlaubt es, einen Strang für eine Reparatur zu sperren, während die übrigen Stränge weiter versorgt werden. In einem Haus mit mehreren Strängen zeigt ein Schild an der Verteilung im Keller, welches Ventil welchen Strang sperrt, und bei einem Rohrbruch entscheidet dieses Schild darüber, wie schnell das Wasser steht.

Viega empfiehlt, die Steigstränge zentral anzuordnen und die Stockwerke über kurze Anbindeleitungen zu versorgen, damit wenig Wasser in den Leitungen steht und das Kaltwasser 25 Grad nicht überschreitet.[2] Die Regulierventile der Zirkulation werden danach nach DIN EN 806-5 geprüft, thermostatische Ventile halbjährlich und statische Ventile jährlich.[2]

Warmwasser und Zirkulation im Strang

Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551, das Karin Gerhardy in der energie|wasser-praxis erläutert, verlässt das Warmwasser den Speicher einer Großanlage mit mindestens 60 Grad und kehrt über die Zirkulation mit mindestens 55 Grad zurück, und die Zirkulationsregulierventile an den Steigsträngen sorgen dafür, dass jeder Strang seinen Anteil am Umlauf bekommt.[3] BauNetz Wissen nennt für die Zirkulation eine Pumpe mit Zeitschaltuhr.[1] Fehlt die Zirkulation, läuft bei jeder Entnahme erst das abgekühlte Wasser aus dem Strang ab, und zwischen den Entnahmen steht das Warmwasser im Strang bei Temperaturen, die Legionellen entgegenkommen. Ein Strang, dessen Zirkulationsventil geschlossen ist, bleibt kalt, und die Bewohner lassen das Wasser minutenlang laufen, bis es warm kommt.

Viega bietet als Alternative zur getrennten Zirkulationsleitung ein Inlinersystem an, bei dem die Zirkulation innerhalb des Warmwasserrohrs zurückläuft, womit im Schacht eine Leitung weniger liegt.[2] Ob eine Steigleitung zirkuliert, erkennt man im Keller am dritten Rohr neben Kalt- und Warmwasser und an der Pumpe am Speicher.

Die 3-Liter-Regel: Kleinanlage oder Großanlage

Das Arbeitsblatt W 551 zählt nach Gerhardy zu den Kleinanlagen jede Warmwasserversorgung in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Anlagen mit höchstens 400 Litern Speicherinhalt und höchstens 3 Litern Wasser in jeder Leitung zwischen Speicher und Entnahmestelle.[3] Großanlagen sind danach alle Anlagen mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern in einer Leitung, wobei die Zirkulationsleitung nicht mitgezählt wird, die Steigstränge für das Warmwasser dagegen schon.[3]

Ein langer Warmwasserstrang in einem Mehrfamilienhaus ohne Zirkulation überschreitet die 3 Liter schnell, und dann gelten die Pflichten für Großanlagen, auch wenn der Speicher klein ist.[3] Für den Vermieter heißt das, dass er die Anlage einstufen lässt, bevor er über Prüfpflichten entscheidet, und die Einstufung in der Hausakte festhält.

Legionellenprüfung nach § 31 der Trinkwasserverordnung

§ 31 der Trinkwasserverordnung verpflichtet den Betreiber einer Trinkwasserinstallation mit Großanlage zur Trinkwassererwärmung, also mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt, zur Untersuchung auf Legionellen, wenn Duschen oder andere Anlagen zur Vernebelung vorhanden sind, und nimmt Ein- und Zweifamilienhäuser davon aus.[5] Gewerbliche Betreiber, etwa Vermieter, untersuchen alle drei Jahre, öffentliche Betreiber jährlich, und eine neue Anlage wird frühestens drei und spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme erstmals untersucht.[5]

Die Proben werden an den Entnahmestellen der Steigstränge genommen, die am weitesten vom Speicher entfernt liegen, und ein Strang, der nach dem Umbau einer Wohnung ohne Entnahme bleibt, wird zur Quelle für das ganze Haus.

