Regenfallrohr
Auch: Fallrohr, Regenrohr, Regenwasserfallleitung
Ein Regenfallrohr, in der Norm Regenwasserfallleitung genannt, führt das Wasser von der Dachrinne oder vom Dachablauf senkrecht nach unten in die Grundleitung oder in eine Versickerung.[1] Bemessen wird es nach DIN 1986-100 aus der Dachfläche, der örtlichen Regenspende und dem Abflussbeiwert der Dachfläche.[2] Ist es verstopft oder zu klein, läuft die Rinne über, und das Wasser schießt über ihren Rand.[3]
So führt das Regenfallrohr das Dachwasser ab
Schematische Darstellung einer Hauswand mit Dachrinne unter den Ziegeln, Einlauftrichter mit Laub, Überlauf am Rinnenende, Fallrohr mit undichter Muffe und Streifen an der Wand, Grundleitung unter dem Gelände und Sickerschacht. Die Nummern begleiten das Dachwasser von der Rinne bis in den Boden.
- Rinne sammelt vom Dach: Die Dachrinne nimmt das Wasser der Dachfläche auf und führt es zum Ablauf. Bemessen wird die Entwässerung nach DIN 1986-100 aus der Dachfläche, der örtlichen Regenspende und dem Abflussbeiwert, maßgebend ist ein Regen von 5 Minuten Dauer, der einmal in 5 Jahren erreicht wird.
- Rinne läuft über: Bei selteneren Starkregen schießt das Wasser planmäßig über den vorderen Rinnenrand, das ist der Notüberlauf. Läuft die Rinne schon bei häufigem Regen über, ist sie zu klein bemessen oder zugesetzt.
- Laub im Einlauf: Am Rinnenablauf sitzt ein konischer Einlauftrichter, zylindrische Einläufe schaffen nur 80 bis 90 Prozent des Abflusses. Hagel, Laub und Ablagerungen am Ablauf lösen Überflutungen schon unterhalb der Berechnungsregenspende aus.
- Streifen unter der Muffe: Ein dunkler Streifen an der Fassade unter einer Muffe zeigt ein undichtes Fallrohr. Wir messen die Feuchte, prüfen mit Rohrkamera und Dichtheitsprüfung und unterscheiden so, ob Fallrohr, Grundleitung oder eine überlaufende Rinne das Wasser liefert.
- Unten in die Grundleitung: Am Fußpunkt geht das Fallrohr in die Grundleitung über, die auf Wasserdichtheit geprüft wird. Balkon- und Terrassenabläufe mit geschlossener Brüstung dürfen nicht an die Regenwasserfallleitung angeschlossen werden.
- Versickern statt Kanal: Die Versickerung des Regenwassers ist der Ableitung in die Kanalisation vorzuziehen, bemessen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138. Ob und wohin Regenwasser abgeleitet werden darf, regelt die Satzung der Gemeinde.
Wie das Regenfallrohr das Dach entwässert
Zur Dachentwässerung gehören Rinne oder Dachablauf, das Fallrohr und die Leitung, die das Wasser vom Grundstück abführt oder versickern lässt. Bei innen liegenden Entwässerungen unterscheidet das Merkblatt der Bayerischen Architektenkammer zu DIN 1986-100 die Freispiegelentwässerung mit mehreren teilgefüllten Fallrohren ohne Unterdruck und die Druckentwässerung mit Sammelleitungen unter der Dachkonstruktion, die planmäßig voll laufen und mit Unterdruck arbeiten.[2] Druckentwässerungen kommen mit kleineren, auch gefällelos verlegten Rohren aus, verlangen aber eine genaue Berechnung und Dokumentation aller Fließwege.[2]
An der Rinne sitzt der Rinnenablauf, über den das Wasser ins Fallrohr gelangt. Sein Durchmesser richtet sich nach dem Nennmaß der Rinne, nach dem Merkblatt etwa 60 bis 80 Millimeter bei einer Rinne mit Nennmaß 250 und 100 bis 120 Millimeter bei Nennmaß 333.[2] Zylindrische Einläufe ohne konischen Einlauftrichter haben nur etwa 80 bis 90 Prozent des Abflussvermögens, ein weiteres Merkblatt setzt die Leistung sogar um 30 Prozent niedriger an.[2] Ist ein Fallrohr verstopft, staut sich das Wasser in der Rinne und läuft über die Kante an der Fassade herab.
