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Grundleitung

Die Grundleitung ist die im Erdreich oder unter der Bodenplatte verlegte Abwasserleitung, die das Schmutz- und Regenwasser der Fallleitungen eines Gebäudes sammelt und zum Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze führt.[1] Sie gehört zur Grundstücksentwässerungsanlage, deren Zustand und Dichtheit der Betreiber nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes selbst überwacht und für die der Eigentümer nach der Abwassersatzung seiner Gemeinde verantwortlich ist.[2][3]

Andre Wengorra, Geschäftsführer der STMB24Von Andre Wengorra

Verlauf, Tiefe und Gefälle

Grundleitungen liegen nach BauNetz Wissen im Erdreich oder in der Bodenplatte, mindestens 80 cm tief und damit frostfrei, und ihr Gefälle beträgt höchstens 5 Prozent.[1] Sammelleitungen, die mehrere Fallleitungen aufnehmen, brauchen danach ein Gefälle von mindestens 1:200, und als Anschlusskanal gilt das Stück von der ersten Reinigungsöffnung oder dem Übergabeschacht bis zum öffentlichen Kanal.[1] Im Erdreich werden danach orangefarbene Rohre aus PVC-U als KG-Rohre oder schwarze Rohre aus Polyethylen verlegt.[1]

Staut eine verstopfte oder gebrochene Grundleitung Abwasser bis in den Keller, wird die Kellersicherung ausgeschaltet, bevor jemand nachsieht, denn am Lichtschalter bleibt die Spannung auf Steckdosen und Geräten. Reicht das Abwasser bis an den Sicherungskasten, rührt ihn niemand an und holt die Feuerwehr oder den örtlichen Netzbetreiber, und steigt der Stand weiter, betritt niemand den Keller.

Grundleitung, Hausanschluss und Übergabeschacht

Das Institut für Unterirdische Infrastruktur unterscheidet die Grundleitung auf dem Grundstück von der Hausanschlussleitung, die vom Grundstück zum öffentlichen Kanal führt.[4] Wo die Verantwortung des Eigentümers endet, legt die Satzung der Gemeinde fest. Ein Bestandsplan, in dem der Verlauf der Grundleitung mit Tiefen und Reinigungsöffnungen eingetragen ist, erspart bei jeder späteren Störung das Suchen mit dem Ortungsgerät. Die Stadt Geesthacht rechnet nach § 5 Nr. 4 ihrer Abwasserbeseitigungssatzung zur Grundstücksentwässerungsanlage alle Leitungen im Erdreich und im Fundamentbereich bis zum Übergabeschacht, einem Einsteigschacht mit 1 m Durchmesser nach DIN 1986-100 und DIN EN 476, der höchstens 2 m hinter der Grundstücksgrenze liegt.[3]

Nach § 13 Absatz 5 der Satzung hat dieser Schacht ein offenes Gerinne und darf nicht überdeckt werden, und für Grundstücke, auf denen er nicht passt, sieht die Satzung einen Befreiungsantrag innerhalb eines Monats vor.[3] Die Stadt Forst in der Lausitz verlangt den Revisionsschacht ebenfalls höchstens 2,00 m von der Grenze entfernt, mit 1000 mm Durchmesser, in flachen Lagen bis 1,20 m Tiefe genügen 800 mm.[5]

Dichtheit prüfen nach DIN 1986-30

DIN 1986-30 vom Februar 2012 regelt die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke und ersetzt die Ausgabe vom Februar 2003, in der noch eine feste Frist bis zum 31.12.2015 für die Dichtheitsprüfung bestehender Grundleitungen stand.[6] Die neue Ausgabe legt stattdessen Zeitspannen fest, die sich am Abnutzungsvorrat der Leitung orientieren, räumt Neuanlagen längere Fristen ein, verweist für die Zustandserfassung auf DIN EN 13508-2, enthält ein Muster für das Prüfprotokoll und beschreibt, welche Sach- und Fachkunde die Prüfer brauchen.[6] Die Prüfung läuft mit Wasser oder Luft und wird je Haltung zwischen zwei Öffnungen ausgeführt, damit ein Leck eingegrenzt werden kann.

In Brandenburg folgt die Stadt Forst den Technischen Regeln zur Selbstüberwachung: Die erste Prüfung einer neuen Leitung erfolgt nach DIN EN 1610 durch eine Fachfirma, danach genügt eine optische Inspektion alle 30 Jahre, in Wasserschutzzonen der Stufe III alle 15 Jahre, und nach jeder Änderung an der Leitung wird erneut nach DIN EN 1610 geprüft.[5] BauNetz Wissen nennt für bestehende Grundleitungen eine Dichtheitsprüfung spätestens alle 20 Jahre durch eine zertifizierte Firma.[1]

Abnahme und Selbstüberwachung

Wer eine Abwasseranlage betreibt, hat nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen und darüber Aufzeichnungen zu führen, und das gilt für die Grundleitung unter dem Einfamilienhaus genauso wie für ein Klärwerk.[2] In Geesthacht nimmt die Stadt nach § 12 der Satzung neue Grundstücksentwässerungsanlagen ab, verlangt dazu einen Dichtheitsnachweis nach DIN EN 1610 und DWA-A 139 sowie eine Kamerainspektion und verweist auf das Gütezeichen RAL-GZ 961.[3]

Nach § 15 der Satzung richtet sich die Ausführung nach DIN 1986-100, der Eigentümer hält die Anlage auf eigene Kosten in Ordnung, und § 17 verpflichtet ihn, Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern.[3] Was eine Sanierung kostet, hängt an der Länge und Tiefe der Leitung, an der Zahl der Schäden und daran, ob sich die Leitung von innen auskleiden lässt oder aufgegraben werden muss.