Alte Steigleitungen im Bestand

Steigleitungen aus verzinktem Stahl setzen sich von innen mit Rost und Kalk zu, bis am obersten Geschoss nur noch ein Rinnsal ankommt, und an den Gewinden rosten sie durch. Kupferleitungen halten länger, werden aber an Lötstellen und an Stellen mit Lochfraß undicht, und bei beiden zeigt sich der Schaden im Schacht erst, wenn die Wand daneben feucht wird.

Wird ein Strang erneuert, legt BauNetz Wissen die Abstände zu Abwasser- und anderen Leitungen und die einzelne Absperrbarkeit der Stockwerke zugrunde, und der neue Strang bekommt die Dämmung, die das Kaltwasser kühl und das Warmwasser warm hält.[1]

Ein Strang, der beim Umbau einer Wohnung abgeklemmt wurde und als Stichleitung endet, hält Wasser ohne Austausch, und Viega nennt als Ziel der Planung, dass das Kaltwasser kühl bleibt und das Warmwasser nirgends lange steht.[2] Solche Stiche werden bis zur Abzweigstelle zurückgebaut und nicht nur abgesperrt, sonst bleibt das stehende Wasser mit dem Strang verbunden.

Beim Kauf einer Wohnung lohnt der Blick in den Keller: Material und Alter der Stränge, ob jeder Strang absperrbar ist und ob die Zirkulationspumpe läuft, sagen mehr über kommende Kosten als jede Badausstattung. Die Erneuerung eines Strangs betrifft alle Wohnungen entlang des Strangs und wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, nicht vom einzelnen Eigentümer.

Lecks an Steigleitungen orten

Eine undichte Steigleitung verrät sich durch einen Wasserzähler, der ohne Entnahme weiterläuft, durch einen feuchten Streifen neben dem Schacht, der sich über mehrere Geschosse zieht, oder durch Wasser im Keller am Fuß des Strangs. Wir sperren den Strang am Absperrventil, setzen Druck auf die Leitung und beobachten den Abfall, und mit dem Abhorchgerät und der Wärmebildkamera grenzen wir die Stelle im Schacht ein. Bei der Druckprüfung bleibt der Strang über eine festgelegte Zeit unter Druck, und ein Druckabfall ohne Entnahme zeigt das Leck, auch wenn noch kein Fleck zu sehen ist.

Das Ergebnis übergeben wir dem Installateur mit Geschoss, Höhe und Foto, damit er die Wand nur an dieser Stelle öffnet. Nach der Reparatur trocknen wir Schacht und Wände und messen nach, bis die Werte stimmen.

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Belege

Quellen

  1. BauNetz Wissen (Heinze GmbH): Rohrleitungen: Anordnung, Verlegung und Bemessung. Fachwissen Gebäudetechnik, Trink- und Warmwasser, Beitrag Rohrleitungen: Anordnung, Verlegung und Bemessung. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  2. Viega GmbH & Co. KG: Trinkwasserhygiene: Zirkulation sicher planen (Blog). Beitrag vom 04.05.2026, Abschnitte zu Kaltwassertemperatur, Steigsträngen, Zirkulation und Prüfung der Regulierventile. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  3. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.: Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel (Karin Gerhardy), energie|wasser-praxis 2/2012. Ausgabe 2/2012, Seiten 1 bis 4, Definition von Klein- und Großanlagen und 3-Liter-Regel. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Normenausschuss Wasserwesen: DIN 1988-200:2012-05, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System), Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe (Inhaltsverzeichnis). Ausgabe 2012-05, Inhaltsverzeichnis, Abschnitte 3.10, 6.1, 6.4, 7.1, 8 und 9. Abgerufen am 20.10.2026. ↑
  5. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV). § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2
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