Ein Regenfallrohr bemessen
Der Regenwasserabfluss Q ergibt sich nach DIN 1986-100 aus der wirksamen Niederschlagsfläche A, bei geneigten Dächern der im Grundriss projizierten Dachfläche, der Berechnungsregenspende r und dem Abflussbeiwert C, und zwar als Q gleich r mal C mal A geteilt durch 10.000.[2] Die Regenspende steht dabei in Litern je Sekunde und Hektar, die Fläche in Quadratmetern, das Ergebnis in Litern je Sekunde.[2] Maßgebend für Dachflächen ist ein Regen von 5 Minuten Dauer, der statistisch mindestens einmal in 5 Jahren erreicht wird, kurz r(5,5).[2]
Für wasserundurchlässige Dachflächen gilt nach dem Merkblatt zur Ausgabe 2008 ein Abflussbeiwert von 1,0, für Kiesschüttdächer und Extensivbegrünungen 0,5 und für Intensivbegrünungen und Extensivbegrünungen über 10 Zentimeter Aufbaudicke 0,3.[2] Für Fall- und Grundleitungen ist nach den Auslegungen des DIN-Normenausschusses Wasserwesen zur Ausgabe 2016 der Spitzenabflussbeiwert Cs aus Tabelle 9 anzusetzen.[1]
Rechenbeispiele mit Q = r · C · A / 10.000 nach DIN 1986-100, Regenspende angenommen, die tatsächliche hängt vom Standort ab.[2]
Die Fachzeitschrift Baumetall rechnet in einem Beispiel mit einer angenommenen Regenspende von 350 Litern je Sekunde und Hektar und kommt für eine Teilstrecke mit 95,7 Quadratmetern Dachfläche auf 3,35 Liter je Sekunde.[4] Dafür ergab sich bei rund 17 Metern Rinnenlänge eine halbrunde Rinne mit 400 Millimetern Zuschnitt, eine Kastenrinne hätte 500 Millimeter Zuschnitt gebraucht, und nach DIN EN 12056-3 ausgelegte Rinnen werden nach dem Beitrag wesentlich größer, als es bisher üblich war.[4] Auch eine richtig bemessene Rinne läuft über, wenn sich Laub vor dem Ablauf sammelt, und ob Regen durch das Dach dann versichert ist, hängt am Vertrag.
Die Regenspende kommt vom Deutschen Wetterdienst
Welche Regenspende an einem Ort anzusetzen ist, liefert die koordinierte Starkregenauswertung KOSTRA des Deutschen Wetterdienstes, die er seit den 1980er Jahren gemeinsam mit den Bundesländern fortschreibt.[5] Die Regenspende ist dort das abzuleitende Niederschlagsvolumen je Fläche und Zeit in Litern je Sekunde und Hektar, die wesentliche Größe der Bemessung.[5] Der Datensatz KOSTRA-DWD-2020 löste den bisherigen zum 01.01.2023 ab und arbeitet mit Rasterfeldern von 5 mal 5 Kilometern.[5]
Die Wiederkehrzeit ist dabei eine Häufigkeitsaussage: Ein Regen mit fünf Jahren Wiederkehrzeit tritt im statistischen Mittel einmal in fünf Jahren auf, wann genau, bleibt ungewiss.[5] Je seltener ein Ereignis, desto größer ist nach dem Wetterdienst auch die Unsicherheit der Werte.[5] Für die Bemessung nach DIN 1986-100 ist bisher die obere Klassengrenze anzusetzen, mit der Fassung 2020 empfiehlt der Wetterdienst die rechnerischen Werte.[5] Läuft bei einem Unwetter Wasser an der Fassade ins Haus, schickt der Notdienst ein Team, und nicht selten ist ein zu klein bemessenes Fallrohr der Grund.
Welches Rasterfeld gilt, prüft der Planer für den konkreten Standort und nicht nur für die Ortsmitte, darauf weist der Normenausschuss in seinen Auslegungen hin.[1] Wie Starkregen entsteht und was er am Haus anrichtet, erklärt der Begriff Starkregen.
Balkone, Terrassen und das Regenfallrohr
An Regenwasserfallleitungen der Dachentwässerung dürfen nach DIN 1986-100 keine Abläufe von Balkonen oder Loggien mit geschlossener Brüstung angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn die Brüstung eine Notentwässerung hat, und das gilt ebenso für Terrassenabläufe.[1] Die Regel soll nach dem Normtext Überflutungen auf den darunterliegenden Etagen vermeiden.[1]
Nur wenn mindestens 50 Prozent der Brüstung als freier Ablauf offen sind, sodass das Wasser im Überflutungsfall über die Außenkante abfließen kann, darf auf getrennte Fallleitungen für Dach und Balkon verzichtet werden.[1] Die Hauswand zählt dabei nicht als Brüstung.[1]
Wenn die Rinne überläuft
Dachentwässerungen sind so bemessen, dass sie häufig auftretende Starkregen ableiten, bei selteneren schießt das Wasser über die Dachrinnen hinweg oder läuft über die Notentwässerung auf das Grundstück, so der Leitfaden Starkregen des BBSR.[3] Läuft eine Rinne schon bei häufigem Regen über, ist das nach dem Leitfaden ein Hinweis auf eine zu kleine Bemessung, verschmutzte und zugesetzte Rinnen vermindern die Leistung zusätzlich.[3]
Bei vorgehängten Rinnen entwässert der Notüberlauf über den vorderen Rinnenrand.[2] Ihr Abflussvermögen hängt von Größe, Form, Länge und Gefälle ab: Halbrunde Rinnen leisten etwa 10 bis 20 Prozent mehr als rechteckige, Gefälle bis 3 Millimeter je Meter gelten als gefällelos, und bei Richtungsänderungen über 10 Grad sinkt das Abflussvermögen um 15 Prozent.[2] Hagel und Ablagerungen am Ablauf können Überflutungen schon unterhalb der Berechnungsregenspende auslösen.[2]
Grün-, Blau- und Retentionsdächer halten Wasser auf dem Dach zurück und verhindern nach dem Leitfaden, dass es bei Starkregen über die Rinnen hinausschießt.[3] Für die Kontrolle am eigenen Haus nennt die Checkliste des Leitfadens, Rückstausicherungen und Dachentwässerung regelmäßig zu prüfen.[3] Wie ein Flachdach zusätzlich gesichert wird, erklärt der Begriff Notentwässerung.