Schäden an Grundleitungen

Das Institut für Unterirdische Infrastruktur nennt als Schadensbilder Risse, Scherben und ausgebrochene Rohrwandungen, über die Abwasser in den Boden austritt und bei hohem Grundwasserstand umgekehrt Grundwasser in die Leitung eindringt.[4] Undichte Muffen und Versätze an den Rohrverbindungen, Setzungen unter der Bodenplatte und Wurzeln, die durch die Muffen wachsen, kommen dazu, und sie zeigen sich im Haus als Geruch, als wiederkehrende Verstopfung oder als feuchte Stelle am Boden des Kellers.

Eine Einzelanschlussleitung darf nach BauNetz Wissen höchstens 4 m lang sein und höchstens drei Bögen haben, und das fallende Wasser reißt bis zum 35-fachen seines Volumens an Luft mit, sodass eine unbelüftete Grundleitung die Geruchsverschlüsse leer saugt.[1] Die Stadt Forst verlangt für Häuser auf der Grenze eine Inspektionsöffnung im Gebäude, die der Betreiber des Kanals erreichen kann.[5]

Sanierung: von innen oder offen

Eine schadhafte Grundleitung wird entweder aufgegraben und neu verlegt oder von innen saniert, indem ein mit Harz getränkter Schlauch in das alte Rohr eingezogen und ausgehärtet wird, sodass ein neues Rohr im alten entsteht. Unter einer Bodenplatte kommt nur die Sanierung von innen oder das Aufstemmen des Kellerbodens in Frage, und darum entscheidet die Kameraaufnahme mit der genauen Lage des Schadens darüber, welches Verfahren überhaupt möglich ist.

Kurze Schäden an einer Muffe lassen sich mit einem Kurzliner oder einer Manschette von innen schließen, ein Versatz oder ein eingewachsener Wurzelballen braucht den Aufbruch. Nach jeder Sanierung fährt die Kamera die Leitung erneut ab, die Dichtheit wird geprüft, und das Protokoll gehört in die Bauakte, weil die nächste Prüfung Jahre später darauf aufbaut.

Undichte Grundleitungen finden

Eine undichte Grundleitung unter der Bodenplatte verrät sich durch einen feuchten Streifen im Estrich, der dem Verlauf der Leitung folgt, durch Geruch an einem Bodenablauf oder durch Wasser, das nach Regen im Keller steht. Wir fahren die Leitung mit der Rohrkamera ab, markieren Risse, Versätze und Wurzeln mit der Meterangabe und orten die Stelle von oben mit dem Sender an der Kamera, damit nur dort geöffnet wird.

Für die Frage, ob die Leitung Wasser verliert, prüfen wir ihre Dichtheit mit Luft oder Wasser und halten das Ergebnis im Protokoll fest. Steht die Stelle fest, trocknen wir den Boden um die Leitung, sobald der Tiefbauer oder der Sanierer die Leitung geschlossen hat.

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Belege

Quellen

  1. BauNetz Wissen (Heinze GmbH): Abwasserleitungen: Arten und Bezeichnungen. Fachwissen Gebäudetechnik, Entwässerung, Beitrag Abwasserleitungen: Arten und Bezeichnungen. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG). § 61 Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2
  3. Stadt Geesthacht: Satzung der Stadt Geesthacht über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung, AAS). Beschluss vom 11.06.2021, § 5 Nr. 4, § 12, § 13 Absatz 5, § 15 und § 17. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
  4. IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH: Bürgerinformation zu privaten Abwasserleitungen (Druckfassung). Bürgerinformation vom 17.12.2003, Abschnitte zu Hausanschluss, Grundleitung und Schadensbildern. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2
  5. Stadt Forst (Lausitz), Städtische Abwasserbeseitigung: Informationen zur Errichtung von Revisionsschächten bzw. zu Anforderungen an eine private Grundstücksentwässerungsanlage. Stand April 2024, Abschnitte zur Dichtheitsprüfung, zum Revisionsschacht und zur Inspektionsöffnung im Gebäude. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2↑3
  6. DIN Media GmbH: DIN 1986-30:2012-02, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung. Ausgabe 2012-02, Einführungsbeitrag, Ersatzvermerk und Änderungsvermerk. Abgerufen am 20.10.2026. ↑1↑2
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