Unten am Fallrohr: Grundleitung und Versickerung
Am Fußpunkt geht das Fallrohr in die Grundleitung über. Die Dachentwässerung ist bis zum Entspannungspunkt mit r(5,5) zu bemessen, und die Regenwassergrundleitung ist nach DIN EN 1610 auf Wasserdichtheit zu prüfen.[1] Sickerleitungsrohre, auch halb offene, ersetzen nach den Auslegungen nie die nötigen Grundleitungen für die Regenwasserableitung.[1]
Die Versickerung des Regenwassers ist der zentralen Ableitung in die Kanalisation nach dem Normenausschuss vorzuziehen, bemessen werden Versickerungsanlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138.[1] Ist die abflusswirksame Fläche eines Grundstücks größer als 800 Quadratmeter, verlangt DIN 1986-100 zusätzlich einen Überflutungsnachweis.[1] Ob und wohin Regenwasser abgeleitet werden darf, regelt außerdem die Satzung der Gemeinde.
Ein undichtes Regenfallrohr und die Versicherung
Nach den GDV-Musterbedingungen VGB 2022 zählt auch Wasser zum Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Regenentwässerung austritt, sofern diese im Inneren des Gebäudes verlaufen.[6] Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an diesen Rohren sind innerhalb von Gebäuden versichert, wobei als innerhalb der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte gilt und Rohre unterhalb der Bodenplatte ohne besondere Vereinbarung nicht versichert sind.[6] Außerhalb von Gebäuden nennen die Musterbedingungen Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie Heizungs- und Klimarohre, wenn der Versicherungsnehmer für sie die Gefahr trägt und sie der Versorgung versicherter Gebäude dienen oder sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, Regenrohre stehen dort nicht.[6] Die Musterbedingungen sind nur eine unverbindliche Bekanntgabe, maßgeblich ist der eigene Vertrag.[6]
Zeigt sich an der Fassade unter einer Muffe ein dunkler Streifen oder wird der Keller nach Regen an einer Stelle feucht, an der ein Fallrohr in die Grundleitung geht, suchen wir die Ursache mit Feuchtigkeitsmessung, Rohrkamera und bei Bedarf einer Dichtheitsprüfung. So lässt sich unterscheiden, ob das Fallrohr, die Grundleitung oder eine überlaufende Rinne das Wasser liefert, und davon hängt ab, wer den Schaden trägt.
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Belege
Quellen
- DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Normenausschuss Wasserwesen (NAW): Auslegungen zu DIN 1986-100:2016-12 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Stand 31.07.2018, Fragen 1, 2, 5 und 6 sowie Auslegung zu den Abflussbeiwerten, S. 2 bis 13. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11
- Bayerische Architektenkammer: Merkblatt M1: Regenentwässerungsanlagen nach DIN 1986-100:2008-05. Arbeitsgruppe Bautechnologie und Nachhaltiges Bauen, Stand November 2008, Abschnitte 1 bis 6, S. 1 bis 5. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6↑7↑8↑9↑10↑11↑12↑13
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Leitfaden Starkregen: Objektschutz und bauliche Vorsorge. Sonderveröffentlichung November 2018, Kapitel 4 (S. 16), Abschnitt 6.1 (S. 30), Checkliste Verhalten vor dem Ereignis (S. 45) und Anhang Selbsteinschätzung, Bewertung 2 Dachentwässerung. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5
- Baumetall, Alfons W. Gentner Verlag: Bemessung der Dachentwässerung, Rinnenberechnung Teil 2 und Schluss (Klaus Zeller). Baumetall 1/2005, Abschnitte 3.1 und 3.2, S. 32 und 33. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2
- Deutscher Wetterdienst (DWD), Abteilung Hydrometeorologie: KOSTRA-DWD-2020: Hinweise und Hilfestellungen zur Verwendung des KOSTRA-DWD-Datensatzes. Juni 2023, Abschnitte 1 bis 4, S. 3 bis 7. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4↑5↑6
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Musterbedingungen. Stand Juni 2026, unverbindliche Bekanntgabe, Teil A, Abschnitte A 1, A 4.1 bis A 4.5, A 5.3, A 5.4 und A 5.5. Abgerufen am 05.10.2026. ↑1↑2↑3↑4
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